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Inhalt DDR-bezogene Hochschulforschung ... - Peer Pasternack

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130 Anke Burkhardt<br />

zu erwerben. Berufsoffiziere absolvierten als "Offiziersschüler" an der Offiziershochschule<br />

des MdI-Bereitschaften, den Offiziershochschulen der NVA oder zivilen<br />

Hochschulen mit anschließendem militärischen Zusatzstudium eine Hochschulausbildung,<br />

die mit einer zivilen Berufsbezeichnung und der Ernennung zu einem<br />

Offiziersdienstgrad abschloss. Analog der Regelungen für NVA-Angehörige war<br />

bei "hervorragenden Leistungen und Verdiensten oder besonderen Fähigkeiten und<br />

Spezialkenntnissen" die Übernahme in das Dienstverhältnis Unterführer auf Zeit,<br />

Berufsunterführer oder Berufsoffizier auch ohne Ausbildung zulässig.<br />

Der Berufsdienst in den Kasernierten Einheiten war mit der Pflicht zur Weiterbildung<br />

auf politischem, militärischem, polizeifachlichem und wissenschaftlichtechnischem<br />

Gebiet verbunden. Im Regelfall wurde dieser Forderung in Form des<br />

Selbststudiums, der praktischen Dienstausübung, des Besuchs von Lehreinrichtungen<br />

des MdI, der NVA oder entsprechender Schulen im sozialistischen Ausland<br />

und in Ausnahmefällen von zivilen Fach- oder Hochschulen nachgekommen.<br />

Die postgraduale Ausbildung von Führungskräften, die bereits ein Hochschulstudium<br />

absolviert hatten, und die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses<br />

erfolgte im wesentlichen an der Militärakademie Dresden.<br />

Hochschule der Deutschen Volkspolizei<br />

Die Offiziersausbildung in den Richtungen Deutsche Volkspolizei und Strafvollzug<br />

fand im Direkt- und Fernstudium an der Hochschule der Deutschen Volkspolizei<br />

"Karl Liebknecht" Berlin-Grünau (HSDVP) statt. Die 1962 auf Beschluss des Ministerrats<br />

gegründete Hochschule hatte den Auftrag, "Offiziershörer zu Staatsfunktionären<br />

zu erziehen, die fähig sind, die Beschlüsse der Sozialistischen Einheitspartei<br />

Deutschlands, die gesetzlichen Bestimmungen der Volkskammer, des Staatsrates,<br />

des Ministerrates, und die Befehle und Weisungen des Ministers des Innern<br />

durchzusetzen" sowie "durch eine systematische Forschungsarbeit die staatliche<br />

und gesellschaftliche Tätigkeit zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und<br />

Ordnung aktiv zu unterstützen" (BA-DH, 45141).<br />

Über die Lehre und die Einbeziehung der Offiziershörer in den Forschungsprozess<br />

sollte eine möglichst zügige Überführung der zumeist anwendungsorientierten<br />

Forschungsergebnisse in die polizeiliche Praxis gewährleistet werden. Die<br />

Einrichtung unterstand dem Minister des Innern, der auch für den Erlass des Statuts,<br />

die Bestätigung der Lehrprogramme und Prüfungsordnungen sowie die Ernennung<br />

des Lehrkörpers und die Besetzung der Leitungsfunktionen zuständig war.<br />

Ihr Wissenschaftlicher Rat besaß das Recht zur Verleihung akademischer Grade<br />

und der Facultas docendi. Sie war mit einer Fachbibliothek und einer Informations-

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