Inhalt DDR-bezogene Hochschulforschung ... - Peer Pasternack
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Hochschulpädagogik 261<br />
Der Studienplan von 1987 sah insgesamt 80 Stunden Lehrveranstaltungen nach<br />
einem vorgegebenen Programm vor (vgl. Anlage 2), Selbststudium in etwa demselben<br />
Umfang sowie die Anfertigung einer Abschlußarbeit. Für diese 80 Stunden<br />
waren detaillierte Themen vorgegeben, abgesehen von jenen 12 Stunden, die "für<br />
obligatorische und wahlobligatorische Lehrveranstaltungen zur freien Verwendung<br />
für die betreffenden Wissenschaftsbereiche bzw. Lehrenden zur Verfügung" standen<br />
(Studienplan 1987, S. 16). Hinsichtlich der "Zielstellung" des postgradualen<br />
Studiums heißt es in dem Studienplan:<br />
"Die an der Qualifizierung teilnehmenden Lehrkräfte eignen sich hochschulpädagogische<br />
(einschließlich-methodische) und ausgewählte psychologische Erkenntnisse<br />
an, wodurch sie noch besser in die Lage versetzt werden sollen, ihre erzieherische<br />
Aufgabe mit bestmöglichen Ergebnisse zu erfüllen. Untrennbar mit der<br />
Vermittlung n e u e r Erkenntnisse und Einsichten ist die Aufgabe verbunden<br />
� bereits vorhandenes pädagogisches Wissen und Können theoretisch zu fundieren,<br />
zu vertiefen und zu erweitern sowie anwendungsorientiert zu systematisieren,<br />
� pädagogische Einstellungen und Verhaltensweisen zu bestätigen, zu vertiefen<br />
oder eventuell zu korrigieren,<br />
� Erfahrungswerte theoretisch zu verallgemeinern und zu einem höheren Grad an<br />
Bewußtheit pädagogischen Handelns beizutragen sowie<br />
� die Teilnehmer zu befähigen, die eigene Lehrtätigkeit selbstkritisch einzuschätzen<br />
und gezielt unter Anwendung theoretischer Erkenntnisse und Erfahrungen<br />
aus erfolgreicher Lehrtätigkeit weiterzuentwickeln" (ebd., S. 3).<br />
In der Diktion dieser Eröffnung war schon damals das Bemühen identifizierbar, die<br />
sonst üblichen "Ideologismen" zu vermeiden und eine vergleichsweise neutrale,<br />
wenn auch dadurch kaum inhaltsreichere, Darstellungsform zu wählen. Möglicherweise<br />
ging es damit auch um einen latenten Hinweis (an das genehmigende<br />
Ministerium?) auf den schon erreichten "Persönlichkeitsstand" der Teilnehmer an<br />
den hochschulpädagogischen Qualifizierungen, die ja immerhin von ihren Sektionen<br />
zum postgradualen Studium "delegiert" wurden und als Kolleginnen und Kollegen<br />
anders anzusprechen waren als reguläre Studierende. Dies erklärt solche besonderen<br />
Wendungen wie "noch besser in die Lage versetzen", "Einstellungen und<br />
Verhaltensweisen zu bestätigen" oder – an anderer Stelle – "Kenntnisse erweitern<br />
und vertiefen", ihre "Befähigung vervollkommnen" usw. (alles ebd., S. 3f.). Sicher<br />
konnten damit auch allzu abschreckende Wirkungen der Lehrankündigungen vermieden<br />
werden.<br />
An den großen Universitäten Rostock und Leipzig endete das postgraduale<br />
Studium mit einem Fachabschluß gemäß den allgemeinen Bestimmungen über das<br />
postgraduale Studium an Hoch- und Fachschulen (Gesetzblatt der <strong>DDR</strong> I Nr. 31<br />
vom 1.7.1973 und Gbl. I Nr. 8 vom 2.2.1981). Kleinere Wissenschaftsbereiche, wie