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Inhalt DDR-bezogene Hochschulforschung ... - Peer Pasternack

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60 <strong>Peer</strong> <strong>Pasternack</strong><br />

schule und 26 Klassen der Grundschule umfassen, verbunden mit einem Alumnat<br />

... . Die Schulen der Stiftungen sollten zu einem besonderen Schulaufsichtskreis<br />

zusammengefaßt werden, der aus dem Schulaufsichtskreis der Stadt Halle ausschied<br />

und neben diesem unter der Aufsicht der Bezirksregierung stand" (Delhaes<br />

1955, S. 165).<br />

In Verbindung mit dem Vorschlag, "die stiftische Einheitsschule zu einem Versuchsfeld<br />

der Pädagogischen Fakultät auszugestalten", schien eine Angliederung an<br />

die Universität hinnehmbar (ebd.) – ein Kompromiß, der nur verständlich scheint,<br />

wenn man sich die Alternativen vor Augen führt. Wie erwartet, wollte sich die<br />

Stadt darauf nicht einlassen, und das Direktorium legte mit einer Eingabe an die<br />

Präsidialregierung Widerspruch gegen den städtischen Plan ein. Die Stiftungen bestanden<br />

darauf, die behördliche Verfügung vom Dezember 1945 umzusetzten, denn<br />

es ging ihnen um die "Erhaltung der pädagogischen Tradition, Fortbestand als öffentlich<br />

rechtliche Körperschaft mit Selbstverwaltung und Bewahrung ihres gesamten<br />

Vermögens als wirtschaftliche Einheit" (ebenda, S. 166). "Die große Mission",<br />

argumentierte das Direktorium mit einigem Geschick, "die den Stiftungen in Verbindung<br />

mit der neu gegründeten Pädagogischen Fakultät durch die Verfügung<br />

vom 4.12.45 zugewiesen" sei, gebe "die Gewißheit, daß die Stiftungen haushaltsmäßig<br />

wie die Universität vom Staat behandelt werden würden" (ebenda).<br />

Nur vor dem Hintergrund der Gefahr einer endgültigen Preisgabe des Stiftungsgedankens<br />

im Falle einer Übernahme durch die Stadt kann man dieses Eintreten<br />

für die "Universitätslösung" verstehen. Immerhin war der Einspruch erfolgreich,<br />

und so wurde ein besonderer Schulaufsichtskreis der Stiftungen gebildet, der<br />

im November 1946 durch sechs städtische Grundschulen erweitert wurde. Am 20.<br />

September 1946 folgte eine Verordnung, der zufolge die Stiftungen als "Franckesche<br />

Stiftungen, Pädagogisches Institut der Martin Luther-Universität Halle-Wittenberg"<br />

zum Bestandteil der Universität erklärt wurden.<br />

Durch ihren Beschluß bestätigte die Provinzialregierung die Stiftungen als<br />

Landesinstituion (bzw. Teil einer solchen), wodurch das Stiftungsziel im Rahmen<br />

der Universität, so die Hoffnung, zumindest partiell aufgehoben werden konnte.<br />

"Der den Stiftungen nunmehr gegebene Name als Pädagogisches Institut der Universität",<br />

resümierte Delhaes, "berechtigt die Universität zu vielen einschneidenden<br />

Maßnahmen, verpflichtet sie aber, den Stifterwillen zu wahren, nachdem sie die<br />

Vermögenswerte übernommen hat, die zur Erfüllung des Stifterwillens von ihm<br />

und den Generationen nach ihm bereitgestellt worden sind" (ebenda, S. 187).<br />

Damit wurden die Stiftungen nicht einfach von der Universität vereinnahmt;<br />

sie begaben sich in gewisser Beziehng auch unter ihren Schutz. Dennoch mußten<br />

sie für dieses Überlebenskonzept einen hohen Preis zahlen: den Verlust der rechtlichen<br />

Selbständigkeit. <strong>Inhalt</strong>lich blieben sie in gewissem, wenn auch bescheidenem,

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