Inhalt DDR-bezogene Hochschulforschung ... - Peer Pasternack
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130 Anke Burkhardt<br />
zu erwerben. Berufsoffiziere absolvierten als "Offiziersschüler" an der Offiziershochschule<br />
des MdI-Bereitschaften, den Offiziershochschulen der NVA oder zivilen<br />
Hochschulen mit anschließendem militärischen Zusatzstudium eine Hochschulausbildung,<br />
die mit einer zivilen Berufsbezeichnung und der Ernennung zu einem<br />
Offiziersdienstgrad abschloss. Analog der Regelungen für NVA-Angehörige war<br />
bei "hervorragenden Leistungen und Verdiensten oder besonderen Fähigkeiten und<br />
Spezialkenntnissen" die Übernahme in das Dienstverhältnis Unterführer auf Zeit,<br />
Berufsunterführer oder Berufsoffizier auch ohne Ausbildung zulässig.<br />
Der Berufsdienst in den Kasernierten Einheiten war mit der Pflicht zur Weiterbildung<br />
auf politischem, militärischem, polizeifachlichem und wissenschaftlichtechnischem<br />
Gebiet verbunden. Im Regelfall wurde dieser Forderung in Form des<br />
Selbststudiums, der praktischen Dienstausübung, des Besuchs von Lehreinrichtungen<br />
des MdI, der NVA oder entsprechender Schulen im sozialistischen Ausland<br />
und in Ausnahmefällen von zivilen Fach- oder Hochschulen nachgekommen.<br />
Die postgraduale Ausbildung von Führungskräften, die bereits ein Hochschulstudium<br />
absolviert hatten, und die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses<br />
erfolgte im wesentlichen an der Militärakademie Dresden.<br />
Hochschule der Deutschen Volkspolizei<br />
Die Offiziersausbildung in den Richtungen Deutsche Volkspolizei und Strafvollzug<br />
fand im Direkt- und Fernstudium an der Hochschule der Deutschen Volkspolizei<br />
"Karl Liebknecht" Berlin-Grünau (HSDVP) statt. Die 1962 auf Beschluss des Ministerrats<br />
gegründete Hochschule hatte den Auftrag, "Offiziershörer zu Staatsfunktionären<br />
zu erziehen, die fähig sind, die Beschlüsse der Sozialistischen Einheitspartei<br />
Deutschlands, die gesetzlichen Bestimmungen der Volkskammer, des Staatsrates,<br />
des Ministerrates, und die Befehle und Weisungen des Ministers des Innern<br />
durchzusetzen" sowie "durch eine systematische Forschungsarbeit die staatliche<br />
und gesellschaftliche Tätigkeit zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und<br />
Ordnung aktiv zu unterstützen" (BA-DH, 45141).<br />
Über die Lehre und die Einbeziehung der Offiziershörer in den Forschungsprozess<br />
sollte eine möglichst zügige Überführung der zumeist anwendungsorientierten<br />
Forschungsergebnisse in die polizeiliche Praxis gewährleistet werden. Die<br />
Einrichtung unterstand dem Minister des Innern, der auch für den Erlass des Statuts,<br />
die Bestätigung der Lehrprogramme und Prüfungsordnungen sowie die Ernennung<br />
des Lehrkörpers und die Besetzung der Leitungsfunktionen zuständig war.<br />
Ihr Wissenschaftlicher Rat besaß das Recht zur Verleihung akademischer Grade<br />
und der Facultas docendi. Sie war mit einer Fachbibliothek und einer Informations-