08.10.2015 Aufrufe

Zukünftige Auswirkungen der Sechs-Stunden-Regelung gemäß §24 EEG 2014

Eine Studie von Energy Brainpool im Auftrag des BWE. Stand: 11/2014

Eine Studie von Energy Brainpool im Auftrag des BWE.
Stand: 11/2014

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

2.4. Wirkung auf die Vermarktung erneuerbarer Energien<br />

Negative Preise dienen zwar <strong>der</strong> verbesserten Markteffizienz, belasten aber durch die Gestaltung<br />

des För<strong>der</strong>mechanismus des <strong>EEG</strong> das <strong>EEG</strong>-Umlagekonto. Da die ÜNB gezwungen<br />

sind, den Strom am Spotmarkt zu veräußern, entstehen ihnen bei negativen Preisen unter<br />

Umständen erhebliche Kosten, welche teilweise auf die nichtprivilegierten Letztverbraucher<br />

umgelegt werden.<br />

Darüber hinaus wird Direktvermarktern erneuerbarer Energien im Marktprämienmodell bei<br />

stark negativen Preisen, d. h. solchen, die im Betrag die Höhe <strong>der</strong> erwarteten Marktprämie<br />

übersteigen, ein Anreiz gegeben, ihre fernsteuerbaren erneuerbaren Anlagen abzuregeln. Da<br />

Wind- und Solarstromanlagen dargebotsabhängig produzieren, gehen die Strommengen mit<br />

Produktionsgrenzkosten von 0 €/MWh dem Markt verloren. Erzeugen gleichzeitig noch<br />

emissionsbehaftete Kraftwerke mit Produktionsgrenzkosten Strom deutlich über 0 €/MWh,<br />

wi<strong>der</strong>spricht dies den Zielen <strong>der</strong> Energiewende und sollte deshalb möglichst vermieden<br />

werden.<br />

7

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!