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Inhalt DDR-bezogene Hochschulforschung ... - Peer Pasternack

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Militär- und Polizeihochschulen 127<br />

Der Dienst in den Kasernierten Einheiten war gesetzlich dem Wehrdienst<br />

gleichgestellt. Es galt eine gesonderte Dienstlaufbahnordnung, die sich eng an die<br />

gesetzlichen Regelungen für den militärischen Bereich anlehnte. Im Unterschied<br />

zur Schutzfunktion der polizeifachlichen Organe des MdI, leisteten die Kasernierten<br />

Einheiten "an der Seite der Nationalen Volksarmee und der anderen Schutz-<br />

und Sicherheitsorgane der Deutschen Demokratischen Republik sowie fest verbunden<br />

mit den Armeen und Sicherheitsorganen der Sowjetunion und der anderen verbündeten<br />

sozialistischen Länder" (Anordnung des Nationalen Verteidigungsrates<br />

1982a) einen Beitrag zur "Landesverteidigung". Im Dienstverhältnis standen<br />

Wachtmeister, Unterführer auf Zeit, Berufsunterführer und Berufsoffiziere. Der<br />

Dienst als Wachtmeister entsprach dem NVA-Grundwehrdienst. Unterführer auf<br />

Zeit leisteten freiwillig einen mindestens dreijährigen Dienst. Sie konnten bis zum<br />

Dienstgrad Hauptwachtmeister befördert werden. Für Berufsunterführer betrug die<br />

Mindestdienstverpflichtung 10 Jahre, für Berufsoffiziere 25 Jahre. Die Dauer der<br />

Dienstverpflichtung war deckungsgleich mit Regelungen für Offiziere auf Zeit,<br />

Berufsunteroffiziere und Berufsoffiziere der NVA und der Grenztruppen.<br />

3.2. System der polizeidienstlichen Aus- und Weiterbildung<br />

Die o.g. Funktionsteilung hatte eine differenzierte Aus- und Weiterbildung der<br />

Schutz- und Sicherheitskräfte des MdI zur Folge. Für den polizeifachlichen Bereich<br />

war eine Orientierung an hierarchischen Laufbahnstufen kennzeichnend. Das System<br />

gliederte sich in den 80er Jahren wie folgt:<br />

� Berufsausbildung für Dienststellungen der unteren Laufbahn,<br />

� Fachschulstudium für Dienststellungen der mittleren Laufbahn,<br />

� Hochschulstudium mit Hochschul- bzw. Diplomabschluss für Dienststellungen<br />

der höheren Laufbahn,<br />

� Weiterbildung in Form von Lehrgängen, Zusatz-, Teil- oder postgradualem<br />

Studium, darunter der "Höheren akademischen Kurs" für Führungskräfte<br />

sowie<br />

� die planmäßige Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, im Regelfall<br />

über die Aspirantur.<br />

Die Dienstbefähigung für die untere Laufbahnstufe wurde über die mehrmonatige<br />

Grundausbildung an Polizeischulen (Volkspolizei-, Verkehrspolizei-, Transportpolizei-,<br />

Feuerwehr- oder Strafvollzugsschule), die praktische Ausbildung in ausgewählten<br />

Dienststellen und falls erforderlich über die mehrmonatige Zusatzausbildung<br />

an Spezialschulen des MdI (z.B. Schule des Nachrichtenwesens, Spezialschule<br />

für Diensthundwesen) erworben. In den Bereichen Versorgungsdienste, Nach-

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