Inhalt DDR-bezogene Hochschulforschung ... - Peer Pasternack
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Militär- und Polizeihochschulen 115<br />
2.2. System der militärischen Aus- und Weiterbildung<br />
Das System der militärischen Aus- und Weiterbildung zeichnete die Leitungs- und<br />
Organisationsstrukturen der NVA nach. Die Zuständigkeit für die zentrale Planung<br />
und Leitung lag beim MfNV. Es war an die SED-Beschlüsse und Vorgaben der sowjetisch<br />
dominierten Vereinten Streitkräfte gebunden.<br />
Die ministerielle Steuerung über Gesetze, Anordnungen und Befehle betraf<br />
insbesondere Umfang und Struktur der Aus- und Weiterbildungskapazität, das institutionelle<br />
Netz, den Erziehungsauftrag, die zentralen Forschungsschwerpunkte<br />
und die Lehrinhalte in allgemeinverbindlichen Fächern. Für die Bildungseinrichtungen<br />
der einzelnen Teilstreitkräfte und der Grenztruppen sowie die entsprechenden<br />
Struktureinheiten der sogenannten militärakademischen Einrichtungen waren<br />
die jeweiligen Stellvertreter des Ministers für Nationale Verteidigung zuständig.<br />
Ausgenommen waren die gesellschaftswissenschaftlichen, d.h. marxistisch-leninistischen<br />
Lehr- und Forschungsbereiche sowie der gesamte Komplex der Ausbildung<br />
von Politoffizieren, für die generell der Stellvertreter des Ministers und Chef der<br />
Politischen Hauptverwaltung (PHV) verantwortlich zeichnete.<br />
Auswahl von Lehrkräften und Zulassung künftiger Führungskräfte, den sogenannten<br />
Kadern, zum Studium erfolgten streng nach parteipolitischen Gesichtspunkten.<br />
Zwar war die Mitgliedschaft in der SED nicht formal vorgeschrieben, de<br />
facto jedoch Voraussetzung einer militärischen Karriere. So führte die Dienstlaufbahnordnung<br />
als erste Bedingung für die Ernennung in eine Dienststellung oder<br />
einen Dienstgrad die politische Eignung des Armeeangehörigen an, die üblicher<br />
Weise an der SED-Zugehörigkeit und dem parteipolitischen Engagement gemessen<br />
wurde. Die militärische Befähigung belegte nur Rang zwei unter den aufstiegsrelevanten<br />
Rekrutierungskriterien (Anordnung des Nationalen Verteidigungsrates<br />
1982b, § 3).<br />
Der Wehrdienst gliederte sich in den aktiven Wehrdienst – Grundwehrdienst<br />
(18 Monate), Wehrdienst auf Zeit, Berufsdienst – und Reservistenwehrdienst. Die<br />
Ausbildung im Rahmen des Reservistenwehrdienstes vermittelte wehrdienstunerfahrenen<br />
Reservisten die erforderlichen militärischen Grundkenntnisse. Sie dauerte<br />
bis zu drei Monaten bzw. in der Offiziersausbildung bis zu 6 Monaten. Diensterfahrene<br />
Wehrpflichtige aktualisierten und ergänzten ihr Wissen und Können über<br />
die Teilnahme an der regelmäßigen Reservistenqualifizierung. Im Rahmen des aktiven<br />
Wehrdienstes auf Zeit erfolgte die Ausbildung von Soldaten, Unteroffizieren<br />
und Offizieren. Die Dienstverpflichtung belief sich generell auf drei Jahre. Soldaten<br />
und Unteroffiziere auf Zeit qualifizierten sich in Lehrgängen an militärischen<br />
Bildungseinrichtungen und in der Dienststellung. Offiziere auf Zeit wurden für die<br />
kurzzeitige Verwendung als Zugführer in der ersten Offizierdienststellung ausge-