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Branchenspiegel - IHK Lüneburg-Wolfsburg

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Schwerpunkt<br />

MINIJOBS In Branchen, die verstärkt mit Aushilfen<br />

arbeiten, wird die neue Gesetzesänderung zu deutlich<br />

höheren Personalkosten führen.<br />

400-Euro-Kräfte – lohnen<br />

die sich heute noch?<br />

Der Gesetzgeber hat mit Einführung<br />

der so genannten Minijobs<br />

zum 1. 4. 2003 eine sowohl von<br />

den Unternehmern als auch von<br />

den Beschäftigten weitgehend akzeptierte<br />

Lösung zur steuerlichen<br />

und sozialversicherungsrechtlichen<br />

Berücksichtigung von Aushilfen<br />

gefunden. DerArbeitgeber zahlte pauschal<br />

11 % Kranken- und 12 % Rentenversicherung<br />

an die Minijob-Zentrale. Soweit bei<br />

derVorlage einerLohnsteuerkarte Lohnsteuererhoben<br />

werden musste,wares sinnvoll, die<br />

Lohnsteuer mit 2 % zu pauschalieren. Durch<br />

die Pauschalierung der Lohnsteuer blieben<br />

diese Einkünfte bei der Einkommensteuererklärung<br />

des Beschäftigten unberücksichtigt.<br />

Die Nebeneinkünfte der Arbeitnehmer durf-<br />

24<br />

» Die<br />

Situation<br />

des Arbeitgebers<br />

hat sich nach der<br />

Gesetzesänderung<br />

verschlechtert.«<br />

Anzeigenschluss für die Oktoberausgabe<br />

ist am 12. September 2006<br />

Telefonische Anzeigenannahme 040 / 29 80 03 - 22<br />

Thomas Kröger<br />

Steuerberater, Dipl.-Kaufmann,<br />

Leiter ADS in <strong>Lüneburg</strong><br />

ten EUR 400 insgesamt nicht übersteigen.<br />

Dieses System bleibt auch<br />

nach dem 1. 7. 2006 bestehen, allerdings<br />

hat der Gesetzgeber die<br />

pauschalen Beiträge zur Krankenund<br />

Rentenversicherung um insgesamt<br />

5 %-Punkte erhöht. Die alte<br />

Regelung war für Unternehmer<br />

und Arbeitnehmer so attraktiv, dass in einigen<br />

Branchen vermehrt Versicherungspflichtige<br />

durch geringfügig beschäftigte Mitarbeiter<br />

ersetzt wurden.<br />

Die nebenstehende Tabelle zeigt eine Vergleichsrechnung<br />

fürden Ersatz einerVollzeitkraft<br />

(Wochenarbeitszeit von 39 Stunden,<br />

Bruttogehalt von EUR 2.000, Steuerklasse I<br />

bzw. IV) durch Aushilfskräfte. Sowohl die<br />

Vollzeitkraft als auch die Aushilfskräfte sol-<br />

Unsere Wirtschaft · INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER LÜNEBURG-WOLFSBURG · 09/2006

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