Inhalt DDR-bezogene Hochschulforschung ... - Peer Pasternack
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116 Anke Burkhardt<br />
bildet. Als Offiziersschüler absolvierten sie einen Lehrgang an Offiziershochschulen,<br />
dessen erfolgreicher Abschluss mit der Ernennung zum ersten Offiziersdienstgrad<br />
verbunden war. Die Ausbildung von Berufsunteroffizieren bzw. -offizieren<br />
fand auf Meister-, Fachschul- und Hochschulniveau statt:<br />
� Die Ausbildung zum Berufsunteroffizier setzte eine mindestens zehnjährige<br />
Dienstverpflichtung voraus. In der Dienststellung und in Lehrgängen an militärischen<br />
oder zivilen Bildungseinrichtungen erwarben die Unteroffiziersschüler<br />
eine staatlich anerkannte Meisterqualifikation. Es folgte die Ernennung zum<br />
Unteroffizier.<br />
� Die Qualifizierung für die Dienststellung Fähnrich entsprach Fachschulniveau.<br />
Sie setzte die Verpflichtung zu fünfzehnjähriger Dienstzeit voraus. Die Ausbildung<br />
fand zum einen in Form des Studiums von Fähnrichschülern an NVA-<br />
Fach- bzw. -Hochschulen oder zivilen Fachschulen mit militärischem Ergänzungsprofil<br />
statt. Zum anderen stand berufserfahrenen Unteroffizieren der Besuch<br />
des kürzeren Fähnrichlehrgangs offen. Fährichschüler bzw. Unteroffiziere<br />
erhielten mit dem Abschluss der Ausbildung eine zivile Berufsbezeichnung<br />
und die Ernennung zu einem Fähnrichdienstgrad.<br />
� Berufsoffiziere waren Hochschulabsolventen, die sich für eine mindestens<br />
25jährige Dienstzeit entschieden hatten.<br />
Der Berufsdienst schloss die gesetzlich verankerte Verpflichtung zur Weiterbildung<br />
auf politischem, militärischem, spezialfachlichem und wissenschaftlich-technischem<br />
Gebiet ein. Aktualisierung und Erweiterung der Kenntnisse und Fertigkeiten<br />
erfolgten in der Dienststellung, durch den Besuch militärischer Lehreinrichtungen<br />
der NVA, der Zivilverteidigung oder anderer sozialistischer Staaten, im Selbststudium<br />
bzw. im Fern- oder Direktstudium an zivilen Hoch- bzw. Fachschulen (Anordnung<br />
des Nationalen Verteidigungsrates 1982b, § 24).<br />
Die Aus- und Weiterbildung von Berufsoffizieren gliederte sich im wesentlichen<br />
in<br />
� das Hochschulstudium mit Hochschul- bzw. Diplomabschluss,<br />
� die sogenannte militärakademische Ausbildung in Form eines postgradualen<br />
Studiums mit Diplomabschluss,<br />
� die planmäßige Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie<br />
� die berufsbegleitende Weiterbildung, darunter den "Höheren akademischen<br />
Kurs Höheren akademischen Kurs für Führungskräfte für Führungskräfte.<br />
Im Zentrum der Hochschulausbildung stand das anfangs drei-, später vierjährige<br />
Direktstudium an Offiziershochschulen, dessen Absolventen als Kommandeure,<br />
Stabsoffiziere oder Politoffiziere der Waffengattungen, Spezialtruppen und Dienste<br />
der NVA bzw. der Zivilverteidigung eingesetzt wurden.<br />
Im Truppendienst bewährte Berufsoffiziere mit Hochschulabschluss, die Führungsfunktionen<br />
übernehmen sollten, wurden zu einem mehrjährigen postgradualen