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Inhalt DDR-bezogene Hochschulforschung ... - Peer Pasternack

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132 Anke Burkhardt<br />

Der Hochschulzugang unterlag generell dem Delegierungsprinzip. Für die Bereitstellung<br />

der Auszubildenden – die sogenannte Schulbeschickung – hatten die Bezirksbehörden<br />

der Deutschen Volkspolizei gemäß zentraler Vorgaben Sorge zu<br />

tragen. Vorausgesetzt wurden SED-Mitgliedschaft und politische Bewährung in<br />

Organen des MdI, politische, charakterliche und fachliche Eignung, Versetzungsbereitschaft,<br />

Abschluss einer Offiziers- bzw. Fachschule des MdI oder Abitur und<br />

Berufsausbildung sowie mehrjährige einschlägige Berufspraxis. Die Auslastung<br />

der Ausbildungskapazität lag in den 80er Jahren bei etwa 90 Prozent (BA-DH,<br />

46870).<br />

Im Vorfeld des Studiums fand eine Eignungsprüfung in Form eines einjährigen<br />

berufsbegleitenden Vorbereitungsprogramms statt. Bis Mitte der 80er verließen die<br />

Absolventen die Hochschule als "Staatswissenschaftler". Ab 1987 betrug die Studiendauer<br />

für Fachschulabsolventen im Direktstudium zwei und im Fernstudium<br />

drei Jahre. Abiturienten mit Berufsausbildung hatten ein dreijähriges Direktstudium<br />

oder fünfjähriges Fernstudium zu absolvieren. Das Studium schloss mit dem akademischen<br />

Grad "Diplomstaatswissenschaftler" ab (BMI-B, 19.6.1987).<br />

In den beiden Ausbildungsrichtungen Deutsche Volkspolizei und Strafvollzug<br />

sah der Studienplan ein Drittel (zweijähriges Studium) bzw. ein Viertel (dreijähriges<br />

Studium) der Studienzeit für das Hauptfach Marxismus-Leninismus vor. Der<br />

Anteil war damit höher als an Offiziershochschulen der NVA. Das Studium von<br />

Theorie und Praxis polizeilicher Führungsarbeit nahm in etwa die Hälfte der Studienzeit<br />

ein, Sport und Russischausbildung jeweils vier bis fünf Prozent. Die Berufslaufbahn<br />

der Absolventen, die sich durch eine hohe Verbleibsquote im Polizeidienst<br />

auszeichnete, wurde über sogenannte Kadereinsatz- und Entwicklungspläne<br />

der Verwaltung Kader des MdI gesteuert. Haupteinsatzgebiete waren Leitungspositionen<br />

in Volkspolizei-Kreisämtern (VPKÄ) und Bezirksbehörden der DVP<br />

(BDVP).<br />

Von den Angehörigen des Lehrkörpers wurde der Abschluss eines Hochschulstudiums<br />

erwartet. Die Hochschullehrerberufung setzte wie allgemein üblich die<br />

Promotion voraus. Die hochschuldidaktische Qualifizierung der Lehrkräfte erfolgte<br />

in einem zweijährigen postgradualen Studium mit Hochschulteilabschluss auf dem<br />

Gebiet Pädagogik/Psychologie an der HSDVP. Im Unterschied zum nichtwissenschaftlichen<br />

Personal, für das zur Hälfte Zivilkraftstellen vorgesehen waren, erfolgte<br />

die Beschäftigung als Wissenschaftler ausschließlich im Dienstverhältnis. Die<br />

Betreuungsrelation bewegte sich in den Größenordnungen des zivilen Hochschulwesens.<br />

Der Hochschullehreranteil am wissenschaftlichen Personal entsprach mit<br />

rd. 22 Prozent zivilem Standard. Mit einem ca. 45prozentigen Anteil promovierter

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