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Das Beispielunternehmen RECPLAST - Bundesamt für Sicherheit in ...

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Webkurs IT-Grundschutz – das <strong>Beispielunternehmen</strong> <strong>RECPLAST</strong><br />

6.2 Beispiel aus Schicht 1:<br />

B 1.2 Personal<br />

Der Bauste<strong>in</strong> B 1.2 Personal enthält Empfehlungen zu<br />

allgeme<strong>in</strong>en Regelungen im Bereich des Personalwesens<br />

<strong>für</strong> den sicheren Betrieb der Informationstechnik. Er<br />

gehört zu den Pflichtbauste<strong>in</strong>en und wird im Beispiel auf<br />

die gesamte Organisation angewendet.<br />

Erfasst am: 18. August Erfasst durch: P. Muster<br />

Bauste<strong>in</strong>: B 1.2 Personal<br />

Befragung am: 18. August<br />

Leiter der Befragung: P. Muster<br />

Befragte Personen: A. Adm<strong>in</strong> (Leiter IT), K. Vogel (Leiter Personalabteilung)<br />

Maßnahmen:<br />

Maßnahme<br />

(erforderl.<br />

ab Stufe)<br />

M 3.1<br />

(A)<br />

M 3.2<br />

(A)<br />

M 3.3<br />

(A)<br />

M 3.4<br />

(A)<br />

Name<br />

Geregelte E<strong>in</strong>arbeitung/<br />

E<strong>in</strong>weisung neuer<br />

Mitarbeiter<br />

Verpflichtung der Mitarbeiter<br />

auf E<strong>in</strong>haltung<br />

e<strong>in</strong>schlägiger Gesetze,<br />

Vorschriften und<br />

Regelungen<br />

entbehrlich<br />

ja teilweise ne<strong>in</strong><br />

Bemerkung/<br />

Begründung bei Nicht-Umsetzung<br />

X Die betriebliche Anweisung Nr. 43<br />

regelt diesbezügliche Verfahrensweisen<br />

bei der Neue<strong>in</strong>stellung e<strong>in</strong>es<br />

Mitarbeiters sowie <strong>für</strong> den Fall, dass<br />

e<strong>in</strong> Mitarbeiter neue Aufgaben<br />

übernimmt.<br />

X Entsprechende Verpflichtungserklärungen<br />

s<strong>in</strong>d Bestandteil der<br />

Arbeitsverträge.<br />

Vertretungsregelungen X Grundsätzlich ist geregelt, dass <strong>für</strong><br />

jede Aufgabe Vertreter zu bestimmen<br />

s<strong>in</strong>d.<br />

Schulung vor<br />

Programmnutzung<br />

X Soweit Mitarbeiter bestimmte<br />

Programme <strong>für</strong> die Erfüllung ihrer<br />

Aufgaben benötigen, werden diese<br />

auch <strong>in</strong> deren Benutzung<br />

e<strong>in</strong>gewiesen. Dies sieht auch die<br />

Anweisung Nr. 43 vor.<br />

Seite 39

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