Inhalt DDR-bezogene Hochschulforschung ... - Peer Pasternack
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60 <strong>Peer</strong> <strong>Pasternack</strong><br />
schule und 26 Klassen der Grundschule umfassen, verbunden mit einem Alumnat<br />
... . Die Schulen der Stiftungen sollten zu einem besonderen Schulaufsichtskreis<br />
zusammengefaßt werden, der aus dem Schulaufsichtskreis der Stadt Halle ausschied<br />
und neben diesem unter der Aufsicht der Bezirksregierung stand" (Delhaes<br />
1955, S. 165).<br />
In Verbindung mit dem Vorschlag, "die stiftische Einheitsschule zu einem Versuchsfeld<br />
der Pädagogischen Fakultät auszugestalten", schien eine Angliederung an<br />
die Universität hinnehmbar (ebd.) – ein Kompromiß, der nur verständlich scheint,<br />
wenn man sich die Alternativen vor Augen führt. Wie erwartet, wollte sich die<br />
Stadt darauf nicht einlassen, und das Direktorium legte mit einer Eingabe an die<br />
Präsidialregierung Widerspruch gegen den städtischen Plan ein. Die Stiftungen bestanden<br />
darauf, die behördliche Verfügung vom Dezember 1945 umzusetzten, denn<br />
es ging ihnen um die "Erhaltung der pädagogischen Tradition, Fortbestand als öffentlich<br />
rechtliche Körperschaft mit Selbstverwaltung und Bewahrung ihres gesamten<br />
Vermögens als wirtschaftliche Einheit" (ebenda, S. 166). "Die große Mission",<br />
argumentierte das Direktorium mit einigem Geschick, "die den Stiftungen in Verbindung<br />
mit der neu gegründeten Pädagogischen Fakultät durch die Verfügung<br />
vom 4.12.45 zugewiesen" sei, gebe "die Gewißheit, daß die Stiftungen haushaltsmäßig<br />
wie die Universität vom Staat behandelt werden würden" (ebenda).<br />
Nur vor dem Hintergrund der Gefahr einer endgültigen Preisgabe des Stiftungsgedankens<br />
im Falle einer Übernahme durch die Stadt kann man dieses Eintreten<br />
für die "Universitätslösung" verstehen. Immerhin war der Einspruch erfolgreich,<br />
und so wurde ein besonderer Schulaufsichtskreis der Stiftungen gebildet, der<br />
im November 1946 durch sechs städtische Grundschulen erweitert wurde. Am 20.<br />
September 1946 folgte eine Verordnung, der zufolge die Stiftungen als "Franckesche<br />
Stiftungen, Pädagogisches Institut der Martin Luther-Universität Halle-Wittenberg"<br />
zum Bestandteil der Universität erklärt wurden.<br />
Durch ihren Beschluß bestätigte die Provinzialregierung die Stiftungen als<br />
Landesinstituion (bzw. Teil einer solchen), wodurch das Stiftungsziel im Rahmen<br />
der Universität, so die Hoffnung, zumindest partiell aufgehoben werden konnte.<br />
"Der den Stiftungen nunmehr gegebene Name als Pädagogisches Institut der Universität",<br />
resümierte Delhaes, "berechtigt die Universität zu vielen einschneidenden<br />
Maßnahmen, verpflichtet sie aber, den Stifterwillen zu wahren, nachdem sie die<br />
Vermögenswerte übernommen hat, die zur Erfüllung des Stifterwillens von ihm<br />
und den Generationen nach ihm bereitgestellt worden sind" (ebenda, S. 187).<br />
Damit wurden die Stiftungen nicht einfach von der Universität vereinnahmt;<br />
sie begaben sich in gewisser Beziehng auch unter ihren Schutz. Dennoch mußten<br />
sie für dieses Überlebenskonzept einen hohen Preis zahlen: den Verlust der rechtlichen<br />
Selbständigkeit. <strong>Inhalt</strong>lich blieben sie in gewissem, wenn auch bescheidenem,