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bpa|magazin - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste eV

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aktuelles thema<br />

28<br />

Herbert Mauel<br />

Als Geschäftsführer vertritt<br />

Herbert Mauel von der<br />

Bundesgeschäftsstelle in<br />

Berlin aus die Interessen<br />

der stationären bpa-<br />

Mitglieder.<br />

VoN herBert mAuel uNd BerNd tewS<br />

Qualitätsgrundsätze und Maßstäbe in<br />

der Pflege<br />

eNtSCheIduNG der SChIedSStelle<br />

n Der Schiedsspruch der Schiedsstelle ist zum<br />

1. Juni 2011 in Kraft getreten. Nach der am 21. Juli<br />

2011 erfolgten Veröffentlichung im Bundesanzeiger<br />

sind die neuen Regelungen für alle ambulanten und<br />

stationären Pflegeeinrichtungen in Deutschland unmittelbar<br />

verbindlich.<br />

Der Gesetzgeber beauftragte die Selbstverwaltung<br />

in der Pflege, für alle Pflegeeinrichtungen unmittelbar<br />

verbindliche „Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung<br />

und Weiterentwicklung der Pflegequalität“<br />

zu vereinbaren. Diese lösen die seit 1996 geltenden<br />

Qualitätsmaßstäbe ab. Da die bisherigen Qualitätsmaßstäbe<br />

inhaltlich kaum in der Kritik standen, war<br />

ein hohes Maß an Kontinuität zu erwarten, aber auch<br />

angemessen.<br />

Dabei war die Entwicklung neuer Qualitätsmaßstäbe<br />

durchaus konfliktbehaftet. Der Gesetzgeber hat 2008<br />

aus gutem Grund mit der Schiedsstelle ein Instrument<br />

zur Konfliktlösung eingeführt. Dies geschah vor dem<br />

Hintergrund der bereits 2003 für den stationären<br />

Bereich und 2004 für den ambulanten Bereich durch<br />

die Selbstverwaltung verhandelten und vorgelegten<br />

Neufassungen der Qualitätsmaßstäbe, welche dann<br />

aber an der fehlenden Zustimmung der kommunalen<br />

Spitzenverbände und in Folge auch der überörtlichen<br />

Sozialhilfeträger scheiterten. Dabei gab es keinen inhaltlichen<br />

Dissens, die Notwendigkeit der fachlichen<br />

Weiterentwicklung wurde durch alle Vertragspartner<br />

bestätigt. Entscheidend für die Sozialhilfeträger<br />

Änderungen aus ambulanter Sicht<br />

In der Vergangenheit hatte immer wieder die Frage<br />

nach dem Ausmaß der Verantwortlichkeit der Pflegedienste<br />

für die häusliche Gesamtpflegesituation zu<br />

Differenzen insbesondere im Rahmen der Qualitätsprüfungen<br />

geführt. Daher wurde diesbezüglich in den<br />

Maßstäben und Grundsätzen verdeutlicht, dass die<br />

Pflegedienste in aller Regel für die mit dem Pflegebedürftigen<br />

vereinbarten und von diesem abgerufenen<br />

Leistungen verantwortlich sind.<br />

Verantwortliche Pflegefachkraft<br />

Änderungen gibt es hinsichtlich der Pflegedienstleitung<br />

(PDL). Hierzu gehört die Ausgestaltung und<br />

Umsetzung der gesetzlich festgeschriebenen Ver-<br />

war, dass ihrer Einschätzung nach die kommunalen<br />

Haushalte weit überfordert wären, durch die damals<br />

vorliegenden Entwürfe der Qualitätsmaßstäbe weitere<br />

finanzielle Belastungen für die Sozialhilfeträger<br />

befürchtet wurden und eine Diskussion über Umgestaltungen<br />

sowie über Standardabsenkungen mit den<br />

damals vorgelegten Entwürfen nicht erfolgen könne.<br />

Da für eine Verabschiedung neuer Qualitätsmaßstäbe<br />

die Zustimmung aller Vertragspartner notwendig war,<br />

scheiterten die Fassungen von 2003 und 2004 an<br />

der notwendigen Frage, welche Qualität der Pflege<br />

und Betreuung wir uns in Deutschland leisten können<br />

und wollen.<br />

Mit den neuen Qualitätsmaßstäben herrscht Klarheit<br />

für die Einrichtungen über die Anforderungen. Das<br />

Ergebnis mit einer Mischung aus Einigung strittiger<br />

Punkte und Festlegungen durch die Schiedsstelle<br />

stellt ein für den bpa ausgewogenes Ergebnis dar.<br />

Von besonderer Bedeutung ist, dass in den Maßstäben<br />

und Grundsätzen eindeutig festgelegt ist, dass<br />

diese für die zugelassenen Pflegeeinrichtungen und<br />

die Kos tenträger verbindlich sind und auf alle Verträge<br />

und beispielsweise Vergütungsvereinbarungen<br />

Anwendung finden. Damit ist klargestellt, dass es eine<br />

nicht trennbare Verbindung zwischen geforderter<br />

Qualität und der finanzierten Ausstattung gibt.<br />

Was hat sich geändert und welche Auswirkungen<br />

hat das für die ambulanten und stationären Einrichtungen?<br />

pflichtung der Pflegedienstleitung, einen 460-Stunden-Kurs<br />

zu absolvieren. Die Vereinbarung regelt die<br />

Voraussetzung zur Anerkennung bereits absolvierter<br />

460-Stunden-Kurse, legt die groben Anforderungen<br />

an die Lernfelder der Kurse fest und eröffnet die Möglichkeit,<br />

diese Kurse als Fernlehrgang zu absolvieren.<br />

Für die PDL im ambulanten Bereich wurde auf die einjährige<br />

Berufsvorerfahrung in diesem Bereich verzichtet.<br />

Weiterhin wurde der Abschluss als HeilerzieherIn/<br />

HeilerziehungspflegerIn als PDL-Qualifikation in ambulanten<br />

Einrichtungen, die überwiegend Behinderte<br />

versorgen, aufgenommen. Für Einrichtungen mit einem<br />

Gesamtversorgungsvertrag wird die Möglichkeit eröffnet,<br />

insgesamt eine PDL für alle Pflegeeinrichtungen,<br />

die zum Einrichtungsverbund gehören, vorzuhalten.<br />

bpa magazin • a u sgabe # 02 / 2 011

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