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Inhalt DDR-bezogene Hochschulforschung ... - Peer Pasternack

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Idee der Hochschule 29<br />

waren Machtstrukturen fest etabliert, mussten sich also nicht immer wieder neu im<br />

akademischen Machtgerangel entwickeln. Damit war einerseits die Durchsetzung<br />

zentraler Beschlüsse gewährleistet und akademische Selbstverwaltung auf einen<br />

klar konturierten Rahmen bei gleichzeitiger politischer Überwachung begrenzt.<br />

Andererseits waren damit die Verantwortungsebenen in der Leitung der Hochschule<br />

definiert und mit Umsetzungskompetenz ausgestattet, was vor allem akademische<br />

Selbstverwaltung traditionell auszeichnende Selbstblockaden (hervorgerufen<br />

durch sorgsam auszubilanzierende Gruppen- und Statusinteressen) ausschloss.<br />

In der Praxis der Selbstverwaltung an den Hochschulen erfolgte das ungleiche<br />

Wechselspiel von zentraler Reglementierung und institutioneller bzw. individueller<br />

Selbständigkeit: In Abhängigkeit von persönlichen Haltungen auf den zwei Leitungsebenen<br />

an der Hochschule (Rektorebene, Sektionsebene) und vom Gegenstand<br />

der Fachdisziplin wie der Art der Verantwortung konnten zentrale Vorgaben<br />

an den Hochschulen verarbeitet und in ihrer Umsetzung modifiziert werden (basisdemokratische<br />

Elemente der Beratung, soweit diese nicht mit politischen Machtkonstellationen<br />

kollidierten). Zunehmend korrigierte auch ‚das Leben’ zentrale<br />

Wiesungen, ohne dass sie formell geändert wurden.<br />

Erwähnenswert ist aber ebenso, dass demokratische Mitbestimmung mitunter<br />

dort eingefordert und praktiziert worden ist, wo sie sich zum Nachteil für das eigentliche<br />

wissenschaftliche Selbstverständnis von Hochschule auswirken musste:<br />

im Prozess der Wahrheitssuche. Schon fast zwanghafte Vorstellungen von ‚kollektiver<br />

Beratung’ haben, was durchaus nicht nur Einzelfälle waren, dazu geführt, dass<br />

über individuell erzielte Forschungsergebnisse in ihrer Gültigkeit nicht disputiert,<br />

sondern ‚demokratisch’ abgestimmt wurde.<br />

Weit weniger beschnitten war der Stellenwert der Ausbildung des wissenschaftlichen<br />

Nachwuchses in der Selbsterhaltungsfunktion. Sieht man einmal davon<br />

ab, dass auch dieser bedarfsorientiert rekrutiert wurde, und zwar oftmals in Selbstrekrutierung<br />

durch die Hochschulen, gehörte die Förderung des Nachwuchses zum<br />

Selbstverständnis der Hochschulen. Integriert in den Lehr- und Forschungsbetrieb<br />

schufen organisatorische Bedingungen (etwa über Forschungsstudium, Assistenz<br />

oder Aspirantur), intensive Betreuung, soziale Absicherung und Arbeitsplatzgarantie<br />

gute Voraussetzungen für erfolgreiche Nachwuchsförderung. Natürlich schränkten<br />

auch hier das staatspolitische Mitsprache- und Kontrollrecht sowie Auswahlkriterien<br />

den individuellen Entscheidungsraum mehr oder weniger ein; von einer echten<br />

‚Kaderschmiede’ kann aber nur im Zusammenhang mit der Nachwuchsentwicklung<br />

für leitende Funktionsstellen im Staats- und Parteiapparat gesprochen<br />

werden.

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