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Einsatzplan der Stadt Hennef (Sieg) „Hochwasser“

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Vorbemerkung<br />

Hochwasser<br />

Das im August 2002 an <strong>der</strong> Elbe und <strong>der</strong>en Nebenflüssen abgelaufene Hochwasser, aber auch<br />

die Erfahrungen aus den Hochwasserereignissen <strong>der</strong> letzten Jahre im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Hennef</strong>,<br />

haben deutlich gemacht, dass eine erfolgreiche Gefahrenabwehr den koordinierten Einsatz von<br />

Kräften <strong>der</strong> Feuerwehr, den Hilfsorganisationen, und <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung erfor<strong>der</strong>n können.<br />

Mit diesem <strong>Einsatzplan</strong> wird allen Beteiligten <strong>der</strong> Hochwasserabwehr eine Anleitung zum<br />

Handeln übergeben. In kurzer und verständlicher Form werden darin die gesetzlichen<br />

Grundlagen, die Ursachen für Schadensfälle am Deich und bewährte Methoden <strong>der</strong> operativen<br />

Deichverteidigung einschließlich <strong>der</strong> Sicherung von Schadstellen dargestellt.<br />

1. Rechtliche Grundlagen<br />

In NRW<br />

Gemäß Hochwasser- und Eismeldeordnung für die <strong>Sieg</strong> und die Agger vom 17.01.1977,<br />

veröffentlicht als Son<strong>der</strong>beilage zum Amtsblatt Nr. 2 für den Regierungsbezirk Köln ist das StUa<br />

Köln, (ehemals StAWA Bonn) für den Hochwasserwarndienst an <strong>Sieg</strong>, Agger und Sülz<br />

zuständig.<br />

Die Hochwasser- und Eismeldeordnung ist bisher nicht aktualisiert.<br />

In einer internen Dienstanweisung hat das StUa Köln die Durchführung des<br />

Hochwassermeldedienstes geregelt.<br />

In RLP<br />

§ 92 LWG für RLP regelt die Aufgaben des Warn- und Alarmdienstes.<br />

In <strong>der</strong> Hochwassermeldeverordnung vom 26.02.1986 ist für die <strong>Sieg</strong> das<br />

Hochwassermeldezentrum Koblenz beim WWA Koblenz (jetzt SGD Nord – Regionalstelle<br />

Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Koblenz) als zuständige Behörde festgelegt.<br />

Im Regionalen Hochwassermeldeplan <strong>Sieg</strong> (MUF 1998) sind die Organisation des<br />

Hochwassermeldedienstes sowie die Meldeverfahren geregelt. Dieser Plan wird regelmäßig<br />

fortgeschrieben.<br />

2. Meldeverfahren<br />

Das StUa Köln warnt die Feuer- und Rettungsleitstelle des Rhein – <strong>Sieg</strong> Kreises und an<strong>der</strong>e<br />

Meldeempfänger fernmündlich, mittels Fax o<strong>der</strong> e-mail vor drohendem Hochwasser wenn<br />

vorgegebene Meldehöhen bzw. Meldegrenzen erreicht / überschritten werden und ein weiterer<br />

Anstieg <strong>der</strong> Wasserstände zu erwarten ist.<br />

Die Meldehöhen sind als Wasserstände auf die einzelnen, im Hochwassermeldedienst<br />

verwendeten Pegel bezogen. Sie sind mit den betroffenen Kommunen und unteren<br />

Wasserbehörden abgestimmt.

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