meisterbrief - Gain-up.de
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6<br />
Meister-Brief<br />
Recht und Gesetz<br />
Arbeitnehmer müssen Fortbildungskosten nicht in allen Fällen zurückzahlen<br />
Klare Vereinbarungen treffen<br />
Gut ausgebil<strong>de</strong>te Arbeitnehmer sind <strong>de</strong>r Grundstock eines je<strong>de</strong>n Unternehmens<br />
und erhöhen zu<strong>de</strong>m die Attraktivität <strong>de</strong>s Arbeitgebers. Viele<br />
Unternehmen investieren daher in ihre Arbeitnehmer, in <strong>de</strong>m sie<br />
ihnen Weiter- und Fortbildungen fi nanzieren.<br />
Die Unternehmen haben in diesen<br />
Fällen selbstverständlich<br />
ein großes Interesse daran,<br />
die neu erworbenen Kenntnisse und<br />
Fähigkeiten <strong>de</strong>r auf ihre Kosten ausgebil<strong>de</strong>ten<br />
Arbeitnehmer im Betrieb<br />
auch zu nutzen. Der geschulte Arbeitnehmer<br />
hat sich dagegen zusätzliche<br />
Qualifi kationen angeeignet, die ihn<br />
auch für an<strong>de</strong>re Arbeitgeber interessant<br />
machen und seine Chancen auf<br />
<strong>de</strong>m Arbeitsmarkt verbessern.<br />
Es ist daher notwendig, die Arbeitnehmer<br />
nach Abschluss einer Fortbildung<br />
für eine gewisse Zeit an das Unternehmen<br />
zu bin<strong>de</strong>n. Diese Bindung wird<br />
dadurch erzielt, dass <strong>de</strong>r Arbeitnehmer<br />
im Falle einer Beendigung <strong>de</strong>s<br />
Arbeitsverhältnisses vor Ablauf <strong>de</strong>s<br />
Bindungszeitraumes zur Rückzahlung<br />
<strong>de</strong>r Fortbildungskosten verpfl ichtet<br />
wird.<br />
Ohne ausdrückliche Vereinbarung<br />
ist ein Arbeitnehmer nicht verpfl ichtet,<br />
Fortbildungskosten zurückzuzahlen.<br />
Es ist daher für die Unternehmen<br />
zwingend notwendig, vorab eine entsprechen<strong>de</strong><br />
Vereinbarung zu treffen!<br />
Rückzahlungsklauseln können bereits<br />
in die Arbeitsverträge eingearbeitet<br />
wer<strong>de</strong>n. Genauer, umfassen<strong>de</strong>r und<br />
auf <strong>de</strong>n Einzelfall abstellend sind jedoch<br />
separate Fortbildungsverträge.<br />
Ist eine Vereinbarung, gleich welcher<br />
Form, getroffen, ist je<strong>de</strong>nfalls ent-<br />
schei<strong>de</strong>nd, ob sie angemessen und<br />
wirksam ist. Eine unzulässige Vereinbarung<br />
kann insgesamt unwirksam<br />
sein mit <strong>de</strong>r Folge, dass eine Rückzahlungsverpfl<br />
ichtung nicht besteht.<br />
Zu achten ist daher insbeson<strong>de</strong>re auf<br />
Folgen<strong>de</strong>s:<br />
1. Nicht je<strong>de</strong> arbeitgeberfi nanzierte<br />
Fortbildung rechtfertigt Rückzahl-<br />
ungsklauseln. Han<strong>de</strong>lt es sich um eine<br />
Fortbildung, die nur innerbetrieblich<br />
von Interesse ist, die Chancen <strong>de</strong>s<br />
Arbeitnehmers auf <strong>de</strong>m Arbeitsmarkt<br />
jedoch nicht gleichzeitig erhöhen,<br />
schei<strong>de</strong>t eine Rückzahlungsverpfl ichtung<br />
für <strong>de</strong>n Arbeitnehmer natürlich<br />
von vornherein aus.