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Branchenspiegel - IHK Lüneburg-Wolfsburg

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<strong>IHK</strong>-Report<br />

42<br />

VOLLVERSAMMLUNG Die <strong>IHK</strong> ist keine Behörde, sie ist kein Amt.<br />

<strong>IHK</strong> bedeutet gelebtes Unternehmertum. Die Wirtschaft regelt in<br />

Selbstverwaltung ihre Belange!<br />

Unternehmer wählen<br />

ihr Parlament<br />

Die Vollversammlung ist oberstes<br />

Entscheidungs-Gremium einer Industrie-<br />

und Handelskammer.<br />

Sie ist das Parlament der Kaufleute<br />

bestehend aus gewählten Unternehmern<br />

der Region. Die Vollversammlung<br />

bestimmt die Positionen, die<br />

die <strong>IHK</strong>nach außen vertritt. Sie wird<br />

alle sechs Jahre, so auch in diesem<br />

Herbst, neu gewählt.<br />

Jedes Mitgliedsunternehmen hat genau<br />

eine Stimme. Mit Ihrer Stimme<br />

entscheiden Sie, welcher Unternehmer<br />

aus Ihrem Wahlbezirk Ihre<br />

Branche in der Vollversammlung<br />

vertritt. Und jeder wahlberechtigte<br />

Unternehmer kann sich ebenso zurWahl aufstellen<br />

lassen, um selbst aktiv mitzugestalten.<br />

Wenn ich Ihnen dies schon heute ans Herz lege,so<br />

hat es einen guten Grund. Ist Ihnen bewusst,welche<br />

Aufgaben die <strong>IHK</strong>anstelle des Staates und dazu<br />

kostengünstiger und praxisnäherwahrnimmt?<br />

Die berufliche Ausbildung mit den Abschlussprüfungen,<br />

die Bestellung von Sachverständigen, die<br />

Sachkundenachweise im Verkehrsgewerbe, im Bewachungsgewerbe<br />

oderneu fürVersicherungsvermittler<br />

und auch die Beglaubigung von Exportdokumenten<br />

sind solche Tätigkeiten. In über 60 Gesetzen<br />

sind der <strong>IHK</strong> Aufgaben übertragen. Mehr<br />

Bernd Hansmann<br />

Präsident der Industrieund<br />

Handelskammer<br />

<strong>Lüneburg</strong>-<strong>Wolfsburg</strong><br />

noch: Als SprachrohrderWirtschaft<br />

tritt die <strong>IHK</strong> für die Verbesserung<br />

der infrastrukturellen und betrieblichen<br />

Rahmenbedingungen ein.<br />

Wie sähe es aus, wenn keine Anregungen,Vorschläge<br />

und Impulse aus<br />

regionalwirtschaftlicher Sicht mehr<br />

an Politik und Verwaltung herangetragen<br />

würden? Über die Beteiligung<br />

der <strong>IHK</strong> fließt unternehmerischer<br />

Sachverstand in vielfältige<br />

Entscheidungen in diese Bereiche<br />

ein.<br />

Mit Ihrem eigenen Engagement, sei<br />

es als WähleroderKandidat, können<br />

Sie im Rahmen des <strong>IHK</strong>-Geschehens<br />

selbst Einfluss nehmen, welcher Art und<br />

Qualität die Dinge sind, die unsere <strong>IHK</strong> nach außen<br />

trägt. Die <strong>IHK</strong>-Wahl bietet gute Gelegenheit,<br />

Ihren ganz persönlichen Beitrag fürdie wirtschaftliche<br />

Entwicklung unserer Region in das höchste<br />

gesetzliche <strong>IHK</strong>-Gremium einzubringen.<br />

Weitere Informationen zurWahl finden Sie im Internet<br />

unter: www.ihk24-lueneburg.de/wahl<br />

Bekanntmachung<br />

Wahl zur Vollversammlung der<br />

Industrie- und Handelskammer<br />

<strong>Lüneburg</strong>-<strong>Wolfsburg</strong><br />

für die Jahre 2007 - 2012<br />

Mit Ablauf des Jahres 2006 endet die Amtsdauer<br />

der gegenwärtigen Vollversammlung<br />

der <strong>IHK</strong>. Die Wahl der neuen Vollversammlung<br />

wird auf der Grundlage der durch die<br />

Vollversammlung der <strong>IHK</strong> beschlossenen<br />

Wahlordnung in derFassung vom 24.11.2005,<br />

zuletzt geändert am 11.05.2006, durchgeführt.<br />

Diese Wahlordnung wurde in der Ausgabe<br />

7-8/2006 der <strong>IHK</strong>-Zeitschrift »Unsere Wirtschaft«<br />

und auf der Internetseite der <strong>IHK</strong> unter<br />

www.ihk24.lueneburg.ihk.de veröffentlicht.<br />

Nachstehend gibt der Wahlausschuss<br />

wesentliche Informationen zurWahl sowie die<br />

vom Wahlausschuss gesetzten Termine bekannt.<br />

Gem. der Wahlordnung ist für die Wahlperiode<br />

vom 1. Januar2007bis 31. Dezember2012<br />

eine neue Vollversammlung zu wählen. Die<br />

<strong>IHK</strong>-Zugehörigen wählen in gleicher, allgemeiner,<br />

geheimer und freier Wahl für die<br />

Dauer von sechs Jahren 72 Mitglieder der<br />

Vollversammlung.<br />

Wahlberechtigt sind die <strong>IHK</strong>-Zugehörigen. Jeder<strong>IHK</strong>-Zugehörige<br />

kann sein Wahlrecht nur<br />

einmal ausüben.<br />

Das Wahlrecht wird ausgeübt:<br />

Für <strong>IHK</strong>-zugehörige natürliche Personen von<br />

diesen selbst, falls Vormundschaft oderPflegschaft<br />

besteht, durch einen gesetzlichen Vertreter.<br />

Fürjuristische Personen des privaten oderöffentlichen<br />

Rechts, Handelsgesellschaften und<br />

nicht rechtsfähige Personenmehrheiten durch<br />

eine Person, die allein oder zusammen mit<br />

anderen zurgesetzlichen Vertretung befugt ist.<br />

Das Wahlrecht kann auch durch einen im<br />

Handelsregister eingetragenen Prokuristen<br />

ausgeübt werden.<br />

Für<strong>IHK</strong>-Zugehörige, deren Wohnsitz oderSitz<br />

nicht im <strong>IHK</strong>-Bezirk gelegen ist, kann das<br />

Wahlrecht durch einen Wahlbevollmächtigten<br />

ausgeübtwerden. Dies gilt jedoch nur, soweit<br />

nicht eine im <strong>IHK</strong>-Bezirk gelegene Zweigniederlassung,<br />

Betriebsstätte oder Verkaufsstelle<br />

von einem gesetzlichen Vertreter oder einem<br />

im Handelsregister eingetragenen Prokuristen<br />

geleitet wird.<br />

Die zurAusübung des Wahlrechts ermächtigten<br />

Personen können jeweils nur für einen<br />

Vollmachtgeber die Stimme abgeben.<br />

Wählbar sind natürliche Personen, die am<br />

Wahltag volljährig sind, das <strong>IHK</strong>-Wahlrecht<br />

auszuüben berechtigt sind und entweder<br />

selbst <strong>IHK</strong>-Zugehörige sind oder allein oder<br />

zusammen mit anderen zurgesetzlichen Vertretung<br />

einer <strong>IHK</strong>-zugehörigen juristischen<br />

Person, Handelsgesellschaft odernichtrechtsfähigen<br />

Personenmehrheit befugt sind. Wählbar<br />

sind auch die in das Handelsregister eingetragenen<br />

Prokuristen und besonders bestellte<br />

Bevollmächtigte von <strong>IHK</strong>-Zugehörigen.<br />

Unsere Wirtschaft · INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER LÜNEBURG-WOLFSBURG · 09/2006<br />

FOTOS: <strong>IHK</strong>-ARCHIV

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