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Branchenspiegel - IHK Lüneburg-Wolfsburg

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Jedes <strong>IHK</strong>-zugehörige Unternehmen kann<br />

nur mit einem Mitglied in derVollversammlung<br />

vertreten sein.<br />

Nachstehend werden die Verteilung der<br />

Sitze auf die Wahlbezirke, die das Gebiet<br />

der jeweiligen Landkreise bzw. der kreisfreien<br />

Stadt <strong>Wolfsburg</strong> umfassen, und<br />

die Wahlgruppen bekannt gegeben:<br />

Zu wählen sind<br />

1. für den Wahlbezirk <strong>Lüneburg</strong><br />

Wahlgruppe:<br />

Produzierendes Gewerbe 2 Sitze<br />

Groß- und Außenhandel,<br />

Handelsvermittlung 1 Sitz<br />

Einzelhandel 2 Sitze<br />

Banken, Sparkassen, Versicherungen;<br />

Vermittlergewerbe (mit Ausnahme<br />

Handelsvermittlung) 1 Sitz<br />

Verkehrswirtschaft und Logistik 1 Sitz<br />

Tourismuswirtschaft, Hotel- und<br />

Gaststättengewerbe 1 Sitz<br />

Dienstleistungen 2 Sitze<br />

2. für den Wahlbezirk Celle<br />

Wahlgruppe:<br />

Produzierendes Gewerbe 2 Sitze<br />

Groß- und Außenhandel,<br />

Handelsvermittlung 1 Sitz<br />

Einzelhandel 2 Sitze<br />

Banken, Sparkassen, Versicherungen;<br />

Vermittlergewerbe (mit Ausnahme<br />

Handelsvermittlung) 1 Sitz<br />

Verkehrswirtschaft und Logistik 1 Sitz<br />

Tourismuswirtschaft, Hotel- und<br />

Gaststättengewerbe 1 Sitz<br />

Dienstleistungen 2 Sitze<br />

3. für den Wahlbezirk <strong>Wolfsburg</strong><br />

Wahlgruppe:<br />

Produzierendes Gewerbe 3 Sitze<br />

Groß- und Außenhandel,<br />

Handelsvermittlung 1 Sitz<br />

Einzelhandel 1 Sitz<br />

Banken, Sparkassen, Versicherungen;<br />

Vermittlergewerbe (mit Ausnahme<br />

Handelsvermittlung) 2 Sitze<br />

Verkehrswirtschaft und Logistik 1 Sitz<br />

Tourismuswirtschaft, Hotel- und<br />

Gaststättengewerbe 1 Sitz<br />

Dienstleistungen 1 Sitz<br />

4. für den Wahlbezirk Gifhorn<br />

Wahlgruppe:<br />

Produzierendes Gewerbe 1 Sitz<br />

Groß- und Außenhandel,<br />

Handelsvermittlung 1 Sitz<br />

Einzelhandel 1 Sitz<br />

Banken, Sparkassen, Versicherungen;<br />

Vermittlergewerbe (mit Ausnahme<br />

Handelsvermittlung) 1 Sitz<br />

Verkehrswirtschaft und Logistik 1 Sitz<br />

Tourismuswirtschaft, Hotel- und<br />

Gaststättengewerbe 1 Sitz<br />

Dienstleistungen 1 Sitz<br />

5. für den Wahlbezirk<br />

Soltau – Fallingbostel<br />

Wahlgruppe:<br />

Produzierendes Gewerbe 2 Sitze<br />

Groß- und Außenhandel,<br />

Handelsvermittlung 1 Sitz<br />

Einzelhandel 1 Sitz<br />

Banken, Sparkassen, Versicherungen;<br />

Vermittlergewerbe (mit Ausnahme<br />

Handelsvermittlung) 1 Sitz<br />

Verkehrswirtschaft und Logistik 1 Sitz<br />

Tourismuswirtschaft, Hotel- und<br />

Gaststättengewerbe 1 Sitz<br />

Dienstleistungen 1 Sitz<br />

6. für den Wahlbezirk Harburg<br />

Wahlgruppe:<br />

Produzierendes Gewerbe 1 Sitz<br />

Groß- und Außenhandel,<br />

Handelsvermittlung 2 Sitze<br />

Einzelhandel 3 Sitze<br />

Banken, Sparkassen, Versicherungen;<br />

Vermittlergewerbe (mit Ausnahme<br />

Handelsvermittlung) 1 Sitz<br />

Verkehrswirtschaft und Logistik 1 Sitz<br />

Tourismuswirtschaft, Hotel- und<br />

Gaststättengewerbe 1 Sitz<br />

Dienstleistungen 4 Sitze<br />

7. für den Wahlbezirk<br />

Lüchow-Dannenberg<br />

Wahlgruppe:<br />

Produzierendes Gewerbe 1 Sitz<br />

Groß- und Außenhandel,<br />

Handelsvermittlung 1 Sitz<br />

Einzelhandel 1 Sitz<br />

Banken, Sparkassen, Versicherungen;<br />

Vermittlergewerbe (mit Ausnahme<br />

Handelsvermittlung) 1 Sitz<br />

Verkehrswirtschaft und Logistik 1 Sitz<br />

Tourismuswirtschaft, Hotel- und<br />

Gaststättengewerbe 1 Sitz<br />

Dienstleistungen 1 Sitz<br />

8. für den Wahlbezirk Uelzen<br />

Wahlgruppe:<br />

Produzierendes Gewerbe 1 Sitz<br />

Groß- und Außenhandel,<br />

Handelsvermittlung 1 Sitz<br />

Einzelhandel 1 Sitz<br />

Banken, Sparkassen, Versicherungen;<br />

Vermittlergewerbe (mit Ausnahme<br />

Handelsvermittlung) 1 Sitz<br />

Verkehrswirtschaft und Logistik 1 Sitz<br />

Tourismuswirtschaft, Hotel- und<br />

Gaststättengewerbe 1 Sitz<br />

Dienstleistungen 1 Sitz<br />

Die <strong>IHK</strong>-Zugehörigen wählen jeweils in ihrer<br />

Wahlgruppe und in ihrem Wahlbezirk.<br />

Die Wahlberechtigten können aus den<br />

Wählerlisten ersehen, in welcher Wahlgruppe<br />

und in welchem Wahlbezirk sie<br />

jeweils wahlberechtigt sind.<br />

Die Wählerlisten können in der Zeit vom<br />

01.09.2006 bis zum 15.09.2006 eingesehen<br />

werden:<br />

• in der Hauptgeschäftsstelle der <strong>IHK</strong>,<br />

Am Sande 1 in 21335 <strong>Lüneburg</strong>,<br />

• in der Geschäftsstelle der <strong>IHK</strong>,<br />

Südwall 26 in 29221 Celle und<br />

• in der Geschäftsstelle der <strong>IHK</strong>,<br />

Am Mühlengraben 22-24<br />

in 38440 <strong>Wolfsburg</strong>.<br />

Die Einsichtnahme derWählerlisten durch die<br />

Wahlberechtigten oderihre Bevollmächtigten<br />

beschränkt sich auf den Wahlbezirk.<br />

Wahlberechtigte, die in derWählerliste nicht<br />

oder nicht richtig zugewiesen sind oder mehreren<br />

Wahlgruppen oderWahlbezirken angehören,<br />

können einen Antrag auf Aufnahme<br />

in eine Wahlgruppe bzw. einen Wahlbezirk<br />

oder auf Zuordnung zu einer anderen Wahlgruppe<br />

odereinen anderen Wahlbezirksowie<br />

einen Einspruch gegen die Zuordnung zu einerWahlgruppe<br />

in derZeit vom 16.09.2006<br />

bis spätestens zum 22.09.2006 einrei-<br />

chen. DerWahlausschuss entscheidet darüber<br />

und stellt nach Erledigung aller Einsprüche<br />

und Anträge die Ordnungsmäßigkeit der<br />

Wählerlisten fest.<br />

Wählen kann nur, wer in den festgestellten<br />

Wählerlisten eingetragen ist.<br />

Wahlvorschläge sind vom 16.09.2006 bis<br />

spätestens zum 29.09.2006 durch die<br />

wahlberechtigten <strong>IHK</strong>-Mitgliederbeim Wahlausschuss<br />

in der Hauptgeschäftsstelle der<br />

<strong>IHK</strong>,Am Sande 1, in 21335 <strong>Lüneburg</strong>, schriftlich<br />

einzureichen. Die wahlberechtigten <strong>IHK</strong>-<br />

Zugehörigen können für ihre Wahlgruppe<br />

und ihren WahlbezirkWahlbewerbungen einreichen.<br />

Bewerber können nur für die Wahlgruppe<br />

und den Wahlbezirkbenanntwerden,<br />

für die sie selbst wahlberechtigt sind.<br />

Die Wahlvorschläge sind mit Familiennamen,<br />

Vornamen, Geburtsdatum, Beruf oder Stellung,<br />

Bezeichnung des <strong>IHK</strong>-zugehörigen Unternehmens<br />

und dessen Anschrift und Einverständnis<br />

des Kandidaten für Veröffentlichung<br />

des Passfotos aufzuführen. Außerdem<br />

ist eine Erklärung jedes Bewerbers beizufügen,<br />

dass er zurAnnahme derWahl bereit ist<br />

und dass ihm keine Tatsachen bekannt sind,<br />

die seine Wählbarkeit nach derWahlordnung<br />

ausschließen.<br />

Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens<br />

fünf Wahlberechtigten derWahlgruppe<br />

und des Wahlbezirks unterzeichnet sein.<br />

Bei Wahlgruppen bzw. Wahlbezirken mitweniger<br />

als 100 Wahlberechtigten reicht es aus,<br />

wenn derWahlvorschlag von mindestens 5 %<br />

derWahlberechtigten unterschrieben ist. Die<br />

Unterzeichner haben ihren Namen und ihre<br />

Anschrift und für den Fall, dass sie einen<br />

<strong>IHK</strong>-Zugehörigen vertreten, dessen Bezeichnung<br />

und Anschrift anzugeben. Ein Wahlberechtigterkann<br />

nurWahlvorschläge fürWahlgruppen<br />

und Wahlbezirke unterzeichnen, denen<br />

er selbst angehört. Jeder Wahlberechtigte<br />

kann auch mehrere Wahlvorschläge<br />

unterzeichnen.<br />

Die Summe der Wahlvorschläge für eine<br />

Wahlgruppe und den Wahlbezirk ergibt die<br />

Kandidatenliste. Die Bewerberwerden in der<br />

Kandidatenliste in deralphabetischen Reihenfolge<br />

ihrerersten Familiennamen aufgeführt.<br />

Jede Kandidatenliste soll mindestens einen<br />

Bewerber mehr enthalten, als in der<br />

Wahlgruppe und dem Wahlbezirkzu wählen<br />

sind.<br />

Die Kandidatenliste wird in derZeitschrift der<br />

<strong>IHK</strong> „Unsere Wirtschaft“ und im Internet unter<br />

www.ihk24.lueneburg.ihk.de am 1. November<br />

2006 bekannt gemacht.<br />

Die Wahl erfolgt schriftlich (Briefwahl) durch<br />

Stimmzettel, welche für die Wahlgruppe<br />

bzw. den Wahlbezirk den Wahlvorschlag sowie<br />

einen Hinweis auf die Anzahl der in der<br />

Wahlgruppe bzw. dem Wahlbezirkzu wählenden<br />

Bewerber enthalten. Die Bewerber werden<br />

in alphabetischerReihenfolge ihrerersten<br />

Familiennamen aufgeführt. Bei Namensgleichheit<br />

entscheidet der Vorname.<br />

Der Wahlberechtigte kennzeichnet die von<br />

ihm gewählten Bewerberdadurch, dass erderen<br />

Namen auf dem Wahlvorschlag ankreuzt.<br />

Er darf höchstens so viele Bewerber ankreuzen<br />

wie in der Wahlgruppe und dem Wahlbezirk<br />

zu wählen sind. Der Wahlberechtigte<br />

schickt den von ihm gekennzeichneten<br />

Stimmzettel in dem von ihm verschlossenen<br />

Wahlumschlag unter Beifügung des von ihm<br />

oder dem oder den Vertretungsberechtigten<br />

unterzeichneten Wahlscheins in dem Rücksendeumschlag<br />

an die <strong>IHK</strong>, 21332 <strong>Lüneburg</strong>,<br />

zurück. Die Rücksendung des gekennzeichneten<br />

Stimmzettels hat in der Zeit vom<br />

02.11.2006 bis spätestens zum 16.11.2006<br />

zu erfolgen.<br />

Ausgezählt werden die Stimmzettel am<br />

20.11.2006. Ungültig sind Stimmzettel, die<br />

Zusätze, Streichungen oderVorbehalte aufweisen<br />

oderdie die Absicht des Wählers nicht klar<br />

erkennen lassen oderauf denen mehrBewerber<br />

angekreuzt sind, als in der Wahlgruppe<br />

und dem Wahlbezirkzu wählen sind oderdie<br />

nicht in einem verschlossenen Wahlumschlag<br />

eingehen. Mehrere in einem Wahlumschlag<br />

enthaltenen Stimmzettel gelten als nur ein<br />

Stimmzettel, wenn ihre Kennzeichnung<br />

gleichlautend oder nur einer von ihnen gekennzeichnet<br />

ist; anderenfalls sind sie sämtlich<br />

ungültig.<br />

Rücksendeumschläge, die lediglich den Wahlumschlag,<br />

nicht jedoch den Wahlschein enthalten,werden<br />

zurückgewiesen. Das gilt auch,<br />

falls der Wahlschein im Wahlumschlag versendetwurde<br />

odernichtvollständig ausgefüllt<br />

ist.<br />

Gewählt sind in den einzelnen Wahlgruppen<br />

und Wahlbezirken diejenigen Bewerber,welche<br />

die meisten Stimmen erhalten haben. Bei<br />

Stimmengleichheit entscheidet das Los, welches<br />

ein Mitglied des Wahlausschusses zieht.<br />

Das Gleiche gilt für die Festlegung der Reihenfolge<br />

der Nachfolgemitglieder. Nimmt einer<br />

der Gewählten die Wahl nicht an, so gilt<br />

an seiner Stelle derjenige als gewählt, der in<br />

derselben Wahlgruppe die nächsthöchste<br />

Stimmenzahl erhalten hat.<br />

Das Ergebnis der Wahl sowie die Namen<br />

der gewählten Bewerber wird am<br />

1. Dezember 2006 in der <strong>IHK</strong>-Zeitschrift<br />

„Unsere Wirtschaft“ und im Internet unter<br />

www.ihk24.lueneburg.ihk.de bekannt gemacht.<br />

Einsprüche gegen die Feststellung des Wahlergebnisses<br />

müssen innerhalb eines Monats<br />

nach Bekanntgabe derWahlergebnisse schriftlich<br />

beim Wahlausschuss eingegangen sein.<br />

Über Einsprüche gegen die Feststellung des<br />

Wahlergebnisses entscheidet der Wahlausschuss.<br />

Gegen diese Entscheidung kann innerhalb<br />

eines Monats Widerspruch erhoben<br />

werden. Soweit der Wahlausschuss dem Widerspruch<br />

nicht abhilft, entscheidet die Vollversammlung.<br />

Einsprüche und Widersprüche<br />

sind zu begründen.<br />

Allein verbindliche Grundlage der Wahl zur<br />

Vollversammlung ist die veröffentlichte Wahlordnung<br />

in der Fassung vom 24.11.2005, zuletzt<br />

geändert am 11.05.2006.<br />

<strong>Lüneburg</strong>, den 1. September 2006<br />

Wahlausschuss der<br />

INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER<br />

LÜNEBURG–WOLFSBURG<br />

Tristan Bötnagel<br />

Vorsitzender<br />

<strong>IHK</strong>-Report<br />

09/2006 · INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER LÜNEBURG-WOLFSBURG · Unsere Wirtschaft 43

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