Unterrichtsentwurf
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<strong>Unterrichtsentwurf</strong><br />
Unterrichtsbesuch (UB I) (Fachleiter/in) Prüfungsunterricht I (PU I)<br />
Unterrichtsbesuch (UB II) Prüfungsunterricht II (PU II)<br />
Wochentag/Datum/Uhrzeit: 12.15 Uhr<br />
Studienreferendar/in: X<br />
Referendargruppe: X<br />
Fachleiter/in (Fachrichtung): x<br />
Fachleiter/in (Unterrichtsfach): x<br />
PS-Vertreter/in: x<br />
Vorsitzende/r (PUI/PUII): x<br />
Fachlehrer/in: x<br />
Schulleiter/in: x<br />
Angaben zur Klasse<br />
- Kurzbezeichnung: x<br />
- Ausbildungsberuf/Schulform:<br />
(BS-Teilzeit,BFS,BGJ,BS,BVJ,FGy,FOS) Bankkaufmann/Bankkauffrau<br />
- Schülerzahl: 16<br />
- Schule/Ort/Standort: x<br />
- Raum: x<br />
Fachrichtung oder Unterrichtsfach:<br />
(Bezeichnung im Seminar)<br />
Unterrichtsfach/Lernfeld: Lernfeld 2: Konten führen<br />
x<br />
Unterrichtsgebiet: Kontokorrentkontoeröffnung für den Kunden Manfred Janssen<br />
Unterrichtsthema: Bankgeheimnis: gesetzliche und vertragliche Regelungen
Inhaltsverzeichnis<br />
1. Bedingungsfeldanalyse .................................................................................................. 1<br />
1.1 Angaben zur Lerngruppe .................................................................................. 1<br />
1.1 Kompetenzen der Lerngruppe .......................................................................... 1<br />
1.3 Angaben zum Referendar ................................................................................. 2<br />
2. Didaktisch-Methodische Konzeption ............................................................................. 2<br />
2.1 Didaktische Konzeption..................................................................................... 2<br />
2.1.1 Analyse der curricularen Vorgaben ............................................................ 2<br />
2.1.2 Didaktische Analyse der Thematik ............................................................. 3<br />
2.1.3 Didaktische Auswahl- und Reduktionsentscheidungen .............................. 3<br />
2.2 Methodische Konzeption................................................................................... 3<br />
2.2.1 Angaben zur Makrostruktur (vgl. Anlage D)................................................ 3<br />
2.2.1 Angaben zur Mikrostruktur ......................................................................... 4<br />
3. Lernziele........................................................................................................................... 5<br />
Anlagen:<br />
A: Literaturverzeichnis und Erklärung<br />
B: Geplanter Unterrichtsverlauf am<br />
C: Sitzplan<br />
D: Makrostruktur<br />
E: Didaktische Analyse der Thematik<br />
F: Arbeitsblatt: Bankgeheimnis - Arbeitsaufträge<br />
G: Informationsblatt: Bankgeheimnis<br />
H: MindMapVorlage für die Schüler: Bankauskunft<br />
I: AGB der Banken<br />
J: Erwartungshorizont: Bankgeheimnis - Arbeitsaufträge<br />
K: Erwartungshorizont: Bankauskunft<br />
L: Präsentation: Kontenabrufsystem<br />
M: Arbeitsblatt: Bankgeheimnis - Hausaufgabe<br />
N: Erwartungshorizont: Bankgeheimnis - Hausaufgabe<br />
1
1. Bedingungsfeldanalyse<br />
1.1 Angaben zur Lerngruppe<br />
Bei der handelt es sich um eine Teilzeitklasse der kaufmännischen Berufsschule im<br />
Ausbildungsberuf Bankkaufmann/-frau, welche einzügig ausgebildet wird und sich im ersten<br />
von sechs Blöcken und somit in der Grundstufe befindet. In diesem Block werden die<br />
insgesamt Schüler 1 vom beschult.<br />
Fünf Schüler werden bei der und drei Schüler bei der ausgebildet. Sieben Schüler<br />
absolvieren ihre Ausbildung bei der. wird bei der LZO Jever ausgebildet. Die<br />
unterschiedlichen Ausbildungsinstitute werden in der Gruppenzusammensetzung<br />
berücksichtigt.<br />
Nach den ersten Einschätzungen zählen zu den starken Schülern bei der mündlichen<br />
Beteiligung. Diese Schüler fallen sowohl aufgrund reger Beteiligung als auch durch<br />
hochwertige Beiträge auf, indem sie regelmäßig ihr vorhandenes Vorwissen einbringen.<br />
Häufig beteiligen sich auch. Ihre Beiträge sind qualitativ nicht so hochwertig, wie die der<br />
genannten starken Schüler. Die Beteiligung von ist im Verhältnis zu den anderen Schülern<br />
geringer, aber immer noch als befriedigend zu bezeichnen.<br />
1.1 Kompetenzen der Lerngruppe<br />
Fachkompetenz:<br />
Im Zuge des betriebsinternen Unterrichts sind die Schüler über das Bankgeheimnis und die<br />
Folgen der Nichtbeachtung für sie als Mitarbeiter zu Beginn ihrer Ausbildung aufgeklärt<br />
worden. In den jeweiligen Ausbildungsinstituten wurde die Schulungen unterschiedlich<br />
intensiv durchgeführt. Unterrichtet wurde aber hauptsächlich die Verschwiegenheitspflicht.<br />
Die vertraglichen und gesetzlichen Ausnahmen des Bankgeheimnisses wurden nicht<br />
behandelt.<br />
Methodenkompetenz:<br />
Aus dem Bankbetriebslehreunterricht kennen die Schüler vorwiegend die Form des fragend-<br />
entwickelnden Unterrichts und die Sozialformen Einzel- und Partnerarbeit. In meinem<br />
Unterricht wie auch in dem von zwei weiteren Kollegen haben die Schüler sich aber auch<br />
bereits einzelne Thematiken in Gruppen erarbeitet. Das Ergebnis wurde anschließend von<br />
den Schülern mit Hilfe von Plakaten, OHP-Folien oder mit Word-Dokumenten präsentiert.<br />
Bisher haben sich die Schüler erst gelegentlich Informationen aus Gesetzestexten erarbeitet.<br />
Das PC-Programm MindManager kennen die Schüler noch nicht.<br />
Sozialkompetenz:<br />
1 Der einfacheren Lesbarkeit halber wird im weiteren Verlauf nur die maskuline Form verwendet. Bei<br />
Schülern, sowie auch bei anderen Bezeichnungen (z.B. Berufsbezeichnung) ist selbstverständlich<br />
sowohl das weibliche als auch das männliche Geschlecht gemeint.<br />
1
Die aus dem Sitzplan erkennbare Spanne in der Altersstruktur, die unterschiedlichen<br />
Ausbildungsbetriebe sowie die berufliche Vorbildung einzelner Schüler (= Erzieherin; S=<br />
Hotelfachfrau; = Steuerfachangestellter) haben keinen Einfluss auf das Klassenklima. Die<br />
Schüler gehen freundschaftlich miteinander um. Sie akzeptieren und respektieren sich, was<br />
u.a. in Diskussionsphasen deutlich wird. Hier hören sie sich gegenseitig zu und lassen<br />
einander aussprechen.<br />
1.3 Angaben zum Referendar<br />
Seit Beginn dieses Blocks unterrichte ich eigenverantwortlich sechs Stunden wöchentlich in<br />
der Klasse im Lernfeld 2 „Konten führen“. Die nötigen Fachkenntnisse zum Thema habe ich<br />
aus den entsprechenden Lehrbüchern, Fachzeitschriften und mittels Internetrecherche<br />
erworben. Außerdem kann ich häufig Kenntnisse aus meiner eigenen Ausbildung zum<br />
Bankkaufmann sowie meines Studiums mit dem Schwerpunktfach Bankbetriebswirtschaft<br />
einbringen. Nach den ersten Einschätzungen empfinde ich das Verhältnis zwischen den<br />
Schülern und mir als freundlich. In fachlicher und persönlicher Hinsicht fühle ich mich von<br />
den Schülern respektiert.<br />
2. Didaktisch-Methodische Konzeption<br />
2.1 Didaktische Konzeption<br />
2.1.1 Analyse der curricularen Vorgaben<br />
Die curriculare Grundlage für das zweite Lernfeld „Konten führen“ ist der Rahmenlehrplan<br />
(RLP) für die Berufsausbildung zum Bankkaufmann/zur Bankkauffrau. 2 In diesem, wie auch<br />
im Stoffverteilungsplan der , ist das Lernfeld 2 mit 80 Stunden für die Grundstufe<br />
vorgesehen. Als didaktischer Grundsatz wird in Teil III des RLP das Prinzip der<br />
Handlungsorientierung genannt. Didaktische Bezugspunkte sind Situationen, die für die<br />
Berufsausübung bedeutsam sind (Lernen für Handeln). Als Orientierungspunkt für die<br />
Gestaltung handlungsorientierten Lernens wird bspw. genannt, dass Ausgangspunkt des<br />
Lernens Handlungen sein sollten, die durch den Lernenden möglichst selber ausgeführt oder<br />
aber gedanklich nachvollzogen werden (Lernen durch Handeln).<br />
Durch das Lernen an komplexen, geschäftsprozessorientierten Fallsituationen sowie durch<br />
den Einbezug authentischer Materialien (heute z.B.: AGB der Kreditinstitute) wird dem<br />
Konzept der Handlungsorientierung gefolgt.<br />
2 Niedersächsisches Kultusministerium (1998): Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf<br />
Bankkaufmann/Bankkauffrau, Beschluss der KMK vom 17.10.1998.<br />
2
Sowohl im Prüfungskatalog der IHK für die Abschlussprüfung als auch im RLP wird das<br />
Thema Bankgeheimnis/Bankauskunft explizit genannt. 3<br />
2.1.2 Didaktische Analyse der Thematik<br />
Die didaktische Analyse der Thematik ist in Absprache mit Herrn Sinn in Form einer<br />
MindMap dargestellt (Anlage E).<br />
2.1.3 Didaktische Auswahl- und Reduktionsentscheidungen<br />
Thema der heutigen und der vorangegangenen Stunde ist das Bankgeheimnis. Behandelt<br />
werden die rechtlichen und vertraglichen Grundlagen des Bankgeheimnisses. Die Meldung<br />
an die Erbschaftssteuerstelle des Finanzamtes wird bei dem Geschäftsprozess<br />
„Kontoführung im Erbfall“ in diesem Lernfeld behandelt und ist nicht Gegenstand der<br />
heutigen Stunde. Die weiteren gesetzlichen Ausnahmen Meldung an die Aufsichtsbehörden<br />
und die Auskunftserteilung an Gläubiger werden im Lernfeld 7 „Privatkredite bearbeiten“<br />
behandelt. Die vertragliche Ausnahme des Bankgeheimnisses durch den Weiterverkauf von<br />
Forderungen ist ebenfalls erst im Lernfeld 7 Gegenstand des Unterrichts. Vertiefend<br />
behandelt wird die gesetzliche Ausnahme des Bankgeheimnisses durch die<br />
Kontrollmitteilungen unter EU-Staaten und den USA bei Zinseinkünften im Lernfeld 5<br />
„Besondere Finanzinstrumente anbieten und über Steuern informieren“.<br />
Eine volkswirtschaftliche Betrachtung des Themas und eine Diskussion über den<br />
Überwachungsstaat Deutschland findet im Politikunterricht statt.<br />
2.2 Methodische Konzeption<br />
2.2.1 Angaben zur Makrostruktur (vgl. Anlage D)<br />
Die Kontokorrenteröffnung für den Kunden Janssen wurde von mir durch einen Ausgangsfall<br />
eingeleitet und an diesem exemplarisch erarbeitet. Dieser Fall wurde im Laufe der Sequenz<br />
durch Fallerweiterungen regelmäßig ergänzt. Dadurch, sowie durch die Verwendung<br />
authentischer Materialien, wird insgesamt eine durchgängige, realistische<br />
Prozessorientierung im Sinne des handlungsorientierten Unterrichts gewährleistet. Der<br />
Schwerpunkt wurde bei der Gestaltung des Unterrichts auf die Beratung von Kunden gelegt.<br />
Dadurch wird gewährleistet, dass ein Lernen für Handeln (vgl. Abschnitt 2.1.1) stattfindet.<br />
Die Klassenarbeit wird erst im nächsten Schulblock geschrieben. Zusätzlich zum Inhalt<br />
dieser Makrosequenz werden noch weitere Gebiete der Kontoführung Gegenstand der<br />
ersten Klassenarbeit sein.<br />
3 ZPA (2006): Prüfungskatalog für die IHK-Abschlussprüfungen Bankkaufmann/Bankkauffrau, S. 6;<br />
Niedersächsisches Kultusministerium (1998): Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf<br />
Bankkaufmann/Bankkauffrau, Beschluss der KMK vom 17.10.1998, S. 17,<br />
3
2.2.1 Angaben zur Mikrostruktur<br />
Zu Beginn der Stunde werde ich die Schüler mittels Flipchart über den geplanten<br />
Unterrichtsverlauf informieren. In der anschließenden Erarbeitungsphase werden die<br />
Schüler, die in der vorherigen Stunde begonnene arbeitsgleiche Gruppenarbeit zu Ende<br />
führen. Bei der Konstellation der vier Gruppen wurde darauf geachtet, dass sich Schüler aus<br />
verschiedenen Kreditinstituten in einer Vierergruppe zusammenfinden. Dadurch wird<br />
erreicht, dass die Schüler ihr unterschiedliches Vorwissen aus den betriebsinternen<br />
Unterrichten einbringen können (vgl. Abschnitt 1.2). Außerdem können sie so erkennen,<br />
dass die Inhalte in den AGB der Banken und denen der Sparkassen identisch sind. Während<br />
der Gruppenarbeit werden Funktionskarten eingesetzt, da diese die Effizienz von<br />
Gruppenarbeit fördern. Für eine arbeitsgleiche Gruppenarbeit habe ich mich entschieden, da<br />
die Thematik aufgrund der teilweise schwierig zu lesenden Gesetzestexte anspruchsvoll ist<br />
und in der anschließenden Präsentationsphase die Ergebnisse von den anderen Schüler ggf.<br />
ergänzt werden können. Eine Ergänzung der fachlichen Inhalte während der<br />
Präsentationsphase wäre bei einer arbeitsteiligen Gruppenarbeit nicht möglich. Die Arbeit mit<br />
Gesetzestexten bildet einen wesentlichen Schwerpunkt in der Ausbildung zum<br />
Bankkaufmann. Die Fragestellungen wurden so konstruiert, dass die Schüler sich die<br />
relevanten Informationen aus den beiliegenden Gesetzestexten und Grundsätzen (siehe<br />
Anlage G) sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen erarbeiten müssen. Falls sie die<br />
Gesetze oder AGB nicht verstehen, können sie zur Unterstützung ihr Lehrbuch verwenden<br />
oder mich als Lehrer fragen. Alternativ könnten sich die Schüler die Inhalte der Gesetze auch<br />
mit Informationstexten erarbeiten. Dagegen habe ich mich entschieden, da die Schüler den<br />
Umgang mit Gesetzen und den eigenen AGB üben sollen, um anhand dieser Kunden in der<br />
Ausbildungspraxis beraten zu können. Die Lösungen zu den Fragen formulieren die Schüler<br />
in einem Word-Dokument und in einer MindMap. Alternativ könnten die Antworten auch auf<br />
Folie geschrieben werden. Dagegen habe ich mich entschieden, da bei der anschließenden<br />
Präsentation Ergänzungen der Mitschüler sofort an der richtigen Stelle eingearbeitet werden<br />
können. Bei der Frage 3 wurde bewusst eine MindMap gewählt, da die Schülern hier<br />
gezwungen sind, in Stichworten etwas zu formulieren und nicht die Formulierung der AGB zu<br />
übernehmen.<br />
Zu Beginn der Präsentationsphase wird mit Hilfe von Karten ausgelost, welche Gruppe<br />
welche Aufgaben präsentiert. Eine Auswahl mit Hilfe eines Würfels wird nicht getroffen, da<br />
dieser sechs Seiten hat und sich das Auswahlverfahren dadurch in die Länge ziehen könnte.<br />
Eine Gruppe wird die Lösung zu den Aufgaben 1 und 2, die zweite das MindMap, die dritte<br />
die Aufgaben 4 und 5 und die vierte Gruppe die Aufgaben 6 und 7 vorstellen. Alternativ<br />
könnten auch nur eine oder zwei Gruppen alle Aufgaben vorstellen. Da die Schüler noch<br />
nicht so häufig Präsentationen gehalten haben, eignen sich in dieser Phase kurze besser als<br />
4
lang andauernde Präsentationen. Im Anschluss an die Vorstellung der Ergebnisse durch die<br />
jeweiligen Gruppen wird zuerst das Präsentationsverhalten besprochen und dann auf die<br />
Inhalte eingegangen. Durch Impulsfragen werde ich ggf. dafür sorgen, dass die Inhalte<br />
vervollständigt werden.<br />
In der folgenden Informationsphase werde ich durch einen Lehrervortrag das<br />
Kontenabrufsystem vorstellen. Alternativ könnten die Schüler sich die Struktur auch anhand<br />
von Gesetzen oder mit Hilfe von Informationstexten erarbeiten. An dieser Stelle halte ich<br />
einen Lehrervortrag für geeigneter, da das Kontenabrufsystem in vielen verschiedenen sehr<br />
schwer zu verstehenden Gesetzen geregelt ist. Gegen die Erarbeitung mit Unterstützung von<br />
Informationstexten habe ich mich aus zeitökonomischen Gründen entschieden. Visuell<br />
unterstützt wird der Vortrag durch eine Darstellung mit dem Programm PinKing. Dadurch,<br />
dass die einzelnen Karten nacheinander erscheinen kann ich den Vortrag in der Reihenfolge<br />
aufbauen, in der die Gesetze entstanden sind. Nach dem Vortrag werde ich in einem<br />
fragend-entwickelnden Unterrichtsgespräch die Inhalte aus den Fragen 4 bis 7 wiederholen.<br />
Als didaktische Reserve oder als Hausaufgabe bearbeiten die Schüler in Einzelarbeit<br />
Wiederholungs- und Vertiefungsaufgaben zum Bankgeheimnis. In der folgenden Stunde<br />
werden die Lösungen verglichen.<br />
3. Lernziele<br />
Übergeordnetes Stundenlernziel:<br />
Die Schüler sollen Kunden über das Bankgeheimnis informieren können.<br />
Feinlernziele:<br />
Die Schüler sollen...<br />
FK1: ... das Auskunftsverweigerungsrecht in Zivil- und Strafprozessen unterscheiden<br />
können, indem sie eine Fallstudie bearbeiten und ihre Lösung im Plenum vorstellen.<br />
FK2: ... Regeln, die für eine Bankauskunft gelten, beschreiben können, indem sie die dafür<br />
relevanten Informationen aus den AGB sowie den Grundsätzen für die Durchführung des<br />
Bankauskunftsverfahrens zwischen Kreditinstituten entnehmen.<br />
FK3: ... die unterschiedlichen gesetzlichen Ausnahmen vom Bankgeheimnis erläutern<br />
können, indem sie die Möglichkeiten in einem Word-Dokument festhalten und fallbezogen<br />
Aufgaben lösen.<br />
FK4: ... begründen können, wann die Kreditinstitute den Finanzbehörden welche<br />
Informationen zur Verfügung stellen, indem sie die gesetzlichen Bestimmungen<br />
wiedergeben.<br />
5
FK5: ... die Bankauskunft an Firmenkunden von denen an Privatkunden unterscheiden<br />
können, indem sie mit Hilfe der AGB und einer vorher erstellten MindMap einzelne Fälle<br />
bearbeiten.<br />
FK6: ... schildern können, welche Behörden aus der Kontenstammdatei Informationen<br />
erhalten, indem sie einem Vortrag des Lehrers aufmerksam folgen.<br />
MK1: ... Gesetzestexte interpretieren können, indem sie die wichtigsten praxisrelevanten<br />
Inhalte in einem Word-Dokument wiedergeben.<br />
MK2: ... ihren Mitschülern Lösungen zu Aufgaben präsentieren können, indem sie sich an<br />
erarbeitete Präsentationsregeln halten.<br />
MK3: ... an sie gestellte Aufgaben in der vorgegebenen Zeit in Gruppenarbeit lösen können,<br />
indem sie verschiedene Aufgaben gemäß Funktionskarten übernehmen.<br />
SK1: ... ihre sozialen Fähigkeiten ausbauen, indem sie während der Gruppenarbeit<br />
respektvoll miteinander umgehen und sich gegenseitig akzeptieren.<br />
SK2: ... bereit sein, sich an einem Unterrichtsgespräch zu beteiligen, indem sie sich zu<br />
einzelnen Fragestellungen äußern.<br />
SK3: ... mehr Selbstständigkeit entwickeln, indem sie sich bei auftretenden Problemen und<br />
Fragen während der Gruppenarbeit zunächst an ihre Mitschüler wenden bzw. ihr Lehrbuch<br />
benutzen und nicht sofort auf die Hilfe der Lehrkraft zurückgreifen.<br />
6
Anlage A: Literaturverzeichnis und Erklärung<br />
- Bundesministerium der Finanzen (2005): Fragen und Antworten zur Einführung der<br />
Kontenabrufmöglichkeiten der Finanzbehörden ab 1. April 2005, Online im Internet:<br />
http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Aktuelles/007.html (Stand 2005,<br />
Abruf 10.01.2008).<br />
- Bundesverfassungsgericht (2007): Pressemitteilung Nr. 78/2007 vom 12. Juli 2007 –<br />
Vorschriften zum automatischen Kontenabruf verstoßen teilweise gegen den<br />
verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz, Online im Internet:<br />
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg07-078 (Stand 2007;<br />
Abruf 10.01.2008).<br />
- Burbaum, H. (2007): Pressemitteilung – Automatisierter Kontenabruf<br />
verfassungsgemäß, Online im Internet: http://home.vr-web.de/vr-<br />
berater/PMKtoAbr.pdf (Stand 2007; Abruf 10.01.2008).<br />
- Dams, J./ Jost, S. (2008): Wie der Staat unsere Konten ausschnüffelt, Online im<br />
Internet:<br />
http://www.welt.de/finanzen/article1607294/Wie_der_Staat_unsere_Konten_ausschn<br />
ueffelt.html (Stand 28.01.2008; Abruf 30.01.2008)<br />
- Ettmann, B. et. al. (2006): Kompetenztraining Bankbetriebslehre, 4. Auflage,<br />
Troisdorf: Bildungsverlag Eins.<br />
- Fraenkel, H. (2007): Das Bankgeheimnis in der Praxis, in: geldprofi, Heft 6/07, S. 18-<br />
23.<br />
- Gehlert, B./ Pohlmann, H. (2005): Praxis der Unterrichtsvorbereitung, 3. Auflage,<br />
Troisdorf: Bildungsverlag Eins.<br />
- Germann, U. (2005): Banken als Instrument des Staates, in: bankmagazin, Heft 7/05,<br />
S. 26-29.<br />
- Grill, W./ Perczynski, H. (2007): Wirtschaftslehre des Kreditwesens, 41. Auflage,<br />
Troisdorf: Bildungsverlag Eins.<br />
- Karnapp, K. (2005): Neue Löcher im Bankgeheimnis, in: bankfachklasse, Heft 5-<br />
2005, S. 3-5.<br />
- Niedersächisches Kultusministerium (1998): Rahmenlehrplan für den<br />
Ausbildungsberuf Bankkaufmann/Bankkauffrau, Beschluss der KMK vom 17.10.1998<br />
- o.V. (2005): Ostfriesland „Bankgeheimnis löst sich in Luft auf“, in: Ostfriesische<br />
Nachrichten, Ausgabe vom 01.02.2005, S. 1<br />
- Richard, W./ Mühlmeyer, J. (2006): Betriebslehre der Banken und Sparkassen, 30.<br />
Auflage, Rinteln: Merkur.
- Richard, W./ Mühlmeyer, J./ Wefers, G. (2005): Fallstudien und Übungen zur<br />
Betriebslehre der Banken und Sparkassen, Kontoführung, Heft 1, 8. Auflage, Rinteln:<br />
Merkur.<br />
- Rotermund, H. (2006): Die neue Bankbetriebslehre Teil I, 33. Auflage, Regensburg:<br />
Walhalla.<br />
- Schmid, B. (2006): Die EU-Zinsrichtlinie: Kein Bankgeheimnis für Auslandszinsen, in:<br />
geldprofi, Heft 3/06, S. 10-11.<br />
- Schuster, D. (2007): Handlungsorientierte Bankbetriebslehre, Fälle und Übungen, 25.<br />
Auflage, Rinteln: Merkur.<br />
- Strohschein, S. (2005): Gläserner Bankkunde oder Panikmache?, Online im Internet:<br />
http://www.tagesschau.de/wirtschaft/meldung198314.html (Stand 2005; Abruf<br />
10.01.2008).<br />
- Wurm, G. et. al (2007) : Kompaktwissen Bankbetriebslehre, 15. Auflage, Troisdorf;<br />
Bildungsverlag Eins.<br />
- ZPA (2006): Prüfungskatalog für die IHK-Abschlussprüfungen<br />
Bankkaufmann/Bankkauffrau, Köln.<br />
Erklärung<br />
Ich versichere hiermit, dass ich den Unterricht selbstständig vorbereitet und bei der Anfertigung<br />
des Entwurfs keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt habe. Die Stellen der<br />
Arbeit, die im Wortlaut oder im wesentlichen Inhalt anderen Quellen entnommen wurden, habe<br />
ich mit genauer Angabe der Quelle kenntlich gemacht.<br />
__________________
Anlage B: Geplanter Unterrichtsverlauf für Mittwoch, den 06.02.2008<br />
Phase des<br />
Lernhandelns<br />
EinstiegsphaseErarbeitungsphase <br />
Präsentationsphase<br />
I<br />
Präsentationsphase<br />
II<br />
Lernschritte/-inhalte Lernziele<br />
- Vorstellung des geplanten<br />
Unterrichtsverlaufs<br />
- Vorsetzung der<br />
Fallstudienbearbeitung zum<br />
Bankgeheimnis aus der letzten<br />
Stunde in Vierergruppen.<br />
- Festhaltung der Ergebnisse in<br />
einem Word-Dokument sowie<br />
einer MindMap.<br />
- Eine Gruppe stellt die Lösung<br />
zu den Arbeitsaufträgen 1 und 2<br />
vor.<br />
- Besprechung des<br />
Präsentationsverhaltens.<br />
- Überprüfung der inhaltlichen<br />
Richtigkeit durch<br />
Kontrollgruppen.<br />
- Ggf. Impulsfragen durch den<br />
Lehrer.<br />
- Eine Gruppe stellt das MindMap<br />
vor (Arbeitsauftrag 3).<br />
- Besprechung des<br />
Präsentationsverhaltens.<br />
- Überprüfung der inhaltlichen<br />
Richtigkeit durch<br />
Kontrollgruppen.<br />
- Ggf. Impulsfragen durch den<br />
Lehrer.<br />
FK 1,<br />
FK 2,<br />
FK 3,<br />
FK 4,<br />
MK 1,<br />
MK 3,<br />
SK 1,<br />
SK 3<br />
FK 1<br />
MK 2,<br />
SK 2<br />
FK 2,<br />
MK 2,<br />
SK 2<br />
Did.method.<br />
Hinweise<br />
Medien/Arbeitsmaterial<br />
LV - Flipchart<br />
a.g. GA,<br />
LaB<br />
Spräs<br />
LaM<br />
LaIn<br />
Spräs<br />
LaM<br />
LaIn<br />
- AB: Arbeitsauftrag<br />
(Anlage F)<br />
- Informationsblatt<br />
Bankgeheimnis<br />
(Anlage G)<br />
- Datei:<br />
Bankauskunft<br />
(Anlage H)<br />
- PC<br />
- PC/ Beamer<br />
- Erwartungshorizont<br />
(Anlage J)<br />
- PC/Beamer<br />
- Erwartungshorizont<br />
(Anlage K)<br />
Beginn des Unterrichtsbesuchs während der inhaltlichen Besprechung des MindMaps<br />
Präsentationsphase<br />
III<br />
Präsentationsphase<br />
IV<br />
- Eine Gruppe stellt die Lösungen<br />
zu den Arbeitsaufträgen 4 und 5<br />
vor.<br />
- Besprechung des<br />
Präsentationsverhaltens<br />
- Überprüfung der inhaltlichen<br />
Richtigkeit durch<br />
Kontrollgruppen.<br />
- Ggf. Impulsfragen durch den<br />
Lehrer.<br />
- Eine Gruppe stellt die Lösungen<br />
zu den Arbeitsaufträgen 6 und 7<br />
vor.<br />
- Besprechung des<br />
Präsentationsverhaltens.<br />
- Überprüfung der inhaltlichen<br />
Richtigkeit durch<br />
Kontrollgruppen.<br />
- ggf. Impulsfragen durch den<br />
Lehrer.<br />
FK 3,<br />
MK 2,<br />
SK 2,<br />
FK 5<br />
FK 1,<br />
MK 2,<br />
SK 2<br />
Spräs<br />
LaM<br />
LaIn<br />
Spräs<br />
LaM<br />
LaIn<br />
- PC/Beamer<br />
- Erwartungshorizont<br />
(Anlage J)<br />
- PC/ Beamer<br />
- Erwartungshorizont<br />
(Anlage J)
Abbruch nach der Präsentationsphase IV möglich (dann sind lediglich die Aufgaben 1 bis 5<br />
als Hausaufgabe oder didaktische Reserve zu erledigen)<br />
Informations- - Vorstellung des<br />
FK 6, LV - PC/Beamer<br />
phase<br />
Kontenabrufsystems durch den LaI - PinKing-<br />
Lehrer mit Hilfe einer PinKing-<br />
Dartstellung<br />
Darstellung.<br />
(Anlage L)<br />
- Wiederholungsfragen zum<br />
Kontenabrufsystem und<br />
Einschränkungen des<br />
Bankgeheimnisses anhand der<br />
vorgestellten PinKing-<br />
Darstellung.<br />
Mögliche Fragen:<br />
SK 2 f.-e. UG<br />
- Was ist der nächste Schritt<br />
des Bafög-Amtes bei durch<br />
die Kontenabfrage<br />
festgestelltem<br />
Sozialbetrug?<br />
- Welche Möglichkeit hat die<br />
Staatsanwaltschaft bei<br />
Erhärtung des Verdachts<br />
durch die<br />
Kontenstammdatei?<br />
- Was muss die<br />
Raiffeisenbank Ostfriesland<br />
eG direkt an das<br />
Bundesamt für Steuern<br />
melden?<br />
- Welche Möglichkeiten<br />
haben die Finanzbehörden<br />
bei offensichtlicher<br />
Steuerhinterziehung?<br />
Abbruch nach der Vorstellung des Kontenabrufsystems während der Informationsphase<br />
möglich.<br />
Didaktische - Schüler bearbeiten schriftliche FK 3, EA - AB: Hausaufgabe<br />
Reserve<br />
Vertiefungs- und<br />
FK 5,<br />
(Anlage M)<br />
Wiederholungsaufgaben. FK 6<br />
- Erwartungshorizont<br />
- Rest ist Hausaufgabe.<br />
(Anlage N)<br />
Abkürzungen:<br />
Sozialformen: GA= Gruppenarbeit; a.-g. GA = arbeitsgleiche Gruppenarbeit; a.t. GA =<br />
arbeitsgleiche Gruppenarbeit; EA= Einzelarbeit; PA= Partnerarbeit<br />
Aktionsformen: f.-e. UG = fragend-entwickelndes Unterrichtsgespräch; i.-g. UG = impuls-<br />
gebendes Unterrichtsgespräch; LV = Lehrervortrag; LaB = Lehrer als Berater; LaI = Lehrer als<br />
Informant; LaM = Lehrer als Moderator; LaIn = Lehrer als Initiator; Spräs = Schülerpräsentation,<br />
ST= Schülertätigkeit<br />
Medien: AB= Arbeitsblatt<br />
Hinweis:<br />
Diese Abkürzungen gelten auch für die Anlage D.
Anlage D: Kontokorrentkontoeröffnung für den Kunden Manfred Janssen<br />
Unterrichtsstunde 1 2,3 4,5,6,7,8 9,10<br />
Thematik/<br />
Unterrichtsinhalte<br />
- gegenseitiges<br />
Kennenlernen.<br />
- Präsentation der<br />
Lernlandkarte für LF 2.<br />
- Vorstellung der<br />
Modellbank und der<br />
handelnden Person<br />
Hannes.<br />
- Lern- und<br />
Arbeitstechniken inkl.<br />
Präsentations- und<br />
Feedbackregeln.<br />
Handlungssituation Hannes informiert sich,<br />
um was für eine Bank es<br />
sich bei der Modellbank<br />
(Raiffeisenbank X eG)<br />
handelt, da er einen<br />
Vortrag über sein Institut<br />
in der Schule halten<br />
muss.<br />
Did.- Methodische<br />
Konzeption<br />
- Lehrervortrag<br />
- Einzelarbeit<br />
Medien/Materialien - Methodensammlung:<br />
Lern- und<br />
Arbeitstechnik<br />
- Folie mit Eckdaten der<br />
Modellbank<br />
- Kontoarten<br />
(Kontokorrentkonto,<br />
Sparkonto,<br />
Termingeldkonto,<br />
Darlehenskonto) inkl.<br />
deren Sinn und Zweck<br />
sowie Bedeutung für die<br />
Bank.<br />
- Bankenkontokorrentkonto<br />
Hannes versteht die<br />
Menge der Konten in der<br />
Raiffeisenbank X eG nicht.<br />
Er bittet die Schüler diese<br />
mit ihm zu strukturieren.<br />
- at. GA<br />
- Erstellen einer MindMap<br />
- Lehrervortrag<br />
- Informationstext mit<br />
Ausschnitten aus dem<br />
AGB, BGB, HGB und<br />
einzelnen<br />
Sonderbedingungen.<br />
- Tafelbild „Bankenkontokorrentkonto“<br />
- Arbeitsablauf einer<br />
Kontokorrentkontoeröffnung.<br />
- Willenserklärungen.<br />
- Legitimationsprüfung<br />
aufgrund des § 154 AO, des<br />
§ 8 GWG und des AWO.<br />
- Schufa.<br />
- AGB.<br />
- Konto für jedermann.<br />
- Post-Ident-Verfahren.<br />
- Umzugsservice.<br />
Ausgangsfall<br />
Hannes darf eine Beratung<br />
von Frau Hinrichs<br />
(Kundenberaterin der<br />
Raiffeisenbank X eG) bei<br />
einem Neukunden begleiten.<br />
Sie gibt Hannes Aufgaben,<br />
um sich auf das Gespräch<br />
vorzubereiten. Er bittet um<br />
Unterstützung.<br />
- ag. GA<br />
- Präsentation auf Folie<br />
- Dreier-Gespräch<br />
- Ausgangsfall<br />
- Auszüge aus der<br />
Abgabenordnung und dem<br />
Geldwäschegesetz<br />
- Text: Schufa? – Damit habe<br />
ich doch nichts zu tun, oder?<br />
(bankfachklasse 12/07)<br />
- Lehrbuch<br />
- AGB<br />
- Kontoeröffnungsantrag<br />
- Kontokorrentkontoabrechnung.<br />
Fortführung Ausgangsfall<br />
Herr Janssen (wiederkehrende<br />
Kundenperson) kommt zu<br />
Hannes und versteht seine<br />
Kontoabrechnung nicht. Hannes<br />
bittet um Hilfestellung.<br />
- Lehrervortrag<br />
- Einzelarbeit<br />
- f.e. UG<br />
- Folien passend zur<br />
Ausgangssituation<br />
- Übungsaufgaben
Unterrichtsstunde 11,12 13,14 (UB I),15 16,17,18<br />
Thematik/<br />
Unterrichtsinhalte<br />
- Gemeinschaftskonten (Und-<br />
/Oder-Konto)<br />
- Verfügung mit Kontovollmacht<br />
Handlungssituation Erweiterung des Ausgangsfalls<br />
Herr Janssen möchte für seine<br />
Frau eine Vollmacht einrichten<br />
oder das Konto umschreiben auf<br />
ein Gemeinschaftskonto, da diese<br />
nach einigen Monaten ebenfalls in<br />
die Stadt Wittmund ziehen wird.<br />
Hannes darf die Beratung wieder<br />
begleiten.<br />
Did.- Methodische<br />
Konzeption<br />
- f.-e. UG<br />
- PA<br />
Medien/Materialien - Vollmachtsformular der<br />
Raiffeisenbank X eG<br />
- Kontoeröffnungsantrag mit<br />
Zusatz Und-/Oder<br />
Kontoeröffnung und -führung für<br />
Minderjährige<br />
Erweiterung des<br />
Ausgangsfalls<br />
Da Herr Janssen mit der<br />
Kontoführung sehr zufrieden ist,<br />
möchte er für seine Kinder ein<br />
Konto eröffnen. Hannes<br />
begleitet das Gespräch.<br />
- ag. GA<br />
- Spräs<br />
- i.g. UG<br />
- Fallsituation<br />
- Kontoeröffnungsantrag für<br />
Minderjährige<br />
- Informationsblatt mit<br />
Ausschnitten aus (BGB,<br />
Verlautbarungen der BaFin<br />
zwecks Kontoführung bei<br />
Minderjährigen<br />
Geldwäschegesetz<br />
Erweiterung des<br />
Ausgangsfalls<br />
Heute arbeitet Hannes in der<br />
Kasse. Zu ihm kommt Herr<br />
Janssen und möchte gerne<br />
15.600 € einzahlen. Das<br />
Gespräch verfolgt seine Kollegin<br />
und gibt ihm einen GWG-<br />
Identifizierungsbogen, den er<br />
ausfüllen lässt. Da Hannes sich<br />
mit dem GWG nicht auskennt,<br />
bittet er um Unterstützung.<br />
- at. GA<br />
- Ereignisgesteuerte<br />
Prozesskette<br />
- f.-e. UG<br />
- Pinnwände<br />
- Identifizierungsbogen gemäß<br />
Geldwäschegesetz<br />
- Auszug aus dem<br />
Geldwäschegesetz
Unterrichtsstunde 19,20,21(PU I) 22 im nächsten Schulblock<br />
Thematik/<br />
Unterrichtsinhalte<br />
Bankgeheimnis: gesetzliche und<br />
vertragliche Regelungen<br />
Handlungssituation Erweiterung des<br />
Ausgangsfalls<br />
Herr Janssen kommt zu Hannes<br />
an den Schalter und berichtet<br />
von einem Zeitungsartikel zum<br />
Bankgeheimnis. Er möchte<br />
gerne von seiner Hausbank<br />
mehr über das Bankgeheimnis<br />
erfahren. Da Hannes sich bei<br />
dieser Thematik unsicher ist,<br />
bittet er die Schüler bei dem<br />
Gespräch mit anwesend zu sein<br />
und ihn zu unterstützen.<br />
Did.- Methodische<br />
Konzeption<br />
- ag. GA<br />
- Fallstudie<br />
- Lehrervortag<br />
Medien/Materialien - PC/Beamer<br />
- Gesetzesauszüge<br />
Besprechung der<br />
Hausaufgabe aus der 21.<br />
Stunde.<br />
Klassenarbeit
Auskunft erst, wenn bei Steuerpflichtigen erfolglos<br />
Finanzverwaltung gesetzlich verpflichtet: Vertrauensverhältnis Kunde=Bank zu wahren<br />
Vor- nd Nachname<br />
Geburtsdatum<br />
Anschrift<br />
Nummer/Art aller Konten<br />
Verfügungsberechtigte<br />
Einrichtungs- und Auslösungstag<br />
Kontostände<br />
Kontobewegungen<br />
abrufbare Daten<br />
nicht abrufbare Daten<br />
Banken müssen BAfin den jederzeitigen Abruf ermöglichen<br />
Bank darf keine Kenntnis von Abrufen haben<br />
Kontostammdaten<br />
Kontostände<br />
Kontobewegungen<br />
offen gelegt werden:<br />
Kontrollmitteilungen über Kundengruppe bei Verdacht<br />
Einzelauskunft über Einkommen und Vermögen<br />
bei Bundesamt für Finanzen<br />
bei Prüfung der Anträge<br />
Online-Kontoabfrage<br />
können Durchsuchungen/Beschlagnahmen der Kontounterlagen vornehmen<br />
Bankmitarbeiter hat Auskunftspflicht<br />
über Bafin<br />
Online-Kontoabfrage<br />
zwecks Besteuerung im Heimatland werden Kontrollmitteilungen ausgetauscht<br />
Freistellungsauftrag<br />
Erbschaftsmeldungen<br />
Online-Kontoabfrage<br />
Einzelauskunftsersuchen<br />
(im Verdachtsfall)<br />
Sammelauskunftsersuchen<br />
gesetzlich:<br />
Auskünfte an Finanzverwaltung<br />
gesetzlich:<br />
Auskünfte an Sozialbehörden<br />
(Arbeitsagentur, Sozialämter, BAFÖG-Stellen, Familienkassen)<br />
gesetzlich:<br />
Ermittlungsbehörden<br />
(Staatsanwaltschaft, Strafgerichte, Zoll- u. Steuerfahndung)<br />
Meldung von Groß- und Millionenkrediten an Bundesbank<br />
devisenrechtliche Informationen<br />
Auskunft über Konten, Depots und sonstige Vermögenswerte<br />
Besteuerung im Quellenland erfolgt nicht<br />
Besteuerung in Quellenland mit 15 %, ab Mitte 2008 20 %, ab 2011 35 %<br />
keine Meldung an Heimatland<br />
anoyme Abführung von 75 % der erhaltenen Zinsen an Heimatland<br />
wenn keine gegenteilige Kundenweisung vorliegt<br />
müssen ausdrücklich zugestimmt haben<br />
bei 22 EU-Staaten/USA<br />
bei Österreich/Luxemburg/Belgien<br />
juristische Personen und Kaufleute<br />
über andere Personen<br />
berechtigtes Interesse muss glaubhaft dargelegt werden<br />
eigene Kunden<br />
andere Kreditinstitute für eigenen Zweck oder deren Kunden<br />
grundsätzlich schriftlich/ wenn mündlich anschließende schriftliche Bestätigung<br />
allgemein gehaltene Feststellungen über wirtschaftliche Verhältnisse<br />
keine betragsmäßigen Angaben über Guthaben und Kredite<br />
keine Ausnahme des Bankgeheimnisses bei Einigung<br />
zwischen KI und Kunde erforderlich,<br />
dass die Forderung nicht weiterverkauft werden darf<br />
bei neueren Verträgen befindet sich eine Klausel im Vertrag:<br />
die den Verkauf gestattet.<br />
AnlageE_SachanalysePU1.emm - 05.03.2008<br />
Möglichkeit der Auskunftsverweigerung besteht<br />
Einwilligung<br />
Anfragegrund<br />
Empfänger<br />
Form<br />
Sonderfall: Verkauf von<br />
Forderungen (Kredite der Kunden)<br />
gesetzlich:<br />
Aufsichtsbehörden<br />
gesetzlich:<br />
Gläubigern<br />
(bei Zwangsvollstreckungen)<br />
gesetzlich:<br />
Kontrollmitteilung an EU-Staaten/USA<br />
vertraglich:<br />
Bankauskunft an andere Banken<br />
bankwirtschaftlich<br />
(Ausnahmen des Bankgeheimnisses)<br />
Anlage E:<br />
Bankgeheimnis<br />
Rechtlich/<br />
Vertraglich<br />
allgemein:<br />
Volkswirtschaftlich<br />
vertraglich geregelt in: AGB Banken Nr. 2, AGB Sparlasse Nr. 1 und AO<br />
gesetzlich<br />
Geheimhaltungspflicht<br />
Konsequezen bei Nichteinhaltung<br />
des Bankgeheimnisses<br />
nicht explizit geregelt<br />
In folgenden Gesetzen verankert:<br />
"gläserner Kunde"/Überwachungsstaat<br />
Abwanderung von Geldern ins Ausland<br />
neben Banken melden weiterhin an das Finanzamt<br />
starke Zunahme der Online-Kontoabfragen<br />
Nachlassgericht<br />
Notar<br />
Abgabenordnung<br />
EstG<br />
Gesetz zur Steuerehrlichkeit<br />
Bundesdatenschutzgesetz<br />
EU-Zinsrichtlinie<br />
4. Finanzmarktförderungsgesetz<br />
unabhängig vom Zustandekommen der Geschäftsverbindung<br />
umfasst mehr als Kontodaten<br />
Auskunftsverweigerungsrecht in Zivilprozessen<br />
Kunde kann Geschäftsverbindung kündigen<br />
Kunde kann Schadensersatz verlangen<br />
Bank haftet für ihre Mitarbeiter<br />
Im Innenverhältnis tritt die Bank an den Mitarbeiter heran<br />
Private Lebensversicherung<br />
Deutscher RentenversicherungBund<br />
im Jahr 2007 insgesamt<br />
93.560 Abfragen
Groblernziel:<br />
Bankgeheimnis<br />
Arbeitsaufträge<br />
Datum:<br />
Klasse:<br />
Lehrer:<br />
Sie sollen Kunden bezüglich des Bankgeheimnisses beraten können.<br />
Arbeitsaufträge:<br />
Bearbeiten Sie die folgenden Fragen in Vierergruppen. Verteilen Sie die<br />
Gruppenfunktionskarten. Schreiben Sie die Antworten zu den Fragen in ein Word-Dokument.<br />
Dieses speichern Sie auf dem Laufwerk k und drucken es zum Ende der Gruppenarbeit aus.<br />
Kurz vor Beginn der Präsentationsphase wird ausgelost, welche Gruppe welchen<br />
Aufgabenteil präsentiert.<br />
1.) Beschreiben Sie Herrn Janssen in wenigen Sätzen, was unter dem Bankgeheimnis<br />
verstanden wird. Gehen Sie bei der Beantwortung der Frage auf die<br />
Verschwiegenheitspflicht (auch Geheimhaltungspflicht) und auf das<br />
Auskunftsverweigerungsrecht ein und beschreiben Sie Konsequenzen, die entstehen,<br />
wenn die Bank die Verschwiegenheitspflicht verletzt. (Hilfsmittel: Lehrbuch 1 , S. 98)<br />
2.) Geben Sie in ein bis zwei Sätzen wieder, was unter Bankauskunft in den AGB<br />
verstanden wird. (Hilfsmittel: AGB Bank Nr. 2.2 bis 2.4; Sparkassen Nr. 3 und 19.1)<br />
Das Bankgeheimnis ist in Deutschland gesetzlich nicht explizit geregelt. Erklären Sie Herrn<br />
Janssen aufgrund der AGB, die als Vereinbarungen zwischen den Kunden und der Bank<br />
gelten, und den Grundsätzen für die Durchführung des Bankauskunftsverfahrens zwischen<br />
Kreditinstituten (siehe Informationsblatt) die wesentlichen Merkmale der Bankauskunft. Die<br />
Bankauskunft ist eine vertragliche Ausnahme vom Bankgeheimnis.<br />
1 Grill, H./Percynski, H. (2007): Wirtschaftslehre des Kreditwesens, 41. Auflage, Troisdorf:<br />
Bildungsverlag Eins.<br />
Ausgangssituation:<br />
Herr Janssen kommt zu Hannes an den Schalter und berichtet von einem Zeitungsartikel<br />
aus den Ostfriesischen Nachrichten mit dem Titel „Bankgeheimnis löst sich in Luft auf“<br />
(o.V.: Bankgeheimnis löst sich in Luft aus, Ostfriesische Nachrichten, Ausgabe<br />
01.02.2005). Dieser sagt aus, dass es vertragliche und gesetzliche Ausnahmen gibt, in<br />
denen Banken Daten ihrer Kunden weiter geben dürfen. Er möchte gerne von seiner<br />
Hausbank mehr über das Bankgeheimnis erfahren. Da Hannes sich bei dieser Thematik<br />
unsicher ist, bittet er Sie bei dem Gespräch mit anwesend zu sein und ihn zu<br />
unterstützen.
3.) Ergänzen Sie die, sich auf dem Laufwerk k (Dateiname: Bankauskunft) befindende,<br />
MindMap mit Hilfe der AGB Ihres Ausbildungskreditinstituts sowie den Grundsätzen<br />
zur Durchführung von Bankauskünften zwischen Kreditinstituten (s. Informationsblatt<br />
„Bankgeheimnis“).<br />
Nachdem Sie Herrn Janssen die Informationen des MindMaps präsentiert haben, möchte er<br />
der Raiffeisenbank Ostfriesland eG keine generelle Einwilligung zur Vergabe von<br />
Bankauskünfte geben. Prüfen Sie in den folgenden Aufgaben die gesetzlichen Ausnahmen<br />
vom Bankgeheimnis.<br />
4.) Muss die Bank gemäß § 45 ESTG Daten an das Finanzamt melden, obwohl Herr<br />
Janssen keine generelle Einwilligung gegeben hat? Beschreiben Sie Umfang und<br />
Zeitpunkt der Meldung.<br />
5.) Herr Janssen erzählt, dass er gehört hat, dass die Finanzbehörden sich an das<br />
Kreditinstitut wenden dürfen, wenn sie einen Verdacht haben, dass der Kunde sein<br />
Vermögen nicht ordnungsgemäß versteuert hat. Beschreiben Sie ihm das<br />
Einzelauskunftsersuchen der Finanzbehörden gegenüber dem Kunden (§ 93 AO).<br />
Gehen Sie bei der Beantwortung der Frage auch darauf ein, wann die<br />
Finanzbehörden sich an das Kreditinstitut wenden dürfen. Dürfen die Finanzbehörden<br />
sich gemäß § 30 AO auch zur allgemeinen Überwachung von Steuerpflichtigen an<br />
das Kreditinstitut wenden?<br />
6.) Herr Janssen kommt noch einmal auf das von Ihnen erklärte<br />
Auskunftsverweigerungsrecht (Frage 1) zurück und fragt Sie, ob dieses auch<br />
gegenüber Strafverfolgungsbehörden gilt? Welche Rechte haben die<br />
Strafverfolgungsbehörden? Haben diese Rechte auch Gültigkeit für die<br />
Finanzbehörden? (Hilfsmittel: § 385 AO sowie Lehrbuch S. 99)<br />
7.) Zum Schluss des Gesprächs berichtet Herr Janssen, dass er in einem<br />
Fernsehbericht der „tagesthemen“ etwas von einem Kontenabrufsystem erfahren hat.<br />
Beantworten Sie ihm folgende Fragen:<br />
- Welche gesetzlichen Regelungen liegen vor (Paragraph 24 c KWG)?<br />
- Was für eine Pflicht ergibt sich daraus für die Kreditinstitute?<br />
Für die Bearbeitung dieser Aufgaben haben Sie 60 Minuten Zeit.
Informationsblatt<br />
Bankgeheimnis<br />
Datum:<br />
Klasse:<br />
Lehrer:<br />
§ 45d EStG (Mitteilungen an das Bundeszentralamt für Steuern) 1<br />
(1) Wer ... zum Steuerabzug verpflichtet ist oder ... die Erstattung von Kapitalertragsteuer<br />
beantragt, hat dem Bundeszentralamt für Steuern bis zum 31. Mai des Jahres, das<br />
auf das Jahr folgt, in dem die Kapitalerträge den Gläubigern zufließen, folgende<br />
Daten zu übermitteln:<br />
1. Vor- und Zunamen sowie das Geburtsdatum der Person – gegebenenfalls<br />
auch des Ehegatten -, die den Freistellungsauftrag erteilt hat (Auftraggeber),<br />
2. Anschrift des Auftraggebers,<br />
3. bei den Kapitalerträgen, für die ein Freistellungsauftrag erteilt worden ist:<br />
a. die Kapitalerträge, bei denen vom Steuerabzug Abstand genommen<br />
worden ist,<br />
b. die Kapitalerträge, bei denen die Erstattung von Kapitalertragsteuer<br />
beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt worden ist.<br />
4. Name und Anschrift des Empfängers des Freistellungsauftrages.<br />
(2) Das Bundeszentralamt für Steuern darf den Sozialleistungsträgern die Daten nach<br />
Absatz 1 mitteilen, soweit dies zur Überprüfung des bei der Sozialleistung zu<br />
berücksichtigenden Einkommens oder Vermögens erforderlich ist oder der Betroffene<br />
zustimmt. ...<br />
§ 30a AO (Schutz von Bankkunden) 2<br />
(1) Bei der Ermittlung des Sachverhalts (§ 88) haben die Finanzbehörden auf das<br />
Vertrauensverhältnis zwischen den Kreditinstituten und deren Kunden besonders<br />
Rücksicht zu nehmen.<br />
(2) Die Finanzbehörden dürfen von den Kreditinstituten zum Zweck der allgemeinen<br />
Überwachung die einmalige oder periodische Mitteilung von Konten bestimmter Art<br />
oder bestimmter Höhe nicht verlangen.<br />
(3) Die Guthabenkonten oder Depots, bei deren Errichtung eine Legitimationsprüfung<br />
nach § 154 Abs. 2 vorgenommen worden ist, dürfen anlässlich der Außenprüfung bei<br />
einem Kreditinstitut nicht zwecks Nachprüfung der ordnungsmäßigen Versteuerung<br />
festgestellt oder abgeschrieben werden. Die Ausschreibung von Kontrollmitteilungen<br />
soll insoweit unterbleiben.<br />
1 Bundesministerium der Justiz (2007): Das Einkommenssteuergesetz, Online im Internet:<br />
http://www.gesetze-im-internet.de/estg//index.html (Stand 2007; Abruf 22.01.08).<br />
2 Bundesministerium der Justiz (2007): Abgabenordnung, Online im Internet: http://www.gesetze-iminternet.de/ao_1977/__30a.html<br />
(Stand 2007; Abruf 22.01.2008)
(4) In Vordrucken für Steuererklärungen soll die Angabe der Nummern von Konten und<br />
Depots, die der Steuerpflichtige bei Kreditinstituten unterhält, nicht verlangt werden,<br />
soweit nicht steuermindernde Ausgaben oder Vergünstigungen geltend gemacht<br />
werden oder die Abwicklung des Zahlungsverkehrs mit dem Finanzamt dies bedingt.<br />
(5) Für Auskunftsersuchen an Kreditinstitute gilt § 93. Ist die Person des<br />
Steuerpflichtigen bekannt und gegen ihn kein Verfahren wegen einer Steuerstraftat<br />
oder einer Steuerordnungswidrigkeit eingeleitet, soll ... ein Kreditinstitut erst um<br />
Auskunft und Vorlage von Urkunden gebeten werden, wenn ein Auskunftsersuchen<br />
an den Steuerpflichtigen nicht zum Ziele führt oder keinen Erfolg verspricht.<br />
§ 93 AO Auskunftspflicht der Beteiligten und anderer Personen 3<br />
(1) Die Beteiligten und andere Personen haben der Finanzbehörde die zur Feststellung<br />
eines für die Besteuerung erheblichen Sachverhalts erforderlichen Auskünfte zu<br />
erteilen. ... Andere Personen als die Beteiligten sollen erst dann zur Auskunft<br />
angehalten werden, wenn die Sachverhaltsaufklärung durch die Beteiligten nicht zum<br />
Ziel führt oder keinen Erfolg verspricht.<br />
(2) In dem Auskunftsersuchen ist anzugeben, worüber Auskünfte erteilt werden sollen<br />
und ob die Auskunft für die Besteuerung des Auskunftspflichtigen oder für die<br />
Besteuerung anderer Personen angefordert wird. Auskunftsersuchen haben auf<br />
Verlangen des Auskunftspflichtigen schriftlich zu ergehen... .<br />
§ 385 AO Geltung von Verfahrensvorschriften 4<br />
(1) Für das Strafverfahren wegen Steuerstraftaten gelten, soweit die folgenden<br />
Vorschriften nichts anderes bestimmen, die allgemeinen Gesetze über das<br />
Strafverfahren, namentlich die Strafprozessordnung, das Gerichtsverfassungsgesetz<br />
und das Jugendgerichtsgesetz.<br />
(2) Die für Steuerstraftaten geltenden Vorschriften dieses Abschnitts ... sind bei dem<br />
Verdacht einer Straftat, die unter Vorspiegelung eines steuerlich erheblichen<br />
Sachverhalts gegenüber der Finanzbehörde oder einer anderen Behörde auf die<br />
Erlangung von Vermögensvorteilen gerichtet ist und kein Steuerstrafgesetz verletzt,<br />
entsprechend anzuwenden.<br />
3 Bundesministerium der Justiz (2007): Abgabenordnung, Online im Internet: http://www.gesetze-iminternet.de/estg//index.html<br />
(Stand 2007; Abruf 22.01.08).<br />
4 Bundesministerium der Justiz (2007): Abgabenordnung, Online im Internet: http://www.gesetze-iminternet.de/estg//index.html<br />
(Stand 2007; Abruf 22.01.08).
§ 24 c KWG 5<br />
(1) Ein Kreditinstitut hat eine Datei zu führen, in der unverzüglich folgende Daten zu<br />
speichern sind:<br />
1. die Nummer eines Kontos, das der Verpflichtung zur Legitimationsprüfung im<br />
Sinne des § 154 Abs. 2 Satz 1 der Abgabenordnung unterliegt, oder eines<br />
Depots sowie der Tag der Errichtung und der Tag der Auflösung,<br />
2. der Name, sowie bei natürlichen Personen der Tag der Geburt, des Inhabers<br />
und eines Verfügungsberechtigten sowie der Name und die Anschrift eines<br />
abweichend wirtschaftlich Berechtigten (§ 8 Abs. 1 des Gesetzes über das<br />
Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten).<br />
Bei jeder Änderung einer Angabe nach Satz 1 ist unverzüglich ein neuer Datensatz<br />
anzulegen. Die Daten sind nach Ablauf von drei Jahren nach der Auflösung des Kontos<br />
oder Depots zu löschen. Im Falle des Satzes 2 ist der alte Datensatz nach Ablauf von<br />
drei Jahren nach Anlegung des neuen Datensatzes zu löschen. Das Kreditinstitut hat zu<br />
gewährleisten, dass die Bundesanstalt jederzeit Daten aus der Datei nach Satz 1 in<br />
einem von ihr bestimmten Verfahren automatisiert abrufen kann. Es hat durch technische<br />
und organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass ihm Abrufe nicht zur Kenntnis<br />
gelangen.<br />
Grundsätze für die Durchführung des Bankauskunftsverfahrens zwischen<br />
Auskunftsanfragen<br />
Kreditinstituten (Auszug) 6<br />
1. Auskunftsanfragen sollten schriftlich, nur in Ausnahmefällen fernschriftlich oder<br />
fernmündlich, gestellt werden.<br />
2. In der Auskunftsanfrage ist der Anfragegrund, mit dem das berechtigte Interesse an der<br />
Bankauskunft glaubhaft gemacht wird, anzugeben. Das anfragende Kreditinstitut hat<br />
klarzustellen, ob es die Auskunft im eigenen oder im Kundeninteresse einholt.<br />
3. Bei Auskunftsanfragen im Interesse eines Kunden wird dessen Name nicht genannt. Das<br />
anfragende Kreditinstitut ist jedoch verpflichtet, den Namen des anfragenden Kunden dem<br />
angefragten Kreditinstitut zu nennen, wenn dem Kunden, über den eine Auskunft erteilt<br />
wurde, ein Anspruch auf Nennung des Anfragers zusteht.<br />
5 Bundesministerium der Justiz (2007): Kreditwesengesetz, Online im Internet: http://www.gesetze-iminternet.de/estg//index.html<br />
(Stand 2007; Abruf 22.01.08).<br />
6 Grundmann, W. (o.J.): Grundsätze für die Durchführung des Bankauskunftsverfahrens zwischen<br />
Kreditinstituten, Online im Internet: http://grundmann-norderstedt.de/gfb1bav.htm (Stand o.J.; Abruf<br />
22.01.08)
Weiterleitung von Auskunftsanfragen<br />
4. Wird eine Auskunftsanfrage von dem angefragten Kreditinstitut an ein drittes Kreditinstitut<br />
weitergeleitet, ist das Anfrageschreiben weiterzugeben.<br />
Zustimmung des Betroffenen<br />
5. Soweit nach Nr. 2 AGB eine Bankauskunft nur mit ausdrücklicher Zustimmung des<br />
Betroffenen erteilt werden darf, genügt auch die Versicherung des Anfragenden<br />
Kreditinstituts, dass ihm diese Zustimmungserklärung vorliegt. Das anfragende Kreditinstitut<br />
ist verpflichtet, diese Erklärung auf Verlangen vorzulegen. Das anfragende Kreditinstitut<br />
haftet dem auskunftgebenden Kreditinstitut für alle die Schäden, die diesem daraus<br />
entstehen, dass es im Vertrauen auf die Versicherung eine unberechtigte Bankauskunft<br />
erteilt hat.<br />
Auskunftserteilung<br />
6. Bankauskünfte sollen allgemein gehalten sein. Sie sollen schriftlich, nur in ...<br />
Ausnahmefällen fernmündlich erteilt werden; mündlich erteilte Auskünfte sind zu<br />
dokumentieren und sollen in der Regel schriftlich bestätigt werden. Von einem Verbot der<br />
Weitergabe der Bankauskunft ist abzusehen, wenn die Anfrage im Kundeninteresse gestellt<br />
worden ist.<br />
7. Bankauskünfte werden nur auf Grund von Erkenntnissen erteilt, die der<br />
auskunftsgebenden Stelle vorliegen. Es werden keine Recherchen angestellt.<br />
8. Bankauskünfte werden – auch im Fall der Weiterleitung gemäß Ziffer 4 – unmittelbar der<br />
anfragenden Stelle erteilt.<br />
Auskunftsverweigerung<br />
9. Auskunftsverweigerungen sollen allgemein gehalten sein.<br />
Liegt bei Privatkunden eine Einwilligung nicht vor oder hat bei Geschäftskunden der Kunde<br />
die Erteilung einer Auskunft untersagt, ist die Auskunftsverweigerung so zu formulieren, dass<br />
sie nicht als negative Auskunft verstanden werden kann. Hat die angefragte Stelle keinen<br />
Einblick in die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden, ist dies in der Antwort deutlich zum<br />
Ausdruck zu bringen.<br />
Weitergabe der Auskunft an den Kunden<br />
10. Die im Kundeninteresse eingeholte Bankauskunft wird an diesen inhaltlich unverändert<br />
weitergegeben. Der Kunde, der eine Bankauskunft erhält, ist ausdrücklich darauf<br />
hinzuweisen, dass er empfangene Informationen nur für den angegebenen Zweck<br />
verwenden und nicht an Dritte weitergeben darf.
Auskunftsweitergabe an Kunden<br />
Auskunftsverweigerung<br />
Inhaltlicher Umfang der Bankauskünfte<br />
Form der Auskunft/<br />
Art der Formulierung<br />
Einwilligung der Person, über<br />
die Auskunft erteilt wird<br />
Anlage H:<br />
Vorlage<br />
Bankauskunft<br />
Empfänger<br />
Auskunftsanfrage
Anlage I: AGB der Banken<br />
Auszug aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />
..... (Fassung April 2002).<br />
2 Bankgeheimnis und Bankauskunft<br />
(1) Bankgeheimnis<br />
Die Bank ist zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen und<br />
Wertungen verpflichtet, von denen sie Kenntnis erlangt (Bankgeheimnis).<br />
Informationen über den Kunden darf die Bank nur weitergeben, wenn gesetzliche<br />
Bestimmungen dies gebieten oder der Kunde eingewilligt hat oder die Bank zur<br />
Erteilung einer Bankauskunft befugt ist.<br />
(2) Bankauskunft<br />
Eine Bankauskunft enthält allgemein gehaltene Feststellungen und Bemerkungen<br />
über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden, seine Kreditwürdigkeit und<br />
Zahlungsfähigkeit; betragsmäßige Angaben über Kontostände, Sparguthaben,<br />
Depot- oder sonstige der Bank anvertraute Vermögenswerte sowie Angaben über die<br />
Höhe von Kreditinanspruchnahmen werden nicht gemacht.<br />
(3) Voraussetzungen für die Erteilung einer Bankauskunft<br />
Die Bank ist befugt, über juristische Personen und im Handelsregister eingetragene<br />
Kaufleute Bankauskünfte zu erteilen, sofern sich die Anfrage auf ihre geschäftliche<br />
Tätigkeit bezieht. Die Bank erteilt jedoch keine Auskünfte, wenn ihr eine anders<br />
lautende Weisung des Kunden vorliegt. Bankauskünfte über andere Personen,<br />
insbesondere über Privatkunden und Vereinigungen erteilt die Bank nur dann, wenn<br />
diese generell oder im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt haben. Eine Bankauskunft<br />
wird nur erteilt, wenn der Anfragende ein berechtigtes Interesse an der gewünschten<br />
Auskunft glaubhaft dargelegt hat und kein Grund zu der Annahme besteht, dass<br />
schutzwürdige Belange des Kunden der Auskunftserteilung entgegenstehen.<br />
(4) Empfänger von Bankauskünften<br />
Bankauskünfte erteilt die Bank nur eigenen Kunden sowie anderen Kreditinstituten<br />
für deren Zwecke oder die ihrer Kunden.<br />
3 Haftung der Bank; Mitverschulden des Kunden<br />
(1) Haftungsgrundsätze<br />
Die Bank haftet bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen für jedes Verschulden ihrer<br />
Mitarbeiter und der Personen, die sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen hinzuzieht.<br />
Soweit die Sonderbedingungen für einzelne Geschäftsbeziehungen oder sonstige<br />
Vereinbarungen etwas Abweichendes regeln, gehen diese Regelungen vor. Hat der<br />
Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten (zum Beispiel durch Verletzung der in Nr. 11<br />
dieser Geschäftsbedingungen aufgeführten Mitwirkungspflichten) zu der Entstehung<br />
eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des<br />
Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen<br />
haben.<br />
(2) Weitergeleitete Aufträge<br />
Wenn ein Auftrag seinem Inhalt nach typischerweise in der Form ausgeführt wird,<br />
dass die Bank einen Dritten mit der weiteren Erledigung betraut, erfüllt die Bank den<br />
Auftrag dadurch, dass sie ihn im eigenen Namen an den Dritten weiterleitet<br />
(weitergeleiteter Auftrag). Dies betrifft zum Beispiel die Einholung von<br />
Bankauskünften bei anderen Kreditinstituten oder die Verwahrung und Verwaltung<br />
von Wertpapieren im Ausland. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung der Bank<br />
auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung des Dritten.
Anlage J: Erwartungshorizont: Bankgeheimnis - Arbeitsaufträge<br />
Antwort 1:<br />
- die Geschäftsbeziehungen zwischen der Bank und dem Kunden beruhen auf einem<br />
engen Vertrauensverhältnis.<br />
- Verschwiegenheitspflicht besagt:<br />
o dass die Bank zur Verschwiegenheit über seine Kunden und deren<br />
persönlichen, wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse verpflichtet ist.<br />
o Diese Pflicht besteht unabhängig von der Geschäftsbeziehung und über die<br />
Dauer dieser hinaus.<br />
- Auskunftsverweigerungsrecht<br />
o Recht des KI in Zivilprozessen Auskunft über seine Kunden und deren<br />
persönlichen, wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse zu verweigern.<br />
- Konsequenzen durch Verletzung der Verschwiegenheitspflicht:<br />
Antwort 2:<br />
o Kunde ist berechtigt die Geschäftsverbindung fristlos zu kündigen und<br />
Schadenersatz zu verlangen.<br />
o Laut AGB Nr. 3 haftet die Bank für das Verschulden ihrer Mitarbeiter.<br />
Teilschuld kann dem Kunden eingeräumt werden<br />
o Im Innenverhältnis kann die Bank dem Mitarbeiter fristlos kündigen und<br />
gegenüber diesem Schadenersatz fordern.<br />
- allgemein gehaltene Feststellungen und Bemerkungen über die wirtschaftlichen<br />
Verhältnisse von Kunden und deren Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit.<br />
- keine betragsmäßigen Angaben über Kontostände, Depotguthaben oder sonstige<br />
dem Kreditinstitut anvertraute Vermögenswerte oder die Höhe der anvertrauten<br />
Kreditinanspruchnahme.<br />
Antwort 3: siehe MindMap (Anlage K)<br />
Antwort 4:<br />
- Ablehnung gilt nicht gegenüber dem Finanzamt. Es gibt Ausnahmen durch<br />
gesetzliche Vorschriften, in denen die Verschwiegenheitspflicht nicht mehr in vollem<br />
Umfang gilt.<br />
- Dem Bundeszentralamt für Steuern sind bis zum 31.5. des auf das Zuflussjahr der<br />
Zinsen folgenden Jahres unten genannte Daten zu melden:<br />
o Vor- und Zunamen, Anschrift sowie Geburtsdatum der Person, die einen<br />
Freistellungsauftrag beantragt hat.<br />
o Tatsächlich in Anspruch genommener Freistellungsbetrag.<br />
- Weitergabe an Sozialbehörden möglich.
Antwort 5:<br />
Zur allgemeinen Überprüfung dürfen sie sich gemäß § 30 AO nicht an das Finanzamt<br />
wenden:<br />
- Finanzbehörden haben auf das Vertrauensverhältnis zwischen KI und deren Kunden<br />
besondere Rücksicht zu nehmen.<br />
- Zum Zwecke der allgemeinen Überwachung dürfen keine Konten und Kontostände<br />
übermittelt werden. vs. Einzelauskunftsersuchen<br />
- Bei Prüfung des KI dürfen keine Kontendaten von den Finanzämtern abgeschrieben<br />
werden.<br />
Einzelauskunftsersuchen sind zulässig (§ 93 AO).<br />
- In dem Auskunftsersuchen ist anzugeben, worüber Auskünfte erteilt werden sollen.<br />
Begründung des Ersuchens ist erforderlich.<br />
- Zeitpunkt der Kontaktierung des Kreditinstituts:<br />
Antwort 6:<br />
o erst, wenn ein Auskunftsersuchen an den Steuerpflichtigen nicht zum Ziel<br />
geführt hat.<br />
- Das Auskunftsverweigerungsrecht gilt lediglich für Zivilprozesse und nicht für<br />
Strafprozesse.<br />
- Strafverfolgungsbehörden (z.B. Staatsanwaltschaft) haben im Strafprozess ein<br />
uneingeschränktes Auskunftsrecht (z.B. Durchsuchung von Geschäftsräumen und<br />
Beschlagnahmung von Kundenunterlagen).<br />
- In Steuerstrafverfahren haben die Finanzämter die gleichen Rechte und Pflichten wie<br />
Antwort 7:<br />
die Staatsanwaltschaft (§ 385 AO).<br />
- Kreditinstitut muss Datei führen, in der folgende Daten gespeichert sind:<br />
o Nummer eines Kontos oder Depots sowie der Tag der Einrichtung und der<br />
Tag der Auslösung.<br />
o Name und Geburtstag des Inhabers sowie sämtliche Verfügungsberechtigten<br />
o Evtl. Name und Anschrift von abweichend wirtschaftlich Berechtigten .<br />
- Kreditinstitut muss gewährleisten, dass die Bafin jederzeit Zugriff auf diesen<br />
Datensatz hat.<br />
- Kreditinstitut muss sicherstellen, das ihm Abrufe nicht zur Kenntnis gelangen.
nur über vorliegene Erkenntnissse<br />
wird Auskunft erteilt<br />
es werden keine Recherchen angestellt<br />
wenn keine anderslautende Weisung vorliegt,<br />
darf Auskunft gegeben werden<br />
müssen im Einzelfall oder allgemein zugestimmt haben<br />
unmittelbar inkl. Anfrageschreiben<br />
inhaltlich unverändert<br />
Verweigerung darf nicht als negative Auskunft verstanden werden<br />
muss auch allgemein gehalten werden<br />
grundsätzlich schriftlich<br />
Bankauskünfte sollen allgemein gehalten sein<br />
Auskunftsweitergabe an Kunden<br />
Auskunftsverweigerung<br />
Form der Auskunft/<br />
Art der Formulierung<br />
Inhaltlicher Umfang der Bankauskünfte<br />
juristische Personen und im<br />
Handesregister eingetragene Kaufleute<br />
alle anderen Kunden (z.B. Privatleute)<br />
Einwilligung der Person, über<br />
die Auskunft erteilt wird<br />
Anlage K:<br />
Erwartungshorizont<br />
Bankauskunft<br />
Empfänger<br />
Auskunftsanfrage<br />
eigene Kunden<br />
andere Kreditinstitute für eigenen Zweck<br />
andere Kreditinstitute für deren Kunden<br />
Anfragende muss berechtigtes Interesse glaubhaft<br />
darlegen<br />
schriftlich, nur in Ausnahmefällen fernmündlich
Ausländisches Kreditinstitut<br />
(mit Sitz in 22 EU-Staaten und den USA)<br />
Austausch untereinander<br />
Kunde:<br />
Manfred Janssen<br />
Raiffeisenbank<br />
Ostfriesland eG<br />
Finanzaufsicht<br />
(Bafin)<br />
Bundeszentralamt<br />
für Steuern<br />
Finanzbehörden<br />
alle Behörden, die mit dem<br />
Einkommenssteuergesetz<br />
konfrontiert werden<br />
Bundesagentur für Arbeit<br />
Sozialamt<br />
Bafög-Amt<br />
Renten - und<br />
Unfallversicherungsträger<br />
Kontenabrufsystem<br />
Muss Kontoabrufdatei nach<br />
§24 c KWG bereitstellen:<br />
u.a. Name, Nummer und Art des Kontos,<br />
Verfügungsberechtigte, Tag der Einrichtung<br />
und Auflösung<br />
Staatsanwaltschaft<br />
Bundeskriminalamt<br />
Für internationale Rechtshilfe<br />
zuständige Behörde<br />
Gesetzliche Grundlagen<br />
4. Finanzmarktförderungsgesetz (2002)<br />
Gesetz zur Steuerehrlichkeit und<br />
Steuergerechtigkeit (2003)<br />
EU-Zinsrichtlinie (2005)
Arbeitsauftrag:<br />
Bankgeheimnis<br />
Hausaufgabe<br />
Beantworten Sie die folgenden Aufgaben schriftlich.<br />
Aufgabenstellung:<br />
Datum:<br />
Klasse:<br />
Lehrer:<br />
1.) Ihr Kunde Günther Onken (geb. 10.04.1954) möchte gerne von Ihnen wissen, welche<br />
vertraglichen und gesetzlichen Ausnahmen vom Bankgeheimnis existieren? Nennen<br />
Sie ihm, die im Unterricht kennen gelernten einzelne Ausnahmen.<br />
2.) Der Kunde Günther Onken, der ausschließlich bei der Raiffeisenbank Ostfriesland eG<br />
Konten unterhält, erzählt Ihnen, dass er ein neues Gartenhaus von einem Tischler<br />
errichten lassen möchte. Dafür hat er sich verschiedene Angebote eingeholt. Da<br />
gerade auf dem Bausektor viele Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten<br />
geraten sind, möchte er gerne von der Sparkasse LeerWittmund, die auf dem<br />
Briefkopf der von ihm favorisierten Tischlerei Meier genannt ist, eine Bankauskunft<br />
einholen. Darf die Sparkasse Herrn Onken auf seine schriftliche Anfrage hin eine<br />
Auskunft erteilen? Erläutern Sie kurz eine andere Art Auskunftseinholung.<br />
3.) Herr Onken möchte von Ihnen wissen, ob die Tischlerei Meier auch eine<br />
Bankauskunft von ihm einholen kann. Erläutern Sie die notwendigen<br />
Voraussetzungen, damit Sie als Bank eine solche Auskunft erteilen dürfen.<br />
4.) Nehmen Sie an, Herr Onken hat der Raiffeisenbank Ostfriesland eG mitgeteilt, dass<br />
er generell jede Auskunftserteilung über die Geschäftsverbindung ablehnt. Die<br />
Raiffeisenbank Ostfriesland eG würde der Sparkasse nun folgendes mitteilen: „Aus<br />
nahe liegenden Gründen haben uns die Angefragten keine Vollmacht zur<br />
Auskunftserteilung erteilt.“ Wie beurteilen Sie die Aussage? Formulieren Sie diese<br />
ggf. um.<br />
5.) Er fragt Sie, warum einzelne Kundengruppen beim Bankauskunftsverfahren<br />
unterschiedlich behandelt werden?<br />
Ausgangssituation:<br />
Dadurch, dass Sie Hannes und Herrn Janssen die wesentlichen Merkmale des<br />
Bankgeheimnisses erklärt haben, sind Sie mittlerweile ein Fachmann auf dem Gebiet. Jetzt<br />
kommt der Kunde Günther Onken in die Raiffeisenbank Ostfriesland eG und möchte von<br />
Ihnen einige Details zum Bankgeheimnis wissen.
6.) Herr Onken wurde von seinem Finanzamt im Zuge seiner Einkommensteuererklärung<br />
darüber informiert, dass die Möglichkeit einer Kontoabfrage nach § 93 AO besteht.<br />
a. Er unterhält bei der Raiffeisenbank Ostfriesland eG ein laufendes Konto<br />
(Nummer: 12274200; eingerichtet am 05.01.2001; Vollmacht für Gisela<br />
Onken, geb. 10.06.1960), ein Termingeldkonto (12274250; eingerichtet am<br />
10.08.2003) und ein Depotkonto (12274280; eingerichtet am 4.5.2005). Ihn<br />
interessiert, welche Informationen das Finanzamt durch die Kontoabfrage<br />
erhalten kann?<br />
b. Außerdem bittet er Sie in dem Gespräch, bei einer Kontoabfrage durch das<br />
Finanzamt ihn unverzüglich zu informieren. Wie reagieren Sie auf den<br />
Wunsch des Kunden?<br />
c. Aufgrund Ihrer bisherigen Erläuterungen ist er beruhigt, dass durch die<br />
Kontoabfrage keine Zinsumsätze abgefragt werden können. Klären Sie ihn<br />
darüber auf, ob das Finanzamt keine, wie von ihm erwartet, Möglichkeit hat,<br />
die Höhe der Zinseinkünfte zu überprüfen.<br />
d. Die 23 jährige Tochter Nadine von Herrn Onken erhält BaföG. Herr Onken will<br />
wissen, ob das BaföG-Amt des Studentenwerks Göttingen die Kapitalerträge<br />
von Nadine per Kontenabrufsystem erfahren kann. Antworten Sie ihm auf<br />
diese Frage.<br />
Für die Bearbeitung der Aufgabe sollten Sie 30 Minuten Zeit einplanen.
Anlage N: Erwartungshorizont: Bankgeheimnis - Hausaufgabe<br />
Antwort 1:<br />
- vertragliche Ausnahme: Bankauskunft an eigene Kunden oder an andere<br />
Kreditinstitute<br />
- gesetzliche Ausnahmen:<br />
Antwort 2:<br />
o Meldung der ausgeschöpften Freistellungsaufträge an das Bundeszentralamt<br />
für Steuern.<br />
o Bei Verdachtsfällen Auskunft an Ermittlungsbehörden (in Steuerstrafverfahren<br />
auch an das Finanzamt.)<br />
o Daten gemäß § 24 c KWG an das Finanzamt, Ermittlungsbehörden<br />
(Staatsanwaltschaft, BKA, für international Rechtshilfe zuständige Behörde)<br />
und alle an alle Behörden, die mit dem Einkommenssteuergesetz konfrontiert<br />
werden.<br />
- Nein, da Bankauskünfte nur an Kreditinstitute oder deren Kunden gegeben werden.<br />
- Herr Onken muss sich an die Raiffeisenbank wenden und diese um eine<br />
Auskunftsanfrage bitten.<br />
- Die Raiffeisenbank fragt ohne Nennung des Namens bei der Sparkasse nach.<br />
- Das Auskunftsersuchen an die Sparkasse muss schriftlich formuliert sein.<br />
Antwort 3:<br />
- Auskunftsanfrage muss von einem anderen KI im Kundeninteresse erfolgen<br />
- Anfrage des anderen Instituts muss schriftlich erfolgen.<br />
- Herr Onken muss speziell dieser Bankauskunft zustimmen oder die generelle<br />
Erlaubnis zur Erteilung von Bankauskünften bspw. bei der Kontoeröffnung erteilt<br />
haben.<br />
Antwort 4:<br />
- diese Formulierung könnte als negative verstanden werden.<br />
- besser wäre z.B.:<br />
o „Über Privatkunden erteilen wir ohne Zustimmung des Kunden keine<br />
Auskunft.“<br />
o „Mit Rücksicht auf das Bankgeheimnis können wir keine Auskunft erteilen.“<br />
o „Wir haben keinen Einblick in die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden.“
Antwort 5:<br />
- Bei juristischen Personen und im Handelregister eingetragenen Kaufleuten kann<br />
Antwort 6a:<br />
davon ausgegangen werden, dass diese grundsätzlich an der Auskunftserteilung<br />
interessiert sind bzw. sie sich durch eigene Weisung gegen das Auskunftsrecht<br />
wehren können.<br />
- Kontonummer und Kontoart von jedem Konto, was der Legitimationsprüfung nach §<br />
154 AO unterliegt (z.B. Kontokorrentkonto; Nummer: 12274200).<br />
- Tag der Einrichtung des Kontos (z.B. beim KK-Konto: 05.01.2001).<br />
- der Name sowie bei natürlichen Personen der Tag der Geburt des Inhabers (hier<br />
Günther Onken, geb. 10.04.1954) und der Verfügungsberechtigten. (hier: Gisela<br />
Onken, geb. 10.06.1960).<br />
- Name und Anschrift des abweichend wirtschaft Berechtigten. (hier: nicht vorhanden)<br />
Antwort 6b:<br />
- Diesem Verlangen kann nicht entsprochen werden, da die Raiffeisenbank<br />
Antwort 6c:<br />
Ostfriesland eG keine Kenntnis vom Abruf der Kontenstammdatei durch das<br />
Bundeszentralamt für Steuern erlangt.<br />
- Das Finanzamt kann die Zinseinkünfte durch zwei Möglichkeiten ermitteln:<br />
Antwort 6d:<br />
o Raiffeisenbank Ostfriesland eG muss laut EStG Höhe des ausgeschöpften<br />
Freistellungsauftrages an das Bundeszentralamt für Steuern melden.<br />
o Bei Verdachtsfällen kann sich das Finanzamt an die Raiffeisenbank wenden<br />
und diese um Auskunft über Kontostände und –umsätze bitten. Dafür muss<br />
das Finanzamt ein berechtigtes Interesse nachweisen und vorher vom<br />
Steuerpflichtigen keine Auskunft erhalten haben.<br />
- Da die Förderung nach Bafög vom Einkommen des Vaters und der Tochter abhängt,<br />
ist das Studentenwerk Göttingen mit dem Einkommensteuergesetz konfrontiert.<br />
Daher kann diese Behörde das Kontenabrufsystem nutzen.<br />
- Direkt abrufen über das Kontenabrufsystem kann sie keine Zinserträge sondern<br />
lediglich die in § 24 c KWG genannten Daten.<br />
- Bei Verdachtsfällen übergibt Sie die Daten an die Staatsanwaltschaft und diese kann<br />
Auskunft von der Raiffeisenbank Ostfriesland eG verlangen.<br />
- Sie kann die Höhe des ausgeschöpften Freistellungsauftrags von den<br />
Finanzbehörden erfahren.