Inhalt DDR-bezogene Hochschulforschung ... - Peer Pasternack
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Militär- und Polizeihochschulen 111<br />
gesamten Grundlagenausbildung gemeinsam mit den zivilen Studierenden. Die<br />
spezifischen militärischen Ausbildungsanteile wurden zusätzlich während der vorlesungsfreien<br />
Zeit und nach Abschluss des Studiums vermittelt, außerdem wurden<br />
die in der Ausbildung vorgesehenen Praxisphasen im militärischen Bereich absolviert"<br />
(Kultusministerkonferenz 1992, S. 12).<br />
Für Militär- und Polizeihochschulen hatten – wie für Hochschulen mit Sonderstatus<br />
generell – die im <strong>DDR</strong>-Hochschulwesen ansonsten üblichen rechtlichen und<br />
administrativen Regelungen nur bedingt Gültigkeit. Im Normalfall trug das Ministerium<br />
für Hoch- und Fachschulwesen (MHF) die Verantwortung für die Verwirklichung<br />
einer "einheitlichen sozialistischen Hochschulpolitik" (Gesetz über das einheitliche<br />
sozialistische Bildungswesen).<br />
Die für Militär- und Polizeihochschulen zuständigen Minister hatten das Recht,<br />
abweichende Regelungen zu erlassen. Dabei musste allerdings die prinzipielle Übereinstimmung<br />
mit den im zivilen staatlichen Bereich geltenden Hochschulgesetzen<br />
gewahrt werden. Gesetzlich vorgeschrieben war des weiteren eine Abstimmung bzw.<br />
Vereinbarung mit dem MHF. In fachlicher Hinsicht konnte weitestgehend unabhängig<br />
agiert werden. Für die zivilen staatlichen Hochschulen galt die jährlich vom<br />
MHF in Vorbereitung des neuen Studienjahres vorgegebene und durch die zuständigen<br />
Fachministerien zu erlassende Studienjahresdirektive. Die darin enthaltenen zentralen<br />
hochschulpolitischen Leitlinien in bezug auf die Gestaltung der Ausbildung in<br />
politisch-ideologischer, fachlicher, didaktischer, wissenschaftlich-methodischer und<br />
organisatorischer Hinsicht wurden ausdrücklich als "nicht verbindlich" für die Militär-<br />
und Polizeihochschulen deklariert.<br />
Die Genesis des nachfolgend dargestellten Hochschulbereichs lässt insbesondere<br />
den militärischen Bereich betreffend zum einen die Anlehnung an das sowjetische<br />
Modell deutlich werden. Beispiel hierfür ist die Zweistufigkeit der Ausbildung von<br />
Führungskräften, die nach dem Hochschulabschluss – der in der Regel an einer Offiziershochschule<br />
(OHS) erworben wurde – noch ein weiterführendes, ebenfalls mehrjähriges<br />
Studium an einer Militärakademie absolvierten. Auch die eigenständigen<br />
Studiengänge für Politoffiziere, denen etwa ein Fünftel der Lehrkapazität zugeordnet<br />
war, hatten eine Entsprechung im sowjetischen Militärbildungswesen. Zum anderen<br />
ist der Versuch einer stetigen Angleichung an das zivile <strong>DDR</strong>-Hochschulwesen unübersehbar.<br />
Die Entwicklungsetappen weisen ein analoges Muster auf. So erhielten Offiziersschulen<br />
etwa zeitgleich mit dem Aufbau der Ingenieurhochschulen den Hochschulstatus.<br />
Und auch hinsichtlich der Einführung von Diplomstudiengängen in den<br />
80er Jahren zeichneten sich Parallelen ab. Den hochschulpolitisch bedeutsamen<br />
<strong>DDR</strong>-Hochschulkonferenzen, an denen Vertreter der Militär- und Polizeihochschulen