Inhalt DDR-bezogene Hochschulforschung ... - Peer Pasternack
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Militär- und Polizeihochschulen 121<br />
rufs-, Fach- und Hochschulen gesetzlich zur Vorbereitung der Schüler, Lehrlinge<br />
und Studenten auf den Wehrdienst verpflichtet waren (Gesetz über den Wehrdienst,<br />
§ 5), konnte hierbei ein gewisses Maß an Vorkenntnissen vorausgesetzt werden. Es<br />
folgte die Qualifizierung zum Gruppenführer. Die Zugführerausbildung fand<br />
schwerpunktmäßig im 2. Studienjahr statt. Das 3. Studienjahr diente der Kompaniechefausbildung.<br />
Der Offiziersprüfung ging ein mehrwöchiges Truppenpraktikum<br />
voraus, das in der Regel den Einsatz als Zugführer einschloss. Bei der Personalplanung<br />
setzte die militärische Führung eine 20prozentige Fluktuationsquote<br />
von Studienbeginn bis zum Truppeneinsatz der Offiziere an (MA-F, DVL 4-<br />
15/51615). Einzelangaben lassen auf eine Studienerfolgsquote von 85 Prozent und<br />
damit auf eine ähnliche Situation wie an zivilen Hochschulen schließen.<br />
Ende der 80er Jahre war schätzungsweise jeder zehnte wissenschaftliche Mitarbeiter<br />
und jeder fünfte Leiter an den Offiziershochschulenpromoviert, wobei B-<br />
Promotionen die Ausnahme darstellten. In der allgemeinen Grundlagenausbildung<br />
wurden auch zivile Lehrkräfte eingesetzt, die im Durchschnitt über ein höheres<br />
Qualifikationsniveau verfügten. Der explizite Praxisbezug der Ausbildung an Offiziershochschulen<br />
kam u.a. in einem vergleichsweise geringen Hochschullehreranteil<br />
am Lehr- und Forschungspersonal und einer Konzentration auf anwendungs<strong>bezogene</strong><br />
Forschungsthemen zum Ausdruck. Mit der 1982er Hochschulkonferenz<br />
wurde zwar auf die verstärkte Beachtung gesellschaftswissenschaftlicher, militärtechnischer<br />
und -wissenschaftlicher Fragestellungen orientiert (Hoffmann, S. 52),<br />
trotzdem behielt die Sicherung des wissenschaftlichen Vorlaufs für die Erziehung<br />
und Ausbildung Vorrang. Die Forschungsplanung erfolgte wie auch im zivilen Bereich<br />
in Form von Fünfjahresplänen und Jahresplänen. Forschungsthemen von besonderer<br />
militärischer und politischer Relevanz wurden durch den Zentralen Forschungsplan<br />
des MfNV erfasst.<br />
Die Wissenschaftlichen Räte der Offiziershochschulen hatten kein Promotionsrecht,<br />
verfügten jedoch über das Recht zur Erteilung der Facultas docendi. Die Heranbildung<br />
der erforderlichen Nachwuchskräfte über die planmäßige oder außerplanmäßige<br />
Aspirantur an militärakademischen Einrichtungen, zivilen Hochschulen,<br />
Lehr- und Forschungseinrichtungen der SED wurde über "Kaderentwicklungsprogramme"<br />
gesteuert. Themenfindung, Nachwuchsbetreuung und kollektive Beratung<br />
der Forschungsergebnisse erfolgte zum Teil vor Ort.<br />
Die Zusammenarbeit mit zivilen Hochschulen basierte auf langfristigen Partnerschaftsvereinbarungen,<br />
die durch Maßnahmepläne für das jeweilige Studienjahr<br />
untersetzt wurden. Gemeinschaftsvorhaben wurden in der Regel durch die Sektion<br />
bzw. die Wissenschaftsbereiche eigenständig realisiert. Die zivilen Hochschulen<br />
leisteten ihren Beitrag in Form der Weiterbildung des Militärpersonals auf solchen