meisterbrief - Gain-up.de
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2. Des weiteren kann <strong>de</strong>r Arbeitnehmer<br />
sich zur Rückzahlung <strong>de</strong>r Fortbildungskosten<br />
nur dann wirksam<br />
verpfl ichten, wenn er die Beendigung<br />
<strong>de</strong>s Arbeitsverhältnisses zu vertreten<br />
hat. Der Arbeitnehmer hat die Beendigung<br />
zu vertreten, wenn<br />
a) er selbst kündigt, ohne dass <strong>de</strong>r<br />
Arbeitgeber die Kündigung durch<br />
vertragswidriges Verhalten veranlasst<br />
hat,<br />
b) <strong>de</strong>r Arbeitgeber kündigt und <strong>de</strong>r<br />
Arbeitnehmer durch vertragswidriges<br />
Verhalten die Kündigung veranlasst<br />
hat (verhaltensbedingte Kündigung).<br />
Kündigt <strong>de</strong>r Arbeitgeber dagegen<br />
ohne durch das Verhalten <strong>de</strong>s Arbeitnehmers<br />
veranlasst wor<strong>de</strong>n zu sein<br />
(betriebsbedingt, kein Kündigungsschutz),<br />
besteht keine Rückzahlungspfl<br />
icht.<br />
Eine Rückzahlungsvereinbarung muss<br />
dies klar und verständlich ausdrücken.<br />
An<strong>de</strong>renfalls ist sie unwirksam. Eine<br />
allgemeine Formulierung wie z.B., „...<br />
dass eine Rückzahlungsverpfl ichtung<br />
besteht, wenn das Arbeitsverhältnis<br />
vor Ablauf von zwei Jahren been<strong>de</strong>t<br />
wird...“ reicht nicht aus. Diese Klausel<br />
ist unklar, missverständlich und damit<br />
insgesamt unwirksam. Eine wirksame<br />
Klausel kann wie folgt aussehen:<br />
3. Rückzahlungsklauseln müssen zu<strong>de</strong>m<br />
Angaben zur Größenordnung<br />
<strong>de</strong>r aufl aufen<strong>de</strong>n Kosten enthalten.<br />
Dem Arbeitnehmer muss klar sein,<br />
worauf er sich einlässt und womit er<br />
schlimmstenfalls rechnen muss.<br />
4. Schließlich kann das Unternehmen<br />
<strong>de</strong>n Arbeitnehmer nur für einen<br />
angemessenen Zeitraum bin<strong>de</strong>n. Eine<br />
nicht angemessene Bindungsdauer<br />
kann die Unwirksamkeit <strong>de</strong>r gesamten<br />
Vereinbarung nach sich ziehen. Die<br />
Angemessenheit <strong>de</strong>r Bindungsdauer<br />
ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig<br />
und damit schwer zu bestimmen.<br />
Entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Kriterien sind je<strong>de</strong>nfalls<br />
die Länge <strong>de</strong>r Fortbildung<br />
sowie die Höhe <strong>de</strong>r entstehen<strong>de</strong>n<br />
Kosten. Orientieren kann man sich<br />
dabei an folgen<strong>de</strong>r Aufl istung, die<br />
aus bun<strong>de</strong>sarbeitsgerichtlichen Entscheidungen<br />
gewonnen ist:<br />
Fortbildungsdauer Bindungsdauer<br />
bis 1 Monat bis 6 Monate<br />
bis 2 Monate bis 12 Monate<br />
bis 4 Monate bis 24 Monate<br />
6 bis 12 Monate bis 36 Monate<br />
Been<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r/die Arbeitnehmer/- in das Arbeitsverhältnis durch Kündigung,<br />
die nicht durch ein vertragswidriges Verhalten <strong>de</strong>r Firma begrün<strong>de</strong>t ist, o<strong>de</strong>r<br />
wird ihm/ ihr seitens <strong>de</strong>r Firma verhaltensbedingt or<strong>de</strong>ntlich o<strong>de</strong>r außeror<strong>de</strong>ntlich<br />
gekündigt, hat <strong>de</strong>r Arbeitnehmer <strong>de</strong>r Firma die nach diesem Vertrag<br />
für die Zeiten <strong>de</strong>r Fortbildung fortgezahlte Vergütung, die übernommenen<br />
Fortbildungskosten sowie alle während <strong>de</strong>r Fortbildung erhaltenen weiteren<br />
Entgelte zurückzuerstatten.<br />
Recht und Gesetz<br />
Meister-Brief<br />
KH-Justiziarin Verena Kohnz<br />
Insgesamt ist festzuhalten, dass die<br />
Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Rechtssprechung<br />
an wirksame Rückzahlungsklauseln<br />
gestiegen sind. Klauseln müssen alle<br />
Voraussetzungen im Einzelnen benennen.<br />
In erster Linie heißt es, eine klare,<br />
unmissverständliche Vereinbarung<br />
zu treffen, die geeignet ist, die Balance<br />
zwischen <strong>de</strong>n Interessen zu halten.<br />
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