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meisterbrief - Gain-up.de

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6<br />

Meister-Brief<br />

Recht und Gesetz<br />

Arbeitnehmer müssen Fortbildungskosten nicht in allen Fällen zurückzahlen<br />

Klare Vereinbarungen treffen<br />

Gut ausgebil<strong>de</strong>te Arbeitnehmer sind <strong>de</strong>r Grundstock eines je<strong>de</strong>n Unternehmens<br />

und erhöhen zu<strong>de</strong>m die Attraktivität <strong>de</strong>s Arbeitgebers. Viele<br />

Unternehmen investieren daher in ihre Arbeitnehmer, in <strong>de</strong>m sie<br />

ihnen Weiter- und Fortbildungen fi nanzieren.<br />

Die Unternehmen haben in diesen<br />

Fällen selbstverständlich<br />

ein großes Interesse daran,<br />

die neu erworbenen Kenntnisse und<br />

Fähigkeiten <strong>de</strong>r auf ihre Kosten ausgebil<strong>de</strong>ten<br />

Arbeitnehmer im Betrieb<br />

auch zu nutzen. Der geschulte Arbeitnehmer<br />

hat sich dagegen zusätzliche<br />

Qualifi kationen angeeignet, die ihn<br />

auch für an<strong>de</strong>re Arbeitgeber interessant<br />

machen und seine Chancen auf<br />

<strong>de</strong>m Arbeitsmarkt verbessern.<br />

Es ist daher notwendig, die Arbeitnehmer<br />

nach Abschluss einer Fortbildung<br />

für eine gewisse Zeit an das Unternehmen<br />

zu bin<strong>de</strong>n. Diese Bindung wird<br />

dadurch erzielt, dass <strong>de</strong>r Arbeitnehmer<br />

im Falle einer Beendigung <strong>de</strong>s<br />

Arbeitsverhältnisses vor Ablauf <strong>de</strong>s<br />

Bindungszeitraumes zur Rückzahlung<br />

<strong>de</strong>r Fortbildungskosten verpfl ichtet<br />

wird.<br />

Ohne ausdrückliche Vereinbarung<br />

ist ein Arbeitnehmer nicht verpfl ichtet,<br />

Fortbildungskosten zurückzuzahlen.<br />

Es ist daher für die Unternehmen<br />

zwingend notwendig, vorab eine entsprechen<strong>de</strong><br />

Vereinbarung zu treffen!<br />

Rückzahlungsklauseln können bereits<br />

in die Arbeitsverträge eingearbeitet<br />

wer<strong>de</strong>n. Genauer, umfassen<strong>de</strong>r und<br />

auf <strong>de</strong>n Einzelfall abstellend sind jedoch<br />

separate Fortbildungsverträge.<br />

Ist eine Vereinbarung, gleich welcher<br />

Form, getroffen, ist je<strong>de</strong>nfalls ent-<br />

schei<strong>de</strong>nd, ob sie angemessen und<br />

wirksam ist. Eine unzulässige Vereinbarung<br />

kann insgesamt unwirksam<br />

sein mit <strong>de</strong>r Folge, dass eine Rückzahlungsverpfl<br />

ichtung nicht besteht.<br />

Zu achten ist daher insbeson<strong>de</strong>re auf<br />

Folgen<strong>de</strong>s:<br />

1. Nicht je<strong>de</strong> arbeitgeberfi nanzierte<br />

Fortbildung rechtfertigt Rückzahl-<br />

ungsklauseln. Han<strong>de</strong>lt es sich um eine<br />

Fortbildung, die nur innerbetrieblich<br />

von Interesse ist, die Chancen <strong>de</strong>s<br />

Arbeitnehmers auf <strong>de</strong>m Arbeitsmarkt<br />

jedoch nicht gleichzeitig erhöhen,<br />

schei<strong>de</strong>t eine Rückzahlungsverpfl ichtung<br />

für <strong>de</strong>n Arbeitnehmer natürlich<br />

von vornherein aus.

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