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Vermittlungsvertrag - Casa Andaluza

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VERTRAG ZUR VERMITTLUNG EINER FERIENINMOBILIE<br />

1. Vertragspartner sind Herr / Frau ….... mit Ausweis Nr................, Eigentümer der Immobilie …. , gelegen<br />

in …....,<br />

und die Ferienhausagentur CASA ANDALUZA, reg. Marke der Consulting y Marketing de la Janda, S.L. mit<br />

Steuernummer B-72147705 und Geschäftssitz in der C. Chiclana, 64 in 11140 Conil, vertreten durch Karin<br />

Joanidopoulos (Geschäftsführerin, NIE X1272546-W), im folgenden Text CA genannt.<br />

2. Vertragsgegenstand ist die Vermarktung und Vermittlung der o.g. Ferienimmobilie an Urlauber. Dabei<br />

tritt CA als Vermittler zwischen dem Kunden und dem Eigentümer auf.<br />

3. Ermächtigung und Vertragsdauer: Der Eigentümer beauftragt CA mit der Vermittlung der<br />

Ferienimmobilie an Urlauber. Die Vertragsdauer beträgt 12 Monate; soweit keine schriftliche Kündigung<br />

vorliegt, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate, wobei die Preise und Saisonzeiten<br />

jährlich neu vereinbart werden.<br />

4. Leistungen von CA<br />

a) Besichtigung der Ferienimmobilie, Erstellen einer ausführlichen und detaillierten Beschreibung Inkl.<br />

Fotoreportage des Innen- und Außenbereichs, Ausarbeitung eines Preisvorschlags.<br />

b) Aufnahme der Ferienimmobilie in das Angebot von CA. Somit wird das Mietobjekt in das Marketing- und<br />

Verkaufsprogramm von CA beworben: Präsentation auf einer eigenen, Suchmaschinen-optimierten<br />

Homepage, aktive Werbemaßnahmen im Internet (Eintragung in Portale und Verzeichnisse, Blogs, soziale<br />

Netzwerke, etc.), Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Zusammenarbeit mit lokalen Tourismusbehörden,<br />

aktives Anbieten durch die Kundenberater von CA, Kooperation mit internationalen Ferienhausanbietern,<br />

Werbung vor Ort Schaufenster, Schilderaushang, etc.<br />

c) Abwicklung der Buchung, Betreuung des Buchungskalenders, Organisation der An- und Abreisen<br />

(Einsatzplanung für das Servicepersonal, Schlüsselübergagen, etc.), Zahlungsabwicklung.<br />

d) Persönliche Betreuung der Feriengäste vor Ort im örtlichen Büro und per 24-h Servicetelefon.<br />

e) Vermittlung zwischen den Vertragsparteien (Eigentümer, Feriengast, Servicepersonal)<br />

Weitere Serviceleistungen wie Reinigung und Wartung sind nicht Bestandteil des <strong>Vermittlungsvertrag</strong>es,<br />

können aber im Rahmen eines separaten Servicevertrags von CA erbracht werden.<br />

5. Leistungen und Verpflichtungen des Eigentümers<br />

a) Bereitstellung der Ferienimmobilie für die von CA vermittelten Feriengäste, unter Einbeziehung der im<br />

Anhang “Inventar und Vorbereitung des Mietobjekts” genannten Anforderungen, inkl. Grundreinigung und<br />

Vorbereitung der Ferienimmobilie zu Saisonbeginn.<br />

b) Übernahme der operativen Kosten der Ferienimmobilie: Strom-, Wasser-, und Gasversorgung,<br />

Gartenpflege, Poolpflege, Reparaturen.<br />

c) Der Swimmingpool ist von 1.4. bis 31.10. betriebsbereit, und entspricht den gesetzlichen Vorschriften<br />

entsprechen (Rettungsreifen, Anti-Rutsch-Fließen oder -Streifen, Pooltiefe an den Rändern markiert).<br />

d) Reinigung und Wartung bei jedem Wechsel. Der Eigentümer kann diesen Service an CA zu einem<br />

vereinbarten Festpreis übertragen (Anhang „Servicevereinbarung Reinigung und Wartung“).<br />

e) Übernahme der Kosten des Inventarersatzes und -erneuerung, außer wenn der Inventarverlust durch<br />

unsachgemässes oder schuldhaftes Verhalten des Feriengasts entstanden ist (sh. „Kaution“).<br />

f) Unverzügliche Abhilfe bei Störungen während der Mietzeit. Sollte der Eigentümer nicht (fristgerecht)<br />

Abhilfe leisten können, ist CA berechtigt, die für eine störungsfreien Ferienaufenthalt notwendigen<br />

Leistungen auf Kosten des Eigentümers zu erbringen. Sollte eine unverzügliche Abhilfe nicht möglich sein,<br />

ist CA berechtigt, eventuelle Entschädigungszahlungen an den Feriengast vom Mietpreis abzuziehen, wie<br />

z.B. Mietnachlass oder Unterbringung in einer Alternativunterkunft.<br />

g) Aushändigung mindestens 2 Sets Schlüssel für Haus und Garten an CA. Der Eigentümer gestattet CA den<br />

Zugang zum Mietobjekt, um Kontrollen durchzuführen, Besichtigungen mit Interessenten durchzuführen,<br />

Reklamationen von Kunden zu prüfen oder Abhilfe bei einer Störung zu schaffen.


6. Buchungsabwicklung<br />

a. Exklusives Buchungsrecht für CA: Bis zum 31. Mai 2012 gewährt der Eigentümer CA ein exklusives<br />

Buchungsrecht. In diesen Zeitraum ist nur CA berechtigt, Buchungen für das Mietobjekt<br />

entgegenzunehmen. Für Buchungen, die die Osterferien betreffen, erlischt das exklusive Buchungsrecht<br />

am 29. Februar 2012. Sollte der Eigentümer in diesem Zeitraum selbst Buchungen entgegennehmen,<br />

steht CA 15% des jeweiligen Reisepreises als Gewinnausfallsentschädigung zu. Der Eigentümer kann<br />

jedoch jederzeit Interessenten direkt an CA verweisen.<br />

b. Vorrangiges Buchungsrecht für CA: Ab dem 1. Mai 2012 gewährt der Eigentümer CA ein vorrangiges<br />

Buchungsrecht. Damit kann der Eigentümer selbst Reservierungen und Buchungen entgegennehmen,<br />

soweit er sich vorab bei CA versichert hat, dass der angefragte Reisezeitraum nicht belegt ist. Eine<br />

Gewinnausfallentschädigung für CA fällt nicht an.<br />

c. Mitteilungspflicht: Der Eigentümer verpflichtet sich, bei Vertragsunterzeichnung alle von ihm belegten<br />

Reisezeiträume zu nennen, sowie alle neu entgegengenommenen Buchungen unverzüglich mitzuteilen.<br />

CA verpflichtet sich, dem Eigentümer alle Buchungen mitzuteilen, sobald diese bestätigt sind.<br />

d. Im Falle einer Doppelbuchung,<br />

die durch Nichtbeachtung der Punkte a-c eingetreten ist, hat der<br />

Eigentümer der Buchung von CA Vorrang zu gewähren.<br />

e. Verfügbarkeit der Ferienimmobilie / Betreuung des Buchungskalenders: CA kann eine<br />

f.<br />

Ferienimmobilie nur dann aktiv anbieten, wenn die Agentur jederzeit einen aktuellen Stand der<br />

Verfügbarkeit vorliegen hat. Soweit vom Eigentümer keine Belegung mitgeteilt wurde, sieht CA das<br />

Mietobjekt als verfügbar an und hat vorrangiges Buchungsrecht.<br />

Zahlung der Miete: CA zahlt zwischen dem 1. und 5. jedes Monats die Mietbeträge für alle Anreisen, die<br />

in diesen Monat fallen. Die Berechnung der Mietbeträge erfolgt gemäß den in der Preistabelle erfassten<br />

Tagespreise und Saisonzeiten, sowie der vereinbarten Rabatte, bzw. individueller Sondervereinbarungen<br />

in Einzelfällen. Die Zahlung kann per Überweisung erfolgen, oder vor Ort in Conil per Scheck. CA ist<br />

berechtigt, von den geschuldeten Mieten die Beträge abzuziehen, die im Zusammenhang eines<br />

vereinbarten Reinigungs- und Wartungsservices angefallen sind, sowie die Kosten, die in Bezug auf Punkt<br />

4 f. entstanden sind. In diesem Sinne kann CA die Zahlung der letzten Miete der Saison bis zu 6 Wochen<br />

verzögern.<br />

g. Stornierung einer Buchung: Sollte ein Feriengast seinen Urlaub stornieren, steht dem Eigentümer ein<br />

Anteil der geschuldeten Miete zu, gemäß folgender Staffelung:<br />

• Storno > 60 Tage vor Anreise 0% der Miete<br />

• 60-35 Tage vor Anreise 30% der Miete<br />

• 34-10 Tage vor Anreise 50% der Miete<br />

• < 9 Tage vor Anreise, bzw. no show 75% der Miete<br />

Sollte der stornierte Zeitraum neu belegt werden, steht dem Eigentümer außer dem vereinbarten Mietpreis<br />

keine weitere Entschädigung zu. Bei teilweiser Neubelegung wird der stornierte und nicht belegte Zeitraum<br />

anteilsmäßig entschädigt.<br />

h. Kaution: Sollte das Mietobjekt bei Abreise außerordentlich starke Verschmutzung oder Schäden am Haus,<br />

Garten oder Inventar aufweisen, die durch Nachlässigkeit oder unverantwortliches Handeln eines<br />

Feriengasts zustande kamen, können die dem Eigentümer entstandenen Kosten durch die vom Gast<br />

hinterlegte Sicherheitskaution beglichen werden. Damit Entschädigung geleistet werden kann, müssen<br />

folgende Voraussetzungen erfüllt sein:<br />

• Der Schaden wird CA unverzüglich gemeldet.<br />

• Es besteht ein Schuldnachweis gegenüber einem konkreten Feriengast.<br />

• Die Schäden sind durch Fotoaufnahmen oder Zuziehen von Zeugen belegt.<br />

• Zahlungsbelege (Rechnungen, Quittungen) für Reparaturen oder Ersatz liegen innerhalb von 14 Tagen<br />

nach Abreise des Kunden vor.<br />

• Die Höhe der Entschädigung ist auf 100€ begrenzt, es sei denn, es wurde eine höhere Kaution<br />

vereinbart.<br />

Bitte beachten und im konkreten Schadensfall erwägen: ein Feriengast, dessen Kaution für die<br />

Begleichung eines Schadens belastet wurde, geht uns als Kunde verloren.


7. Konkurrenzausschluß, Vertraulichkeit<br />

Der Eigentümer hat das Recht, die Ferienimmobilie selbst zu vermarkten und Werbung zu betreiben, sei es<br />

über eine eigene Homepage oder über ein Internet-Portal für Direktanbieter, soweit er die in Punkt 5<br />

aufgeführten Klauseln berücksichtigt.<br />

Der Eigentümer verpflichtet sich:<br />

• solange ein Vertragsverhältnis mit CA besteht, mit keiner weiteren Vermittlungsagentur<br />

zusammenzuarbeiten.<br />

• das Mietobjekt nicht zu niedrigeren Preisen anzubieten, als die Preise, die von CA in deren Homepage<br />

veröffentlicht wurden.<br />

• die persönlichen Daten der Feriengäste vertraulich zu behandeln und keine direkten Absprachen mit den<br />

von CA vermittelten Feriengästen zu treffen.<br />

8. Sonstige Pflichten des Eigentümers<br />

• Informationspflicht gegenüber CA, wenn Änderungen am Mietobjekt vorgenommen wurden, oder sich<br />

örtliche Gegebenheiten vorübergehend oder permanent ändern. Dazu gehören insbesondere<br />

Baumaßnahmen in der direkten Nachbarschaft, bzw. Lärmbelästigung durch Baulärm.<br />

• Versicherung: der Eigentümer versichert, eine Haus- und Hausratversicherung mit<br />

Haftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben, bzw. bis spätestens 1.4.2011 abzuschließen. Der<br />

Versicherungsschutz muss durch Feriengäste entstandene Schäden am Mietobjekt abdecken, sowie<br />

eventuelle Forderungen eines Gasts, der in der Ferienimmobilie einen Schaden erlitten hat.<br />

• Brandschutz, Gas, Elektrizität: die Ferienimmobilie muss über einen gewarteten Feuerlöscher verfügen,<br />

einen Rauchmelder und einer Feuerdecke. Sollte sich eine Gastherme innen im Haus befinden, muss ein<br />

Kohlenmonoxyd-Melder vorhanden sein. Die Gasinstallationen müssen den nationalen (spanischen)<br />

Sicherheitsstandards entsprechend und vorschriftsmäßig gewartet werden. Die elektrischen Installationen<br />

müssen ebenfalls den spanischen Vorschriften entsprechen.<br />

9. Weitere Bestandteile des Vertrags<br />

Conil,<br />

• Bestandteile des vorliegenden Vertrags sind<br />

� Preis-Tableau für das Mietobjekt<br />

� Anforderungen an Inventar und Vorbereitung des Mietobjekts<br />

� Servicevereinbarung für Reinigung und Wartung<br />

Karin Joanidopoulos Eigentümer

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