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Inhalt DDR-bezogene Hochschulforschung ... - Peer Pasternack

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Hochschulpädagogik 247<br />

senschaftsprozeß und der Ausarbeitung entsprechender Studienreformvorschläge<br />

(vgl. Huber 1983, S. 114 ff.).<br />

Im Anschluß an das VDS-Expertenseminar wurde 1967 ein "Arbeitskreis für<br />

Hochschuldidaktik" (AHD) gegründet, aus dem 1971 die "Arbeitsgemeinschaft für<br />

Hochschuldidaktik" (unter demselben Kürzel) hervorging. Mit über 1200 Mitgliedern<br />

stand sie in den 70er Jahre an der Spitze der westdeutschen Hochschulreformbewegung,<br />

während sie für die aktuelle Hochschulreformdebatte heute kaum noch<br />

eine Rolle spielt. Fortgesetzt wurde diese Institutionalisierung Ende 1969 mit der<br />

Gründung eines Instituts für Hochschuldidaktik an der Technischen Universität in<br />

Berlin-West, und kurz darauf, im Frühjahr 1970, eröffnete man an der Freien Universität<br />

das erste Interdisziplinäre Zentrum für Hochschuldidaktik (IZHD).<br />

In der unmittelbaren Folgezeit beriet ein "Initiativausschuß für Hochschuldidaktik"<br />

bei der Westdeutschen Rektorenkonferenz (WRK) über die Errichtung weiterer<br />

Institute für Hochschuldidaktik, und eine Arbeitsgruppe der Kultusministerkonferenz<br />

(KMK) unterbreitete Vorschläge zum Aufbau hochschuldidaktischer<br />

Fachzentren. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) befaßte sich mit der<br />

Anregung der Bundesregierung, einen Sonderforschungsbereich Hochschuldidaktik<br />

einzurichten und setzte 1971 eine eigene "Senatskommission für Hochschuldidaktik"<br />

ein. Analoge Impulse in den USA (Stichwort "faculty development") wurden<br />

rezipiert und gaben den Hochschuldidaktikern Anstöße für die eigene Etablierung<br />

an den jeweiligen Universitäten bzw. Hochschulen. Alle diese wesentlich von der<br />

Studenten- und Assistentenbewegung forcierten Initiativen zum Aufbau reformorientierter<br />

hochschuldidaktischer Einrichtungen wurden schließlich auch<br />

hochschulrechtlich verankert. In das Hochschulrahmengesetz von 1976 fand der<br />

Passus Eingang, wonach durch die Hochschulen "eine fach<strong>bezogene</strong> und fächerübergreifende<br />

Förderung der Hochschuldidaktik" zu gewährleisten sei - eine Forderung,<br />

die auch im 1987 novellierten und heute gültigen Gesetzestext wiederzufinden<br />

ist (vgl. Hochschulrahmengesetz 1987, § 4, Abs. 2, Ziff. 5).<br />

Im Osten ...<br />

ging der äußere Impuls 1958 von der III. Hochschulkonferenz der SED aus,<br />

der sich schon ein Jahr darauf mit einem ersten Signal zur lnstitutionalisierung verband,<br />

und zwar (wie angesichts der staatspolitischen Strukturen nicht anders zu<br />

erwarten) in Gestalt einer "Zentralen Kommission für Hochschulpädagogik", die<br />

im Mai 1960 beim damaligen Staatssekretariat für das Hoch- und Fachschulwesen<br />

ihre Arbeit aufnahm. Das Anliegen dieser Kommission bestand vor allem darin,<br />

die Gemeinschaftsarbeit von Fachwissenschaftlern verschiedener Disziplinen und<br />

Hochschulpädagogen anzuregen und zu fördern. Ergebnisse der Arbeit waren u.a.

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