Inhalt DDR-bezogene Hochschulforschung ... - Peer Pasternack
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Militär- und Polizeihochschulen 135<br />
Ungeachtet systemgebundener Ausbildungselemente bescheinigte die KMK den<br />
ingenieurwissenschaftlichen Diplomabschlüssen an Offiziershochschulen aufgrund<br />
der soliden technisch-technologische Berufsbefähigung mehrheitlich Gleichwertigkeit<br />
mit einem Fachhochschulabschluss (Fallgruppe 3). Der Abschluss eines dreijährigen<br />
Studium mit Hochschulabschluss wurde mit dem Abschluss einer Fachhochschulvorläufereinrichtung<br />
gleichgesetzt. Über eine einjährige Zusatzausbildung<br />
oder über den Nachweis dreijähriger einschlägiger Berufserfahrung konnte im<br />
Wege der Nachdiplomierung ein Fachhochschulabschluss zuerkannt werden. Die<br />
anfängliche Beschränkung auf zivile Berufserfahrung wurde 1994 aufgehoben<br />
(Kultusministerkonferenz 1994). Unter Einbeziehung des Bundesministeriums der<br />
Verteidigung entschied die KMK, dass "es auch in der Bundeswehr in allen Teilstreitkräften<br />
– dienstpostenbezogen – dem Zivilbereich vergleichbare, einschlägige<br />
Tätigkeiten, die eine Nachdiplomierung rechtfertigen können", gibt. In bezug auf<br />
den Dienst in der NVA wurde die Anerkennung aufgrund des Spezialisierungsgrades<br />
der Tätigkeiten an eine Einzelfallprüfung gebunden.<br />
Der Abschluss eines Diplomstudiums im Ausbildungsprofil Kommandeur sowie<br />
die Abschlüsse "Diplomökonom" und "Diplomingenieurökonom" wurden in<br />
der Regel der Fallgruppe 4 zugeordnet. Abschlüssen der überwiegend politisch-dieologisch<br />
ausgerichteten Ausbildung von Politoffizieren – "Diplomgesellschaftswissenschaftler"<br />
oder "Diplomstaatswissenschaftler" – wurde die Anerkennung als<br />
Hochschulabschluss der Bundesrepublik versagt (Fallgruppe 5).<br />
Hinsichtlich der Abschlüsse des postgradualen Studiums von Hochschulabsolventen<br />
an militärakademischen Einrichtungen entschied die KMK aufgrund von<br />
Staatsnähe und Systemgebundenheit bzw. mangels ziviler Vergleichbarkeit gegen<br />
eine Anerkennung. Die an der Militärakademie Dresden erworbenen Abschlüsse<br />
für den Einsatz als Kommandeur, Stabsoffizier ("Diplommilitärwissenschaftler")<br />
oder Stellvertreter des Kommandeurs für Technik und Bewaffnung ("Diplomingenieur")<br />
wurden in die Fallgruppe 5 eingeordnet. Lediglich der Abschluss als Offizier<br />
für Kfz-Dienst ("Diplomingenieur") bescheinigte die KMK Niveaugleichheit<br />
mit einem Fachhochschulabschluss (Fallgruppe 4). Der postgradualen Ausbildung<br />
von Politoffizieren an der Militärpolitischen Hochschule Berlin-Grünau zum "Diplomgesellschaftswissenschaftler",<br />
"Diplomlehrer für Marxismus-Leninismus" und<br />
"Diplomkulturwissenschaftler" sprach die KMK die Gleichwertigkeit ab (Fallgruppe<br />
5).<br />
In bezug auf die militärische Ausbildung an zivilen Hochschulen kam die<br />
KMK zu dem Schluss, dass es hinsichtlich Dauer, <strong>Inhalt</strong> und Diplombezeichnungen<br />
keine gravierenden Abweichungen vom zivilen Studium gab. Dementsprechend<br />
entschied sie sich für eine Gleichbehandlung. In der Regel wurden die Ab-