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Waterkant 2015 Heft 3

Magazin für Umwelt+Mensch+Arbeit in der NORDSEEREGION

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| WATERKANT | Sonderdruck | 3-15 | Unentgeltliche Verbreitung erlaubt © www.waterkant.info |<br />

| 27 |<br />

Der Stand der Dinge bei der Werra-Weser-Versalzung<br />

Hängepartie, vorübergehend...<br />

Von Walter Hölzel*<br />

Die Auseinandersetzung um die Versalzung<br />

von Werra und Weser durch die Abfälle der<br />

Kali-Industrie scheint in der Sommerpause<br />

zum Erliegen gekommen zu sein. Bei näherem<br />

Hinsehen zeigt sich aber, dass sich sowohl für<br />

die K+S AG (1) als Verursacher als auch für die<br />

Umweltminister der Werra-Weser-Anliegerländer<br />

ungelöste Probleme in einem solchen<br />

Ausmaß angesammelt haben, dass ein weiteres<br />

Abwarten kaum möglich zu sein scheint.<br />

Wenn Zwei sich freuen: Hessens Umweltministerin<br />

Priska Hinz (Grüne) und der Vorstandsvorsitzende<br />

der K+S AG, Norbert Steiner, präsentieren im September<br />

2014 ihren „Vierphasenplan“.<br />

Foto: K+S AG<br />

Zu den ungeklärten Problemen gehört einerseits<br />

der immer noch anhängige Versuch des<br />

kanadischen Kaliriesen PCS (Potash Company<br />

of Saskatchewan), die K+S AG aufzukaufen.<br />

Andererseits ist immer noch nicht klar,<br />

wie der „Vierphasenplan“ der K+S AG und der<br />

Bewirtschaftungsplan der grünen Länder-<br />

Umweltminister die Widersprüche zur EU‐Wasserrahmenrichtlinie<br />

(WRRL) und zur aktuellen<br />

Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs<br />

(EuGH) aufheben sollen.<br />

Bekanntlich ist seit 2000 die gültige WRRL<br />

in der EU das rechtliche Instrument, um<br />

die Gewässer der Union zu sanieren und zu<br />

schützen: Mit ihren wiederholt erläuterten<br />

Eckpfeilern „Verbesserungsgebot“ und „Verschlechterungsverbot“<br />

(2) verfolgt sie das Ziel,<br />

die Gewässer bis <strong>2015</strong> in einen „guten chemischen<br />

und ökologischen Zustand“ zu bringen;<br />

unter Ausnahmebedingungen können Anrainern<br />

zwei je sechsjährige Fristverlängerungen,<br />

bis 2021 und gegebenenfalls 2027, gewährt<br />

werden.<br />

In der Flussgebietseinheit Weser verhindert<br />

vor allem die Belastung der Flüsse durch<br />

die Abfallsalze der K+S AG das Erreichen der<br />

WRRL‐Ziele: Das Unternehmen hat bis heute<br />

keine Anstrengungen unternommen, diese<br />

Qualitätsziele zu erreichen – und ist von den<br />

hessischen und thüringischen Genehmigungsbehörden<br />

auch nicht dazu verpflichtet worden.<br />

Vielmehr sind von hessischer Seite Erlaubnisse<br />

erteilt worden, die das fristgerechte Erreichen<br />

der Zielvorgaben erschweren oder sogar<br />

unmöglich machen.<br />

Die K+S AG und die hessische Genehmigungsbehörde<br />

haben sich schon 2007 darauf geeinigt,<br />

die ziel- und fristgemäße Umsetzung der WRRL<br />

nicht anzustreben. Leider bietet die Richtlinie<br />

diese Möglichkeit durchaus: Wenn ein Gewässer<br />

grundsätzlich nicht saniert werden kann oder<br />

wenn keine technisch und ökonomisch machbaren<br />

Verfahren hierfür zur Verfügung stehen,<br />

können die Qualitätsziele der WRRL herabgestuft<br />

werden. Die Werra-Weser-Anrainerkonferenz<br />

(WWA) hat aber nachweisen können,<br />

dass diese Voraussetzungen nicht vorliegen.<br />

Auf Grund ihrer Beschwerde hat die EU‐Kommission<br />

2012 ein Vertragsverletzungsverfahren<br />

gegen die Bundesrepublik eingeleitet. Dieses<br />

Verfahren steht jetzt kurz vor einer Klage vor<br />

dem EuGH.<br />

Die K+S AG und die grüne hessische Umweltministerin<br />

Priska Hinz haben im Herbst 2014<br />

einen gemeinsamen „Vierphasenplan“ vorgelegt<br />

(3), der eine zielgerechte Umsetzung<br />

der WRRL nicht vorsieht. Vielmehr würden<br />

Werra und Weser demnach noch 2075 massiv<br />

mit den Salzabfällen der Kali-Industrie belastet.<br />

Auch die Ewigkeitslast der Salzhalden soll<br />

nicht beseitigt, vielmehr die Menge der abgelagerten<br />

Salzabfälle verdoppelt werden. Das<br />

bedeutet, dass die Flüsse auf unabsehbare Zeit,<br />

mindestens aber für mehrere hundert Jahre, als<br />

Abwasserkloake für die Rückstände der Kaliproduktion<br />

genutzt würden.<br />

Eine Verringerung der Salzkonzentration<br />

im Flusswasser ergäbe sich laut „Vierphasenplan“<br />

fast ausschließlich durch Streckung der<br />

Salzeinleitung sowie einzelne Betriebsschließungen.<br />

Technische Maßnahmen zur wirkungsvollen<br />

Verringerung des Salzabstoßes sieht der<br />

Plan nicht vor, vielmehr sind seine Vorhaben<br />

(„360-Millionen-Euro-Maßnahmenprogramm“)<br />

so unwirksam, dass das Regierungspräsidium<br />

Kassel für 2018 schon einen Entsorgungsnotstand<br />

für die Werke der K+S Kali GmbH prognostiziert,<br />

weil die Grenzwerte dann nicht mehr<br />

eingehalten werden können. Die WWA bezeichnet<br />

daher diesen Plan als Verschleierung der<br />

Tatsache, dass die bisherige Entsorgungspolitik<br />

der K+S AG fortgeführt werden soll, bis sie sich<br />

wegen Einstellung der Kaliproduktion erübrigt<br />

hat.<br />

Die EU‐Mitgliedsstaaten haben sich verpflichtet,<br />

in Bewirtschaftungsplänen die Umsetzung<br />

der WRRL zu dokumentieren und detailliert<br />

darzulegen, wie die Qualitätsziele der Richtlinie<br />

erreicht werden sollen beziehungsweise warum<br />

sie nicht erreicht werden können. Die Bewirtschaftungspläne<br />

für die Werra-Weser-Region<br />

werden von der Flussgebietsgemeinschaft<br />

Weser (FGG Weser) der sieben Anrainerländer<br />

verfasst und von deren Umweltministern verantwortet.<br />

Für den Planzeitraum <strong>2015</strong>‐21 hat

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