Inhalt DDR-bezogene Hochschulforschung ... - Peer Pasternack
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Hochschulpädagogik 247<br />
senschaftsprozeß und der Ausarbeitung entsprechender Studienreformvorschläge<br />
(vgl. Huber 1983, S. 114 ff.).<br />
Im Anschluß an das VDS-Expertenseminar wurde 1967 ein "Arbeitskreis für<br />
Hochschuldidaktik" (AHD) gegründet, aus dem 1971 die "Arbeitsgemeinschaft für<br />
Hochschuldidaktik" (unter demselben Kürzel) hervorging. Mit über 1200 Mitgliedern<br />
stand sie in den 70er Jahre an der Spitze der westdeutschen Hochschulreformbewegung,<br />
während sie für die aktuelle Hochschulreformdebatte heute kaum noch<br />
eine Rolle spielt. Fortgesetzt wurde diese Institutionalisierung Ende 1969 mit der<br />
Gründung eines Instituts für Hochschuldidaktik an der Technischen Universität in<br />
Berlin-West, und kurz darauf, im Frühjahr 1970, eröffnete man an der Freien Universität<br />
das erste Interdisziplinäre Zentrum für Hochschuldidaktik (IZHD).<br />
In der unmittelbaren Folgezeit beriet ein "Initiativausschuß für Hochschuldidaktik"<br />
bei der Westdeutschen Rektorenkonferenz (WRK) über die Errichtung weiterer<br />
Institute für Hochschuldidaktik, und eine Arbeitsgruppe der Kultusministerkonferenz<br />
(KMK) unterbreitete Vorschläge zum Aufbau hochschuldidaktischer<br />
Fachzentren. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) befaßte sich mit der<br />
Anregung der Bundesregierung, einen Sonderforschungsbereich Hochschuldidaktik<br />
einzurichten und setzte 1971 eine eigene "Senatskommission für Hochschuldidaktik"<br />
ein. Analoge Impulse in den USA (Stichwort "faculty development") wurden<br />
rezipiert und gaben den Hochschuldidaktikern Anstöße für die eigene Etablierung<br />
an den jeweiligen Universitäten bzw. Hochschulen. Alle diese wesentlich von der<br />
Studenten- und Assistentenbewegung forcierten Initiativen zum Aufbau reformorientierter<br />
hochschuldidaktischer Einrichtungen wurden schließlich auch<br />
hochschulrechtlich verankert. In das Hochschulrahmengesetz von 1976 fand der<br />
Passus Eingang, wonach durch die Hochschulen "eine fach<strong>bezogene</strong> und fächerübergreifende<br />
Förderung der Hochschuldidaktik" zu gewährleisten sei - eine Forderung,<br />
die auch im 1987 novellierten und heute gültigen Gesetzestext wiederzufinden<br />
ist (vgl. Hochschulrahmengesetz 1987, § 4, Abs. 2, Ziff. 5).<br />
Im Osten ...<br />
ging der äußere Impuls 1958 von der III. Hochschulkonferenz der SED aus,<br />
der sich schon ein Jahr darauf mit einem ersten Signal zur lnstitutionalisierung verband,<br />
und zwar (wie angesichts der staatspolitischen Strukturen nicht anders zu<br />
erwarten) in Gestalt einer "Zentralen Kommission für Hochschulpädagogik", die<br />
im Mai 1960 beim damaligen Staatssekretariat für das Hoch- und Fachschulwesen<br />
ihre Arbeit aufnahm. Das Anliegen dieser Kommission bestand vor allem darin,<br />
die Gemeinschaftsarbeit von Fachwissenschaftlern verschiedener Disziplinen und<br />
Hochschulpädagogen anzuregen und zu fördern. Ergebnisse der Arbeit waren u.a.