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Inhalt DDR-bezogene Hochschulforschung ... - Peer Pasternack

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136 Anke Burkhardt<br />

schlüsse je nach dem Status der Hochschule als Universitäts- oder Fachhochschulabschluss<br />

bewertet (Fallgruppe 1 bzw. 3). Ausgenommen wurden die Abschlüsse<br />

von Offizieren für Finanzökonomie und Militärökonomie ("Diplomökonom"), die<br />

mit Hinweis auf den starken <strong>DDR</strong>-Bezug – wie zivile wirtschaftswissenschaftliche<br />

Abschlüsse generell – in die Fallgruppe 2 eingeordnet wurden.<br />

Bei der Bewertung der Abschlüsse an Hochschulen des MdI ging die KMK<br />

von den für die militärischen Abschlüsse aufgestellten Grundsätzen aus. Aufgrund<br />

der besonderen Ausrichtung auf das Wirtschafts- und Gesellschaftssystem der<br />

<strong>DDR</strong> und fehlender Vergleichbarkeit wurde gegen eine Anerkennung des an der<br />

Hochschule der Deutschen Volkspolizei und der Offiziershochschule des MdI-<br />

Bereitschaften erworbenen Abschlusses "Diplomstaatswissenschaftler" entschieden<br />

(Fallgruppe 5). Für den bis Mitte der 80er Jahre nach dreijährigem Studium vergebenen<br />

Abschluss "Staatswissenschaftler" (HSDVP) bzw. "Hochschulingenieurökonom"<br />

(OHS-Bereitschaften) ließ die KMK in Ausnahmefällen die Anerkennung in<br />

Abstimmung mit dem Pädagogischen Zentrum (Gutachterstelle) zu.<br />

Die bisher gültigen KMK-Beschlüsse werden gegenwärtig einer Überprüfung<br />

unterzogen, weil das Bundesverwaltungsgerichts 1997 in einem Grundsatzurteil<br />

(BVerwG 6 C 10.97) zu Gunsten einer breiteren Auslegung des Begriffs "Gleichwertigkeit"<br />

entschieden hat (Kultusministerkonferenz 1998). Mit Verweis auf die<br />

grundsätzliche Ausrichtung des Einigungsvertrages, den Prozess des Zusammenwachsens<br />

der Bevölkerung Ost und West in einem gemeinsamen Staats- und Wirtschaftssystem<br />

anzubahnen, wurde die bisherige Beschränkung der anerkennungswürdigen<br />

<strong>DDR</strong>-Abschlüsse auf fachlich weitestgehend kompatible Ausbildungsgänge<br />

gelockert. Gleichwertigkeit ist nach Auffassung des Gerichts bereits dann<br />

gegeben, "wenn ein Ausbildungsniveau festgestellt wird, das auch bei der Aufnahme<br />

neuer beruflicher Betätigung im weiteren fachlichen Feld, in dem der Abschluss<br />

erworben wurde, nach geeigneten individuellen Bemühungen um die Beseitigung<br />

vorhandener Defizite eine erfolgreiche selbständige Einarbeitung – ggf. unter Anleitung<br />

– in die beruflichen Anforderungen erwarten lässt". (zit. ebd., S. 1).<br />

Zu erwarten ist demnach eine Aufwertung der an Offiziershochschulen erworbenen<br />

Abschlüsse als "Hochschulökonom" und "Hochschulingenieurökonom" bzw.<br />

als "Diplomökonom" und "Diplomingenieurökonom". Profitieren könnten auch<br />

Absolventen ziviler Hochschulen wie die an der Humboldt-Universität zu Berlin<br />

und der Hochschule für Ökonomie Berlin ausgebildeten Offiziere für Finanzökonomie<br />

bzw. Militärökonomie und die am Militärgeschichtlichen Institut der <strong>DDR</strong><br />

ausgebildeten Historiker. Von den Abschlüssen der Militärakademie Dresden wird<br />

vermutlich der Abschluss der Offiziere des KfZ-Dienstes auf Grund des relativ hohen<br />

ingenieurwissenschaftlichen Ausbildungsanteils als gleichwertiger Fachhoch-

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