Branchenspiegel - IHK Lüneburg-Wolfsburg
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QUELLE: ADS/KRÖGER, FOTOS: MVH-ARCHIV<br />
Vergleichsrechnung<br />
Festangestellter Auszahlung an Kostenbelastung<br />
Arbeitnehmer Unternehmer<br />
Bruttogehalt EUR 2.000,00 EUR 2.000,00<br />
Lohnsteuer (Kl.I) EUR -260,00<br />
Solidaritätszuschlag EUR -14,30<br />
Kirchensteuer EUR -23,40<br />
Sozialversicherung (jeweils 22 %) EUR -440,00 EUR 440,00<br />
EUR 1.262,30 EUR 2.440,00<br />
Nettostundenlohn bei 164 Stunden pro Monat: EUR 7,70<br />
Auszahlung an Kostenbelastung Kostenbelastung<br />
Arbeitnehmer Unternehmer Unternehmer<br />
Aushilfskraft bis zum 1.7.06 nach dem 1.7.06<br />
Bruttogehalt EUR 400,00 EUR 400,00 EUR 400,00<br />
pauschale Lohnsteuer 2 %<br />
Solidaritätszuschlag (inkl.)<br />
Kirchensteuer (inkl.)<br />
EUR 8,00 EUR 8,00<br />
Sozialversicherung 28 % bzw. 23 % EUR 92,00 EUR 112,00<br />
EUR 400,00 EUR 500,00 EUR 520,00<br />
Bei einem Stundenlohn von netto EUR 7,70 leistet die Aushilfskraft für netto EUR 400<br />
monatlich rund 52 Stunden. Damit kann der Unternehmer eine Vollzeitkraft durch 3 Aushilfen<br />
à EUR 400 sowie eine Aushilfe à EUR 64 ersetzen.<br />
Kostenbelastung Vollzeitkraft EUR 2.440,00<br />
Kostenbelastung durch Aushilfen vor dem 1.7.2006 EUR 1.577,88<br />
Kostenbelastung durch Aushilfen nach dem 1.7.2006 EUR 1.640,99<br />
Kostenvorteil für den Unternehmer vor dem 1.7.2006 EUR 862,13<br />
Kostenvorteil für den Unternehmer nach dem 30.6.2006<br />
Differenz vor/nach dem 1.7.2006: EUR -63,12<br />
EUR 799,01<br />
len netto den gleichen Stundenlohn erhalten.<br />
Nach dieser Vergleichsrechnung besteht für<br />
den Arbeitgeber nach dem 1. 7. 2006 immer<br />
noch ein Kostenvorteil von<br />
EUR 799. Die Situation des<br />
Arbeitgebers hat sich nach<br />
der Gesetzesänderung um<br />
EUR 63 verschlechtert. Allerdings<br />
muss beachtet werden, dass der geringfügig<br />
Beschäftigte nicht sozialversicherungspflichtig<br />
ist und damit die Leistungsansprüche<br />
äußerst begrenzt sind. Die Kranken-<br />
Unsere Medienunterlagen finden Sie<br />
im Internet unter www.wels-verlag.de<br />
» Aushilfen erhalten<br />
nur geringe Leistungen<br />
aus den Sozialkassen.«<br />
versicherung ist durch die Mitgliedschaft aufgrund<br />
des Hauptarbeitsverhältnisses, einer<br />
freiwilligen Versicherung oder der Familienversicherung<br />
abzudecken<br />
Das Arbeitslosenrisiko ist<br />
nicht versichert und Ansprüche<br />
auf die gesetzliche<br />
Altersrente werden nur zu<br />
einem geringen Anteil erworben. Sonstige<br />
Leistungen aus der Rentenversicherung werden<br />
nicht gewährt. Unter der Berücksichtigung,<br />
dass die Mitarbeiter den gleichen Net-<br />
Schwerpunkt<br />
tolohn erhalten, muss der Unternehmer bei<br />
dem sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter<br />
deutlich höhere Personalkosten tragen.<br />
Die Gesetzesänderung hat diesen Vorteil nur<br />
leicht reduziert, damit lohnen sich Aushilfen<br />
noch immer. In Branchen, die verstärkt mit<br />
Aushilfen arbeiten, z.B. in der Gastronomie,<br />
führt diese Gesetzesänderung zu einerPersonalkostensteigerung<br />
bis zu vier Prozent, die<br />
vermutlich mit der Umsatzsteuererhöhung<br />
auf die Preise umgelegt werden.<br />
Neben den finanziellen Überlegungen spielen<br />
jedoch auch andere Faktoren in der Zusammenstellung<br />
des Mitarbeiterstammes eine<br />
Rolle, die ich nur in Ansätzen darstellen<br />
kann. So haben festangestellte Mitarbeiter in<br />
der Regel eine längere Betriebszugehörigkeit<br />
und detailliertere Kenntnisse über Kunden<br />
und Betriebsabläufe. Aushilfskräfte wechseln<br />
in der Regel häufiger und müssen neu eingearbeitet<br />
werden. Kundenbeziehungen können<br />
bei Mitarbeitern, die nurwenige Stunden<br />
die Woche tätig sind, schwereraufgebaut werden.<br />
Aushilfen erfordern einen höheren internen<br />
Verwaltungsaufwand, z.B. in der Führung<br />
der Lohnbuchhaltung. Allerdings können<br />
Aushilfskräfte flexibler eingesetzt werden<br />
und damit Spitzenzeiten abfangen.<br />
Um im Wettbewerb bestehen zu können, ist<br />
bei der Personalstruktur der richtige Mix aus<br />
geringfügig Beschäftigten und Festangestellten<br />
mitentscheidend. Ein genereller Ersatz<br />
von Festangestellten zu Aushilfen ist sowohl<br />
betriebs- als auch volkswirtschaftlich nicht<br />
sinnvoll. Thomas Kröger<br />
KONTAKT<br />
Thomas Kröger, ADS Allgemeine Deutsche<br />
Steuerberatungsgesellschaft mbH<br />
Zweigniederlassung <strong>Lüneburg</strong><br />
21335 <strong>Lüneburg</strong>, Hindenburgstr. 112<br />
Tel.: 04131 - 2 01 30 - 0<br />
E-Mail: thomas.kroeger@ads-steuer.de<br />
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