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Michael Gehler Finis Neutralität? - Archive of European Integration

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<strong>Finis</strong> <strong>Neutralität</strong>?<br />

sationen sowie Einzelpersonen. Eine sehr große Mehrheit befürwortete die<br />

Aufgabe der sicherheitspolitischen Zurückhaltung und ein stärkeres Engagement<br />

bei der Katastrophenhilfe, diplomatischen Friedensdiensten, beim<br />

Internationalen Komitee vom Roten Kreuz und der Entwicklungshilfe, eine<br />

große Mehrheit sprach sich aber auch für die Beibehaltung einer beweglich<br />

und pragmatisch gehandhabten <strong>Neutralität</strong> aus. Sie dürfe jedoch friedensfördernde<br />

Aktionen im Ausland nicht behindern. 193<br />

Die alte Debatte um eine Schweizer UNO-Mitgliedschaft entflammte neu,<br />

als sich Bundespräsident Flavio Cotti im August 1998 deutlich für eine solche<br />

aussprach. Diese würde ein nicht so langes Beitrittsprocedere nach sich<br />

ziehen wie im Falle der EU oder der NATO. Zuletzt hatten die Schweizer<br />

1986 gegen einen UNO-Beitritt abgestimmt. Nur 24,3% waren dafür gewesen.<br />

194<br />

Das „à la carte“-Prinzip der PfP drängt formell keine ungewollten Mitwirkungsformen<br />

auf, doch sind die Nachteile der selbstauferlegten Beschränkungen<br />

nicht zu leugnen: Sie begrenzen den Gewinn an „Interoperationalität“,<br />

um mit den Streitkräften anderer Länder zu kooperieren. Der im Blauhelm-Referendum<br />

abgelehnte bewaffnete Selbstschutz für Schweizer Friedenstruppen<br />

hatte schon vor der PfP-Teilnahme die Beteiligung an der I-<br />

FOR in Bosnien-Herzegowina verunmöglicht. Nach der PfP-Teilnahme<br />

stand der gleiche Vorbehalt der Beteiligung an PfP-Übungen zur Vorbereitung<br />

auf bewaffnete Einsätze der Friedensunterstützung entgegen und verhinderte<br />

die den Partnern angebotene und von anderen Neutralen genutzte<br />

Aufnahme in regionalen NATO-Kommandostäben. 195<br />

Das sicherheitspolitische Engagement der Schweiz steigerte sich dennoch<br />

allmählich und schrittweise. Bern nahm auch am Planning and Review<br />

Process (PARP) der Partnerschaft teil, während noch keine Beteiligung an<br />

gemeinsamen militärischen Übungen zur Vorbereitung von Friedensoperationen<br />

stattgefunden hat. Erst wenn die Frage der Bewaffnung im Rahmen<br />

der laufenden Teilrevision des Militärgesetzes geregelt ist, kann die<br />

193 Ebd., S. 109-111.<br />

194 Ebd., S.104-105.<br />

195 Thalmann, Das Verhältnis der Schweiz zur atlantischen Allianz, B 13-14.<br />

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