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Inhalt DDR-bezogene Hochschulforschung ... - Peer Pasternack

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210 Jan-Hendrik Olbertz<br />

den neuen Ländern den nach der Vereinigung erreichten Ausbau der Erziehungswissenschaft.<br />

� Der nach wie vor hohe Anteil unbefristeter Arbeitsverhältnisse im akademischen<br />

Mittelbau (größtenteils durch die Übernahme von Mitarbeiterinnen und<br />

Mitarbeitern des <strong>DDR</strong>-Mittelbaus, der im <strong>DDR</strong>-Hochschulsystem ein eigenständiges<br />

akademisches Berufs- und Funktionsprofil verkörperte, vgl. Abschnitt<br />

5.3.) führt zur „Abriegelung“ dieser Stellen für junge, qualifikationsorientierte<br />

Kolleginnen und Kollegen, deren wissenschaftliche Laufbahn damit<br />

erschwert wird. Neben Einbußen im Hinblick auf die (demographisch veranlaßte)<br />

wissenschaftliche Nachwuchsförderung unterbleibt die mit einer sinnvollen<br />

Personalfluktuation beabsichtigte „Dynamisierung“ von Forschung und<br />

Lehre, wenn Lebenszeitverhältnisse fortgeschrieben werden, während für Qualifikationsstellen<br />

praktisch keine Kapazität mehr übrig bleibt.<br />

� Die Forderung des Hochschulrahmengesetzes nach einer dreijährigen Schulpraxis<br />

für die Besetzung von Professuren, die erziehungswissenschaftliche<br />

Aufgaben in der Lehrerbildung wahrnehmen (HRG, § 44, Abs. 3), ist nicht<br />

aufrechtzuerhalten. Letztlich sind alle erziehungswissenschaftlichen Arbeitsgebiete<br />

für die wissenschaftliche Grundlegung der Lehrerbildung bedeutsam,<br />

ohne daß sie ihre praktischen Bezüge immer unmittelbar auf die Schule richten<br />

können oder gar müssen. Schulpraxiserfahrungen für fachdidaktische Aufgaben<br />

sind ebenso wie Erfahrungen aus anderen pädagogischen Praxisfeldern für<br />

Erziehungswissenschaftler und -wissenschaftlerinnen sicher in vielen Fällen zu<br />

fordern, aber nicht durch gesetzliche Vorgaben (vgl. Plander 1996). Mit den<br />

Denominationen und den Besetzungsverfahren können die Fachbereiche in<br />

Ausübung ihrer wissenschaftlichen Autonomie selbst entsprechende Prioritäten<br />

setzen.<br />

� Unter Bezugnahme auf Punkt 5.1. wird empfohlen, ostdeutsche Bewerberinnen<br />

und Bewerber bei Stellenbesetzungsverfahren häufiger zu berücksichtigen. Die<br />

Dekane und Fakultäts- bzw. Fachbereichsräte sollten sich stärker dafür einsetzen,<br />

daß bei der Ausschreibung von Professuren und Mitarbeiterstellen insbesondere<br />

für Allgemeine Pädagogik, Didaktik, Fachdidaktiken, Pädagogische<br />

Psychologie und Sonderpädagogik auch Forschungsrichtungen aus der <strong>DDR</strong><br />

und Osteuropa berücksichtigt werden.<br />

� Im Hinblick auf die Förderung von Frauen für den erziehungswissenschaftlichen<br />

Nachwuchs wird empfohlen, Benachteiligungen abzubauen, indem insbesondere<br />

bei der Besetzung von C4-Professuren junge Erziehungswissenschaftlerinnen<br />

verstärkt berücksichtigt werden. Dazu bedarf es zusätzlicher Fördermöglichkeiten<br />

(z.B. Promotions- und Habilitationsstipendien) für den weiblichen<br />

akademischen Nachwuchs. Zur Förderung von Erziehungswissenschaftlerinnen<br />

sollten an allen erziehungswissenschaftlichen Fachbereichen bzw. Fakultäten<br />

Frauen- bzw. Gleichstellungsbeauftragte eingesetzt werden, deren

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