Zukünftige Auswirkungen der Sechs-Stunden-Regelung gemäß §24 EEG 2014
Eine Studie von Energy Brainpool im Auftrag des BWE.
Stand: 11/2014
Eine Studie von Energy Brainpool im Auftrag des BWE.
Stand: 11/2014
sen vorgenommen. Diese erhalten weiterhin für jede produzierte MWh Strom ihren spezifischen Vergütungssatz, der ihnen über den Investitionszeitraum zugesagt wurde. Dies kann der Tabelle 3.1 noch einmal zusammenfassend entnommen werden: Altanlagen Neuanlagen Anlagenart Wind Sonstige Ab einer inst. Leistung von 3 MW 500 kW Inbetriebnahme ab Bestandsschutz 01.01.2016 Konsequenz des § 24 EEG Anzulegender Wert verringert sich auf 0 ct/kWh „Nullprämie“ Tabelle 3.1: Vergütungsanpassung bei negativen Preisen Als Begründung für die Einführung dieser Regelung wird die „Schaffung eines Anreiz zur Integration von Strom aus erneuerbaren Energiequellen in den Markt“ angegeben. Die EU schreibt in ihrem Amtsblatt weiter, dass „Maßnahmen getroffen [werden], um sicherzustellen, dass die Stromerzeuger keinen Anreiz haben, Strom zu negativen Preisen zu erzeugen.“ 5 Da die Anlagenbetreiber im Falle des Auftretens negativer Preise nach § 24 EEG für den produzierten und an der Börse verkauften Strom Kosten in Höhe der negativen Preise zu tragen haben, erfolgt aus betriebswirtschaftlicher Rationalität eine Abschaltung der Anlage. Da Wind und Solar nicht preisorientiert produzieren, sondern nur preisorientiert abschalten können, ist jedoch die Schaffung eines Anreizes zur Abregelung von Anlagen, die nahezu ohne Grenzkosten Strom produzieren können, volkswirtschaftlich fragwürdig. Vielmehr sollten Anreize geschaffen werden, die übrigen Akteure, vor allem auf konventioneller Seite, zu einer erhöhten Flexibilisierung anzuregen. 5 Vgl. [Amtsblatt der Europäischen Union2014]. 9
4. Darstellung und Analyse des Strompreisszenarios 4.1. Annahmen des Szenarios Für die vorliegende Untersuchung wurden die Preisentwicklungen am Energy-Only-Markt mit dem Energiemarktmodell Power2Sim modelliert. Die zugrunde liegenden Annahmen für den konventionellen Kraftwerkspark sowie die Entwicklung der Commoditypreise wurden den folgenden Studien entnommen: - EU energy trends to 2050 – Update 2013 6 - EU Energy Roadmap 2050 7 - World Energy Outlook 2013 8 Als Basis für das in dieser Studie verwendete Erneuerbaren-Ausbauszenario dient das Energiekonzept 2010. Dieses wurde anhand der im EEG 2014 formulierten Ziele durch Energy Brainpool angepasst. Annahmen für die Zubaumengen wurden im Sinne einer konservativen Schätzung wie folgt getroffen: - Zubau von Photovoltaik: o 1,5 GW pro Jahr bis zur Erreichung des 52-GW-Ziels in 2024, o danach 1 GW pro Jahr - Zubau von Wind onshore: 2,0 GW pro Jahr - Zubau von Wind offshore: o 0,8 GW pro Jahr bis 2020, o danach 0,85 GW pro Jahr bis 2030, o anschließend 0,8 GW pro Jahr - Biomasse/Biogase: 90 MW pro Jahr 6 Vgl. [Europäische Komission2014]. 7 Vgl. [Europäische Komission2011]. 8 Vgl. [International Energy Agency2013]. 10
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4. Darstellung und Analyse des Strompreisszenarios<br />
4.1. Annahmen des Szenarios<br />
Für die vorliegende Untersuchung wurden die Preisentwicklungen am Energy-Only-Markt<br />
mit dem Energiemarktmodell Power2Sim modelliert. Die zugrunde liegenden Annahmen<br />
für den konventionellen Kraftwerkspark sowie die Entwicklung <strong>der</strong> Commoditypreise wurden<br />
den folgenden Studien entnommen:<br />
- EU energy trends to 2050 – Update 2013 6<br />
- EU Energy Roadmap 2050 7<br />
- World Energy Outlook 2013 8<br />
Als Basis für das in dieser Studie verwendete Erneuerbaren-Ausbauszenario dient das Energiekonzept<br />
2010. Dieses wurde anhand <strong>der</strong> im <strong>EEG</strong> <strong>2014</strong> formulierten Ziele durch Energy<br />
Brainpool angepasst. Annahmen für die Zubaumengen wurden im Sinne einer konservativen<br />
Schätzung wie folgt getroffen:<br />
- Zubau von Photovoltaik:<br />
o 1,5 GW pro Jahr bis zur Erreichung des 52-GW-Ziels in 2024,<br />
o<br />
danach 1 GW pro Jahr<br />
- Zubau von Wind onshore: 2,0 GW pro Jahr<br />
- Zubau von Wind offshore:<br />
o 0,8 GW pro Jahr bis 2020,<br />
o danach 0,85 GW pro Jahr bis 2030,<br />
o<br />
anschließend 0,8 GW pro Jahr<br />
- Biomasse/Biogase: 90 MW pro Jahr<br />
6 Vgl. [Europäische Komission<strong>2014</strong>].<br />
7 Vgl. [Europäische Komission2011].<br />
8 Vgl. [International Energy Agency2013].<br />
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