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Inhalt DDR-bezogene Hochschulforschung ... - Peer Pasternack

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Militär- und Polizeihochschulen 135<br />

Ungeachtet systemgebundener Ausbildungselemente bescheinigte die KMK den<br />

ingenieurwissenschaftlichen Diplomabschlüssen an Offiziershochschulen aufgrund<br />

der soliden technisch-technologische Berufsbefähigung mehrheitlich Gleichwertigkeit<br />

mit einem Fachhochschulabschluss (Fallgruppe 3). Der Abschluss eines dreijährigen<br />

Studium mit Hochschulabschluss wurde mit dem Abschluss einer Fachhochschulvorläufereinrichtung<br />

gleichgesetzt. Über eine einjährige Zusatzausbildung<br />

oder über den Nachweis dreijähriger einschlägiger Berufserfahrung konnte im<br />

Wege der Nachdiplomierung ein Fachhochschulabschluss zuerkannt werden. Die<br />

anfängliche Beschränkung auf zivile Berufserfahrung wurde 1994 aufgehoben<br />

(Kultusministerkonferenz 1994). Unter Einbeziehung des Bundesministeriums der<br />

Verteidigung entschied die KMK, dass "es auch in der Bundeswehr in allen Teilstreitkräften<br />

– dienstpostenbezogen – dem Zivilbereich vergleichbare, einschlägige<br />

Tätigkeiten, die eine Nachdiplomierung rechtfertigen können", gibt. In bezug auf<br />

den Dienst in der NVA wurde die Anerkennung aufgrund des Spezialisierungsgrades<br />

der Tätigkeiten an eine Einzelfallprüfung gebunden.<br />

Der Abschluss eines Diplomstudiums im Ausbildungsprofil Kommandeur sowie<br />

die Abschlüsse "Diplomökonom" und "Diplomingenieurökonom" wurden in<br />

der Regel der Fallgruppe 4 zugeordnet. Abschlüssen der überwiegend politisch-dieologisch<br />

ausgerichteten Ausbildung von Politoffizieren – "Diplomgesellschaftswissenschaftler"<br />

oder "Diplomstaatswissenschaftler" – wurde die Anerkennung als<br />

Hochschulabschluss der Bundesrepublik versagt (Fallgruppe 5).<br />

Hinsichtlich der Abschlüsse des postgradualen Studiums von Hochschulabsolventen<br />

an militärakademischen Einrichtungen entschied die KMK aufgrund von<br />

Staatsnähe und Systemgebundenheit bzw. mangels ziviler Vergleichbarkeit gegen<br />

eine Anerkennung. Die an der Militärakademie Dresden erworbenen Abschlüsse<br />

für den Einsatz als Kommandeur, Stabsoffizier ("Diplommilitärwissenschaftler")<br />

oder Stellvertreter des Kommandeurs für Technik und Bewaffnung ("Diplomingenieur")<br />

wurden in die Fallgruppe 5 eingeordnet. Lediglich der Abschluss als Offizier<br />

für Kfz-Dienst ("Diplomingenieur") bescheinigte die KMK Niveaugleichheit<br />

mit einem Fachhochschulabschluss (Fallgruppe 4). Der postgradualen Ausbildung<br />

von Politoffizieren an der Militärpolitischen Hochschule Berlin-Grünau zum "Diplomgesellschaftswissenschaftler",<br />

"Diplomlehrer für Marxismus-Leninismus" und<br />

"Diplomkulturwissenschaftler" sprach die KMK die Gleichwertigkeit ab (Fallgruppe<br />

5).<br />

In bezug auf die militärische Ausbildung an zivilen Hochschulen kam die<br />

KMK zu dem Schluss, dass es hinsichtlich Dauer, <strong>Inhalt</strong> und Diplombezeichnungen<br />

keine gravierenden Abweichungen vom zivilen Studium gab. Dementsprechend<br />

entschied sie sich für eine Gleichbehandlung. In der Regel wurden die Ab-

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