Waterkant 2015 Heft 3

Magazin für Umwelt+Mensch+Arbeit in der NORDSEEREGION Magazin für Umwelt+Mensch+Arbeit in der NORDSEEREGION

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| 20 | | WATERKANT | Sonderdruck | 3-15 | Unentgeltliche Verbreitung erlaubt © www.waterkant.info | In der Hoffnung, seine eigenen Transporte schneller nach Skandinavien schicken zu können als via Hamburg, nahm Harms zusammen mit dem Cuxhavener Bauunternehmer Johann Voss umgerechnet zehn Millionen Euro in die Hand. Er baute unter anderem den Terminal am Brunsbütteler Groden, kaufte drei gebrauchte Fährschiffe und legte los – hielt aber nur drei Jahre durch. Als Gründe für das Scheitern wurden damals neben rasantem Anstieg der Treibstoffpreise auch mangelnde Eignung der Schiffe und unzureichende Auslastung genannt – im ersten Betriebsjahr 6200 Lkw und 95.000 Pkw inklusive Wohnmobilen. Vergeblich hatte Harms zuletzt noch versucht, für den Betrieb der Linie öffentliche Förderung einzuwerben. Insbesondere Schleswig-Holstein hielt den Geldbeutel ebenso zugeknöpft wie schon Anfang der 1980er gegenüber der Hamburger HADAG als damaligem Fährbetreiber. Seit Harms‘ Scheitern hat es beiderseits des Flusses viele Debatten über eine Wiederbelebung und auch mehrere handfeste Konzepte dafür gegeben. Das Land Niedersachsen sowie Brunsbütteler und Cuxhavener Wirtschaftsförderer ließen sich schließlich von der Rostocker „Baltic Marine Consult“ 2013 errechnen, eine Fährverbindung könne doch wirtschaftlich betrieben werden: Der oben bereits wiedergegebenen Prognose wurde sogar eine langsam steigende Tendenz vorhergesagt. Auf Grundlage der Rostocker Studie gingen dann die Wirtschaftsförderer auf Investorensuche, Ende 2014 habe die estnische „Saaremaa Laevakompanii“ Interesse bekundet, so das niedersächsische Wirtschaftsministerium: „Eine förmliche Ausschreibung hat es nicht gegeben.“ Die Esten haben unter dem Namen „Elb‐Link“ eine deutsche Firma mit Sitz in Cuxhaven gegründet. Niedersachsen hat die Sanierung des Cuxhavener Steubenhöft-Kais finanziert, die Ertüchtigung des alten Grodener Terminals auf Brunsbütteler Seite hat Elb‐Link selbst bezahlt; wieder einmal blieb Kiel stur. Für die Zukunft betonen beide Seiten, Betreiber oder Fährbetrieb würden nicht öffentlich gefördert. Immerhin: Drei Wochen nach Inbetriebnahme spricht Elb‐Link von einer Auslastung zwischen 30 und 35 Prozent, sieben oder acht Fahrten seien schon komplett ausgebucht gewesen. Die Brunsbütteler Spedition Friedrich A. Kruse hat einen Exklusivvertrag mit Elb‐Link und bietet allen professionellen Fähr- Nutzern einen Trailer-Service an, um etwa Container personalkostensparend über die Elbe bringen zu können. Zur Eröffnung hatten – Politik ist eben auch Show-Business – Lies und Meyer sich noch einen besonderen „Gag“ einfallen lassen; Seeleute, zumal vielleicht abergläubische, dürften sich dabei allerdings die Haare raufen: „Aus Tradition“, nämlich in Erinnerung an Greten Handorf, erhielten die beiden Elb‐Link- Fähren die Namen von Handorfs vormaligen Kuttern, „Anne‐Marie“ und „Grete“. Nun ist zwar die Umbenennung von Schiffen ein fast alltäglicher Akt in der Handelsschifffahrt – Lies und Meyer allerdings ließen dazu zwei „Schiffstaufen“ inszenieren und ignorierten so die Tradition, dass ein Schiff nur einmal getauft wird. In Cuxhaven wurde aus der „Muhumaa“ mit Sektflaschenscherben die „Grete“, in Brunsbüttel wurde das Schwesterschiff „Saaremaa“ dann mit vergleichbarem Pomp in „Anne‐Marie“ umbenannt. Apropos Aberglaube – es ist zu hoffen, dass nicht auch Elb‐Link-Geschäftsführer Christian Schulz und sein estnischer Chef Leedo solchen Allüren unterliegen: Beide Schiffe trugen trotz feierlichen Umtaufens auch Wochen später noch ihre alten Namen neben dem neuen, ganz so, als ob die Verantwortlichen nicht so recht an ihren eigenen Erfolg glauben mögen und sich den Rückzug offenhalten... Ganz zweifellos wäre ein Fortbestand der Elb‐Link-Linie, erst recht ihr Ausbau auf stündlichen Takt, ein deutlicher Gewinn für die Region – als schnelle und bequeme Verbindung zwischen zwei nur 25 Kilometer voneinander entfernten Orten, deren Distanz ohne Fähre nur via Hamburg in rund drei Stunden zu bewältigen ist. Aber auch im politischen Sinne: Je mehr diese Fähre Akzeptanz erringt und genießt, desto schwieriger wird es für Lies, Meyer & Co. trotz allen Pfeifens im Keller, ihre A‐20‐Tunnel- Lösung durchzupauken. Das wiederum setzt nicht nur wirtschaftlichen Erfolg für das Unternehmen Elb‐Link voraus, zur Akzeptanz zählen wesentlich auch sein Ruf und sein Ansehen bei den Menschen. 45 Dauerarbeitsplätze, heißt es, würden durch die Neugründung geschaffen: In der strukturschwachen Unterelbregion ist das eine wichtige Frage. Da bleibt es spannend, welcher Art diese Jobs sind. Egon H. Harms stand neben allen sonstigen Problemen seinerzeit auch in dem Ruf, auf seinen Fähren „Zustände wie im 19. Jahrhundert“ Die Brunsbütteler Spedition Friedrich A. Kruse jun. setzt große Hoffnung in die neue Fährverbindung und schickte denn auch zur Eröffnung demonstrativ einen ihrer Trucks an Bord. zu dulden (beziehungsweise zu forcieren) – mit knappsten Besetzungen, unbezahlten Überstunden und mehr. Noch im Mai dieses Jahres hatte Elb‐Link-Geschäftsführer Schulz erklärt, es sei geplant, beide Fähren in Malta zu registrieren – laut ITF bekanntlich eine Billigflagge. Sowohl Lies als auch Meyer hielten sich auf Anfrage bedeckt, deuteten an, „im Einzelfall keinen Einfluss auf unternehmerische Entscheidungen“ zu haben, eine Ausflaggung nach Malta sei aber ihrer Kenntnis nach nicht vorgesehen. Die Frage stellt sich aber, warum nicht etwa Niedersachsen – bei direkter Investition von „rund 2,1 Millionen Euro ... für die Ertüchtigung des Anlegers und angrenzender Verkehrsflächen“ – zu offenem Druck bereit ist, dass die Schiffe hiesige Gewässer mit Schwarzrotgold am Heck befahren und 45 Beschäftigte nach hiesigen Tarifen bezahlt werden. Zwar distanzierten sich bei Eröffnung sowohl Schulz als auch sein Betriebsleiter Bernd Bässmann von den Malta-Plänen, verkündeten jedoch: „Die Schiffe werden umbenannt, bleiben aber vorerst in Estland registriert.“ Vorerst – und dann...?

| WATERKANT | Sonderdruck | 3-15 | Unentgeltliche Verbreitung erlaubt © www.waterkant.info | | 21 | Europäischer Gerichtshof legt Hürden für geplante Weser- und Elbvertiefungen hoch Luxemburger Klatsche Von Peer Janssen Die Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union (WRRL) steht grundsätzlich der weiteren Ausbaggerung der Weser (und der Elbe) entgegen: Zwar hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil Anfang Juli Ausnahmen prinzipiell für zulässig erklärt, zugleich aber mit seiner Auslegung der WRRL‐Umweltziele die Hürden dafür sehr hoch gelegt. Während der klagende BUND frohlockt, üben sich Politik und Wirtschaft in verbissenem Zweckoptimismus. Anfang März 2015s Jahres kam die „MSC Oscar“ nach Bremerhaven – zu jenem Zeitpunkt das größte Containerschiff der Welt: Mit 395 Metern zwar nicht das längste Schiff, mit einer Kapazität von 19.224 TEU aber dennoch (vorübergehend) Rekordhalter. Bremens Wirtschaftssenator Martin Günthner (SPD) betonte, der Standort Bremerhaven sei „auf Schiffe dieser Größe gut vorbereitet“, drängelte aber dennoch auf Vertiefung.. Foto: Hasenpusch Photo Productions Kurz zur Erinnerung (1): Zum einen soll die Weser in drei Abschnitten weiter vertieft werden – die so genannte Außenweser von der Nordseemündung bis Bremerhaven, ferner die Unterweser von dort bis Brake sowie in einem dritten Schritt zwischen Brake und Bremen. Damit soll der Fluss in abschnittsweise unterschiedlichen Dimensionen für jeweils noch größere Schiffe passierbar werden. Auf die Außenweservertiefung setzt vor allem Bremerhaven mit seinem Containerterminal, der nach wie vor von immer größeren Carriern angelaufen wird, obwohl derselbe Betreiber – Eurogate – mit überwiegend denselben Reedereien – Mærsk und MSC – auch am unausgelasteten JadeWeserPort im benachbarten Wilhelmshaven avtiv ist. Der Unterweser-Ausbau wird maßgeblich vorangetrieben von Niedersachsen im Auftrage des Braker Hafenunternehmers Jan Müller; die Häfen in der Stadt Bremen sollen auch profitieren, spielen aber wegen ohnehin mäßiger Auslastung eine eher untergeordnete Rolle. Die Hafenwirtschaft und ihre Wasserträger in der bremischen und niedersächsischen Politik bezeichnen die Vorhaben als „existenziell“ und malen für den Fall der Verweigerung oder auch nur einer andauernden Verzögerung den Untergang an den Himmel – aber das tun sie schon seit Beginn der Planungen vor mehr als 15 Jahren, ohne dass die Geschäfte mehr als periodisch krisenbedingt leiden. Gegen die drei Vorhaben zur Weservertiefung, die in einem Beschluss zusammengefasst worden sind, protestierte nicht nur der aktuell klagende Umweltverband BUND, es gab auch erhebliche Widerstände seitens der Landwirte, von Wassersportlern und Anliegern (später mehr dazu). Zum anderen soll die Elbe bis Hamburg ausgebaut werden, auch hier geht es um Schifffahrts- und Hafeninteressen (2). Der Plan sieht aber bekanntlich nicht einfach nur vertiefende Ausbaggerungen vor; vielmehr sind auch punktuelle Verbreiterungen des Flusses beziehungsweise der Fahrrinne beabsichtigt, um den auch hier immer größeren Containerschiffen den Begegnungsverkehr zu erleichtern. Auch dieses Vorhaben war in seiner vieljährigen Planungsphase von erheblichen Widerständen begleitet, und zwar vor allem auf niedersächsischer Seite: Denn Vertiefung wie Verbreiterung hätten schwerwiegende Folgen unter anderem für das Strömungsverhalten oder die Deichsicherheit insbesondere am linken Unterelbufer, an dem die Fahrrinne dicht vorbei läuft. Letztendlich wurde aber auch hier nur von Umweltschutzseite geklagt, und zwar von einer Allianz aus BUND, NABU und WWF. Für beide Verfahren ist laut Beschleunigungsgesetz als einzige Instanz das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig zuständig. Dessen Richter hatten zunächst wegen des Weser-Streits den EuGH angerufen. Während der noch mit der Prüfung der Sache befasst war, hatte das BVerwG sich mit der Klage gegen die Elbvertiefung zu befassen. Leipzig setzte daraufhin auch dieses Verfahren aus, weil die Richter davon ausgehen konnten, dass die angefragte Luxemburger Weser-Entscheidung auf das zweite Verfahren übertragbar sein würde. Nun hat der EuGH sein Urteil gesprochen (3), ist dabei übrigens wie so oft dem Gutachten des finnischen Generalanwalts Niilo Jääskinen vom Oktober vergangenen Jahres (4) gefolgt. Manche Medien sprachen von einer „Klatsche“ für die Planer. Nun müssen also beide Verfahren separat in Leipzig weiter verhandelt und entschieden werden. Das BVerwG ist bei seinen Abwägungen jetzt an dieses EuGH‐Urteil gebunden, aber das war ja seitens der Richter auch so gewollt. Es geht in beiden Verfahren nicht um Fragen des Bedarfs oder der Notwendigkeit der geplanten Vorhaben, sondern um die Bewertung der ökologischen Folgen der geplanten Eingriffe. Durch die mehrfachen Vertiefungen der Vergangenheit hat sich die ökologische Situation von Weser und Elbe immer weiter verschlechtert. Sowohl für Außen- als auch Unterweser wäre es jeweils die mittlerweile sechste Maßnahme (5), für die Unterelbe sogar bereits die neunte! Fast 80 Prozent der geschützten

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Europäischer Gerichtshof legt Hürden für geplante Weser- und Elbvertiefungen hoch<br />

Luxemburger Klatsche<br />

Von Peer Janssen<br />

Die Wasserrahmenrichtlinie der<br />

Europäischen Union (WRRL) steht grundsätzlich<br />

der weiteren Ausbaggerung der Weser<br />

(und der Elbe) entgegen: Zwar hat der Europäische<br />

Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil<br />

Anfang Juli Ausnahmen prinzipiell für zulässig<br />

erklärt, zugleich aber mit seiner Auslegung der<br />

WRRL‐Umweltziele die Hürden dafür sehr hoch<br />

gelegt. Während der klagende BUND<br />

frohlockt, üben sich Politik und Wirtschaft in<br />

verbissenem Zweckoptimismus.<br />

Anfang März <strong>2015</strong>s Jahres kam die „MSC Oscar“<br />

nach Bremerhaven – zu jenem Zeitpunkt das größte<br />

Containerschiff der Welt: Mit 395 Metern zwar<br />

nicht das längste Schiff, mit einer Kapazität von<br />

19.224 TEU aber dennoch (vorübergehend) Rekordhalter.<br />

Bremens Wirtschaftssenator Martin Günthner<br />

(SPD) betonte, der Standort Bremerhaven sei „auf<br />

Schiffe dieser Größe gut vorbereitet“, drängelte aber<br />

dennoch auf Vertiefung..<br />

Foto: Hasenpusch Photo Productions<br />

Kurz zur Erinnerung (1): Zum einen soll die<br />

Weser in drei Abschnitten weiter vertieft werden<br />

– die so genannte Außenweser von der<br />

Nordseemündung bis Bremerhaven, ferner die<br />

Unterweser von dort bis Brake sowie in einem<br />

dritten Schritt zwischen Brake und Bremen.<br />

Damit soll der Fluss in abschnittsweise unterschiedlichen<br />

Dimensionen für jeweils noch<br />

größere Schiffe passierbar werden. Auf die<br />

Außenweservertiefung setzt vor allem Bremerhaven<br />

mit seinem Containerterminal, der nach<br />

wie vor von immer größeren Carriern angelaufen<br />

wird, obwohl derselbe Betreiber – Eurogate<br />

– mit überwiegend denselben Reedereien<br />

– Mærsk und MSC – auch am unausgelasteten<br />

JadeWeserPort im benachbarten Wilhelmshaven<br />

avtiv ist. Der Unterweser-Ausbau wird<br />

maßgeblich vorangetrieben von Niedersachsen<br />

im Auftrage des Braker Hafenunternehmers Jan<br />

Müller; die Häfen in der Stadt Bremen sollen<br />

auch profitieren, spielen aber wegen ohnehin<br />

mäßiger Auslastung eine eher untergeordnete<br />

Rolle.<br />

Die Hafenwirtschaft und ihre Wasserträger<br />

in der bremischen und niedersächsischen<br />

Politik bezeichnen die Vorhaben als „existenziell“<br />

und malen für den Fall der Verweigerung<br />

oder auch nur einer andauernden Verzögerung<br />

den Untergang an den Himmel – aber das tun<br />

sie schon seit Beginn der Planungen vor mehr<br />

als 15 Jahren, ohne dass die Geschäfte mehr<br />

als periodisch krisenbedingt leiden. Gegen<br />

die drei Vorhaben zur Weservertiefung, die in<br />

einem Beschluss zusammengefasst worden<br />

sind, protestierte nicht nur der aktuell klagende<br />

Umweltverband BUND, es gab auch erhebliche<br />

Widerstände seitens der Landwirte, von Wassersportlern<br />

und Anliegern (später mehr dazu).<br />

Zum anderen soll die Elbe bis Hamburg ausgebaut<br />

werden, auch hier geht es um Schifffahrts-<br />

und Hafeninteressen (2). Der Plan sieht<br />

aber bekanntlich nicht einfach nur vertiefende<br />

Ausbaggerungen vor; vielmehr sind auch punktuelle<br />

Verbreiterungen des Flusses beziehungsweise<br />

der Fahrrinne beabsichtigt, um den auch<br />

hier immer größeren Containerschiffen den<br />

Begegnungsverkehr zu erleichtern. Auch dieses<br />

Vorhaben war in seiner vieljährigen Planungsphase<br />

von erheblichen Widerständen begleitet,<br />

und zwar vor allem auf niedersächsischer<br />

Seite: Denn Vertiefung wie Verbreiterung hätten<br />

schwerwiegende Folgen unter anderem<br />

für das Strömungsverhalten oder die Deichsicherheit<br />

insbesondere am linken Unterelbufer,<br />

an dem die Fahrrinne dicht vorbei läuft. Letztendlich<br />

wurde aber auch hier nur von Umweltschutzseite<br />

geklagt, und zwar von einer Allianz<br />

aus BUND, NABU und WWF.<br />

Für beide Verfahren ist laut Beschleunigungsgesetz<br />

als einzige Instanz das Bundesverwaltungsgericht<br />

(BVerwG) in Leipzig zuständig.<br />

Dessen Richter hatten zunächst wegen des Weser-Streits<br />

den EuGH angerufen. Während der<br />

noch mit der Prüfung der Sache befasst war,<br />

hatte das BVerwG sich mit der Klage gegen die<br />

Elbvertiefung zu befassen. Leipzig setzte daraufhin<br />

auch dieses Verfahren aus, weil die<br />

Richter davon ausgehen konnten, dass die angefragte<br />

Luxemburger Weser-Entscheidung auf<br />

das zweite Verfahren übertragbar sein würde.<br />

Nun hat der EuGH sein Urteil gesprochen (3),<br />

ist dabei übrigens wie so oft dem Gutachten des<br />

finnischen Generalanwalts Niilo Jääskinen vom<br />

Oktober vergangenen Jahres (4) gefolgt. Manche<br />

Medien sprachen von einer „Klatsche“ für die<br />

Planer. Nun müssen also beide Verfahren separat<br />

in Leipzig weiter verhandelt und entschieden<br />

werden. Das BVerwG ist bei seinen Abwägungen<br />

jetzt an dieses EuGH‐Urteil gebunden, aber<br />

das war ja seitens der Richter auch so gewollt.<br />

Es geht in beiden Verfahren nicht um Fragen<br />

des Bedarfs oder der Notwendigkeit der geplanten<br />

Vorhaben, sondern um die Bewertung der<br />

ökologischen Folgen der geplanten Eingriffe.<br />

Durch die mehrfachen Vertiefungen der Vergangenheit<br />

hat sich die ökologische Situation<br />

von Weser und Elbe immer weiter verschlechtert.<br />

Sowohl für Außen- als auch Unterweser<br />

wäre es jeweils die mittlerweile sechste<br />

Maßnahme (5), für die Unterelbe sogar bereits<br />

die neunte! Fast 80 Prozent der geschützten

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