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Inhalt DDR-bezogene Hochschulforschung ... - Peer Pasternack

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Militär- und Polizeihochschulen 111<br />

gesamten Grundlagenausbildung gemeinsam mit den zivilen Studierenden. Die<br />

spezifischen militärischen Ausbildungsanteile wurden zusätzlich während der vorlesungsfreien<br />

Zeit und nach Abschluss des Studiums vermittelt, außerdem wurden<br />

die in der Ausbildung vorgesehenen Praxisphasen im militärischen Bereich absolviert"<br />

(Kultusministerkonferenz 1992, S. 12).<br />

Für Militär- und Polizeihochschulen hatten – wie für Hochschulen mit Sonderstatus<br />

generell – die im <strong>DDR</strong>-Hochschulwesen ansonsten üblichen rechtlichen und<br />

administrativen Regelungen nur bedingt Gültigkeit. Im Normalfall trug das Ministerium<br />

für Hoch- und Fachschulwesen (MHF) die Verantwortung für die Verwirklichung<br />

einer "einheitlichen sozialistischen Hochschulpolitik" (Gesetz über das einheitliche<br />

sozialistische Bildungswesen).<br />

Die für Militär- und Polizeihochschulen zuständigen Minister hatten das Recht,<br />

abweichende Regelungen zu erlassen. Dabei musste allerdings die prinzipielle Übereinstimmung<br />

mit den im zivilen staatlichen Bereich geltenden Hochschulgesetzen<br />

gewahrt werden. Gesetzlich vorgeschrieben war des weiteren eine Abstimmung bzw.<br />

Vereinbarung mit dem MHF. In fachlicher Hinsicht konnte weitestgehend unabhängig<br />

agiert werden. Für die zivilen staatlichen Hochschulen galt die jährlich vom<br />

MHF in Vorbereitung des neuen Studienjahres vorgegebene und durch die zuständigen<br />

Fachministerien zu erlassende Studienjahresdirektive. Die darin enthaltenen zentralen<br />

hochschulpolitischen Leitlinien in bezug auf die Gestaltung der Ausbildung in<br />

politisch-ideologischer, fachlicher, didaktischer, wissenschaftlich-methodischer und<br />

organisatorischer Hinsicht wurden ausdrücklich als "nicht verbindlich" für die Militär-<br />

und Polizeihochschulen deklariert.<br />

Die Genesis des nachfolgend dargestellten Hochschulbereichs lässt insbesondere<br />

den militärischen Bereich betreffend zum einen die Anlehnung an das sowjetische<br />

Modell deutlich werden. Beispiel hierfür ist die Zweistufigkeit der Ausbildung von<br />

Führungskräften, die nach dem Hochschulabschluss – der in der Regel an einer Offiziershochschule<br />

(OHS) erworben wurde – noch ein weiterführendes, ebenfalls mehrjähriges<br />

Studium an einer Militärakademie absolvierten. Auch die eigenständigen<br />

Studiengänge für Politoffiziere, denen etwa ein Fünftel der Lehrkapazität zugeordnet<br />

war, hatten eine Entsprechung im sowjetischen Militärbildungswesen. Zum anderen<br />

ist der Versuch einer stetigen Angleichung an das zivile <strong>DDR</strong>-Hochschulwesen unübersehbar.<br />

Die Entwicklungsetappen weisen ein analoges Muster auf. So erhielten Offiziersschulen<br />

etwa zeitgleich mit dem Aufbau der Ingenieurhochschulen den Hochschulstatus.<br />

Und auch hinsichtlich der Einführung von Diplomstudiengängen in den<br />

80er Jahren zeichneten sich Parallelen ab. Den hochschulpolitisch bedeutsamen<br />

<strong>DDR</strong>-Hochschulkonferenzen, an denen Vertreter der Militär- und Polizeihochschulen

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