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Branchenspiegel - IHK Lüneburg-Wolfsburg

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QUELLE: ADS/KRÖGER, FOTOS: MVH-ARCHIV<br />

Vergleichsrechnung<br />

Festangestellter Auszahlung an Kostenbelastung<br />

Arbeitnehmer Unternehmer<br />

Bruttogehalt EUR 2.000,00 EUR 2.000,00<br />

Lohnsteuer (Kl.I) EUR -260,00<br />

Solidaritätszuschlag EUR -14,30<br />

Kirchensteuer EUR -23,40<br />

Sozialversicherung (jeweils 22 %) EUR -440,00 EUR 440,00<br />

EUR 1.262,30 EUR 2.440,00<br />

Nettostundenlohn bei 164 Stunden pro Monat: EUR 7,70<br />

Auszahlung an Kostenbelastung Kostenbelastung<br />

Arbeitnehmer Unternehmer Unternehmer<br />

Aushilfskraft bis zum 1.7.06 nach dem 1.7.06<br />

Bruttogehalt EUR 400,00 EUR 400,00 EUR 400,00<br />

pauschale Lohnsteuer 2 %<br />

Solidaritätszuschlag (inkl.)<br />

Kirchensteuer (inkl.)<br />

EUR 8,00 EUR 8,00<br />

Sozialversicherung 28 % bzw. 23 % EUR 92,00 EUR 112,00<br />

EUR 400,00 EUR 500,00 EUR 520,00<br />

Bei einem Stundenlohn von netto EUR 7,70 leistet die Aushilfskraft für netto EUR 400<br />

monatlich rund 52 Stunden. Damit kann der Unternehmer eine Vollzeitkraft durch 3 Aushilfen<br />

à EUR 400 sowie eine Aushilfe à EUR 64 ersetzen.<br />

Kostenbelastung Vollzeitkraft EUR 2.440,00<br />

Kostenbelastung durch Aushilfen vor dem 1.7.2006 EUR 1.577,88<br />

Kostenbelastung durch Aushilfen nach dem 1.7.2006 EUR 1.640,99<br />

Kostenvorteil für den Unternehmer vor dem 1.7.2006 EUR 862,13<br />

Kostenvorteil für den Unternehmer nach dem 30.6.2006<br />

Differenz vor/nach dem 1.7.2006: EUR -63,12<br />

EUR 799,01<br />

len netto den gleichen Stundenlohn erhalten.<br />

Nach dieser Vergleichsrechnung besteht für<br />

den Arbeitgeber nach dem 1. 7. 2006 immer<br />

noch ein Kostenvorteil von<br />

EUR 799. Die Situation des<br />

Arbeitgebers hat sich nach<br />

der Gesetzesänderung um<br />

EUR 63 verschlechtert. Allerdings<br />

muss beachtet werden, dass der geringfügig<br />

Beschäftigte nicht sozialversicherungspflichtig<br />

ist und damit die Leistungsansprüche<br />

äußerst begrenzt sind. Die Kranken-<br />

Unsere Medienunterlagen finden Sie<br />

im Internet unter www.wels-verlag.de<br />

» Aushilfen erhalten<br />

nur geringe Leistungen<br />

aus den Sozialkassen.«<br />

versicherung ist durch die Mitgliedschaft aufgrund<br />

des Hauptarbeitsverhältnisses, einer<br />

freiwilligen Versicherung oder der Familienversicherung<br />

abzudecken<br />

Das Arbeitslosenrisiko ist<br />

nicht versichert und Ansprüche<br />

auf die gesetzliche<br />

Altersrente werden nur zu<br />

einem geringen Anteil erworben. Sonstige<br />

Leistungen aus der Rentenversicherung werden<br />

nicht gewährt. Unter der Berücksichtigung,<br />

dass die Mitarbeiter den gleichen Net-<br />

Schwerpunkt<br />

tolohn erhalten, muss der Unternehmer bei<br />

dem sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter<br />

deutlich höhere Personalkosten tragen.<br />

Die Gesetzesänderung hat diesen Vorteil nur<br />

leicht reduziert, damit lohnen sich Aushilfen<br />

noch immer. In Branchen, die verstärkt mit<br />

Aushilfen arbeiten, z.B. in der Gastronomie,<br />

führt diese Gesetzesänderung zu einerPersonalkostensteigerung<br />

bis zu vier Prozent, die<br />

vermutlich mit der Umsatzsteuererhöhung<br />

auf die Preise umgelegt werden.<br />

Neben den finanziellen Überlegungen spielen<br />

jedoch auch andere Faktoren in der Zusammenstellung<br />

des Mitarbeiterstammes eine<br />

Rolle, die ich nur in Ansätzen darstellen<br />

kann. So haben festangestellte Mitarbeiter in<br />

der Regel eine längere Betriebszugehörigkeit<br />

und detailliertere Kenntnisse über Kunden<br />

und Betriebsabläufe. Aushilfskräfte wechseln<br />

in der Regel häufiger und müssen neu eingearbeitet<br />

werden. Kundenbeziehungen können<br />

bei Mitarbeitern, die nurwenige Stunden<br />

die Woche tätig sind, schwereraufgebaut werden.<br />

Aushilfen erfordern einen höheren internen<br />

Verwaltungsaufwand, z.B. in der Führung<br />

der Lohnbuchhaltung. Allerdings können<br />

Aushilfskräfte flexibler eingesetzt werden<br />

und damit Spitzenzeiten abfangen.<br />

Um im Wettbewerb bestehen zu können, ist<br />

bei der Personalstruktur der richtige Mix aus<br />

geringfügig Beschäftigten und Festangestellten<br />

mitentscheidend. Ein genereller Ersatz<br />

von Festangestellten zu Aushilfen ist sowohl<br />

betriebs- als auch volkswirtschaftlich nicht<br />

sinnvoll. Thomas Kröger<br />

KONTAKT<br />

Thomas Kröger, ADS Allgemeine Deutsche<br />

Steuerberatungsgesellschaft mbH<br />

Zweigniederlassung <strong>Lüneburg</strong><br />

21335 <strong>Lüneburg</strong>, Hindenburgstr. 112<br />

Tel.: 04131 - 2 01 30 - 0<br />

E-Mail: thomas.kroeger@ads-steuer.de<br />

09/2006 · INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER LÜNEBURG-WOLFSBURG · Unsere Wirtschaft 25

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