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Inhalt DDR-bezogene Hochschulforschung ... - Peer Pasternack

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Militär- und Polizeihochschulen 121<br />

rufs-, Fach- und Hochschulen gesetzlich zur Vorbereitung der Schüler, Lehrlinge<br />

und Studenten auf den Wehrdienst verpflichtet waren (Gesetz über den Wehrdienst,<br />

§ 5), konnte hierbei ein gewisses Maß an Vorkenntnissen vorausgesetzt werden. Es<br />

folgte die Qualifizierung zum Gruppenführer. Die Zugführerausbildung fand<br />

schwerpunktmäßig im 2. Studienjahr statt. Das 3. Studienjahr diente der Kompaniechefausbildung.<br />

Der Offiziersprüfung ging ein mehrwöchiges Truppenpraktikum<br />

voraus, das in der Regel den Einsatz als Zugführer einschloss. Bei der Personalplanung<br />

setzte die militärische Führung eine 20prozentige Fluktuationsquote<br />

von Studienbeginn bis zum Truppeneinsatz der Offiziere an (MA-F, DVL 4-<br />

15/51615). Einzelangaben lassen auf eine Studienerfolgsquote von 85 Prozent und<br />

damit auf eine ähnliche Situation wie an zivilen Hochschulen schließen.<br />

Ende der 80er Jahre war schätzungsweise jeder zehnte wissenschaftliche Mitarbeiter<br />

und jeder fünfte Leiter an den Offiziershochschulenpromoviert, wobei B-<br />

Promotionen die Ausnahme darstellten. In der allgemeinen Grundlagenausbildung<br />

wurden auch zivile Lehrkräfte eingesetzt, die im Durchschnitt über ein höheres<br />

Qualifikationsniveau verfügten. Der explizite Praxisbezug der Ausbildung an Offiziershochschulen<br />

kam u.a. in einem vergleichsweise geringen Hochschullehreranteil<br />

am Lehr- und Forschungspersonal und einer Konzentration auf anwendungs<strong>bezogene</strong><br />

Forschungsthemen zum Ausdruck. Mit der 1982er Hochschulkonferenz<br />

wurde zwar auf die verstärkte Beachtung gesellschaftswissenschaftlicher, militärtechnischer<br />

und -wissenschaftlicher Fragestellungen orientiert (Hoffmann, S. 52),<br />

trotzdem behielt die Sicherung des wissenschaftlichen Vorlaufs für die Erziehung<br />

und Ausbildung Vorrang. Die Forschungsplanung erfolgte wie auch im zivilen Bereich<br />

in Form von Fünfjahresplänen und Jahresplänen. Forschungsthemen von besonderer<br />

militärischer und politischer Relevanz wurden durch den Zentralen Forschungsplan<br />

des MfNV erfasst.<br />

Die Wissenschaftlichen Räte der Offiziershochschulen hatten kein Promotionsrecht,<br />

verfügten jedoch über das Recht zur Erteilung der Facultas docendi. Die Heranbildung<br />

der erforderlichen Nachwuchskräfte über die planmäßige oder außerplanmäßige<br />

Aspirantur an militärakademischen Einrichtungen, zivilen Hochschulen,<br />

Lehr- und Forschungseinrichtungen der SED wurde über "Kaderentwicklungsprogramme"<br />

gesteuert. Themenfindung, Nachwuchsbetreuung und kollektive Beratung<br />

der Forschungsergebnisse erfolgte zum Teil vor Ort.<br />

Die Zusammenarbeit mit zivilen Hochschulen basierte auf langfristigen Partnerschaftsvereinbarungen,<br />

die durch Maßnahmepläne für das jeweilige Studienjahr<br />

untersetzt wurden. Gemeinschaftsvorhaben wurden in der Regel durch die Sektion<br />

bzw. die Wissenschaftsbereiche eigenständig realisiert. Die zivilen Hochschulen<br />

leisteten ihren Beitrag in Form der Weiterbildung des Militärpersonals auf solchen

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