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Inhalt DDR-bezogene Hochschulforschung ... - Peer Pasternack

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Militär- und Polizeihochschulen 115<br />

2.2. System der militärischen Aus- und Weiterbildung<br />

Das System der militärischen Aus- und Weiterbildung zeichnete die Leitungs- und<br />

Organisationsstrukturen der NVA nach. Die Zuständigkeit für die zentrale Planung<br />

und Leitung lag beim MfNV. Es war an die SED-Beschlüsse und Vorgaben der sowjetisch<br />

dominierten Vereinten Streitkräfte gebunden.<br />

Die ministerielle Steuerung über Gesetze, Anordnungen und Befehle betraf<br />

insbesondere Umfang und Struktur der Aus- und Weiterbildungskapazität, das institutionelle<br />

Netz, den Erziehungsauftrag, die zentralen Forschungsschwerpunkte<br />

und die Lehrinhalte in allgemeinverbindlichen Fächern. Für die Bildungseinrichtungen<br />

der einzelnen Teilstreitkräfte und der Grenztruppen sowie die entsprechenden<br />

Struktureinheiten der sogenannten militärakademischen Einrichtungen waren<br />

die jeweiligen Stellvertreter des Ministers für Nationale Verteidigung zuständig.<br />

Ausgenommen waren die gesellschaftswissenschaftlichen, d.h. marxistisch-leninistischen<br />

Lehr- und Forschungsbereiche sowie der gesamte Komplex der Ausbildung<br />

von Politoffizieren, für die generell der Stellvertreter des Ministers und Chef der<br />

Politischen Hauptverwaltung (PHV) verantwortlich zeichnete.<br />

Auswahl von Lehrkräften und Zulassung künftiger Führungskräfte, den sogenannten<br />

Kadern, zum Studium erfolgten streng nach parteipolitischen Gesichtspunkten.<br />

Zwar war die Mitgliedschaft in der SED nicht formal vorgeschrieben, de<br />

facto jedoch Voraussetzung einer militärischen Karriere. So führte die Dienstlaufbahnordnung<br />

als erste Bedingung für die Ernennung in eine Dienststellung oder<br />

einen Dienstgrad die politische Eignung des Armeeangehörigen an, die üblicher<br />

Weise an der SED-Zugehörigkeit und dem parteipolitischen Engagement gemessen<br />

wurde. Die militärische Befähigung belegte nur Rang zwei unter den aufstiegsrelevanten<br />

Rekrutierungskriterien (Anordnung des Nationalen Verteidigungsrates<br />

1982b, § 3).<br />

Der Wehrdienst gliederte sich in den aktiven Wehrdienst – Grundwehrdienst<br />

(18 Monate), Wehrdienst auf Zeit, Berufsdienst – und Reservistenwehrdienst. Die<br />

Ausbildung im Rahmen des Reservistenwehrdienstes vermittelte wehrdienstunerfahrenen<br />

Reservisten die erforderlichen militärischen Grundkenntnisse. Sie dauerte<br />

bis zu drei Monaten bzw. in der Offiziersausbildung bis zu 6 Monaten. Diensterfahrene<br />

Wehrpflichtige aktualisierten und ergänzten ihr Wissen und Können über<br />

die Teilnahme an der regelmäßigen Reservistenqualifizierung. Im Rahmen des aktiven<br />

Wehrdienstes auf Zeit erfolgte die Ausbildung von Soldaten, Unteroffizieren<br />

und Offizieren. Die Dienstverpflichtung belief sich generell auf drei Jahre. Soldaten<br />

und Unteroffiziere auf Zeit qualifizierten sich in Lehrgängen an militärischen<br />

Bildungseinrichtungen und in der Dienststellung. Offiziere auf Zeit wurden für die<br />

kurzzeitige Verwendung als Zugführer in der ersten Offizierdienststellung ausge-

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