Branchenspiegel - IHK Lüneburg-Wolfsburg
Branchenspiegel - IHK Lüneburg-Wolfsburg
Branchenspiegel - IHK Lüneburg-Wolfsburg
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Schwerpunkt<br />
MINIJOBS In Branchen, die verstärkt mit Aushilfen<br />
arbeiten, wird die neue Gesetzesänderung zu deutlich<br />
höheren Personalkosten führen.<br />
400-Euro-Kräfte – lohnen<br />
die sich heute noch?<br />
Der Gesetzgeber hat mit Einführung<br />
der so genannten Minijobs<br />
zum 1. 4. 2003 eine sowohl von<br />
den Unternehmern als auch von<br />
den Beschäftigten weitgehend akzeptierte<br />
Lösung zur steuerlichen<br />
und sozialversicherungsrechtlichen<br />
Berücksichtigung von Aushilfen<br />
gefunden. DerArbeitgeber zahlte pauschal<br />
11 % Kranken- und 12 % Rentenversicherung<br />
an die Minijob-Zentrale. Soweit bei<br />
derVorlage einerLohnsteuerkarte Lohnsteuererhoben<br />
werden musste,wares sinnvoll, die<br />
Lohnsteuer mit 2 % zu pauschalieren. Durch<br />
die Pauschalierung der Lohnsteuer blieben<br />
diese Einkünfte bei der Einkommensteuererklärung<br />
des Beschäftigten unberücksichtigt.<br />
Die Nebeneinkünfte der Arbeitnehmer durf-<br />
24<br />
» Die<br />
Situation<br />
des Arbeitgebers<br />
hat sich nach der<br />
Gesetzesänderung<br />
verschlechtert.«<br />
Anzeigenschluss für die Oktoberausgabe<br />
ist am 12. September 2006<br />
Telefonische Anzeigenannahme 040 / 29 80 03 - 22<br />
Thomas Kröger<br />
Steuerberater, Dipl.-Kaufmann,<br />
Leiter ADS in <strong>Lüneburg</strong><br />
ten EUR 400 insgesamt nicht übersteigen.<br />
Dieses System bleibt auch<br />
nach dem 1. 7. 2006 bestehen, allerdings<br />
hat der Gesetzgeber die<br />
pauschalen Beiträge zur Krankenund<br />
Rentenversicherung um insgesamt<br />
5 %-Punkte erhöht. Die alte<br />
Regelung war für Unternehmer<br />
und Arbeitnehmer so attraktiv, dass in einigen<br />
Branchen vermehrt Versicherungspflichtige<br />
durch geringfügig beschäftigte Mitarbeiter<br />
ersetzt wurden.<br />
Die nebenstehende Tabelle zeigt eine Vergleichsrechnung<br />
fürden Ersatz einerVollzeitkraft<br />
(Wochenarbeitszeit von 39 Stunden,<br />
Bruttogehalt von EUR 2.000, Steuerklasse I<br />
bzw. IV) durch Aushilfskräfte. Sowohl die<br />
Vollzeitkraft als auch die Aushilfskräfte sol-<br />
Unsere Wirtschaft · INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER LÜNEBURG-WOLFSBURG · 09/2006