Michael Gehler Finis Neutralität? - Archive of European Integration
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<strong>Finis</strong> <strong>Neutralität</strong>?<br />
sationen sowie Einzelpersonen. Eine sehr große Mehrheit befürwortete die<br />
Aufgabe der sicherheitspolitischen Zurückhaltung und ein stärkeres Engagement<br />
bei der Katastrophenhilfe, diplomatischen Friedensdiensten, beim<br />
Internationalen Komitee vom Roten Kreuz und der Entwicklungshilfe, eine<br />
große Mehrheit sprach sich aber auch für die Beibehaltung einer beweglich<br />
und pragmatisch gehandhabten <strong>Neutralität</strong> aus. Sie dürfe jedoch friedensfördernde<br />
Aktionen im Ausland nicht behindern. 193<br />
Die alte Debatte um eine Schweizer UNO-Mitgliedschaft entflammte neu,<br />
als sich Bundespräsident Flavio Cotti im August 1998 deutlich für eine solche<br />
aussprach. Diese würde ein nicht so langes Beitrittsprocedere nach sich<br />
ziehen wie im Falle der EU oder der NATO. Zuletzt hatten die Schweizer<br />
1986 gegen einen UNO-Beitritt abgestimmt. Nur 24,3% waren dafür gewesen.<br />
194<br />
Das „à la carte“-Prinzip der PfP drängt formell keine ungewollten Mitwirkungsformen<br />
auf, doch sind die Nachteile der selbstauferlegten Beschränkungen<br />
nicht zu leugnen: Sie begrenzen den Gewinn an „Interoperationalität“,<br />
um mit den Streitkräften anderer Länder zu kooperieren. Der im Blauhelm-Referendum<br />
abgelehnte bewaffnete Selbstschutz für Schweizer Friedenstruppen<br />
hatte schon vor der PfP-Teilnahme die Beteiligung an der I-<br />
FOR in Bosnien-Herzegowina verunmöglicht. Nach der PfP-Teilnahme<br />
stand der gleiche Vorbehalt der Beteiligung an PfP-Übungen zur Vorbereitung<br />
auf bewaffnete Einsätze der Friedensunterstützung entgegen und verhinderte<br />
die den Partnern angebotene und von anderen Neutralen genutzte<br />
Aufnahme in regionalen NATO-Kommandostäben. 195<br />
Das sicherheitspolitische Engagement der Schweiz steigerte sich dennoch<br />
allmählich und schrittweise. Bern nahm auch am Planning and Review<br />
Process (PARP) der Partnerschaft teil, während noch keine Beteiligung an<br />
gemeinsamen militärischen Übungen zur Vorbereitung von Friedensoperationen<br />
stattgefunden hat. Erst wenn die Frage der Bewaffnung im Rahmen<br />
der laufenden Teilrevision des Militärgesetzes geregelt ist, kann die<br />
193 Ebd., S. 109-111.<br />
194 Ebd., S.104-105.<br />
195 Thalmann, Das Verhältnis der Schweiz zur atlantischen Allianz, B 13-14.<br />
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