MBZ Ausgabe 09/2009 - Zahnärztekammer Berlin
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F o r t b i l d u n g / bEMa<br />
r E c h t<br />
+++ Pressemitteilung vom 23. Juli 20<strong>09</strong> +++<br />
<strong>Berlin</strong>s Zahnärzte sind gut fortgebildet<br />
Patienten können noch beruhigter<br />
zum Zahnarzt ihres Vertrauens gehen<br />
Der erste große Schwung der <strong>Berlin</strong>er<br />
Zahnärzte hat alle Nachweise für eine erfolgreiche Fortbildung<br />
vorgelegt. 99 % aller verpflichteten <strong>Berlin</strong>er Zahnärzte<br />
kamen dem nach. Das sind 2713 der insgesamt aufgeforderten<br />
2738 Zahnärzte <strong>Berlin</strong>s. Fünf Jahre lang hatten<br />
die zugelassenen oder angestellten Zahnärzte Zeit, in Seminaren<br />
und speziellen Veranstaltungen die erforderlichen<br />
Fortbildungspunkte zu sammeln. Dazu gehörten zum Beispiel<br />
Themen wie Implantate und Zahnersatz, Kiefergelenkserkrankungen<br />
sowie Kinderzahnheilkunde. Auch die<br />
Kassenzahnärztliche Vereinigung <strong>Berlin</strong> hat eine Vielzahl<br />
von Fortbildungen – insgesamt 72 seit 2004 – durchgeführt<br />
und wird dies auch in Zukunft tun.<br />
„Die <strong>Berlin</strong>er Zahnärzte sind sehr gut fortgebildet. Das<br />
kommt direkt unseren Patienten zugute. Denn sie können<br />
sicher sein, dass ihr Zahnarzt nicht auf seinem Ausbildungsstand<br />
aus Universitätstagen stehen geblieben ist, sondern<br />
sich laufend fortbildet“, stellt Dr. Jörg-Peter Husemann,<br />
Vorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung<br />
<strong>Berlin</strong>, fest.<br />
Hinweise<br />
KB – Hinweis Nr. 4/20<strong>09</strong><br />
Die „Grundeinheit für Instandsetzung und/oder<br />
Erweiterung“ gibt es einmal nach der BEL-Position<br />
801-0 und nach der BEL-Position 761-0.<br />
Welche der BEL-Position ist für den Bereich Kiefergelenkserkrankung/Kieferbruch<br />
abrechenbar?<br />
Die BEL-Position 761-0 ist für Aufbissbehelfe und die BEL-<br />
Position 801-0 nur für Zahnersatzreparaturen abrechenbar.<br />
KB – Hinweis Nr. 5/20<strong>09</strong><br />
Die Verarbeitung von „Weichkunststoff“ gibt<br />
es einmal nach der BEL-Pos. 712-0 und nach<br />
der BEL-Pos. 382-1. Welche der BEL-Positionen<br />
ist für den Bereich Kiefergelenkserkrankung/<br />
Kieferbruch abrechenbar?<br />
28 <strong>MBZ</strong> Heft 9 20<strong>09</strong><br />
Hintergrundinformation:<br />
Der Gesetzgeber hat die Pflicht zur fachlichen Fortbildung im<br />
§ 95d SGB V vorgeschrieben. Für Vertragszahnärzte, die nicht<br />
bereits am 30.06.2004 zugelassen waren, beginnt die Fünf-<br />
Jahres-Frist mit dem Datum der erstmaligen Zulassung; für<br />
die Zeit des Ruhens der Zulassung ist die Frist unterbrochen.<br />
Gleiches gilt für angestellte Zahnärzte. Sind die ersten fünf<br />
Jahre mit den erforderlichen Nachweisen der Fortbildung vorbei,<br />
beginnt ein neuer Fünfjahreszeitraum. So wird laufend das<br />
Fortbildungsniveau unter den <strong>Berlin</strong>er Zahnärzten gesichert.<br />
Wenn ein Zahnarzt seiner Nachweispflicht nicht rechtzeitig<br />
oder nicht vollständig nachkommt, ist die Kassenzahnärztliche<br />
Vereinigung gemäß Gesetz verpflichtet, das an den Zahnarzt<br />
zu zahlende Honorar in einem mehrstufigen Verfahren zu kürzen.<br />
Fruchten alle diese Sanktionen nicht und weigert sich der<br />
Kollege hartnäckig, seiner Fortbildungspflicht nachzukommen,<br />
droht nach 2 Jahren der Entzug der Zulassung.<br />
Susanne Drkosch<br />
Die BEL-Position 382-1 ist für Aufbissbehelfe mit Weichkunststoff<br />
abrechenbar.<br />
KB – Hinweis Nr. 6/20<strong>09</strong><br />
Ist eine Bissführungsplatte zur Bisshebung<br />
und als präprothetische Leistung über den<br />
Bema Teil 2 (Kiefergelenkserkrankung/Kieferbruch)<br />
abrechenbar?<br />
Eine Bissführungsplatte bei der Versorgung mit Zahnersatz<br />
wird nach der K1c abgerechnet. Sie wird in der Regel nur im<br />
OK eingegliedert. Sofern der Unterkiefer besonders im Seitenzahnbereich<br />
ungenügend bezahnt ist, ist eine Behandlung nur<br />
möglich, wenn gleichzeitig eine provisorische (Interims-)<br />
Versorgung des Unterkiefers erfolgt. Voraussetzung für die<br />
Abrechenbarkeit der Pos. K1c, ist eine geplante nachfolgende<br />
Zahnersatzversorgung.