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MBZ Ausgabe 09/2009 - Zahnärztekammer Berlin

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F o r t b i l d u n g / bEMa<br />

r E c h t<br />

+++ Pressemitteilung vom 23. Juli 20<strong>09</strong> +++<br />

<strong>Berlin</strong>s Zahnärzte sind gut fortgebildet<br />

Patienten können noch beruhigter<br />

zum Zahnarzt ihres Vertrauens gehen<br />

Der erste große Schwung der <strong>Berlin</strong>er<br />

Zahnärzte hat alle Nachweise für eine erfolgreiche Fortbildung<br />

vorgelegt. 99 % aller verpflichteten <strong>Berlin</strong>er Zahnärzte<br />

kamen dem nach. Das sind 2713 der insgesamt aufgeforderten<br />

2738 Zahnärzte <strong>Berlin</strong>s. Fünf Jahre lang hatten<br />

die zugelassenen oder angestellten Zahnärzte Zeit, in Seminaren<br />

und speziellen Veranstaltungen die erforderlichen<br />

Fortbildungspunkte zu sammeln. Dazu gehörten zum Beispiel<br />

Themen wie Implantate und Zahnersatz, Kiefergelenkserkrankungen<br />

sowie Kinderzahnheilkunde. Auch die<br />

Kassenzahnärztliche Vereinigung <strong>Berlin</strong> hat eine Vielzahl<br />

von Fortbildungen – insgesamt 72 seit 2004 – durchgeführt<br />

und wird dies auch in Zukunft tun.<br />

„Die <strong>Berlin</strong>er Zahnärzte sind sehr gut fortgebildet. Das<br />

kommt direkt unseren Patienten zugute. Denn sie können<br />

sicher sein, dass ihr Zahnarzt nicht auf seinem Ausbildungsstand<br />

aus Universitätstagen stehen geblieben ist, sondern<br />

sich laufend fortbildet“, stellt Dr. Jörg-Peter Husemann,<br />

Vorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung<br />

<strong>Berlin</strong>, fest.<br />

Hinweise<br />

KB – Hinweis Nr. 4/20<strong>09</strong><br />

Die „Grundeinheit für Instandsetzung und/oder<br />

Erweiterung“ gibt es einmal nach der BEL-Position<br />

801-0 und nach der BEL-Position 761-0.<br />

Welche der BEL-Position ist für den Bereich Kiefergelenkserkrankung/Kieferbruch<br />

abrechenbar?<br />

Die BEL-Position 761-0 ist für Aufbissbehelfe und die BEL-<br />

Position 801-0 nur für Zahnersatzreparaturen abrechenbar.<br />

KB – Hinweis Nr. 5/20<strong>09</strong><br />

Die Verarbeitung von „Weichkunststoff“ gibt<br />

es einmal nach der BEL-Pos. 712-0 und nach<br />

der BEL-Pos. 382-1. Welche der BEL-Positionen<br />

ist für den Bereich Kiefergelenkserkrankung/<br />

Kieferbruch abrechenbar?<br />

28 <strong>MBZ</strong> Heft 9 20<strong>09</strong><br />

Hintergrundinformation:<br />

Der Gesetzgeber hat die Pflicht zur fachlichen Fortbildung im<br />

§ 95d SGB V vorgeschrieben. Für Vertragszahnärzte, die nicht<br />

bereits am 30.06.2004 zugelassen waren, beginnt die Fünf-<br />

Jahres-Frist mit dem Datum der erstmaligen Zulassung; für<br />

die Zeit des Ruhens der Zulassung ist die Frist unterbrochen.<br />

Gleiches gilt für angestellte Zahnärzte. Sind die ersten fünf<br />

Jahre mit den erforderlichen Nachweisen der Fortbildung vorbei,<br />

beginnt ein neuer Fünfjahreszeitraum. So wird laufend das<br />

Fortbildungsniveau unter den <strong>Berlin</strong>er Zahnärzten gesichert.<br />

Wenn ein Zahnarzt seiner Nachweispflicht nicht rechtzeitig<br />

oder nicht vollständig nachkommt, ist die Kassenzahnärztliche<br />

Vereinigung gemäß Gesetz verpflichtet, das an den Zahnarzt<br />

zu zahlende Honorar in einem mehrstufigen Verfahren zu kürzen.<br />

Fruchten alle diese Sanktionen nicht und weigert sich der<br />

Kollege hartnäckig, seiner Fortbildungspflicht nachzukommen,<br />

droht nach 2 Jahren der Entzug der Zulassung.<br />

Susanne Drkosch<br />

Die BEL-Position 382-1 ist für Aufbissbehelfe mit Weichkunststoff<br />

abrechenbar.<br />

KB – Hinweis Nr. 6/20<strong>09</strong><br />

Ist eine Bissführungsplatte zur Bisshebung<br />

und als präprothetische Leistung über den<br />

Bema Teil 2 (Kiefergelenkserkrankung/Kieferbruch)<br />

abrechenbar?<br />

Eine Bissführungsplatte bei der Versorgung mit Zahnersatz<br />

wird nach der K1c abgerechnet. Sie wird in der Regel nur im<br />

OK eingegliedert. Sofern der Unterkiefer besonders im Seitenzahnbereich<br />

ungenügend bezahnt ist, ist eine Behandlung nur<br />

möglich, wenn gleichzeitig eine provisorische (Interims-)<br />

Versorgung des Unterkiefers erfolgt. Voraussetzung für die<br />

Abrechenbarkeit der Pos. K1c, ist eine geplante nachfolgende<br />

Zahnersatzversorgung.

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