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MBZ Ausgabe 09/2009 - Zahnärztekammer Berlin

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s ta n d E s p o l i t i K<br />

22<br />

Was bedeuten diese Regelungen für Struktur und Weiterentwicklung<br />

des Gesundheitswesens? Ergebnis: Fehlanzeige!<br />

3. Prognose. In der heutigen Zeit sollte im Gesundheitswesen<br />

kein Gesetz mehr verabschiedet werden, dass sich<br />

nicht an den Anforderungen an eine künftige Gesundheitsversorgung<br />

und damit an der Zukunft orientiert.<br />

Dies gilt in erster Linie für die Auswirkungen der Bevölkerungsentwicklung<br />

auf die Gesundheitsversorgung<br />

einschließlich des erforderlichen Fachpersonals und auf<br />

die vorhersehbaren Kosten dieser Entwicklung. Die Anforderungen,<br />

die auf das Gesundheitswesen zukommen,<br />

sind erheblich. Und was enthält das GKV-WSG zu dieser<br />

Problematik? Ergebnis: Fehlanzeige!<br />

Schlussfolgerung<br />

Die Politik und der Gesetzgeber messen mit zweierlei Maß. Sie<br />

fordern und verordnen für alle Bereich des Gesundheitswesens<br />

Ehrlichkeit, Transparenz mit Offenlegung aller Daten, sie fordern<br />

Qualität und verordnen Kontrolle. Sie fordern Kostenkontrolle<br />

und Kostendämpfung, verursachen aber gleichzeitig über<br />

Der Senat von <strong>Berlin</strong> hat offenbar nur vorsorglich<br />

einen Streit über Sonntagsarbeit in Arztpraxen vom Zaun<br />

gebrochen, wie aus einer kleinen Anfrage des CDU-Abgeordneten<br />

Mario Czaja im <strong>Berlin</strong>er Abgeordnetenhaus hervorgeht. Verstöße<br />

gegen das Arbeitszeitgesetz in Arztpraxen seien ihm bisher in keinem<br />

einzigen Fall bekannt geworden.<br />

Die Frage des CDU-Abgeordneten, ob es Beschwerden von Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeitern wegen der Nichteinhaltung des Sonntagsarbeitsverbotes<br />

in Arztpraxen gegeben habe, musste der Staatssekretär<br />

in der Senatsgesundheitsverwaltung, Benjamin Hoff (Die<br />

Linke), verneinen: „Auf Nachfrage teilte das Landesamt für Arbeitsschutz,<br />

Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi) mit,<br />

dass keine Beschwerden von Beschäftigten aus Arztpraxen vorliegen.“<br />

Diese Aussage sei „jedoch noch kein sicheres Zeichen dafür,<br />

dass nicht gegen Arbeitszeitvorschriften verstoßen wird“. Beschwerden<br />

über solche Vorstöße gingen aus Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes<br />

anonym ein und „bei sehr kleinen Arbeitseinheiten wie<br />

den Artpraxen kann das LAGetSi als Ordnungsbehörde diese Anonymität<br />

jedoch nicht sicherstellen.“<br />

usnahmen im Gesundheitsbereich<br />

In seiner Antwort ging der Staatssekretär auf die Bedeutung<br />

der Arbeitsruhe an Sonntagen ein. Das Arbeitszeitgesetz weise<br />

als Ziele die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeitszeitgestaltung<br />

sowie „die Sonntage und die staatlich an-<br />

<strong>MBZ</strong> Heft 9 20<strong>09</strong><br />

immer neue Vorschriften und Verfahrensregeln neue Kosten. So<br />

beträgt der Mehraufwand allein der KV Westfalen-Lippe für die<br />

Umsetzung der im SGB V auf 10 Seiten bis ins letzte Detail geregelten<br />

Honorarreform 1,3 Millionen Euro jährlich. Sie verlangen<br />

Bürokratieabbau und verdrängen, dass sich in aller Regel<br />

Verwaltungen ihre Aufgaben nicht selber suchen, sondern Einrichtungen<br />

zur Umsetzung gesetzlicher Vorschriften oder anderer<br />

Vorgaben sind. Wer von der Politik Bürokratieabbau fordert,<br />

kann Vorbild dadurch sein, dass gesetzliche Reglungen und Verwaltungsvorschriften<br />

zurückgenommen werden. Nur so gewinnt<br />

die Forderung nach Bürokratieabbau an Ehrlichkeit und verspricht<br />

Aussicht auf Erfolg. Es gilt nahezu ohne Ausnahme, dass<br />

nichts von den Forderungen, die an Dritte gestellt werden, im eigenen<br />

Zuständigkeitsbereich umgesetzt wird. Die Politik und der<br />

Gesetzgeber messen mit zweierlei Maß, auch ein Grund für die<br />

zunehmende Politikverdrossenheit.<br />

Prof. Dr. Fritz Beske<br />

Anmerkung der <strong>MBZ</strong>-Redaktion:<br />

Prof. Dr. med. Fritz Beske ist Leiter des Instituts für<br />

Gesundheits-System-Forschung in Kiel.<br />

Streit über Sonntagsöffnungen<br />

nur vorsorglich angezettelt<br />

erkannten Feiertage<br />

als Tage der Arbeitszeitruhe“<br />

aus. Von<br />

diesen Grundsätzen<br />

könne nur ausnahmsweise<br />

im öffentlichen<br />

Interesse abgewichen<br />

werden. Im Arbeitszeitgesetz<br />

gebe es daher<br />

einen Katalog mit<br />

jenen Tätigkeitsbe-<br />

Mario Czaja<br />

reichen, für die anerkanntermaßen<br />

ein öffentliches<br />

Interesse für eine Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen<br />

bestehe, sofern diese Arbeiten nicht auf einen Werktag<br />

verschoben werden könnten. Dies seien im ambulanten Gesundheitsbereich<br />

Fälle, in denen Sachverhalte einer täglichen Behandlung<br />

oder Beobachtung bedürften, beispielsweise neben der Methadonabgabe<br />

insbesondere die palliativen Behandlungen von<br />

Karzinompatienten sowie die Home-Care-Versorgung.<br />

Reinhold Schlitt<br />

Anmerkung der <strong>MBZ</strong>-Redaktion:<br />

Dieser Artikel wurde in gekürzter Fassung mit freundlicher Genehmigung<br />

von der KV <strong>Berlin</strong> übernommen. Wir berichteten in der<br />

<strong>MBZ</strong> Heft 6 Juni 20<strong>09</strong> über dieses Thema.

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