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Oktober 2010 - Gemeinde Alkoven

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Chippflicht Hunde Wildtiere<br />

Chippflicht für Hunde seit 01.07.2008<br />

Das Bundes-Tierschutzgesetz (§ 24a) sieht eine elektronische Kennzeichnungspflicht<br />

für alle Hunde vor. Ausnahmeregelungen gibt es nicht! Die<br />

Kennzeichnung erfolgt mit einem (reiskorngroßen) Mikrochip, der dem<br />

Hund vom Tierarzt mit einer Injektionsnadel unter die Haut gesetzt wird.<br />

Anschließend muss die im Chip gespeicherte Nummer gemeinsam mit den<br />

Daten des Halters und des Hundes in die mittlerweile vom Bundesministerium<br />

für Gesundheit eingerichtete Heimtierdatenbank eingegeben werden.<br />

Der Hund kann dann mittels eines Lesegerätes eindeutig identifiziert und<br />

mittels Abfrage in der Datenbank dem Halter zugeordnet werden.<br />

Welpen müssen spätestens bis zum 3. Lebensmonat oder aber vor der ersten<br />

Weitergabe gechippt werden. Nach Österreich eingeführte Hunde müssen<br />

entsprechend den veterinärrechtlichen Bestimmungen gekennzeichnet sein;<br />

die zusätzliche Setzung eines Chips kann unterbleiben, wenn der Hund bereits<br />

mit einem funktionsfähigen Chip gekennzeichnet ist.<br />

Ebenso ist vom Halter oder Eigentümer jede Änderung der eingegebenen<br />

Daten in der Datenbank zu veranlassen.<br />

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, sein Tier binnen eines Monats nach<br />

der Kennzeichnung, Einreise oder nachdem er es<br />

erhalten hat, durch Eingabe der geforderten Daten<br />

in die Heimtierdatenbank zu melden.<br />

Die Eingabe der Meldung erfolgt über ein elektronisches Portal in die behördliche<br />

Heimtierdatenbank, welche bereits eingerichtet ist:<br />

1. vom Halter selbst oder<br />

2. nach Meldung der Daten durch die Bezirkshauptmannschaft Eferding<br />

3. oder im Auftrag des Halters durch den freiberuflich tätigen Tierarzt,<br />

der die Kennzeichnung oder Impfung vornimmt oder<br />

4. durch eine sonstige Meldestelle<br />

Zugang zur Heimtierdatenbank - Onlineformular<br />

Das Bundesministerium für Gesundheit hat bekannt gegeben, dass ab sofort<br />

auf http://heimtierdatenbank.ehealth.gv.at Meldungen gemäß § 24a Tierschutzgesetz<br />

auch vom Hundehalter selbst durchgeführt werden können.<br />

Funktionen:<br />

Suche............ Suche nach registrierten Hunden über den Chipcode<br />

Anmelden .... Es ist zur Anmeldung eine aktivierte Bürgerkarte Voraussetzung.<br />

Es können dann Hunde gemeldet und geändert werden.<br />

www.alkoven.at<br />

Auf neue Einträge auch zu den<br />

Themen Stellen und Immobilien<br />

wird auf der Startseite verwiesen.<br />

Neuer Link<br />

• Heimtierdatenbank<br />

Anmelden und Suchen von Hunden<br />

Klicken Sie sich rein!<br />

Anzeigepflichtige Haltung<br />

von Wildtieren<br />

Die Haltung von Wildtieren in privaten<br />

Haushalten erfreut sich immer<br />

größerer Beliebtheit.<br />

Im Tierschutzgesetz (TSchG) hat<br />

der Gesetzgeber die Wildtiere, die<br />

besondere Ansprüche an die Haltung<br />

stellen, unter besonderen<br />

Schutz gestellt und im § 25 TSchG<br />

festgelegt, dass die Haltung dieser<br />

Wildtiere bei der zuständigen Behörde<br />

(Bezirkshauptmannschaft /<br />

Magistrat) anzuzeigen ist.<br />

Anzeigepflichtig sind (aufgelistet<br />

im § 8 der 2. Tierhaltungsverordnung):<br />

1. alle Wildtierarten der Säugetiere,<br />

ausgenommen Schalenwild,<br />

Bison und Streifenhörnchen<br />

2. alle Wildtierarten der Vögel,<br />

ausgenommen Arten der Unzertrennlichen,<br />

Plattschweifsittiche,<br />

Wellensittiche, Nymphensittiche,<br />

Prachtfinken, der Chinesische<br />

Sonnenvogel, die Chinesische<br />

Zwergwachtel und das<br />

Diamanttäubchen<br />

3. alle Arten der Reptilien<br />

4. alle Arten der Lurche<br />

5. Fische, die in Freiheit<br />

mehr als 1m lang werden<br />

Bitte nehmen Sie mit der Bezirkshauptmannschaft<br />

Eferding (Neubau,<br />

1. Stock, Zimmer 63, Frau<br />

Mair � 07272 - 24070) Verbindung<br />

auf, wenn Sie nicht sicher sind, ob<br />

das Tier, das Sie erwerben wollen,<br />

der Anzeigepflicht unterliegt.<br />

Bedenken Sie bitte auch, dass es<br />

sich um ein als „gefährlich“ anzusehendes<br />

Tier handeln könnte, dessen<br />

Haltung zusätzlich einer Bewilligung<br />

der <strong>Gemeinde</strong> bedarf<br />

(§ 6 Oö. Polizeistrafgesetz).<br />

<strong>Gemeinde</strong>zeitung <strong>Alkoven</strong> 13

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