Amts- und Mitteilungsblatt Oktober 2015
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Während der Auslegungsfrist können<br />
von der Öffentlichkeit schriftliche Stellungnahmen<br />
zum Planentwurf des Bebauungsplanes<br />
oder mündlich zur Niederschrift<br />
in der Gemeindeverwaltung<br />
Niederwiesa abgegeben werden.<br />
Die Einwendungen müssen in leserlicher<br />
Schrift erfolgen <strong>und</strong> den Vor- <strong>und</strong> Familiennamen<br />
sowie die volle Anschrift des<br />
Einwenders enthalten, unterschrieben<br />
werden <strong>und</strong> den geltend gemachten Belang<br />
<strong>und</strong> das Maß seiner Beeinträchtigung<br />
erkennen lassen.<br />
Bei Eigentumsbeeinträchtigungen sind<br />
möglichst die Flurstücknummern <strong>und</strong><br />
Gemarkungen der betroffenen Gr<strong>und</strong>stücke<br />
anzugeben.<br />
Ein Vorbringen per elektronischer Datenübermittlung<br />
genügt dem Schriftformerfordernis<br />
nicht <strong>und</strong> bleibt daher unberücksichtigt.<br />
Unberücksichtigt bleiben<br />
auch vor Beginn der Auslegung erhobene<br />
Einwendungen.<br />
Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig<br />
abgegeben worden sind, können bei der<br />
Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben,<br />
sofern die Gemeinde deren Inhalt<br />
nicht kannte <strong>und</strong> nicht hätte kennen<br />
müssen <strong>und</strong> deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit<br />
des Bebauungsplanes nicht<br />
von Bedeutung ist.<br />
Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung<br />
ist unzulässig, soweit mit<br />
ihm Einwendungen geltend gemacht<br />
werden, die vom Antragsteller im Rahmen<br />
der Auslegung nicht oder verspätet<br />
geltend gemacht wurden, aber hätten<br />
geltend gemacht werden können.<br />
Dienstsiegel<br />
Meier, Bürgermeisterin<br />
S. 6<br />
<strong>Oktober</strong> <strong>2015</strong><br />
<strong>Amts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitteilungsblatt</strong> der Gemeinde Niederwiesa mit den Ortsteilen Braunsdorf <strong>und</strong> Lichtenwalde