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Inhalt DDR-bezogene Hochschulforschung ... - Peer Pasternack

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14 Gertraude Buck-Bechler<br />

ausfindig zu machen. Dieses Anliegen ist bisherigen Untersuchungen zum <strong>DDR</strong>-<br />

Hochschulsystem nur eher mittelbar zu entnehmen.<br />

Eine ausschlaggebende Ursache dafür dürfte sein, dass historisch konkrete<br />

Zwecke für die Organisation Hochschule selten so explizit zu finden sind, wie ihre<br />

Strukturen Gestalt annehmen. Im Ergebnis gesellschaftlicher Auseinandersetzungen<br />

um die Organisation Hochschule, die sich vor allem aus politisch-ideologischen,<br />

ökonomischen, wissenschafts- und bildungstheoretischen sowie kulturhistorischen<br />

Motiven speisen, entwickelt sich eher eine Gemengelage von Zwecken als<br />

eindeutig belegbare Zielsetzungen. Die systeminternen und -externen Gruppierungen<br />

in diesen Prozessen des Interessenkonflikts und der mehr oder weniger gelungenen<br />

Konsensbildung zwischen widersprüchlichen Interessenlagen sind um so<br />

vielfältiger, je stärker die Organisation Hochschule in das gesellschaftliche Ganze<br />

integriert ist, was spätestens in modernen Gesellschaften mit der als öffentliche<br />

Körperschaft verfassten Hochschule zu einem vielfältigen Geflecht von Interessen-<br />

und Funktionsbezügen führt. Zur Erhellung von Zweckbestimmungen lassen sich<br />

mindestens drei Erklärungsmuster heranziehen:<br />

� kulturkreisspezifische universitäre Traditionen (etwa die Humboldt’sche<br />

Universitätsreform in Deutschland)<br />

� funktionale Beziehungen des Hochschulsystems im gesellschaftlichen Kontextsystem<br />

(dazu zählen mindestens Qualifizierungs- und Bildungsfunktion,<br />

soziale Selektions- und Integrationsfunktion, Wissenschafts- und Infrastrukturfunktion,<br />

staatliche Legitimationsfunktion und Selbsterhaltungsfunktion<br />

2 ), die die Aufgaben der Hochschulen sowohl gegenüber anderen gesellschaftlichen<br />

Teilsystemen als auch im Interesse des eigenen Fortbestehens<br />

markieren<br />

� staatliche und politische Programme, die Schwerpunkte in den Funktionsbezügen<br />

setzen und damit bei Hochschulen in öffentlicher Trägerschaft in besonderer<br />

Weise das Verhältnis von Selbststeuerung und Fremdsteuerung,<br />

von Hochschule und Staat charakterisieren.<br />

Allein diese Aufzählung lässt bereits erkennen, dass sich die Zwecke eines Hochschulsystems<br />

nicht eindeutig aus bestimmten Interessenlagen anleiten lassen, und<br />

sie macht teilweise erklärbar, warum in der Hochschulpraxis neben präzisen Ausformulierungen<br />

von Zwecken ebenso sehr verschwommene Leitideen für das Handeln<br />

der Akteure in ihrer Organisation zu finden sind. 3<br />

2 Vgl. Pöllauer (1997); Franke (1999).<br />

3 Dass dieser Umstand u.a. auch dazu führt, dass Akteure in den Hochschulen auf dieser<br />

Basis nur sehr schwer ein korporatives Bewusstsein entwickeln können, sei hier nur am<br />

Rande erwähnt. Eine ausführlichere Erörterung würde vom eigentlichen Gegenstand dieser<br />

Darstellung ablenken.

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