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06.12.2012 Aufrufe

- Bebauungsplan Nr. 5 "Biomethan Freetz" Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen der öffentlichen Beteiligung und in Bezug auf meinen Aktivitäten in der "Bürgerinitiative gegen Mammutgasanlagen-Freetz" möchte ich Ihnen auf diesem Wege eine Ausfertigung meiner Bedenken per E-Mail zusenden. An einzelne Träger werde ich die komplette Unterlage zusätzlich auf dem Postwege versenden. Wie bereits in meinen Bedenken in dem Parallelverfahren zur 40. Flächennutzungsplan-Änderung der Samtgemeinde Sittensen geäußert stoße ich auch zum heutigen Zeitpunkt wieder auf Unstimmigkeiten bei den Zahlenangaben der Biomethan Sittensen GmbH & Co.KG. Da das Unternehmen wie zweifellos in den Eintragungen des Amtsgerichtes Tostedt erkennbar, ständig neue Investoren beteiligt, sollte hier eine klare Forderung der Träger in Bezug auf laufende Richtigstellung der Zahlen eingeräumt werden. Ich bin der Meinung dass hier durchaus Eile geboten ist um der aggressiven Vorgehensweise des Investors seitens des Landkreises Einhalt zu gewähren um hier evtl. Schäden für Flora, Fauna und Mensch zu vermeiden. Ich stütze meine Bedenken in Bezug auf das Verkehrsaufkommen auf amtliche Dokumente, sowie Schreiben und Aussagen der Biomethan. (Diese liegen als Anlagen bei.) Angaben an die Träger öffentlicher Belange durch die Fa. Instara können hiernach nicht nachvollzogen werden und sind teilweise inhaltlich falsch, da sie durchweg auf ALTE Vorgaben zurückgreifen. (Siehe: Beteiligung der Kommandantisten Handelsregister (z.B. Stemmen, Scheeßel, Sauensiek, Heeslingen und Helvesiek (Hamburg) wurden nicht angegeben)). Weiter Fragen und Bedenken stellen sich mir wie folgt.... 1. Wie in der Sitzung vom 01.11.2010 durch die Aussage der INSTARA geäußert, stand der Alternative Standort „Wienerberger“ nicht zur Verfügung, da das Unternehmen diesen NICHT zum Verkauf anbietet. Wie gehen die Träger und Räte mit dieser Aussage um und warum wird hier nicht ein eidesstattlicher Nachweis gefordert? 2. Wurden Alternative Standorte im Rahmen des Raumordnungsprogrammes auf der Gesamtfläche des Landkreises geprüft? Wenn ja, welche? 3. In Ihrer letzten Stellungnahme wurden die Alternativstandorte „Westerböhmen II, GWG Nord III und Hamersen“ als in Betracht gezogene Standorte der Abwägungsentscheidung der Samtgemeinde genannt. - Warum sind diese Standorte nicht in den Planauslegungen markiert? - Ist die Abwägungsentscheidung und sind diese Standorte allen Trägen bekannt? 4. Leider muss ich diese Frage aus meinen letzten Bedenken wiederholen, da ich diese als nicht beantwortet werte. Die Entscheidung einer Gemeinde über die der Mehrheit der Einwohner kann nicht im Sinne des demokratischen Grundgedanken sein. Aus meiner sicht sollten hier die Entscheider eine Bürgerbefragung Anstreben und nicht „mit dem Kopf durch die Wand“ rennen. Letzt endlich geht es bei dem Projekt um eine Entscheidung die die Allgemeinheit und das Wohl aller in der Börde lebender Personen angeht. Also noch mal.. „Warum wurde die hartnäckige Vorgehensweise und Außerachtlassung der Bürgermeinung seitens der Behörden unterstützt? (Im Wahlkreis Lengenbostel weit über 60% der wahlbeteiligten Bürger in Bezug auf die Kommunalwahlen 2009) (Siehe Anlage: Mitglieder29032010.tif) Ist hier der Grundgedanke der Demokratie nichts mehr wert, weil ein Investor seine Verkaufsargumente in den Vordergrund stellt? 5. Die Betreibergesellschaft hat mehrfach gegenüber der Gemeinde Lengenbostel und den Einwohnern versichert, das eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Ortsdurchfahrt Freetz (30km/h) während der Erntezeit eingerichtet wird. In wie weit realisiert die Gemeinde eine rechtlich durchsetzbare Sicherstellung dieser, auf Kreisstrassen betroffener Begrenzung? Erstelldatum 28.12.2010 18:41:00 Seite 1 von 21

- <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. 5 "<strong>Biomethan</strong> <strong>Freetz</strong>"<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

im Rahmen der öffentlichen Beteiligung und in Bezug auf meinen Aktivitäten in der "Bürgerinitiative gegen<br />

Mammutgasanlagen-<strong>Freetz</strong>" möchte ich Ihnen auf diesem Wege eine Ausfertigung meiner Bedenken per E-Mail<br />

zusenden.<br />

An einzelne Träger werde ich die komplette Unterlage zusätzlich auf dem Postwege versenden.<br />

Wie bereits in meinen Bedenken in dem Parallelverfahren zur 40. Flächennutzungsplan-Änderung der<br />

Samtgemeinde Sittensen geäußert stoße ich auch zum heutigen Zeitpunkt wieder auf Unstimmigkeiten bei den<br />

Zahlenangaben der <strong>Biomethan</strong> Sittensen GmbH & Co.KG.<br />

Da das Unternehmen wie zweifellos in den Eintragungen des Amtsgerichtes Tostedt erkennbar, ständig neue<br />

Investoren beteiligt, sollte hier eine klare Forderung der Träger in Bezug auf laufende Richtigstellung der Zahlen<br />

eingeräumt werden. Ich bin der Meinung dass hier durchaus Eile geboten ist um der aggressiven Vorgehensweise<br />

des Investors seitens des Landkreises Einhalt zu gewähren um hier evtl. Schäden für Flora, Fauna und Mensch zu<br />

vermeiden.<br />

Ich stütze meine Bedenken in Bezug auf das Verkehrsaufkommen auf amtliche Dokumente, sowie Schreiben und<br />

Aussagen der <strong>Biomethan</strong>. (Diese liegen als Anlagen bei.)<br />

Angaben an die Träger öffentlicher Belange durch die Fa. Instara können hiernach nicht nachvollzogen werden<br />

und sind teilweise inhaltlich falsch, da sie durchweg auf ALTE Vorgaben zurückgreifen.<br />

(Siehe: Beteiligung der Kommandantisten Handelsregister (z.B. Stemmen, Scheeßel, Sauensiek, Heeslingen und<br />

Helvesiek (Hamburg) wurden nicht angegeben)).<br />

Weiter Fragen und Bedenken stellen sich mir wie folgt....<br />

1. Wie in der Sitzung vom 01.11.2010 durch die Aussage der INSTARA geäußert,<br />

stand der Alternative Standort „Wienerberger“ nicht zur Verfügung, da das Unternehmen diesen NICHT<br />

zum Verkauf anbietet. Wie gehen die Träger und Räte mit dieser Aussage um und warum wird hier nicht<br />

ein eidesstattlicher Nachweis gefordert?<br />

2. Wurden Alternative Standorte im Rahmen des Raumordnungsprogrammes auf der Gesamtfläche des<br />

Landkreises geprüft? Wenn ja, welche?<br />

3. In Ihrer letzten Stellungnahme wurden die Alternativstandorte „Westerböhmen II, GWG Nord III und<br />

Hamersen“ als in Betracht gezogene Standorte der Abwägungsentscheidung der Samtgemeinde genannt.<br />

- Warum sind diese Standorte nicht in den Planauslegungen markiert?<br />

- Ist die Abwägungsentscheidung und sind diese Standorte allen Trägen bekannt?<br />

4. Leider muss ich diese Frage aus meinen letzten Bedenken wiederholen, da ich diese als nicht beantwortet<br />

werte. Die Entscheidung einer Gemeinde über die der Mehrheit der Einwohner kann nicht im Sinne des<br />

demokratischen Grundgedanken sein. Aus meiner sicht sollten hier die Entscheider eine Bürgerbefragung<br />

Anstreben und nicht „mit dem Kopf durch die Wand“ rennen. Letzt endlich geht es bei dem Projekt um eine<br />

Entscheidung die die Allgemeinheit und das Wohl aller in der Börde lebender Personen angeht.<br />

Also noch mal..<br />

„Warum wurde die hartnäckige Vorgehensweise und Außerachtlassung der Bürgermeinung seitens der<br />

Behörden unterstützt? (Im Wahlkreis Lengenbostel weit über 60% der wahlbeteiligten Bürger in Bezug auf<br />

die Kommunalwahlen 2009) (Siehe Anlage: Mitglieder29032010.tif) Ist hier der Grundgedanke der<br />

Demokratie nichts mehr wert, weil ein Investor seine Verkaufsargumente in den Vordergrund stellt?<br />

5. Die Betreibergesellschaft hat mehrfach gegenüber der Gemeinde Lengenbostel und den Einwohnern<br />

versichert, das eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Ortsdurchfahrt <strong>Freetz</strong> (30km/h) während der<br />

Erntezeit eingerichtet wird. In wie weit realisiert die Gemeinde eine rechtlich durchsetzbare Sicherstellung<br />

dieser, auf Kreisstrassen betroffener Begrenzung?<br />

Erstelldatum 28.12.2010 18:41:00 Seite 1 von 21


6. Handelt es sich bei der Verpflichtung im städtebaulichen Vertrag nicht um eine freiwillige<br />

Selbstverpflichtung des Investors?<br />

7. Auf die Frage: „Ist die Begrenzung wie in Pkt.5 beschrieben, gemäß der STVO zulässig?“ erhielt ich die<br />

Stellungnahme wie folgt: „Die Anforderungen der STVO werden bei der Formulierung des städtebaulichen<br />

Vertrages berücksichtigt.“ Ist die Formulierung und die rechtsverbindliche Durchsetzung damit eindeutig?<br />

Erstelldatum 28.12.2010 18:41:00 Seite 2 von 21


8. Was passiert in dem Fall das der Betreiber sich dieser Maß<br />

9. Bei dem Termin zum Ratsbeschluss der Ausschreibung des Sonderbaugebietes "Bioenergie <strong>Freetz</strong>" wurde<br />

von folgende Frage in Bezug auf §26 NGO gestellt. "<br />

Aufgrund unserer Recherchen haben wir erfahren dass eine große Anzahl an Ratsmitglieder direkt oder<br />

indirekt Ländereien besitzen. Die BI hat diesbezüglich starke Bedenken, da in der Niedersächsischen<br />

Gemeinde Ordnung der §26 ein Mitwirkungsverbot für Betroffene die eine ehrenamtliche Position besetzen<br />

und direkt oder indirekt, auch innerhalb der Familie bis zum dritten Grad (Eltern, Großeltern, Kinder und<br />

Kindes-Kinder) sowie innerhalb der Verwandtschaft (Schwiegereltern, Schwager, Schwägerin) bis zum<br />

zweiten Grad einen Vor- oder Nachteil durch Ihre Entscheidung erwirken, ausspricht. Fühlt sich der Rat auf<br />

Grund dieser Tatsache 100% in der Lage einen unbefangenen Beschluss zu treffen?<br />

Dies wurde von Herrn Tiemann sinngemäß wie folgt beantwortet: "Nein, da bestehen keine Probleme."<br />

Nun ist die Raiffeisenwarengenossenschaft e.G. Sittensen mit 87.500€ an dem Vorhaben beteiligt.<br />

Aufgrund der Firmenstruktur habe ich Bedenken, das auch hier Ratsmitglieder nicht unbefangen<br />

beschließen sollten, sofern Sie beteiligt sind.<br />

Ist dies der Fall und welche Gemeinde- und Samtgemeinderatsmitglieder sind dadurch betroffen?<br />

10. Werden die Träger die unter Pkt.7 genannten Befürchtungen prüfen und die betroffenen Ratsmitglieder<br />

Aufgrund einer evtl. Befangenheit nach NGO ausschließen?<br />

11. In der 1.öffentlichen Beteiligung bei der Auslegung zur Änderung des F-Plans, räumte ich Bedenken in<br />

Bezug auf die Aussage der <strong>Biomethan</strong> Sittensen GmbH&Co.KG, das 55 Landwirte aus der Region, die<br />

Anlage allein betreiben und dadurch die Gewinne in der Region bleiben ein.<br />

In einer Internetrecherche bin ich seinerzeit auf einen Investmentfonds gestoßen, der auf mehrfacher<br />

Anfrage nicht eindeutig "vom Tisch geräumt wurde". Da die Anzahl der Investoren und auch die Wohnorte<br />

durch solche Fonds nicht mehr nachvollzogen werden können, stellt sich die Frage in wieweit die Träger<br />

dieser Sache nachgehen können, um eine Veräußerung der Anlage und somit Verlagerung des<br />

Stammkapitals/ der Gewinne (auch ins Ausland) zu verhindern? (Quelle: http://www.biz-trade.de)<br />

Diese Frage blieb mehr oder weniger unbeantwortet, da hier kein eindeutiger Nachweis erbracht<br />

wurde. Auch wenn ich nun davon ausginge das sich hier kein Fonds verbirgt, ergibt sich aus der<br />

Firmenstruktur erneut das Bedenken.<br />

Die Firma Gut Appel – Selkirk KG ist eine Zweigniederlassung der Selkirk SE (Aktiengesellschaft)<br />

mit Sitz in Hamburg, welche wiederum durch die Selkirk Verwaltungsgesellschaft verwaltet wird.<br />

(Siehe Anlage ___ Handelsregister vom 12.11.2010 AG Tostedt) hier ist die Kapitalverlagerung ebenso<br />

wenig zu beeinflussen wie bei der Raiffeisen Warengenossenschaft e.G. Sittensen.<br />

Durch die Anzahl und Firmensitze der Kommanditisten ist schon heute klar zu erkennen das es hier nicht<br />

mehr um den „Landwirt aus der Region für die Region“ handelt.<br />

Wie stellt die Gesellschaft sicher, das ALLE durch die Anlage erwirtschaften Gewinne in der Region<br />

bleiben?<br />

12. Da die geplante Anlage der Störfallverordnung unterliegt sind Sicherheitsabstände zu Bundesstrassen und<br />

bewohnten Flächen einzuhalten. Zusätzlich sind entsprechende Richtlinien zur Lärmvermeidung zu<br />

beachten. Welche Vorschriften sind hierfür dem Genehmigungsverfahren vorzulegen?<br />

13. Mit welchen Maßnahmen wird der naturschutzfachlich Sensible Bereich „Ramme“ sowie der Thörenwald<br />

vor evtl. Störfällen geschützt?<br />

14. Welche Schutzmaßnahmen sind bei der Lagerung der Silage auf den Feldern einzuhalten?<br />

15. Wie garantiert die Gemeinde rechtlich durchsetzbar die Verkehrssicherheit auf den Straßen Alter<br />

Ziegeleiweg und Dorfstraße während der An- und Ablieferzeiten des Betreibers?<br />

Ich werde meine Bendenken an die Gemeinde und Samtgemeinde im Zuge der Offenlegung zusätzlich in<br />

Schriftform vorlegen.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

- Aus Schutzgründen gelöscht -<br />

Erstelldatum 28.12.2010 18:41:00 Seite 3 von 21


An die<br />

Gemeinde Lengenbostel - <strong>Freetz</strong><br />

Samtgemeinde Sittensen<br />

Landkreis Rotenburg sowie an alle<br />

Träger öffentlicher Belange<br />

- Aus Schutzgründen gelöscht -<br />

- Aus Schutzgründen gelöscht -<br />

<strong>27419</strong> Lengenbostel – <strong>Freetz</strong><br />

- <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. 5 "<strong>Biomethan</strong> <strong>Freetz</strong>"<br />

Meine Fragen & Bedenken in Bezug auf das Bauvorhaben: „Bioenergie – <strong>Freetz</strong>“<br />

Im Vorfelde möchte ich darauf hinweisen, das in dieser Überarbeitung meiner Bedenken die „Alten“ Zahlen grau/kursiv<br />

dargestellt wurden, da diese nicht mehr aktuell sind und nur zur Information um die Veränderungen in der Gesellschaft<br />

erkennbar zu machen dienen.<br />

Die <strong>Biomethan</strong> hat mehrfach von 1.248 ha (Anlage ___) Mais gesprochen, der für die Anlage benötigt wird. Dies<br />

ergibt sich auch aus der Kommanditistenliste der GmbH & Co.KG (Quelle: Stand: 20.04.2010 AG Tostedt<br />

HRA201564 (Anlage: A) in der die Kommanditisten über ein Gesamtvermögen von 2.184.000,- € verfügen. Lt.<br />

<strong>Biomethan</strong> entsprechen 10ha Anbaufläche 17.500,- €. Rechnerisch würde ich hier auf 1.248 ha kommen<br />

(2.184.000/17.500). Nun haben sich laut Handelsregisterauszug vom 26.10.2010 die Beteiligung auf<br />

2.362.500€ aus den Gemeinden Heeslingen, Helvesiek (Appel-Hamburg?), Scheeßel und Stemmen erhöht.<br />

Damit hebt sich die Anbaufläche auf 1.350 Hektar an. Wenn ich nach wie vor davon ausgehen das ein<br />

Lieferfahrzeug (zul.ges.Gewicht 40to.) 14 to. an Zuladung transportiert und lt. Hr.Heppner 1ha Mais = 50to.<br />

entspricht, komme ich auf folgende Fahrzeugbewegungen. (1.248ha) 1.350ha * 50to = (62.400to.) 67.500to. / 14to.<br />

= 4.821,43 ~ 4.822 (4.457,14 ~ 4.458) Fahrten. Das ganze multipliziert mal 2 = 9.644 (8.916) Fahrten (Hin-&<br />

Rückfahrt) für das Erntegut. Lt. Hr.Heppner bleibt ein Faktor 0,7 der Masse als Gärsubstrat über. Dieses Substrat<br />

müsste dann entsorgt werden. Das hieße, bei einem Gewicht von ca.650kg/m³ Maissilage und einem 13m³<br />

Güllewagen würde ein Wagen 8,45 to. Silage befördern können. Fazit: (62.400to.) 67.500to.Mais * Faktor 0,7 =<br />

(43.680to.) 47.250to. Restmaterial (Silage). (43.680to.) 47.250to./8,45 to. = 5.591,72 ~ 5.592 (5.169,23 ~ 5.170)<br />

Fahrten * 2 (Hin-& Rück) = 11.184 (10.340) Fahrten für die Entsorgung. Somit errechne ich ein Gesamt<br />

Fahraufkommen von 9.644 (8.916) (Erntegut) + 11.184 (10.340) (Entsorgung) = 20.828 (19.256) Fahrten. Somit<br />

ist zum heutigen Zeitpunkt bereits einen Anstieg um 1.572 Fahrten im Gegensatz zur ersten öffentlichen<br />

Beteiligung in der Auslegung der 40.Änderung des F-Plans der SG Sittensen zu verzeichnen. Da die<br />

Ernteflächen der Gesellschafter aus den Ortschaften: <strong>Freetz</strong>, Freyersen, Groß Meckelsen, Halvesbostel,<br />

Hamersen, Heidenau, Kalbe, Klein Meckelsen, Sauensiek, Scheeßel, Heeslingen, Helvesiek, Sittensen, Tiste,<br />

Vierden, Volkersen, Wiersdorf, Wohnste, Stemmen und Ippensen kommen (Quelle: Schreiben <strong>Biomethan</strong><br />

v.22.02.2010 Instara (Anlage:B + C)), (Anlage __ Handelsregisterauszug vom 26.10.2010) kommen verteilt sich<br />

der Verkehr über die gesamte Börde und konzentriert sich Schwerpunktmäßig auf der L130 in <strong>Freetz</strong>. Durch <strong>Freetz</strong><br />

sollen lediglich 15% der Fahrten bzw. 85 ha Mais Transporte geführt werden (sinngemäße Aussage Hr.Heppner).<br />

Da ich die 85 Hektar an dieser Stelle nicht nachvollziehen kann, gehe ich einmal von den genannten 15% aus.<br />

Dies würde bedeuten das bei einem Gesamt Fahraufkommen von (19.256) 20.828 Fahrten, 3.124,2~3.125<br />

(2.888,4 ~ 2.889) Fahrten /Jahr durch <strong>Freetz</strong> gingen. Laut Hr.Heppner wurden 3-4 Tage im Jahr für die Ernte<br />

veranschlagt, in denen der Verkehr über die <strong>Freetz</strong>er Dorfstrasse ginge. Dieses hieße ~782 (~723) Fahrten pro<br />

Tag und dann auch nur in der Zeit von 08:00 – 19:00 Uhr (lt.<strong>Biomethan</strong>) an den o.g. 3-4 Tagen. Wie beurteilt und<br />

stellt die Gemeinde, Samtgemeinde und der Landkreis die Verkehrssicherheit sowie die Schonung der Umwelt und<br />

Strassen sicher und welche Auswirkungen hat diese Mehrbelastung auf die Bevölkerung in Bezug auf Geruchs-<br />

und Lärmbelästigung, Luftbelastung und Erschütterungsschäden sowie Wertverlust der Immobilien in mittelbarer<br />

und unmittelbarer Nähe?<br />

2. Kann die Gemeinde, Samtgemeinde oder der Landkreis die errechneten Zahlen anhand der Ernteflächen wieder<br />

legen und wie errechnen sich diese dann?<br />

Die o.g. Quellennachweise füge ich diesem Schreiben als Anlagen bei.<br />

<strong>Freetz</strong> den: 20.12.2010<br />

- Aus Schutzgründen gelöscht -<br />

Erstelldatum 28.12.2010 18:41:00 Seite 4 von 21


Anlage: A<br />

Erstelldatum 28.12.2010 18:41:00 Seite 5 von 21


Erstelldatum 28.12.2010 18:41:00 Seite 6 von 21


Erstelldatum 28.12.2010 18:41:00 Seite 7 von 21


Erstelldatum 28.12.2010 18:41:00 Seite 8 von 21


Erstelldatum 28.12.2010 18:41:00 Seite 9 von 21


Anlage C:<br />

Handelsregisterauszug vom 26.10.2010<br />

Erstelldatum 28.12.2010 18:41:00 Seite 10 von 21


Anlage D -<br />

INSTARA<br />

Erstelldatum 28.12.2010 18:41:00 Seite 11 von 21


Erstelldatum 28.12.2010 18:41:00 Seite 12 von 21


Erstelldatum 28.12.2010 18:41:00 Seite 13 von 21


Erstelldatum 28.12.2010 18:41:00 Seite 14 von 21


Erstelldatum 28.12.2010 18:41:00 Seite 15 von 21


Erstelldatum 28.12.2010 18:41:00 Seite 16 von 21


Anlage: Berechnungstabelle der Ernteflächen.<br />

Diese nächste Tabelle wurde Anhand der mir durch die <strong>Biomethan</strong> Sittensen GmbH & Co.KG,<br />

des Amtsgericht Tostedt sowie der Instara zur Verfügung gestellten Zahlen erstellt.<br />

Bei der Durchsicht diverser Unterlagen des Investors stellte ich mehrfach Unstimmigkeiten in<br />

den Flächenangaben fest.<br />

Daher kann ich diese Berechnung nur in Anlehnung an den beiliegenden Unterlagen erstellen.<br />

Dies sollte den Trägern öffentlicher Belange und den Gemeinden jedoch Grund genug geben<br />

die Zahlen Anhand von Gutachten zu prüfen.<br />

Als äußerst wichtig in diesem Punkt finde ich die Verkehrsführung durch Sittensen, da einige<br />

Kommanditisten neu in die Gesellschaft eingetreten sind und diese z.B. aus Stemmen,<br />

Scheeßel, Heeslingen, Helvesiek und Sauensiek kommen.<br />

Da durch ständige Änderungen der Beteiligungen in der Gesellschaft immer mehr<br />

Kommanditisten hinzu kommen, sollte die <strong>Biomethan</strong> ein Flächenkataster der Ernteflächen<br />

ALLER Kommanditisten mit genauer Kennzeichnung vorlegen.<br />

Ein Verkehrsgutachten mit Zahlen einer Verkehrszählung aus dem Jahr 2007 (Anlage: E+F)<br />

dürfte hier nicht Grundlage für Abwiegungen sein.<br />

Erstelldatum 28.12.2010 18:41:00 Seite 17 von 21


Lfd.<strong>Nr</strong>.<br />

Komandantisten lt.Handelsregisterauszug<br />

Kommanditist<br />

1 Stemmann Hermann <strong>Freetz</strong> 17.500,00 € 10,00<br />

2 Brinkmann Hans-Joachim Freyersen 52.500,00 € 30,00<br />

3 Fahjen Johann Wilhelm Groß Meckelsen 21.000,00 € 12,00<br />

4 Nack Jürgen Hinrich Groß Meckelsen 17.500,00 € 10,00<br />

5 Rathje Georg Hinrich Groß Meckelsen 17.500,00 € 10,00<br />

6 Schlesselmann Johann Groß Meckelsen 43.750,00 € 25,00<br />

7 Wiens Jörg Groß Meckelsen 22.750,00 € 13,00<br />

8 Detjen Hans-Heinrich Halvesbostel 17.500,00 € 10,00<br />

9 Böttcher Jutta Hamersen 40.250,00 € 23,00<br />

10 Burfeind Herbert Wilhelm Hamersen 61.250,00 € 35,00<br />

11 Ehlen Wilhelm Hamersen 43.750,00 € 25,00<br />

12 Kaiser Gerd Johan Hamersen 78.750,00 € 45,00<br />

13 Klindworth Johann Hinrich Hamersen 17.500,00 € 10,00<br />

14 Mahnken Dirk Hamersen 26.250,00 € 15,00<br />

15 Meinke Hans-Wilhelm Hamersen 52.500,00 € 30,00<br />

16 Wichern Bernd Hamersen 61.250,00 € 35,00<br />

17 Wilkens Jan-Christoph Hamersen 26.250,00 € 15,00<br />

18 Stöver Klaus Heidenau 26.250,00 € 15,00<br />

19 Duden Wilhelm Heinrich Kalbe 70.000,00 € 40,00<br />

20 Ehlen Jan Kalbe 35.000,00 € 20,00<br />

21 Gerken Hans-Hinrich Kalbe 26.250,00 € 15,00<br />

22 Klindworth Hans-Wilhelm Kalbe 17.500,00 € 10,00<br />

23 Bahlburg Hans Georg Klein Meckelsen 35.000,00 € 20,00<br />

24 Behrens Johan Klein Meckelsen 17.500,00 € 10,00<br />

25 Brandt Jens Klein Meckelsen 17.500,00 € 10,00<br />

26 Burfeind Jens Klein Meckelsen 17.500,00 € 10,00<br />

27 Eckhoff, Hans-Wilhelm Klein Meckelsen 17.500,00 € 10,00<br />

28 Hemme Friedrich Klein Meckelsen 35.000,00 € 20,00<br />

29 Meyer Hermann Diedrich Klein Meckelsen 17.500,00 € 10,00<br />

30 Wohlers, Hans.Heinrich Sauensiek 140.000,00 € 80,00<br />

31 Wichern Frank Scheeßel 64.750,00 € 37,00<br />

32 Kaiser Johann Herman Sittensen 26.250,00 € 15,00<br />

33 Meyer Hans Heinrich Sittensen 61.250,00 € 35,00<br />

34 Raiffeisen Warengenossenschaft Sittensen 87.500,00 € 50,00<br />

35 Riepshoff Birgit Sittensen 35.000,00 € 20,00<br />

36 Trochelmann Heiner Sittensen 61.250,00 € 35,00<br />

37 Hentschel Heinz Stemmen 52.500,00 € 30,00<br />

38 Böckmann Lars Tiste 52.500,00 € 30,00<br />

39 Schwanhold Andreas Tiste 105.000,00 € 60,00<br />

40 Brandt Ulrich Vierden 61.250,00 € 35,00<br />

41 Burfeind Christian Vierden 61.250,00 € 35,00<br />

42 Burfeind Hermann Wilhelm Vierden 17.500,00 € 10,00<br />

43 Kaiser Johan Vierden 17.500,00 € 10,00<br />

44 Klindworth Bobo Heinrich Vierden 52.500,00 € 30,00<br />

45 Klindworth Peter Johann Vierden 17.500,00 € 10,00<br />

Erstelldatum 28.12.2010 18:41:00 Seite 18 von 21<br />

Ort<br />

Einlage 2010<br />

Hektar 2010


46 Kogge Johann Wilhelm Vierden 17.500,00 € 10,00<br />

47 Meyer Johann Hinrich Vierden 26.250,00 € 15,00<br />

48 Westbrock Ulli Volkersen 17.500,00 € 10,00<br />

49 Beneke Jürgen Wiersdorf 43.750,00 € 25,00<br />

50 Detjen Hans-Peter Wohnste 17.500,00 € 10,00<br />

51 Klindworth Hans-Dieter Wohnste 87.500,00 € 50,00<br />

52 Klindworth Hans-Wilhelm Wohnste 35.000,00 € 20,00<br />

53 Matthees Manfred Wilhelm Wohnste 70.000,00 € 40,00<br />

54 Wichern Hans-Wilhelm Wohnste 78.750,00 € 45,00<br />

55 Jens Gerken Sittensen 17.500,00 € 10,00<br />

56 Meyer Ralf Helvesiek 17.500,00 € 10,00<br />

57 Pape Wilfried Weinrich Heeslingen 35.000,00 € 20,00<br />

58 Gut Appel Selkirk KG Hamburg 35.000,00 € 20,00<br />

Gesamteinlage<br />

2.362.500,00<br />

€ 1.350,00<br />

Stemmann Hermann <strong>Freetz</strong><br />

Brinkmann Hans-Joachim Freyersen<br />

Groß<br />

Fahjen Johann Wilhelm<br />

Meckelsen<br />

Groß<br />

Nack Jürgen Hinrich<br />

Meckelsen<br />

Groß<br />

Rathje Georg Hinrich<br />

Meckelsen<br />

Groß<br />

Schlesselmann Johann<br />

Meckelsen<br />

Groß<br />

Wiens Jörg<br />

Meckelsen<br />

Detjen Hans-Heinrich Halvesbostel<br />

Böttcher Jutta Hamersen<br />

Burfeind Herbert Wilhelm Hamersen<br />

Ehlen Wilhelm Hamersen<br />

Kaiser Gerd Johan Hamersen<br />

Klindworth Johann Hinrich Hamersen<br />

Mahnken Dirk Hamersen<br />

Meinke Hans-Wilhelm Hamersen<br />

Wichern Bernd Hamersen<br />

Wilkens Jan-Christoph Hamersen<br />

Stöver Klaus Heidenau<br />

Duden Wilhelm Heinrich Kalbe<br />

Ehlen Jan Kalbe<br />

Gerken Hans-Hinrich Kalbe<br />

Klindworth Hans-Wilhelm Kalbe<br />

Klein<br />

Bahlburg Hans Georg<br />

Meckelsen<br />

Klein<br />

Behrens Johan<br />

Meckelsen<br />

Klein<br />

Brandt Jens<br />

Meckelsen<br />

Klein<br />

Burfeind Jens<br />

Meckelsen<br />

Klein<br />

Eckhoff, Hans-Wilhelm<br />

Meckelsen<br />

Klein<br />

Hemme Friedrich<br />

Meckelsen<br />

Klein<br />

Meyer Hermann Diedrich<br />

Meckelsen<br />

Wohlers, Hans.Heinrich Sauensiek<br />

Wichern Frank Scheeßel<br />

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Kaiser Johann Herman Sittensen<br />

Meyer Hans Heinrich Sittensen<br />

Raiffeisen Warengenossenschaft Sittensen<br />

Riepshoff Birgit Sittensen<br />

Trochelmann Heiner Sittensen<br />

Hentschel Heinz Stemmen<br />

Böckmann Lars Tiste<br />

Schwanhold Andreas Tiste<br />

Brandt Ulrich Vierden<br />

Burfeind Christian Vierden<br />

Burfeind Hermann Wilhelm Vierden<br />

Kaiser Johan Vierden<br />

Klindworth Bobo Heinrich Vierden<br />

Klindworth Peter Johann Vierden<br />

Kogge Johann Wilhelm Vierden<br />

Meyer Johann Hinrich Vierden<br />

Westbrock Ulli Volkersen<br />

Beneke Jürgen Wiersdorf<br />

Detjen Hans-Peter Wohnste<br />

Klindworth Hans-Dieter Wohnste<br />

Klindworth Hans-Wilhelm Wohnste<br />

Matthees Manfred Wilhelm Wohnste<br />

Wichern Hans-Wilhelm Wohnste<br />

Gesamteinlage<br />

Ernteflächen / Fahrten<br />

Anhand der Kapitaleinlagen<br />

Silage 650<br />

Güllewagen 13<br />

Gewicht in Tonnen 8,45<br />

ha<br />

<strong>Freetz</strong> 10,00 500 35,71428571 36<br />

Freyersen 30,00 1500 107,1428571 108<br />

Groß Meckelsen 68,00 3400 242,8571429 243<br />

Halvesbostel 10,00 500 35,71428571 36<br />

Hamersen 233,00 11650 832,1428571 833<br />

Heidenau 15,00 750 53,57142857 54<br />

Kalbe 85,00 4250 303,5714286 304<br />

50to/ha<br />

Fahrzeuge 14to.Zuladung(max.50to.)<br />

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Fahrten Aufgerundet<br />

8450


Klein Meckelsen 90,00 4500 321,4285714 322<br />

Sauensiek 80,00 4000 285,7142857 286<br />

Scheeßel 27,00 1350 96,42857143 97<br />

Sittensen 155,00 7750 553,5714286 554<br />

Tiste 90,00 4500 321,4285714 322<br />

Vierden 155,00 7750 553,5714286 554<br />

Volkersen 10,00 500 35,71428571 36<br />

Wiersdorf 25,00 1250 89,28571429 90<br />

Wohnste 135,00 6750 482,1428571 483<br />

Stemmen 30,00 1500 107,1428571 108<br />

Ippensen<br />

Rechnen 1.248,00 62400 4457,142857<br />

Summen 1.248,00 62400 4.457,14 4466<br />

Kontrollrechnung 21840000 €<br />

In meiner Berechnung auf Seite 1 bin ich bei den Summen von den Angaben der Investoren<br />

und Auszügen des Amtsgericht Tostedt ausgegangen.<br />

Darstellung der Ernteflächen der KG innerhalb eines Kartenausschnitts der Region.<br />

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