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meisterbrief - Gain-up.de

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2. Des weiteren kann <strong>de</strong>r Arbeitnehmer<br />

sich zur Rückzahlung <strong>de</strong>r Fortbildungskosten<br />

nur dann wirksam<br />

verpfl ichten, wenn er die Beendigung<br />

<strong>de</strong>s Arbeitsverhältnisses zu vertreten<br />

hat. Der Arbeitnehmer hat die Beendigung<br />

zu vertreten, wenn<br />

a) er selbst kündigt, ohne dass <strong>de</strong>r<br />

Arbeitgeber die Kündigung durch<br />

vertragswidriges Verhalten veranlasst<br />

hat,<br />

b) <strong>de</strong>r Arbeitgeber kündigt und <strong>de</strong>r<br />

Arbeitnehmer durch vertragswidriges<br />

Verhalten die Kündigung veranlasst<br />

hat (verhaltensbedingte Kündigung).<br />

Kündigt <strong>de</strong>r Arbeitgeber dagegen<br />

ohne durch das Verhalten <strong>de</strong>s Arbeitnehmers<br />

veranlasst wor<strong>de</strong>n zu sein<br />

(betriebsbedingt, kein Kündigungsschutz),<br />

besteht keine Rückzahlungspfl<br />

icht.<br />

Eine Rückzahlungsvereinbarung muss<br />

dies klar und verständlich ausdrücken.<br />

An<strong>de</strong>renfalls ist sie unwirksam. Eine<br />

allgemeine Formulierung wie z.B., „...<br />

dass eine Rückzahlungsverpfl ichtung<br />

besteht, wenn das Arbeitsverhältnis<br />

vor Ablauf von zwei Jahren been<strong>de</strong>t<br />

wird...“ reicht nicht aus. Diese Klausel<br />

ist unklar, missverständlich und damit<br />

insgesamt unwirksam. Eine wirksame<br />

Klausel kann wie folgt aussehen:<br />

3. Rückzahlungsklauseln müssen zu<strong>de</strong>m<br />

Angaben zur Größenordnung<br />

<strong>de</strong>r aufl aufen<strong>de</strong>n Kosten enthalten.<br />

Dem Arbeitnehmer muss klar sein,<br />

worauf er sich einlässt und womit er<br />

schlimmstenfalls rechnen muss.<br />

4. Schließlich kann das Unternehmen<br />

<strong>de</strong>n Arbeitnehmer nur für einen<br />

angemessenen Zeitraum bin<strong>de</strong>n. Eine<br />

nicht angemessene Bindungsdauer<br />

kann die Unwirksamkeit <strong>de</strong>r gesamten<br />

Vereinbarung nach sich ziehen. Die<br />

Angemessenheit <strong>de</strong>r Bindungsdauer<br />

ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig<br />

und damit schwer zu bestimmen.<br />

Entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Kriterien sind je<strong>de</strong>nfalls<br />

die Länge <strong>de</strong>r Fortbildung<br />

sowie die Höhe <strong>de</strong>r entstehen<strong>de</strong>n<br />

Kosten. Orientieren kann man sich<br />

dabei an folgen<strong>de</strong>r Aufl istung, die<br />

aus bun<strong>de</strong>sarbeitsgerichtlichen Entscheidungen<br />

gewonnen ist:<br />

Fortbildungsdauer Bindungsdauer<br />

bis 1 Monat bis 6 Monate<br />

bis 2 Monate bis 12 Monate<br />

bis 4 Monate bis 24 Monate<br />

6 bis 12 Monate bis 36 Monate<br />

Been<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r/die Arbeitnehmer/- in das Arbeitsverhältnis durch Kündigung,<br />

die nicht durch ein vertragswidriges Verhalten <strong>de</strong>r Firma begrün<strong>de</strong>t ist, o<strong>de</strong>r<br />

wird ihm/ ihr seitens <strong>de</strong>r Firma verhaltensbedingt or<strong>de</strong>ntlich o<strong>de</strong>r außeror<strong>de</strong>ntlich<br />

gekündigt, hat <strong>de</strong>r Arbeitnehmer <strong>de</strong>r Firma die nach diesem Vertrag<br />

für die Zeiten <strong>de</strong>r Fortbildung fortgezahlte Vergütung, die übernommenen<br />

Fortbildungskosten sowie alle während <strong>de</strong>r Fortbildung erhaltenen weiteren<br />

Entgelte zurückzuerstatten.<br />

Recht und Gesetz<br />

Meister-Brief<br />

KH-Justiziarin Verena Kohnz<br />

Insgesamt ist festzuhalten, dass die<br />

Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Rechtssprechung<br />

an wirksame Rückzahlungsklauseln<br />

gestiegen sind. Klauseln müssen alle<br />

Voraussetzungen im Einzelnen benennen.<br />

In erster Linie heißt es, eine klare,<br />

unmissverständliche Vereinbarung<br />

zu treffen, die geeignet ist, die Balance<br />

zwischen <strong>de</strong>n Interessen zu halten.<br />

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