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Branchenspiegel - IHK Lüneburg-Wolfsburg

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6<br />

Namen und Nachrichten<br />

¸<br />

men müssen sie fürdie Nutzung des Radios<br />

bzw. künftig fürdie Nutzung des PCs ein drittes<br />

Mal zahlen (Jahresgebühr 204,36 für ein<br />

Fernsehgerät).<br />

In der Summe macht das eine Jahresgebühr<br />

von 474,96 Euro. Für die Gebührenregelung<br />

»<br />

sind die Länder zuständig. Sie befürchten,<br />

dass die Rundfunkge- Da jeder<br />

bührenpflicht umgangen wird, Mensch nur<br />

wenn herkömmliche TV-Geräte einmal Radiohören<br />

beim Rundfunkempfang durch<br />

oder Fernsehen<br />

PCs ersetzt werden. Dies soll durch<br />

kann, sollte man<br />

eine Ausweitung der Gebührenpflicht<br />

auf internetfähige Rechner nur eine einzige<br />

verhindert werden. Eine Entlas- Kopfpauschale pro<br />

tung für die Unternehmen würde Bürger einführen.«<br />

nach Ansicht der Länder jedoch<br />

Zitat aus der Umfrage<br />

dann entstehen,wenn PCs tatsäch- der <strong>IHK</strong> zur GEZ-Pflicht<br />

lich in Kürze die TV-Geräte komplett<br />

ersetzen würden. In diesem Fall würde<br />

für Internet-Rechner – unabhängig von der<br />

tatsächlich vorgehaltenen Anzahl – eine einzige<br />

Gebühr anfallen. Doch die herkömmlichen<br />

TV-Programme werden bislang kaum<br />

über das Internet angeboten.<br />

Grundvoraussetzung für TV via Web: breitbandige<br />

Internetanschlüsse. Doch diese verbreiten<br />

sich nur schleppend. Auch mit flächendeckendem<br />

Angebot von Handy-TV ist mittelfristig<br />

kaum zu rechnen. Insofern besteht<br />

aus technischer Sicht nicht die von den Ländern<br />

heraufbeschworene Gefahr, dass in absehbarer<br />

Zeit herkömmliche Empfangsgeräte<br />

durch neuartige ersetzt werden – und damit<br />

die Gebührenzahlung perInternet-Streaming<br />

umgangen werden kann. Da die<br />

technischen Voraussetzungen für den Fernsehempfang<br />

per PC noch nicht gegeben sind<br />

und ein TV-Angebot weitgehend fehlt, haben<br />

Unternehmen aber auch keine Chance, die<br />

Gebühr nur einmal für den PC zu zahlen statt<br />

für jedes TV-Gerät extra – wie von den Ländern<br />

in diesem Zusammenhang in Aussicht<br />

gestellt. Die laufenden Gespräche der Rundfunkanstalten<br />

und derLänderübergebührenrechtliche<br />

Konsequenzen (ermäßigte Grundgebühr<br />

in Höhe von 66,24 Euro statt voller<br />

TV-Gebühr für PCs in Höhe<br />

von 204,36) sind zwar grundsätzlich<br />

begrüßenswert – führen<br />

aber nur auf die falsche<br />

Fährte. Die rasante technische<br />

Entwicklung stellt die bestehende<br />

Logik des Gebührensystems<br />

– den Geräteansatz – in Frage.<br />

Künftig werden immer mehr<br />

neuartige Geräte den Empfang<br />

von Rundfunksendungen ermöglichen.<br />

Mit den Geräteinnovationen<br />

geht einher, dass<br />

derNutzerkeine Entscheidungsfreiheit mehr<br />

hat, ob er überhaupt Rundfunk nutzen will:<br />

Ob erwill oder nicht, er muss dafür trotzdem<br />

Gebühren bezahlen. Die permanente Ausweitung<br />

der Gebührenbasis ist somit für die<br />

GEZ gesichert. Dabei werden PCs im betrieblichen<br />

Alltag in derRegel nicht als Rundfunkempfangsgerät<br />

genutzt.<br />

Neuer Gebührenansatz notwendig: Die Geräteanzahl<br />

als Gebührenmaßstab hält die <strong>IHK</strong>-<br />

Organisation für nicht haltbar. Die Teilnahme<br />

am Rundfunk ist nicht abhängig von der<br />

Gerätezahl, sondern von derZahl derNutzer.<br />

Teilnehmen am Rundfunkkönnen immernur<br />

Menschen, nicht Betriebe. Die Gebührmüsste<br />

deshalb als Entgelt für ein individuelles<br />

Nutzungsrecht verstanden werden, egal wo jemand<br />

Radio hört oder TV schaut. Damit<br />

müsste das Hören der Nachrichten im Hotel,<br />

Krankenhaus oderam Arbeitsplatz abgedeckt<br />

sein. Dr. Katrin Sobania, D<strong>IHK</strong><br />

www.ihk24-lueneburg.de ¸ Dok.-Nr. 16862<br />

• E-Health-Lösungen (u.a. elektronische<br />

Gesundheitskarte und Patientenakte)<br />

• Breitband-Lösungen (u.a. E-Government,<br />

E-Learning, Handy TV)<br />

Der ca. 330 qm große Stand bietet Platz für<br />

26 Unternehmen aus Niedersachsen. Mit seinergroßzügigen<br />

Gestaltung und erstklassigen<br />

Lage sowie begleitenden Aktivitäten (z.B.<br />

Themenabende) wird ein kundenfreundlicherRahmen<br />

fürGeschäftskontakte geschaffen.<br />

Die Aussteller werden im Vorfeld der<br />

Messe und während der gesamten Veranstaltung<br />

von erfahrenen Messeprofis organisatorisch<br />

betreut (u. a. Standbau, Messepersonal-<br />

Aktuelle Umfrage<br />

Der Betriebs-PC wird<br />

zum Arbeiten und nicht zum<br />

Fernsehen genutzt!<br />

Am Arbeitsplatz ist das Fernsehen per PC<br />

tabu. Dies ergab eine Umfrage der Industrie- und<br />

Handelskammern und der Handwerkskammern.<br />

Diese haben im Juni 2006 mehr als 18.500 Unternehmen<br />

zum Nutzungsverhalten befragt. Die<br />

repräsentative Umfrage ergab, dass 93 Prozent<br />

der Befragten keine internetfähigen PCs oder<br />

Handys zum Rundfunkempfang nutzen. 97 Prozent<br />

der Unternehmen haben auch nicht vor, per<br />

PC fern zu sehen. Die befragten Unternehmen<br />

nutzen das Radio- und Fernsehangebot überwiegend<br />

im privaten Bereich – zu 93 Prozent. Deshalb<br />

sprechen sich 94 Prozent auch dafür aus, dass jeder<br />

Rundfunknutzer nur einmal – und zwar als Privatperson<br />

– zur Finanzierung herangezogen werden<br />

soll. Dagegen trifft die PC-Gebühr 65 Prozent<br />

der Unternehmen gleich doppelt und dreifach.<br />

Denn so viele verfügen über mehrere Standorte<br />

oder Filialen, für die die Gebühr jeweils extra anfallen<br />

würde. Mehr als der Hälfte der Befragten<br />

war nicht bekannt, dass die neue Internet-Rundfunkgebühr<br />

zum 1. Januar 2007 kommt.<br />

13 Millionen Euro Mehrbelastung allein in<br />

Nordostniedersachsen:<br />

Basierend auf den Umfrageergebnissen kommen<br />

die <strong>IHK</strong> <strong>Lüneburg</strong>-<strong>Wolfsburg</strong> und die <strong>IHK</strong> Stade<br />

gemeinsam mit der Handwerkskammer <strong>Lüneburg</strong>-Stade<br />

auf diesen alarmierenden Wert. Demnach<br />

ist bei 57 Prozent der 112.000 Unternehmen<br />

mit einer zusätzlichen GEZ-Pflicht von monatlich<br />

17,03 Euro zu rechnen. Niederlassungen und Betriebsstätten<br />

sind hierbei noch nicht einmal berücksichtigt.<br />

CeBIT 2007 – Mittelstand im Mittelpunkt<br />

GEMEINSCHAFTSSTAND Das Niedersächsische<br />

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr<br />

ermöglicht Teilnahme an der CeBIT 2007.<br />

Auch bei der CeBIT 2007 (15. bis 21. März)<br />

steht der Mittelstand im Mittelpunkt. Das<br />

Niedersächsische Ministerium fürWirtschaft,<br />

Arbeit und Verkehr ermöglicht im Rahmen<br />

derMittelstandsoffensive des Landes Niedersachsen<br />

kleinen und mittleren Unternehmen<br />

die Teilnahme an einem Gemeinschaftsstand<br />

in Halle 6. Bei dem Gemeinschaftsstand stehen<br />

auf folgende Themen im Vordergrund:<br />

• IT-Sicherheits-Lösungen (u.a. digitale<br />

Signatur, IT-Sicherheitsmanagement)<br />

Schulung, Grafiktafeln, Flyer, Bewachung<br />

und Reinigung des Standes). Die Organisatoren<br />

erledigen darüber hinaus alle Formalitäten<br />

im Zusammenhang mit dem Antrag auf<br />

Förderung. Jedes förderfähige Unternehmen<br />

beteiligt sich mit 3.000 Euro (netto) an den<br />

Gesamtkosten des Gemeinschaftsstandes.<br />

Bewerbungsschluss ist der 15. 10. 2006. lab<br />

Nähere Informationen erhalten Sie<br />

beim Organisator des Gemeinschaftsstandes:<br />

Beuster Unternehmensberatung GmbH,<br />

Hansestraße 47b, 38112 Braunschweig,<br />

Tel. (0531) 70121-75, Fax (0531) 70121-76<br />

E-Mail: rwinnen@beuster-beratung.de<br />

Unsere Wirtschaft · INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER LÜNEBURG-WOLFSBURG · 09/2006

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