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Inhalt DDR-bezogene Hochschulforschung ... - Peer Pasternack

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116 Anke Burkhardt<br />

bildet. Als Offiziersschüler absolvierten sie einen Lehrgang an Offiziershochschulen,<br />

dessen erfolgreicher Abschluss mit der Ernennung zum ersten Offiziersdienstgrad<br />

verbunden war. Die Ausbildung von Berufsunteroffizieren bzw. -offizieren<br />

fand auf Meister-, Fachschul- und Hochschulniveau statt:<br />

� Die Ausbildung zum Berufsunteroffizier setzte eine mindestens zehnjährige<br />

Dienstverpflichtung voraus. In der Dienststellung und in Lehrgängen an militärischen<br />

oder zivilen Bildungseinrichtungen erwarben die Unteroffiziersschüler<br />

eine staatlich anerkannte Meisterqualifikation. Es folgte die Ernennung zum<br />

Unteroffizier.<br />

� Die Qualifizierung für die Dienststellung Fähnrich entsprach Fachschulniveau.<br />

Sie setzte die Verpflichtung zu fünfzehnjähriger Dienstzeit voraus. Die Ausbildung<br />

fand zum einen in Form des Studiums von Fähnrichschülern an NVA-<br />

Fach- bzw. -Hochschulen oder zivilen Fachschulen mit militärischem Ergänzungsprofil<br />

statt. Zum anderen stand berufserfahrenen Unteroffizieren der Besuch<br />

des kürzeren Fähnrichlehrgangs offen. Fährichschüler bzw. Unteroffiziere<br />

erhielten mit dem Abschluss der Ausbildung eine zivile Berufsbezeichnung<br />

und die Ernennung zu einem Fähnrichdienstgrad.<br />

� Berufsoffiziere waren Hochschulabsolventen, die sich für eine mindestens<br />

25jährige Dienstzeit entschieden hatten.<br />

Der Berufsdienst schloss die gesetzlich verankerte Verpflichtung zur Weiterbildung<br />

auf politischem, militärischem, spezialfachlichem und wissenschaftlich-technischem<br />

Gebiet ein. Aktualisierung und Erweiterung der Kenntnisse und Fertigkeiten<br />

erfolgten in der Dienststellung, durch den Besuch militärischer Lehreinrichtungen<br />

der NVA, der Zivilverteidigung oder anderer sozialistischer Staaten, im Selbststudium<br />

bzw. im Fern- oder Direktstudium an zivilen Hoch- bzw. Fachschulen (Anordnung<br />

des Nationalen Verteidigungsrates 1982b, § 24).<br />

Die Aus- und Weiterbildung von Berufsoffizieren gliederte sich im wesentlichen<br />

in<br />

� das Hochschulstudium mit Hochschul- bzw. Diplomabschluss,<br />

� die sogenannte militärakademische Ausbildung in Form eines postgradualen<br />

Studiums mit Diplomabschluss,<br />

� die planmäßige Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie<br />

� die berufsbegleitende Weiterbildung, darunter den "Höheren akademischen<br />

Kurs Höheren akademischen Kurs für Führungskräfte für Führungskräfte.<br />

Im Zentrum der Hochschulausbildung stand das anfangs drei-, später vierjährige<br />

Direktstudium an Offiziershochschulen, dessen Absolventen als Kommandeure,<br />

Stabsoffiziere oder Politoffiziere der Waffengattungen, Spezialtruppen und Dienste<br />

der NVA bzw. der Zivilverteidigung eingesetzt wurden.<br />

Im Truppendienst bewährte Berufsoffiziere mit Hochschulabschluss, die Führungsfunktionen<br />

übernehmen sollten, wurden zu einem mehrjährigen postgradualen

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