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Inhalt DDR-bezogene Hochschulforschung ... - Peer Pasternack

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Idee der Hochschule 19<br />

� Lehrende und Studierende sollten frei von aufgabensichernden finanziellen<br />

Belastungen ihren Tätigkeiten an der Hochschule nachgehen können. Das bedeutete<br />

staatliche Finanzierung von Lehre und Forschung, unbefristete Arbeitsverhältnisse<br />

(von wenigen Ausnahmen abgesehen) und ein System elternunabhängiger,<br />

nicht rückzahlpflichtiger Stipendien. Der Staat nahm sich in die<br />

Verantwortung für das Bereitstellen der Ressourcen 6 (mindestens mit diesem<br />

Aspekt ist eine Parallele zum hier in Rede stehenden Humboldt’schen Prinzip<br />

gegeben), erwartete aber nach <strong>DDR</strong>-‚Philosophie’ auch, dass die Akteure an<br />

Hochschulen ihre Aufgaben als gesellschaftlichen Auftrag ansehen sollten,<br />

über dessen Erfüllung sie rechenschaftspflichtig waren, um Planvorgaben einzuhalten<br />

und Fehlinvestitionen zu vermeiden.<br />

� Lehrende hatten die Möglichkeit, demokratische ‚Mitbestimmung’ bei der Erarbeitung<br />

von staatlichen Rahmenplänen in Lehre und Forschung auszuüben<br />

und waren weitgehend autonom im inhaltlichen Ausfüllen dieser Pläne, sofern<br />

sie nicht Wissenschaftlichkeit und Parteilichkeit in ihrer weltanschaulichen<br />

Gebundenheit zuwiderliefen. Studierende dagegen waren an eine straffe inhaltliche<br />

Reglementierung (mit sehr eingeschränkten Wahlmöglichkeiten) ihres<br />

Studiums gebunden, die eine zügige Absolvierung des Studiums sichern sollte,<br />

was nun wiederum nicht nur im Interesse des Staates lag, sondern auch von<br />

den Studierenden beabsichtigt wurde.<br />

� Viele weitere staatliche und parteipolitische Reglementierungen akademischer<br />

Selbstverwaltung (von Direktiven für die Verwendung von Fonds und den Ablauf<br />

des Studienjahres bis zu Reisebeschränkungen und Publikationsverboten)<br />

sollten von den Akteuren im Sinne von ‚Einsicht in gesellschaftliche Notwendigkeiten’,<br />

also als Ausdruck gesellschaftlicher Bewusstheit, freiwillig akzeptiert<br />

werden. Obwohl solche Restriktionen von Lehrenden wie von Studierenden<br />

als sehr belastend empfunden worden sind und geforderte Einsicht oftmals<br />

nur rhetorisch bedient wurde, hat sich die Mehrheit auch damit auf ihre Weise<br />

arrangiert. Wer die ‚Nische’ Hochschule erreicht hatte, erfreute sich eben doch<br />

im Vergleich zu anderen gesellschaftlichen Bereichen einer gewissen Freizügigkeit<br />

und wollte dieses, wenn auch kleine Privileg nicht aufs Spiel setzen.<br />

6 Diese grundsätzliche staatliche Verantwortung ist durch den latenten Mangel an Investitionen<br />

in den späteren Jahren der <strong>DDR</strong> und durch zunehmende generelle Knappheit an<br />

materiellen Ressourcen in allen gesellschaftlichen Bereichen, so auch im Hochschulwesen,<br />

nicht in Frage gestellt, wohl aber konterkariert worden.

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