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Beratungsunterlage zur Einladung zur Sitzung ... - Gemeinde Weeze

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Ra 5/2012 <strong>Weeze</strong>, 26.10.2012/Uf<br />

B e r a t u n g s u n t e r l a g e n<br />

==========================<br />

<strong>zur</strong> <strong>Sitzung</strong> des Rates der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Weeze</strong><br />

am Dienstag, 06.11.2012, 18.00 Uhr<br />

im <strong>Sitzung</strong>ssaal des Rathauses<br />

Tagesordnung<br />

I. Öffentlich<br />

Top/FB Betreff<br />

1 Fragen und Anregungen der Einwohner gem. § 18 der Geschäftsordnung<br />

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

./.<br />

2/1 Ausführung der Beschlüsse und Empfehlungen aus der letzten <strong>Sitzung</strong> vom<br />

18.09.2012<br />

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

./.<br />

3/1 Genehmigung der Beschlüsse und Empfehlungen aus den <strong>Sitzung</strong>en der<br />

Fachausschüsse<br />

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Es haben stattgefunden:<br />

09.10.2012 Bau- und Umweltausschuss<br />

24.10.2012 Ausschuss für Kultur und Erwachsenenbildung<br />

25.10.2012 Bau- und Umweltausschuss<br />

4/1 Besetzung von Ausschüssen;<br />

hier: Sachkundiger Einwohner mit beratender Stimme gem. § 58 Abs. 4 GO NRW<br />

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Bisher war Herr Pastor Manfred Babel für die kath. Kirchengemeinde St. Cyriakus <strong>Weeze</strong><br />

sachkundiger Einwohner mit beratender Stimme im Ausschuss für Schule, Jugend und Sport<br />

sowie im Ausschuss für Kultur und Erwachsenenbildung.<br />

Herr Pastor Babel wurde am 16.09.2012 verabschiedet.<br />

Am 20.10.2012 wurde Herr Klaus Martin Niesmann als neuer Pfarrer der kath.<br />

Kirchengemeinde St. Cyriakus in sein Amt eingeführt.<br />

Er soll die kath. Kirchengemeinde St. Cyriakus als sachkundiger Einwohner mit<br />

beratender Stimme im Ausschuss für Schule, Jugend und Sport sowie im Ausschuss für<br />

Kultur und Erwachsenenbildung vertreten.


- 2 -<br />

Beschlussentwurf<br />

Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> wählt Herrn Pfarrer Klaus Martin Niesmann als Nachfolger von Herrn<br />

Pastor Manfred Babel als sachkundigen Einwohner mit beratender Stimme in den Ausschuss<br />

für Schule, Jugend und Sport sowie in den Ausschuss für Kultur und Erwachsenenbildung.<br />

5/1 Ausschuss für Schule, Jugend und Sport sowie<br />

Ausschuss für Kultur und Erwachsenenbildung<br />

hier: Verpflichtung des neuen Ausschussmitgliedes<br />

Herrn Pfarrer Klaus Martin Niesmann, Kirchplatz 6, 47652 <strong>Weeze</strong><br />

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Herr Pfarrer Klaus Martin Niesmann, Kirchplatz 6, 47652 <strong>Weeze</strong>, ist als sachkundiger<br />

Einwohner mit beratender Stimme im Ausschuss für Schule, Jugend und Sport sowie im<br />

Ausschuss für Kultur und Erwachsenenbildung zu verpflichten.<br />

Beschlussentwurf<br />

Der sachkundige Einwohner mit beratender Stimme im Ausschuss für Schule,<br />

Jugend und Sport sowie im Ausschuss für Kultur und Erwachsenenbildung<br />

Herr Pfarrer Klaus Martin Niesmann, Kirchplatz 6, 47652 <strong>Weeze</strong>, wird von<br />

Bürgermeister Francken in sein Amt eingeführt und in feierlicher Form <strong>zur</strong><br />

gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.<br />

6/1 Besetzung von Ausschlüssen;<br />

hier: Sachkundige Einwohnerin mit beratender Stimme gem. § 58<br />

Abs. 4 GO NRW (Marienwasser-Grundschule)<br />

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Bisher war als Schulpflegschaftsvorsitzende für die Marienwasser-Grundschule Frau Petra<br />

Hahlen, Nachtigallenweg 35, sachkundige Einwohnerin mit beratender Stimme im Ausschuss<br />

für Schule, Jugend und Sport.<br />

Nach Mitteilung der Grundschule ist Frau Annemieke Lauffer, Marienwasserweg 33, <strong>Weeze</strong>, <strong>zur</strong><br />

neuen Schulpflegschaftsvorsitzenden für die Marienwasser-Grundschule gewählt worden. Diese<br />

soll als Schulpflegschaftsvorsitzende die Schule als sachkundige Einwohnerin mit beratender<br />

Stimme im Ausschuss für Schule, Jugend und Sport vertreten.<br />

Beschlussentwurf<br />

Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> wählt die Schulpflegschaftsvorsitzende der Marienwasser-Grundschule<br />

Frau Annemieke Lauffer, Marienwasserweg 33, <strong>Weeze</strong>, als Nachfolgerin für<br />

Frau Petra Hahlen als sachkundige Einwohnerin mit beratender Stimme in den Ausschuss<br />

für Schule, Jugend und Sport.<br />

Frau Hahlen verliert dadurch ihren Sitz in diesem Ausschuss.


- 3 -<br />

7/1 Ausschuss für Schule, Jugend und Sport;<br />

hier: Verpflichtung des neuen Ausschussmitgliedes Frau Annemieke Lauffer,<br />

Marienwasserweg 33, 47652 <strong>Weeze</strong><br />

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Frau Annemieke Lauffer, Marienwasserweg 33, 47652 <strong>Weeze</strong> ist als sachkundige<br />

Einwohnerin mit beratender Stimme im Ausschuss für Schule, Jugend und Sport zu<br />

verpflichten.<br />

Beschlussentwurf<br />

Die sachkundige Einwohnerin mit beratender Stimme im Ausschuss für Schule,<br />

Jugend und Sport, Frau Annemieke Lauffer, Marienwasserweg 33, <strong>Weeze</strong>, wird<br />

von Bürgermeister Francken in ihr Amt eingeführt und in feierlicher Form <strong>zur</strong><br />

gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.<br />

8/2 Neuwahl des Verbandsausschusses des Wasser- und Bodenverbandes<br />

Baaler Bruch<br />

hier: Entsendung von Vertretern der <strong>Gemeinde</strong> gem. § 9 und 10 der<br />

Verbandssatzung i.V.m. § 113 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung<br />

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Nach der Satzung des Verbandes stellt die Beitragsgruppe C (seitliches Einzugsgebiet) acht<br />

Ausschussmitglieder im Verbandausschuss. Dabei ist festgelegt, dass jede<br />

verbandsangehörige <strong>Gemeinde</strong> zwei Vertreter in den Verbandsausschuss entsendet.<br />

Nach § 113 Abs. 2 GO NW muss der Bürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r<br />

Beamtin /Beamter oder Angestellte/r zu den Vertretern zählen, wenn mehr als ein Vertreter der<br />

<strong>Gemeinde</strong> zu bestimmen ist.<br />

Zur Zeit wird die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Weeze</strong> durch folgende Personen vertreten:<br />

Vorstandsmitglied: Gerd Weyers (SPD) (Stellvertreter Robert Angenendt CDU)<br />

Ausschussmitglied: Helmut Hartmann (CDU) (Stellvertreter Herr Heinrich Hönnekes CDU)<br />

Dirk Jendrusch (Stellvertreter Johannes Peters)<br />

Der Zeitraum, für den die vorgenannten Mitglieder und Stellvertreter bestellt waren, endet am<br />

31.12.2012. Die neue Wahlperiode endet am 31.12.2017.<br />

Es ist somit zu entscheiden, welche Personen die <strong>Gemeinde</strong> im Verbandsausschuss ab dem<br />

01.01.2013 vertreten sollen Auch ist ein persönlicher Vertreter des ordentlichen Mitgliedes zu<br />

bestimmen. Für den Fall, dass das ordentliche Mitglied in den Vorstand des Wasser- und<br />

Bodenverbandes gewählt wird, ist darüber hinaus ein Ersatzmitglied zu bestimmen, da eine<br />

gleichzeitige Mitgliedschaft im Vorstand und im Ausschuss ist nicht zulässig. Auch die<br />

Vertretung eines Vorstandsmitgliedes durch ein Ausschussmitglied ist nicht möglich. Dies wird<br />

der Ausschuss bei seinen Wahlen berücksichtigen.


Beschlussentwurf<br />

Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Weeze</strong> beschließt,<br />

als Ratsvertreter<br />

- 4 -<br />

Herrn / Frau __________________ als Mitglied und<br />

Herrn / Frau __________________ als persönlicher Stellvertreter<br />

sowie als Verwaltungsvertreter<br />

Herrn Dirk Jendrusch als Mitglied und<br />

Herrn Johannes Peters als persönlicher Stellvertreter<br />

in den Verbandsausschuss des Wasser- und Bodenverbandes Baaler Bruch zu entsenden.<br />

Ferner beschließt der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Weeze</strong>, für den Fall, dass ein<br />

Verbandsausschussmitglied in den Vorstand gewählt wird,<br />

Herrn / Frau __________________ als Mitglied und<br />

Herrn / Frau __________________ als persönlicher Stellvertreter<br />

als persönlichen Vertreter des nachrückenden Mitgliedes in den Verbandsausschuss zu<br />

entsenden.<br />

9/2 Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen für das Jahr 2013<br />

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Der Haushaltsplan 2013 mit Anlagen wird vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister<br />

bestätigt.<br />

Der Bürgermeister leitet dem Rat gemäß § 80 (2) GO NRW den Entwurf der Haushaltssatzung<br />

2013 mit Anlagen zu.<br />

Ich werde den Entwurf in der <strong>Sitzung</strong> vorlegen und erläutern. Der Entwurf soll zunächst im<br />

Hauptausschuss beraten werden.<br />

10/2 Umlage des Gewässerunterhaltungsaufwandes<br />

hier: Gebührenbedarfsberechnung Gewässerunterhaltung 2013<br />

--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Anlage In der als Anlage beigefügten Gebührenbedarfsberechnung wurden die Beiträge<br />

berücksichtigt, die die Wasser- und Bodenverbände für die Gewässerunterhaltung<br />

voraussichtlich in 2013 erheben werden.<br />

Diese sind gem. § 92 Abs. 1 Landeswassergesetz NW i. V. m. der „Satzung der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Weeze</strong> über die Umlage des Aufwandes <strong>zur</strong> Gewässerunterhaltung und des Gewässerausbaues<br />

vom 27.09.2000“ auf die Grundstückseigentümer im seitlichen Einzugsgebiet der<br />

jeweiligen Wasser- und Bodenverbände umzulegen.


- 5 -<br />

Im Einzelnen ergeben sich somit folgende Gebührensätze:<br />

1. für Flächen im Wasser- und Bodenverbandsgebiet Baaler Bruch:<br />

Der Wasser- und Bodenverband Baaler Bruch hat für das Jahr 2013 keine<br />

Beitragsänderungen angekündigt. Somit ergeben sich für das kommende Haushaltsjahr<br />

folgende unveränderte Gebühren:<br />

Flächenart Gebühr in<br />

EUR/ar 2013<br />

versiegelte Flächen 4,16<br />

unversiegelt:<br />

a) bewaldete Flächen 0,04<br />

b) übrige Flächen 0,21<br />

2. für Flächen im Wasser- und Bodenverbandsgebiet Kervenheimer Mühlenfleuth:<br />

Der Wasser- und Bodenverband Kervenheimer Mühlenfleuth wird den Beitrag im Vergleich<br />

zum Vorjahr voraussichtlich nicht verändern, so dass sich folgende unveränderte Gebühren<br />

errechnen:<br />

Flächenart Gebühr in<br />

EUR/ar 2013<br />

versiegelte Flächen 4,27<br />

unversiegelt:<br />

a) bewaldete Flächen 0,04<br />

b) übrige Flächen 0,21<br />

3. für Flächen im Niersverbandsgebiet:<br />

Der Beitrag für den Niersverband wird voraussichtlich nicht verändert werden, so dass es bei<br />

nachfolgenden unveränderten Gebühren bleiben kann.<br />

Flächenart Gebühr in<br />

EUR/ar 2013<br />

versiegelte Flächen 3,30<br />

unversiegelt:<br />

a) bewaldete Flächen 0,03<br />

b) übrige Flächen 0,17


- 6 -<br />

4. Gewässerunterhaltung durch den Niersverband für die Steinberger Ley, den<br />

Trüppschen Graben und den Alten Niersarm:<br />

In diesem Bereich wird durch den Niersverband voraussichtlich keine Beitragserhöhung<br />

vorgenommen. Die Gebühren können damit unverändert bleiben.<br />

Flächenart Gebühr in<br />

EUR/ar 2013<br />

unversiegelt:<br />

a) bewaldete Flächen 0,01<br />

b) übrige Flächen 0,07<br />

Beschlussentwurf<br />

Der Rat beschließt, die vom Bürgermeister erstellte und den <strong>Beratungsunterlage</strong>n als Anlage<br />

beigefügte Gebührenbedarfsberechnung Gewässerunterhaltung 2013 zu billigen. Ferner<br />

beschließt er, die Gebühren für die Gewässerunterhaltung für das Jahr 2013 nicht zu<br />

verändern.<br />

11/2 Gebührenbedarfsberechnung für die Wochenmärkte und den Kirmesmarkt<br />

hier: Vorkalkulation 2013<br />

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Für den Bereich des Gebührenhaushaltes „Wochenmärkte“ und „Kirmesmarkt“ wurden die<br />

voraussichtlich in 2013 entstehenden Kosten ermittelt.<br />

Anlage Sie wurden in der als Anlage beigefügten Gebührenbedarfsberechnung berücksichtigt.<br />

Nach der auf Seite 5 der Vorkalkulation enthaltenen Zusammenstellung ergeben sich für das<br />

kommende Jahr im Bereich der Wochenmärkte Gesamtkosten i.H.v. 3.180,00 EUR (Vorjahr:<br />

3.051,00 EUR,+ 4,23 %) und im Bereich Kirmesmarkt Gesamtkosten i.H.v. 8.083,00 EUR<br />

(Vorjahr: 7.888,00 EUR, + 2,47 %), die aus dem Gebührenaufkommen zu decken sind.<br />

Die Gesamtkosten im Bereich Wochenmärkte und Kirmesmarkt sind nahezu unverändert.<br />

Bei der Gebühr für die Wochenmärkte würde sich bei einer unveränderten Gebühr eine<br />

Unterdeckung von 288,92 EUR (9,09 %) ergeben.<br />

Um den Wochenmarkt durch einen Gebührenanstieg nicht unattraktiver zu machen, wird von<br />

Seiten der Verwaltung vorgeschlagen, keine Gebührenanpassung (bisher: 0,40 EUR/qm,<br />

kostendeckend: 0,44 EUR/qm) vorzunehmen.<br />

Im Bereich des Kirmesmarktes errechnen sich folgende kostendeckende Gebühren:<br />

2013/EUR derzeitige<br />

Gebühr/EUR<br />

Grundgebühr 141,00 130,00<br />

Quadratmetergebühr Verkaufsgeschäfte 0,27 0,25<br />

Quadratmetergebühr übrige Geschäfte 0,07 0,10


- 7 -<br />

Im Bereich Kirmesmarkt würde eine Beibehaltung der <strong>zur</strong> Zeit gültigen Grundgebühr zu einer<br />

Unterdeckung in Höhe von 473,00 € (7,81 %) führen. Da noch Überdeckungen aus Vorjahren<br />

vorhanden sind, wird vorgeschlagen, die Grundgebühr nicht zu verändern.<br />

Die errechneten Quadratmetergebühren sind bis auf wenige Cent kostendeckend und sollten<br />

nicht verändert werden.<br />

Beschlussentwurf<br />

Der Rat beschließt, die vom Bürgermeister erstellte und vorgelegte<br />

Gebührenbedarfsberechnung 2013 zu billigen.<br />

Ferner beschließt er, die Gebühren für die Wochenmärkte und den Kirmesmarkt für das Jahr<br />

2013 nicht zu verändern.<br />

12/2 Straßenreinigung / Winterwartung<br />

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Der Städte- und <strong>Gemeinde</strong>bund hat für den Bereich der Straßenreinigung eine geänderte<br />

Mustersatzung erstellt, in die gesetzliche Änderungen, neue Begrifflichkeiten und<br />

Ergänzungen eingearbeitet wurden. In der Mustersatzung wird für die Bereiche<br />

Straßenreinigung und Winterwartung eine separate Benutzungsgebühr erhoben. Dabei<br />

werden die Straßen für die Winterwartung in verschiedene Reinigungsklassen eingeteilt.<br />

Im einem aktuellen verwaltungsgerichtlichen Verfahren hat das Verwaltungsgericht (VG)<br />

Düsseldorf darauf hingewiesen, dass es eine Erhebung einer einheitlichen Gebühr für die<br />

Straßenreinigung und Winterwartung für rechtlich nicht mehr zulässig hält. Es begründet seine<br />

Auffassung damit, dass die Winterwartung unter anderen Kriterien als die Straßenreinigung<br />

erfolgt.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Weeze</strong> betreibt die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten<br />

Straßen, Wege und Plätze (öffentliche Straßen) nur innerhalb der geschlossenen Ortslagen.<br />

Zur Reinigung gehört auch die Winterwartung, die auch außerhalb der geschlossenen<br />

Ortslage durchgeführt wird. Für die Straßenreinigung und die Winterwartung erhebt die<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Weeze</strong> eine einheitliche Gebühr.<br />

Die Erhebung einer getrennten Benutzungsgebühr sowie die Einteilung der Straßen in<br />

Reinigungsklassen für die Winterwartung ist mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand<br />

verbunden und bis zum Jahresende nicht umzusetzen.<br />

Nach Aussage des Städte- und <strong>Gemeinde</strong>bundes gehen immer mehr Kommunen in NRW<br />

aufgrund der geänderten Rechtsprechung und des erheblichen Mehraufwandes dazu über,<br />

die Kosten der Winterwartung nicht über Benutzungsgebühren umzulegen, sondern aus<br />

allgemeinen Haushaltsmitteln zu finanzieren. Die Finanzierung des Winterdienstes außerhalb<br />

der geschlossenen Ortslage und von 15% der Kosten innerhalb der geschlossenen Ortslage<br />

erfolgt bereits bisher aus allgemeinen Haushaltsmitteln.<br />

Mit einer Veränderung würden sich auch die Diskussionen darüber erübrigen, dass<br />

Eigentümer in Seitenstraßen beklagen, dass nach der Prioritätenliste in „ihren“ Straßen die<br />

Winterwartung erst sehr spät einsetzt oder gar nicht erfolgt und sie dennoch die gleichen<br />

Gebühren wie Grundstückseigentümer an Hauptstraßen zahlen.


- 8 -<br />

Die Finanzierung aus Steuermitteln würde auch dem Gedanken Rechnung tragen, dass von<br />

der Winterwartung nach Prioritäten letztlich alle Nutzer der Straßen in <strong>Weeze</strong> profitieren.<br />

In den Jahren 2006 – 2011 betrugen die Kosten der Winterwartung innerhalb geschlossener<br />

Ortslage:<br />

Jahr<br />

2011 31.346,52 €<br />

2010 70.069,62 €<br />

2009 49.375,63 €<br />

2008 17.916,21 €<br />

2007 17.299,54 €<br />

2006 22.356,17 €<br />

Der Durchschnittswert der sehr witterungsabhängigen Kosten betrug somit in den letzten 6<br />

Jahre ca. 35.000 €. Von diesem Aufwand wurden 85 % = rd. 30.000 € aus<br />

Straßenreinigungsgebühren gedeckt.<br />

Ohne eine Gebührenerhebung für den Anteil Winterdienst würden noch anteilige Personal-<br />

und Verwaltungskosten entfallen, die den durchschnittlichen Einnahmeverlust auf rd. 24.000 €<br />

verringern würden.<br />

Um den hohen Aufwand für die Erhebung einer getrennten Gebühr für die Winterwartung zu<br />

vermeiden und letztlich alle Bürger gleichmäßig an den entstehenden Kosten zu beteiligen<br />

schlage ich vor, die Kosten der Winterwartung zukünftig aus allgemeinen Haushaltsmitteln zu<br />

decken.<br />

Sollte der Rat den Vorschlag der Verwaltung nicht folgen, würden die Gebühren für die<br />

Straßenreinigung und der Winterwartung für das Jahr 2013 nicht mit dem ersten Bescheid<br />

über Steuern und Abgaben für 2013 festgesetzt werden können. Die Erarbeitung der neuen<br />

Satzung, der Reinigungsklassen sowie die Eingabe der Daten <strong>zur</strong> Erhebung der getrennten<br />

Gebühren würden einen hohen Zeitaufwand verursachen. Die Gebühren würden somit im<br />

Laufe des Jahres 2013 per Änderungsbescheid nachveranlagt werden müssen.<br />

Beschlussentwurf<br />

Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Weeze</strong> beschließt, die Kosten der Winterwartung, aus allgemeinen<br />

Haushaltsmitteln zu decken.<br />

Alternativ:<br />

Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Weeze</strong> beschließt, die Kosten der Winterwartung und die<br />

Straßenreinigung ab 2013 über getrennte Benutzungsgebühren umzulegen.<br />

13/2 Gebührenbedarfsberechnung für die Friedhöfe<br />

hier: Vorkalkulation 2013<br />

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Für den Bereich des Gebührenhaushaltes „Friedhöfe“ wurden die voraussichtlich in 2013<br />

entstehenden Kosten ermittelt.


- 9 -<br />

Anlage Sie wurden in der als Anlage beigefügten Gebührenbedarfsberechnung berücksichtigt.<br />

Nach der Vorkalkulation (Seite 7) ergeben sich für das Haushaltsjahr Gesamtkosten in Höhe<br />

von 200.078,00 € (Vorjahr: 197.069,00 € = + 3.009,00 € = + 1,53 %).<br />

Die Gesamtkosten im Bereich der Friedhöfe haben sich nur geringfügig verändert.<br />

Der Hauptausschuss hat in seiner <strong>Sitzung</strong> am 11.09.2012 einstimmig beschlossen, ab dem<br />

Jahr 2013 eine veränderte Gebührenbedarfsberechnung für die Bereiche Nutzungsrechte und<br />

Bestattungen vorzunehmen und die Personal- und Sachkosten der Verwaltung nicht mehr<br />

nach der Fläche sondern nach Fallzahlen zu verteilen. Aufgrund dieser Entscheidung ergeben<br />

sich teilweise deutliche Gebührenveränderungen zu Lasten der kleineren Grabflächen und zu<br />

Gunsten der großen Grabflächen.<br />

1. Nutzungsrechte Reihen- und Wahlgräber und auf der Rasenfläche<br />

Bei unveränderten Gebührensätzen wäre in diesem Bereich mit einer Unterdeckung von 8.978,56 €<br />

(7,09 %) zu rechnen. Da aus Vorjahren bereits erhebliche Unterdeckungen bestehen, schlage ich vor,<br />

im Bereich der Nutzungsrechte die Gebühren wie folgt zu verändern:<br />

1. Reihengräber<br />

Gebühr Gebühr<br />

EUR EUR<br />

neu alt<br />

1.1 Erwerb eines Kinderreihengrabes 248,00 144,00<br />

Totgeburten u. Kinder bis 5 Jahre (15 Jahre)<br />

1.2 Erwerb eines Reihengrabes 926,00 858,00<br />

Personen über 5 Jahre (25 Jahre)<br />

1.3 Erwerb eines anonymen Reihengrabes 1.679,00 1.608,00<br />

auf dem Rasenfeld (25 Jahre)<br />

2. Wahlgräber<br />

2.1 Erwerb (25 Jahre) und Wiedererwerb eines Wahlgrabes 1.198,00 1.144,00<br />

Bei einer Verlängerung des Nutzungsrechtes beträgt die<br />

Gebühr für jedes angefangene Jahr, um das die laufende<br />

Nutzungszeit überschritten wird 43,48 45,76<br />

zuzüglich einer Gebühr je Fall/Bearbeitung einer<br />

Verlängerung von 111,00 00,00<br />

3. Urnengräber<br />

3.1 Erwerb eines Urnengrabes mit Grabplatte 1.208,00 1.089,00<br />

auf dem Rasenfeld (25 Jahre)<br />

3.2 Erwerb eines anonymen Urnengrabes 271,00 163,00<br />

auf dem Rasenfeld (25 Jahre)<br />

3.3 Erwerb eines Einzelurnengrabes (25 Jahre) 307,00 206,00<br />

Bei einer Verlängerung des Nutzungsrechtes beträgt die<br />

Gebühr für jedes angefangene Jahr, um das die laufende<br />

Nutzungszeit überschritten wird 7,84 8,24<br />

zuzüglich einer Gebühr je Fall/Bearbeitung einer<br />

Verlängerung von 111,00 00,00


- 10 -<br />

3.4 Erwerb eines Mehrfachurnengrabes (25 Jahre) 926,00 858,00<br />

Bei einer Verlängerung des Nutzungsrechtes beträgt die<br />

Gebühr für jedes angefangene Jahr, um das die laufende<br />

Nutzungszeit überschritten wird 32,60 34,32<br />

zuzüglich einer Gebühr je Fall/Bearbeitung einer<br />

Verlängerung von 111,00 00,00<br />

2. Bestattungen<br />

Bei unveränderten Gebührensätzen ist mit einer Unterdeckung in Höhe von 956,00 €<br />

(3,66 %) zu rechnen. Da im Bereich der Bestattungen aus Vorjahren bereits Unterdeckungen bestehen,<br />

empfehle ich, eine Erhöhung der Gebührensätze wie folgt vorzunehmen:<br />

Gebühr Gebühr<br />

EUR EUR<br />

neu alt<br />

für ein Kinderreihengrab 168,00 134,00<br />

für ein Reihen-/Wahlgrab 418,00 419,00<br />

für ein Urnengrab 110,00 67,00<br />

3. Friedhofshallen<br />

Bei unveränderten Gebührensätzen ist mit einer Überdeckung in Höhe von 1.494,00 €<br />

(4,57 %) zu rechnen. Da im Bereich der Friedhöfe aus Vorjahren noch Unterdeckungen bestehen,<br />

empfehle ich, die Gebührensätze nicht zu verändern.<br />

Beschlussentwurf<br />

Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Weeze</strong> beschließt die vom Bürgermeister erstellte und vorgelegte<br />

Gebührenbedarfsberechnung 2013 zu billigen.<br />

Ferner beschließt er, die Gebühren für die Benutzung der Friedhofshallen ab dem 01.01.2013 nicht<br />

zu verändern.<br />

Weiter beschließt er, die Gebühren für die Nutzungsrechte und die Gebühren für die Bestattungen<br />

wie folgt zu verändern.<br />

Gebühren für den Erwerb von Nutzungsrechten an Grabstätten:<br />

1. Reihengräber<br />

1.1 Erwerb eines Kinderreihengrabes 248,00 EUR<br />

Totgeburten u. Kinder bis 5 Jahre (15 Jahre)<br />

1.2 Erwerb eines Reihengrabes 926,00 EUR<br />

Personen über 5 Jahre (25 Jahre)<br />

1.3 Erwerb eines anonymen Reihengrabes 1.679,00 EUR<br />

auf dem Rasenfeld (25 Jahre)


2. Wahlgräber<br />

- 11 -<br />

2.1 Erwerb (25 Jahre) und Wiedererwerb eines Wahlgrabes 1.198,00 EUR<br />

Bei einer Verlängerung des Nutzungsrechtes beträgt die<br />

Gebühr für jedes angefangene Jahr, um das die laufende<br />

Nutzungszeit überschritten wird 43,48 EUR<br />

zuzüglich einer Gebühr je Fall/Bearbeitung einer<br />

Verlängerung von 111,00 EUR<br />

3. Urnengräber<br />

3.1 Erwerb eines Urnengrabes mit Grabplatte 1.208,00 EUR<br />

auf dem Rasenfeld (25 Jahre)<br />

3.2 Erwerb eines anonymen Urnengrabes 271,00 EUR<br />

auf dem Rasenfeld (25 Jahre)<br />

3.3 Erwerb eines Einzelurnengrabes (25 Jahre) 307,00 EUR<br />

Bei einer Verlängerung des Nutzungsrechtes beträgt die<br />

Gebühr für jedes angefangene Jahr, um das die laufende<br />

Nutzungszeit überschritten wird 7,84 EUR<br />

zuzüglich einer Gebühr je Fall/Bearbeitung einer<br />

Verlängerung von 111,00 EUR<br />

3.4 Erwerb eines Mehrfachurnengrabes (25 Jahre) 926,00 EUR<br />

Bei einer Verlängerung des Nutzungsrechtes beträgt die<br />

Gebühr für jedes angefangene Jahr, um das die laufende<br />

Nutzungszeit überschritten wird 32,60 EUR<br />

zuzüglich einer Gebühr je Fall/Bearbeitung einer<br />

Verlängerung von 111,00 EUR<br />

Gebühren für Bestattungen:<br />

1. in ein Kinderreihengrab 168,00 EUR<br />

2. in ein sonstiges Reihen-/Wahlgrab 418,00 EUR<br />

3. in ein Urnengrab 110,00 EUR<br />

14/2 Satzung <strong>zur</strong> 17. Änderung der Gebührensatzung vom 22. Dezember 1987<br />

<strong>zur</strong> Friedhofs- und Bestattungssatzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Weeze</strong><br />

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Anlage Die im Entwurf als Anlage beigefügte Änderungssatzung ist zu erlassen, um die mit<br />

Gebührenbedarfsberechnung 2013 neu berechneten Friedhofsgebühren ab<br />

01.01.2013 rechtmäßig erheben zu können.<br />

Beschlussentwurf<br />

Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Weeze</strong> beschließt die Satzung <strong>zur</strong> 17. Änderung der Gebührensatzung<br />

vom 22. Dezember 1987 <strong>zur</strong> Friedhofs- und Bestattungssatzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Weeze</strong> in der<br />

vorgelegten Fassung.


- 12 -<br />

15/6 Fläche für einen Verbindungsweg zwischen Karl-Arnold-Straße und<br />

Kettelerstraße<br />

--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Der Bebauungsplan Nr. 1 – Deroystraße – weist zwischen Kettelerstraße und Karl-Arnold-<br />

Straße eine fußläufige Verbindung aus. Das für die fußläufige Verbindung notwendige<br />

Grundstück der Gemarkung <strong>Weeze</strong>, Flur 58, Flurstück 345 steht im Eigentum der <strong>Gemeinde</strong><br />

und wird von den angrenzenden Grundstückseigentümern genutzt.<br />

Anlage Die Lage des Grundstücks ist dem als Anlage beigefügten Plan zu entnehmen.<br />

Im Jahre 1984 ist geprüft worden, ob der Verbindungsweg gebaut werden soll. Hierzu sind<br />

damals die Anlieger der Kettelerstraße und der Karl-Arnold-Straße in einem Anhörungstermin<br />

befragt worden. Die Anwohner haben damals unmissverständlich erklärt, dass sie eine<br />

Öffnung des Verbindungsweges nicht wünschen. Es sei zu befürchten, dass durch die Öffnung<br />

des Weges u.a. eine erhebliche Störung der Wohnruhe verursacht würde. Vorteile würden<br />

durch die Öffnung des Weges für die Anlieger nicht gesehen.<br />

Der Bauausschuss hat daraufhin in seiner <strong>Sitzung</strong> am 15.03.1984 beschlossen, den Weg nicht<br />

zu öffnen. Außerdem hat der Bauausschuss empfohlen, die im <strong>Gemeinde</strong>besitz befindliche<br />

Fläche nicht zu veräußern und keinerlei vertragliche Regelung bezüglich der weiteren Nutzung<br />

des Weges mit den Anliegern vorzunehmen.<br />

Im Jahre 1994 hat der Eigentümer des Grundstücks Karl-Arnold-Straße 16 sein Interesse<br />

daran bekundet, eine Teilfläche aus dem Flurstück 345 erwerben zu können, um die Garage<br />

auf seinem Grundstück zu vergrößern. In der <strong>Sitzung</strong> des Bauausschusses am 25.01.1994 hat<br />

die Verwaltung mitgeteilt, dass sie aufgrund des Beschlusses des Bauausschusses vom<br />

15.03.1984 nicht beabsichtigt, die vom Anlieger gewünschte Teilfläche an ihn zu veräußern.<br />

Der Bau- und Planungsausschuss hat hiervon zustimmend Kenntnis genommen.<br />

Das Grundstück Karl-Arnold-Straße 18 soll aktuell verkauft werden. Die angrenzende<br />

Teilfläche des gemeindlichen Flurstücks 345 ist in die bisherige Nutzung mit einbezogen. Im<br />

Rahmen der Verkaufsgespräche möchten potenzielle Interessenten sichergestellt haben, dass<br />

sie diesen Teil des Flurstücks von der <strong>Gemeinde</strong> gleichzeitig erwerben können oder<br />

mindestens ein sehr langjähriges Pachtverhältnis eingegangen werden kann. Das mit dem<br />

Verkauf beauftragten Unternehmen ist an die <strong>Gemeinde</strong> herangetreten und hat gebeten zu<br />

klären, ob ein Verkauf der Teilfläche bzw. alternativ eine langfristige Anpachtung möglich ist.<br />

Aus Sicht der Verwaltung sollte entschieden werden, ob der Verbindungsweg auf Dauer nicht<br />

gebaut und genutzt werden soll. Bei einem entsprechenden Beschluss sollte versucht werden,<br />

das Flurstück an die angrenzenden Eigentümer zu veräußern. Sollen diese am Ankauf kein<br />

Interesse haben, wäre eine Verpachtung anzustreben, um die entsprechenden Nutzungen auf<br />

eine vernünftige vertragliche Basis zu stellen. Entsprechend wird auch für andere<br />

gemeindliche Flächen vorgegangen, die die <strong>Gemeinde</strong> zum jeweiligen Zeitpunkt nicht benötigt.<br />

Sollte der Rat sich nicht entschließen können, die Fußwegeverbindung endgültig aufzugeben,<br />

sollte der Rat einer Verpachtung des Flurstücks 345 an interessierte Anlieger entgegen der<br />

Beschlusslage aus dem Jahre 1984 zustimmen.


- 13 -<br />

Beschlussentwurf<br />

Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> beschließt, die im Bebauungsplan 1 – Deroystraße – vorgesehene<br />

Fußwegeverbindung (Flurstück 345) zwischen Karl-Arnold-Straße und Kettelerstraße endgültig<br />

nicht herzustellen. Der B-Plan Nr. 1 -Deroystraße- ist bei nächster Gelegenheit im<br />

vereinfachten Verfahren zu ändern. Die Verwaltung kann das Flurstück an die benachbarten<br />

Anlieger veräußern oder alternativ verpachten.<br />

oder alternativ<br />

Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> beschließt, die im Bebauungsplan 1 – Deroystraße – vorgesehene<br />

Fußwegeverbindung zwischen Karl-Arnold-Straße und Kettelerstraße noch nicht endgültig<br />

aufzugeben. Das derzeit für die Herstellung der Fußwegeverbindung nicht benötigte Flurstück<br />

345 kann an interessierte benachbarte Grundstückseigentümer mit einer Kündigungsfrist von<br />

einem Jahr verpachtet werden.<br />

16/6 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Weeze</strong><br />

Aufhebung des Änderungsbeschlusses<br />

Ausschließungsgründe nach § 31 GO NRW<br />

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Weeze</strong> beschloss in seiner <strong>Sitzung</strong> am 27.03.2007 die 28. Änderung<br />

des Flächennutzungsplans.<br />

Die Flächennutzungsplanänderung war aus damaliger Sicht erforderlich, um den vorgesehen<br />

Bau einer Umgehungsstraße (Nord-West-Tangente) vorzubereiten. Diese Umgehungsstraße<br />

sollte den von Norden aus Richtung Goch / A 57 ankommenden Verkehr aufnehmen und um<br />

die Ortslage <strong>Weeze</strong> herum zum Airport <strong>Weeze</strong> führen.<br />

Kurz nach Beschlussfassung und Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses ergab sich<br />

jedoch eine Änderung der Sachlage. Entgegen der ursprünglich angedachten Klassifizierung<br />

als <strong>Gemeinde</strong>straße hat das Land NRW diese Maßnahme in die „Ingetrierte<br />

Gesamtverkehrsplanung“ – IGVP – aufgenommen und fortan diese als Landessstraße<br />

eingestuft und erste Planungsschritte (Linienbestimmungsverfahren) eingeleitet.<br />

Da somit eine <strong>Gemeinde</strong>straße nicht in Betracht kommt, bedarf es auch keiner<br />

gemeindlichen Planung in Form einer Flächennutzungsplanänderung. Aufgrund dessen hat<br />

der Bau- und Umweltausschuss in seiner <strong>Sitzung</strong> am 25.10.2012 dem Rat die Aufhebung<br />

des Aufstellungsbeschlusses empfohlen.<br />

Beschlussentwurf<br />

Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Weeze</strong> beschließt, den Änderungsbeschluss <strong>zur</strong> 28. Änderung des<br />

Flächennutzungsplans der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Weeze</strong> vom 27.03.2007 aufzuheben.<br />

17/6 Bebauung des Grundstücks Petersstraße 2<br />

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Ein Investor hat das Grundstück Petersstraße 2 erworben und beabsichtigt, dieses barrierefrei<br />

zu bebauen. Da mit der Bebauung bereits im nächsten Jahr begonnen werden soll, hat der<br />

beauftragte Architekt, Dipl.-Ing. Jörg Bousart, bereits eine Entwurfsplanung in der letzten<br />

<strong>Sitzung</strong> des Bau- und Umweltausschusses am 25.10.2012 vorgestellt. Bei dem Projekt handelt<br />

es sich um den Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses (17 Wohneinheiten) sowie den<br />

Umbau des bestehenden Wohnhauses Petersstraße 2 (2 Wohneinheiten).


- 14 -<br />

Dem Bauausschuss wurden anhand einer Präsentation der aktuelle Gebäudebestand, die<br />

Bau- und städtebauliche Struktur, das Bebauungskonzept, das Grundrisskonzept sowie die<br />

Objektdaten vorgestellt.<br />

Der Bau- und Umweltausschuss hat sich mit der Entwurfsplanung einverstanden erklärt.<br />

Da sich das Plangebiet außerhalb eines Bebauungsplangebietes befindet, ist die Zulässigkeit<br />

des Vorhabens und die Genehmigungsfähigkeit nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu<br />

beurteilen. Aus Sicht der Verwaltung ist das Bauvorhaben in der vorgestellten Form zulässig,<br />

da es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der<br />

Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt<br />

und die Erschließung gesichert ist. Sobald sich der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Weeze</strong> mit der<br />

Entwurfsplanung einverstanden erklärt, wird die Verwaltung kurzfristig ein Gespräch mit der<br />

Unteren Bauaufsichtsbehörde des Kreises Kleve führen und die Möglichkeit einer<br />

Genehmigung gemäß § 34 BauGB beraten.<br />

Beschlussentwurf<br />

Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Weeze</strong> erklärt sich mit der vorgestellten Entwurfsplanung<br />

einverstanden. Die Verwaltung wird beauftragt, das Bauvorhaben bei der Unteren<br />

Bauaufsichtsbehörde des Kreises Kleve vorzustellen und sich für eine Baugenehmigung<br />

gemäß § 34 BauGB einzusetzen.<br />

18/1 Antrag der SPD-Fraktion vom 11.09.2012<br />

- Teilnahme am Projekt „Lesestart“<br />

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Der Antrag der SPD-Fraktion - nebst Stellungnahme von Frau Roeb-Dubielcyk (Kath.<br />

Anlage Öffentliche Bücherei) - ist als Anlage beigefügt.<br />

19 Mitteilungen<br />

19.1/2 Erfassung von Wertstoffen durch Duales System Deutschland GmbH<br />

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Die Redual GmbH hat im Auftrage des Dualen Systems Deutschland GmbH die<br />

Ausschreibung für die Glassammlung im Kreis Kleve durchgeführt. Die Entsorgungsfirma<br />

Schönmackers Umweltdienste hat den Zuschlag für die Sammlung der Fraktion Glas ab<br />

dem 01.01.2013 bis 31.12.2015 erhalten.<br />

20 Anfragen der Ratsmitglieder gem. § 17 (2) der Geschäftsordnung<br />

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./.<br />

gez.<br />

Ulrich Francken<br />

Bürgermeister

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