Gestaltungsfibel Sulzbach - Stadt Sulzbach-Rosenberg
Gestaltungsfibel Sulzbach - Stadt Sulzbach-Rosenberg
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<strong>Gestaltungsfibel</strong><br />
Altstadt <strong>Sulzbach</strong><br />
der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Sulzbach</strong>-<strong>Rosenberg</strong><br />
mit<br />
Gestaltungssatzung<br />
Werbeanlagensatzung<br />
Richtlinien für ein kommunales Förderprogramm
Grußwort<br />
Liebe Liebe Mitbürgerinnen, Mitbürger,<br />
In <strong>Sulzbach</strong>-<strong>Rosenberg</strong> der Altstadt muß bereits Leben in sein. den 70-er Dies Jahren hat die erkannt <strong>Stadt</strong><br />
und Inkrafttreten im Jahre des Städtebauförderungsgesetzes, 1973, also bereits 2 Jahre mit nach<br />
Sanierung der Altstadt begonnen. Höchste Priorität der<br />
der Durchführung der Sanierungsmaßnahmen hat des- bei<br />
halb Altstadt. die Dazu Verbesserung müssen Wohnungen der Wohnsituation modernisiert in unserer<br />
neu gebaut werden. Aber auch die engere und weitere oder<br />
Umgebung den. Erst beides um die zusammen Wohnung macht muß das neu Wohnen gestaltet in wer-<br />
<strong>Stadt</strong> auch für jüngere Menschen und Familien wieder der<br />
attraktiv. in der Altstadt, Gelingt die dies, Zusammensetzung so leben wieder der mehr Bevölkerung Menschen<br />
wird Verbrauch in ihrer von Struktur Landschaft ausgeglichen für neue Wohngebiete und der weitere<br />
abgebremst werden. kann<br />
So Verantwortungsbewußtsein ein wichtiges Vorhaben kann der nur Bürger gelingen, für den wenn überlie- das<br />
ferten Eigeninitiative Bestand vorhanden wächst und sind. der Wille Viele zur gut Mithilfe gelungene und<br />
Sanierungsobjekte herstellungsmöglichkeit beweisen alter Bausubstanz. eindrucksvoll die Wieder-<br />
Diese sinnvollen <strong>Gestaltungsfibel</strong> Weiterführung soll der bei Altstadtsanierung einer behutsamen behilf- und<br />
lichpen sein, und sie gemachte soll mithelfen, Fehler zu Fehlentwicklungen beseitigen. Dabei zu sollen stop-<br />
sich Verordnungen die Sanierungswilligen eingeengt fühlen. nicht Suchen durch Gesetze Sie vielmehr oder<br />
vor den Ihren Verantwortlichen beabsichtigten für Maßnahmen die Altstadtsanierung, das Gespräch nicht mit<br />
nur, Diese aber <strong>Gestaltungsfibel</strong> auch wegen evtl. soll Zuschußmöglichkeiten.<br />
unserer Altstadt verborgen sind. zeigen, Wir welche sollen sie Chancen entdekin<br />
ken machen. und Möge für die es uns Erneuerung gelingen, wieder der Altstadt eine lebendige nutzbar<br />
Altstadt ihrer Möglichkeit zu schaffen. weiterhin Die <strong>Stadt</strong> ihren ist Beitrag gewillt, zu leisten. im Rahmen<br />
Gerd Geismann<br />
1 .Bürgermeister<br />
3
Seite<br />
Grußwort<br />
I. Baufibel<br />
3<br />
Ortsbildsatzung Geltungsbereich Vorwort Die Qualität des Bauens<br />
Teil A Bauen Einführung in der <strong>Sulzbach</strong>er Altstadt<br />
Haustypologie Denkmalpflege Der Die Luitpoldplatz<br />
Die <strong>Rosenberg</strong>er Straße<br />
An der Neustadt <strong>Stadt</strong>mauer<br />
Vorstadtbereiche<br />
Teil B Die Außenwände Behandlung der Bauteile<br />
Fenster Türen, Dach, Tore und Schaufenster<br />
Bauzubehör, Dachausbauten<br />
Straßen Einfriedungen<br />
Grünflächen mit Möblierung<br />
76<br />
109<br />
12 14<br />
18 16<br />
20<br />
24 22<br />
25<br />
26<br />
30 28<br />
34 32<br />
36 38<br />
II. Verordnungen<br />
sonstige Bestimmungen der Gestaltungssatzung 40<br />
Werbeanlagensatzung Hinweise zur Vorgehensweise bei geplanten Baumaßnahmen 45 41<br />
Das kommunale Förderprogramm der <strong>Stadt</strong> <strong>Sulzbach</strong> - <strong>Rosenberg</strong> 46<br />
Impressum 48<br />
Inhalt<br />
5
Ortsbildsatzung<br />
Satzung<br />
über baulicher die äußere Anlagen Gestaltung<br />
tungssatzung) der <strong>Stadt</strong> (Gestalbach-<strong>Rosenberg</strong>Sulz-<br />
----------- Beschlossen sitzung am 1.10.2002 in der <strong>Stadt</strong>rats-<br />
Veröffentlicht legung im <strong>Stadt</strong>bauamt durch Nieder-<br />
<strong>Stadt</strong>verwaltung (Rathaus- der<br />
gasse 30.10.2002 2, Zimmer bis einschließlich 3) vom<br />
13.11.2002 Hinweis an den Anschlagstellen auf die Niederlegung<br />
Zeit vom 23.10.2002 in der<br />
einschl.13.11.2002 bis<br />
------------------ Zum und zur Schutz Ordnung des <strong>Stadt</strong>bildes<br />
entwicklung, insbesondere der <strong>Stadt</strong>-<br />
landschaftlichen, städtebau- der<br />
lichenstaltung und erläßt baulichen die <strong>Stadt</strong> SulzGebach-<strong>Rosenberg</strong>stadt <strong>Sulzbach</strong> und für den die OrtsAltkern Art. 91 <strong>Rosenberg</strong> Abs. 1 Nrn. aufgrund 1 und 4 des<br />
Bayer. Bauordnung (BayBO) der<br />
der Fassung der Bekannt- in<br />
machung (GVBl. S. vom 433, 4. ber. August 1998 1997<br />
270), zuletzt geändert durch S.<br />
7 des Gesetzes vom 27. De§<br />
zember Verbindung 1999 mit (GVBl. Art. S. 23 532) ff GO in<br />
in chung der Fassung vom 22. der August Bekanntma-<br />
(GVBl. S. 796) ) zuletzt geän- 1998<br />
dert Bayerischen durch § 12 Gesetzes des Zweiten zur<br />
Anpassung an den Euro des vom Landesrechts<br />
(GVBl. S. 140) 24.4.2001 folgende<br />
Satzung Gestaltung über baulicher die Anlagen äußere<br />
(Gestaltungssatzung):<br />
6<br />
§ (1) 1 Die Allgemeines<br />
historischen gewachsene Altstadt Gestalt <strong>Sulzbach</strong>s der<br />
und in ihrer des Ortskerns unverwechselbaren <strong>Rosenberg</strong><br />
Eigenart zu erhalten und und Eigentümlichkeit<br />
zu verbessern und zu schützen,<br />
entwickeln ist eine weiterzu-<br />
von kultureller Bedeutung Aufgabe<br />
wichtiges Sanierungsziel. und<br />
die im Geltungsbereich aufge- Für<br />
führten grundsätzlich: Maßnahmen Alter Baube- gilt<br />
stand pflegen;werden ist zu erhalten Veränderun- und zu<br />
gen sich erforderlich, am Bestand müssen orientieren sie<br />
und fügen. sich Vorhandene in die Umgebung Gestaleintungsmängel dieser Satzung sind zu beseitigen. im Sinne<br />
(2) men, Alle wie baulichen Neubauten, Maßnahten,<br />
Instandsetzungsarbeiten, Umbau-<br />
Modernisierung, der Einfriedungen Gestaltungen<br />
lichen Bereich sind zum nach öffent-<br />
folgenden Vorschriften so aus- den<br />
zuführen, des historischen daß der Ortsbildes Charakter<br />
nicht trächtigt verändert wird. oder beein-<br />
(3) senberg Die behält <strong>Stadt</strong> sich <strong>Sulzbach</strong>-Roderen<br />
Fällen vor, in die besonlungnahme<br />
des Landesamtes Stel-<br />
für (4) Bei Denkmalpflege genehmigtem einzuholen.<br />
oder Neuaufbau von baulichen Abbruch<br />
Anlagen alle erhaltenswerten, sind vor dem Abbruch<br />
rischen Einzelheiten festzuhalgestaltetensprechend und beim zu berücksichtigen. Neuaufbau ent-<br />
(5) baugenehmigungspflichtige Die Satzung gilt sowohl für<br />
als gungspflichtige auch nicht Anlagen. baugenehmi-<br />
§ Der 3 Sachlicher sachliche Geltungsbereich<br />
umfaßt die genehmigungs- Geltungsbereich<br />
pflichtigegungspflichtige und nicht Errichtung, genehmi-<br />
Änderung, Unterhaltung Instandsetzung sowie den und<br />
bruch und die Beseitigung von Ab-<br />
baulichen Teilen von baulichen Anlagen Anlagen; oder von<br />
Gestaltung flächen mit der Stützmauern privaten Frei-<br />
Einfriedungen; und<br />
Gestaltung Straßen und Plätze der öffentlichen<br />
Die malschutzes Bestimmungen bleiben des von Denk-<br />
Satzung unberührt. dieser<br />
§ (1) 4 Außengestaltung<br />
nach Form, Jede Material, bauliche Anlage Verhältnis ist<br />
der zueinander, Baumassen Werkstoff und Bauteile<br />
Farbe so zu gestalten, daß und<br />
in sich eine harmonische Ein- sie<br />
heit Umgebung bildet in Einklang und mit steht. der<br />
(2) staltung Grundlage sind die vorhandenen für die Ge-<br />
Gestaltungspläne.
§ 2 räumlicher Geltungsbereich<br />
Der im Osten Geltungsbereich von der "Bayreuther beginnt<br />
Straße" und setzt (beide sich nördlich Straßenseiten)<br />
Allee" (mit einem 50 m "An breiten der<br />
Streifen fort über nördlich das Gebiet der "Schieß- Straße)<br />
stätte",grenzt durch "Im Hag" den (westlich Rosenbach), be-<br />
die einem "Nürnberger 100 m breiten Straße" Streifen (mit<br />
nördlich) Bahnunterführung, bis zur Westseite den "Philo- der<br />
sophenweg", Straße" bis zum die "Neumarkter<br />
"Bahnhofstraße" (jeweils Beginn bei- der<br />
de die Straßenseiten), "Bahnhofstraße" weiter in über<br />
licher Richtung bis zur "Weiöstherstraße"licher Richtung und weiterführend diese in öst-<br />
bis (jeweils zur "<strong>Rosenberg</strong>er beide Straßenseiten) Straße"<br />
sowie senberger das Straße" Teilstück von der der "Romündung<br />
der "Weiherstraße" Ein-<br />
bis "Bayreuther zur Kreuzung Straße" mit (beide der<br />
Straßenseiten). Maßgeblich sind die Grenzen<br />
wie nen M sie 1 in : 1000 den Übersichtspläamtes<br />
v. 23.4. 98 des durch <strong>Stadt</strong>bau-<br />
rote Linie gekennzeichnet eine<br />
(es gilt die Innenkante der sind<br />
grenzungslinie), die im <strong>Stadt</strong>Abbauamt Rathausgasse <strong>Sulzbach</strong>-<strong>Rosenberg</strong>,<br />
jederzeitigen 2, Einsichtnahme Zimmer 3, zur<br />
während offenliegen. der Dienststunden<br />
(2) tungsbereich Wird im räumlichen dieser Satzung Gel-<br />
ein so soll Bebauungsplan er sich außer aufgestellt,<br />
§ 1 BauGB festgelegten an den in<br />
Grundsätzen Zielen dieser Satzung auch an ausrich- den<br />
ten. getroffenen Die im Bauvorschriften Bebauungsplan<br />
haben Satzung. Gültigkeit vor dieser<br />
7
Vorwort<br />
Leben den Einzelnen in <strong>Sulzbach</strong> leben bedeutet in einer für<br />
gestalteten in unmittelbarer Umwelt Nachbarschaft und leben<br />
zu kann anderen sich durch Menschen. die Nähe Man<br />
gestört aber auch fühlen, ein Gemeinschafts- es kann sich<br />
gefühlben, daß entwickeln. sich die <strong>Sulzbach</strong>er Wir glau-<br />
ein wußtsein gutes und Maß Zusammenge- an Selbstbehörigkeitsgefühl<br />
ihrer schönen <strong>Stadt</strong> als angeeignet Bewohner<br />
und Selbstbewußtsein bewahrt haben. ist nicht Dieses<br />
stimmt durch Abgrenzung von be-<br />
einander, meinsamen sondern Identität von als der Sulzgebacher drückt sich Bürger. aus im Diese gesellschaft- Identität<br />
lichen und wird Leben sichtbar des Miteinanders<br />
risch geformten Umwelt, in der histo-<br />
<strong>Stadt</strong>bild. Abgesehen von dem<br />
Schloßanlage stellt sich Sulz- der<br />
bachschaftliches heute dar Werk als der gemeinbacher<br />
Bürger. Dieses Werk Sulz-<br />
jedoch nicht statisch, es ist ist<br />
über wachsen, die es Jahrhunderte hat sich verändert ge-<br />
durch oder auch organische durch äußere Erneuerung<br />
flüsse wie z.B. den großen Ein-<br />
<strong>Stadt</strong>brand entwickelt von sich 1822 auch - und heute es<br />
weiter. einem ständigen Das <strong>Stadt</strong>bild Wechsel ist also<br />
terzogen. So wurde z.B. die unsprünglich<br />
gotisch geprägte ur-<br />
<strong>Stadt</strong> dem <strong>Stadt</strong>brand in den Bereichen, zum Opfer die<br />
fielen, rend, sondern nicht etwa vorwiegend rekonstruie-<br />
Stil des damals vorherrschen- im<br />
dengebaut: Biedermeiers statt der meist wiederaufständigen,<br />
einzelstehenden giebel-<br />
Häuser sene, traufständige trat nun eine geschlosbauung<br />
mit gewalmten Blockbechern.<br />
Selbst die alten BauDäfluchtensten eines wurden großzügigeren z.T. zugun-<br />
Straßenraums merkenswert hierbei korrigiert. ist die unBeter Vorgehensweise den Nachbarn des koordinierte<br />
aufbaus, wie sie anstelle Wieder-<br />
früheren meist freistehenden der<br />
Einzelgebäude sammenhängenden bei einer Blockzubebauung An diesem notwendig gelungenen ist.<br />
für eine <strong>Stadt</strong>erneuerung Beispiel<br />
man für heute lernen, kann<br />
wichtig - zwischen Bewahren wie<br />
und Versöhnung Weiterentwickeln der Gegensätze - die<br />
individueller sprache bzw. Bauwille Koordinierung und Ab-<br />
mit Seit den nun Nachbarn ca. 25 Jahren ist.<br />
<strong>Sulzbach</strong> mit Hilfe der Städte- wird in<br />
bauförderung Altstadt zu sanieren. versucht, Sanierung die<br />
heißt Beseitigung strukturelle von Mißständen, Stärkung,<br />
Verbesserung der Baustruktur der Infrastruktur,<br />
Ortsbildes. Nach den und Vorberei- des<br />
tendenden zunächst Untersuchungen wichtige städtiwursche wichtigste Projekte Voraussetzung abgewickelt. Als<br />
die multifunktionale Wieder- für<br />
belebung der Verkehr der neu Altstadt geregelt. wurde<br />
erinnert sich noch an die Wer<br />
lästigungen, als der FernBeschwerverkehr die Altstadt donnerte. mitten Heute durch<br />
ist fügt sie über verkehrsberuhigt, eine leistungsfähige ver-<br />
Tiefgarage poldplatz ist und ein Anfang mit dem für Luit-<br />
Neugestaltung der öffentlichen die<br />
Flächen wurden zahlreiche gemacht. öffentliche Daneben<br />
wie neralsaniert. private Einzelobjekte Wertvolle, aber ge-<br />
gefährdete noch zur Sanierung Bausubstanz an. steht<br />
Da samtorganismus die <strong>Stadt</strong> jedoch ist, ein sollen Ge-<br />
nicht angegangen nur die großen und gefördert Projekte<br />
werden, stärkten Maße sondern auch nun die im vielen ver-<br />
kleinen die in ihrer privaten Summe Maßnahmen,<br />
wichtig für die Verbesserung genauso<br />
der sind. Situation Wurden in bisher der nur Altstadt<br />
Projekte gefördert, wo die Bau- die<br />
substanz war, daß derart Generalsanierungen vernachlässigt<br />
anstanden, die Hausbesitzer so sollen in den nun Genuß auch<br />
einer serungsmaßnahmen Förderung für kommen, Verbes-<br />
die haltungsaufwand den notwendigen nicht Instandstehen<br />
haben lassen. hintan-<br />
Die steht vorliegende sich als Informations- Baufibel verschrift<br />
Hausbesitzer und Ratgeber zur Verbesserung für die<br />
ihres bildes. Anwesens Sie ist als und Leitfaden des Ortsdacht,<br />
nach welchen Kriterien ge-<br />
beabsichtigte durchgeführt Baumaßnahmen<br />
Gleichzeitig ist werden die Einhaltung sollen.<br />
dieser zung zur Kriterien Bezuschussung die Vorausset-<br />
dem kommunalen Förderpro- nach<br />
gramm. Die nicht Baufibel das persönliche ersetzt allerdings<br />
und die Beratung zur Gespräch<br />
ten Bauabsicht. Hierzu konkre-<br />
das Bauamt und unser Büro stehen<br />
städtebauliche Sanierungs- als<br />
berater zur Verfügung.<br />
Planungsbüro Brandmüller 9
10<br />
Die Qualität des Bauens<br />
Qualität<br />
Der Mensch ist das Maß der Dinge<br />
Als die Eigenschaften Qualität bezeichnet der Dinge. man<br />
Sie ihrem drücken Wert, sich ihrer in Beschaffen- ihrer Güte,<br />
heit ist sinnlich aus. Die wahrnehmbar. Qualität der Dinge<br />
ter den 'Dingen' versteht sich Un-<br />
alles: - sprüngliche die Natur als Umwelt, unsere ur<br />
- künstliche unsere Produkte Umwelt als und die<br />
- der schließlich Natur. wir selbst als Teil<br />
All komplexen diese Dinge Verhältnis stehen zueinan- in einem<br />
der. Ein nicht Gebäude isoliert kann betrachten, man daher<br />
steht in der Landschaft und es<br />
verändert ein Fenster diese, nicht wie isoliert auch von z.B.<br />
der werden gesamten kann, Fassade da es diese gesehen<br />
bestimmt.mit- Entscheidend also ein ganzheitlicher für Qualität Ansatz, ist<br />
die Inhalt. Einheit von Form und<br />
Vor Baulehrbuch 400 Jahren ‘Vier Bücher erschien zur Architektur', Andrea Palladios<br />
alles abgehandelt wird, was die gebaute Umwelt in dem<br />
macht. Palladio zitiert am Anfang seines Buches aus-<br />
Römer Vitruv, der das älteste abendländische den<br />
Architekturbuch teste Architekt der verfaßt Renaissance, hat. Palladio seine ist Bauten der berühm-<br />
zu den vollkommendsten der europäischen Kultur. zählen<br />
Proportionen<br />
Goldener Schnitt bei einem Pflanzenstengel Modulor von Le Corbusier, Proportion des Menschen<br />
Im ben, Altertum was die Menschen wurde geschrie-<br />
immer geahnt haben: Es schon<br />
eine natürliche Harmonie, gibt<br />
sich nicht nur aus den Proporti- die<br />
onen läßt, man des Menschen findet sie ableiten<br />
Dingen. Die wichtigste in Propor- allen<br />
tionne Schnitt, ist der also sogenannte das Verhältnis, Golde-<br />
wie Fünfeck sich schneiden. die Diagonalen Ebenso wie im<br />
das auch magische der Goldene Fünfeck Schnitt kommt in<br />
allen Kunstbereichen vor, sogar<br />
in der Musik.<br />
Weitere wichtige Proportionen<br />
leitensichaus dem Quadrat ab:<br />
- die Quadrat Prim = 1:1,<br />
- Die Diagonale Gleichklang<br />
Wurzel 2 , 1:1.41, im Quadrat<br />
- Die Verdoppelung die Quart<br />
Alle 1:2, diese die Oktav Proportionen lassen<br />
sich kombinieren und ergeben<br />
stehts für das Auge ein angenehm<br />
erlebtes Ebenmaß.
natürliche Baustoffe<br />
Zur neben Qualität der Harmonie des Bauens der gehört<br />
auch die Güte und Eigenschaft Form<br />
des liches Materials. Material Während in der natür-<br />
gleichzeitig auch immer Regel<br />
aussieht, kann man das vom gut<br />
künstlichen Wie kann man nicht aber immer gutes sagen.<br />
problematischen Material vom<br />
terscheiden, ist das nicht Geunschmackssache? objektiv folgende Es positive gibt hierzu<br />
negative Kriterien: wie<br />
Das steht natürliche im wesentlichen Baumaterial aus: be-<br />
- Naturstein<br />
- Sand<br />
- Lehm Kalk / Ziegel<br />
- Holz<br />
- Metall<br />
Dieses Naturfaser<br />
Jahrtausenden Material kennt und hat man ent- seit<br />
sprechend Umgang damit. lange Solange Erfahrung diese im<br />
Stoffe zeitlich nicht, üblich, wie künstlich z.T. zwischenturiert<br />
wurden, haben sie denagende<br />
positive Eigenschaften: fol-<br />
- ökologisch<br />
- energiesparend<br />
- physikalisch materialecht. geeignet<br />
Natürliche Alterungsprozeß Stoffe verlieren nichts von im<br />
ihrer verleiht natürlichen der Oxidationsprozeß Schönheit: so<br />
z.B. Patina dem und Kupfer dem Holz seine seinen grüne<br />
bergrauen Schleier. Die Obersilfläche schützt wird die unteren dabei gehärtet Schichten. und<br />
Richtig sind die (z.B. natürlichen trocken) eingebaut<br />
praktisch unbegrenzt Baustoffe haltbar.<br />
künstliche Baustoffe<br />
Bei dichtung) schwierigen haben Fällen künstlich (z.B. herAbgestelltetigung. Aber Baustoffe je denaturierter ihre Berech-<br />
das riger Baumaterial, ist der Umgang desto schwie-<br />
Selbst Fachleute (diese wissen damit.<br />
um bei besonderen die Schwierigkeit) Problemen ziehen<br />
gene Spezialisten zu Rate. Daeiher von künstlichen sollte der Laie Baustoffen die Finger<br />
sen, in der Regel baut man sich las-<br />
nur Baustoffe Baufehler weisen ein. in Künstliche<br />
folgende negative Eigenschaf- der Regel<br />
ten - imitierend auf:<br />
- gesundheitsschädlich<br />
- umweltbelastend<br />
- schwierig Es handelt zu sich handeln.<br />
umgewandelte Materialien, um chemisch<br />
spätestens nach Gebrauch die<br />
Sondermüll wenn sie nicht sind, sortenrein besonders,<br />
eindeutig identifizierbar und<br />
wendet werden. ver-<br />
- beständig. Kaum ein Im Kunststoff Alter vergilben ist UV-<br />
sie, damit werden unansehnlich. rauh, brüchig Man kann und<br />
sie arbeiten. kaum reparieren oder nach-<br />
- höchst Künstliche unterschiedliches Materialien weisen<br />
physikalisches und chemisches bau-<br />
Verhalten falsche Reihenfolge auf. Allein schon des Ein- die<br />
bausschäden kann führen. zu schweren Bau-<br />
- gen Die Baustoffe Erfahrungswerte sind entspre- der junchendbarkeit<br />
kann kurz. man Über noch die wenig Halt-<br />
sagen, chen wird. auch wenn viel verspro-<br />
Das Material<br />
ökologischeAspekte<br />
Ökologisch mit Mensch istder und Natur Baustoff, in Har- der<br />
monieträglich steht, ist und also der Gesundheit umweltver-<br />
nicht gende schadet. Stadien Dabei der Baustoffe sind fol-<br />
zu - Gewinnung berücksichtigen:<br />
- Produktion / Ressourcen<br />
- Transport Verarbeitung / Einbau<br />
- Nutzungsverhalten<br />
Diese Recycling Stadien / Entsorgung<br />
sucht werden auf: müssen unter-<br />
1. Viele Gesundheitsverhalten<br />
mehr oder Baustoffe weniger gefährden<br />
sundheit. Es ist eine die Vielzahl Ge-<br />
von Sie reichen Schädigungen von Kopfschmerzen bekannt.<br />
über gungen Allergien und Veränderungen , Organschädi-<br />
am Die Erbgut Gifte werden bis hin zu im Krebs.<br />
lichen durch Einatmung wesent-<br />
Gasen und Stäuben (Fasern) von<br />
aufgenommen. Schriften der Berufsgenossen- Es wird auf die<br />
schaften 2. Umweltverträglichkeit hingewiesen.<br />
Nachwachsende sind besser als Raubbau Rohstoffe<br />
Bodenschätzen; Holz aus gere- von<br />
geltem der Kahlschlag Forstbetrieb von Regenwäl- besser als<br />
dern. z.B. kaschiertes Verbundwerkstoffe Dämmaterial wie<br />
ist zuverwerten grundsätzlich und nicht daher wiederdermüll.Son-<br />
3. Energie Energiebilanz<br />
überwiegend ist teuer umweltbelastend und wird<br />
erzeugt. Baustoffe Ressourcensparende<br />
zugen (Produktion+Transport). sind daher zu bevor-<br />
11
12<br />
Bauen in der <strong>Sulzbach</strong>er Altstadt<br />
Bauen<br />
allgemein<br />
in <strong>Sulzbach</strong><br />
zunächst<br />
bedeutet<br />
Bauen in<br />
ganz<br />
handenen Strukturen, also<br />
vorpassen<br />
in die Umgebung. Hierfür<br />
Ein-<br />
gibt<br />
geln.<br />
es<br />
Die<br />
zunächst<br />
Besonderheit<br />
allgemeine<br />
liegt in der<br />
Re-<br />
spezifischen<br />
ten Hauslandschaft,<br />
und sehr<br />
für<br />
differenzierhandlung<br />
jeweils eigene<br />
deren<br />
Regeln<br />
Be-<br />
zu<br />
Bauen<br />
beachten<br />
bedeutet<br />
sind.<br />
entweder<br />
Innerörtliches<br />
dernisierung& Sanierung, BauMolückenbebauung<br />
und Ersatzbau.<br />
oder<br />
Hierbei<br />
Abbruch<br />
selbstverständlich sein, daß<br />
sollte<br />
auch die Nachbarschaft in seine<br />
man<br />
Planung<br />
lichen Maßnahmen<br />
miteinbezieht.<br />
sollen<br />
Alle<br />
so<br />
baugeführt<br />
werden, daß der Charakauster<br />
nicht<br />
des<br />
beeinträchtigt<br />
historischen<br />
wird<br />
Ortsbilds<br />
sich die Baumaßnahme<br />
und<br />
in seine<br />
daß<br />
Umgebung<br />
folgende städtebauliche<br />
einfügt. Hierzu gibt<br />
Merk-<br />
es<br />
male:<br />
a)<br />
Die<br />
Grundstücksstruktur<br />
Siedlungsstruktur<br />
überlieferte kleinparzellierte<br />
im <strong>Stadt</strong>bild ablesbar<br />
soll<br />
bleiben.<br />
weiterhin<br />
zellenübergreifendeBaumaßnahParmen nicht ablesbar<br />
dürfen<br />
sein.<br />
an den Fassaden<br />
b)<br />
Die<br />
Stellung<br />
ursprüngliche<br />
der Gebäude<br />
sowie die jeweils<br />
Straßenflucht<br />
Firstrichtung ist beizubehalten.<br />
vorhandene<br />
Von<br />
nach<br />
der<br />
Art.<br />
Abstandsflächenregelung<br />
Belichtungsregelung<br />
6 BayBO und<br />
nach<br />
von<br />
Art.<br />
der<br />
(4) BayBO darf abgewichen wer-<br />
45<br />
den,<br />
Bauweise<br />
wenn<br />
erfordert.<br />
dies die ortstypische<br />
c)DichteundHöhederBebauung<br />
Der<br />
Ortsbilds<br />
vorhandene<br />
ist einzuhalten.<br />
Maßstab<br />
Die An-<br />
des<br />
zahl<br />
sich<br />
und<br />
an der<br />
Höhe<br />
umliegenden<br />
der Geschosse<br />
Bebau-<br />
hat<br />
ung<br />
hat diese<br />
zu orientieren.<br />
sich an die<br />
Grundsätzlich<br />
halten: GRZ 0.6 und<br />
BauNVO<br />
GFZ 1.2.<br />
zu<br />
Wenn<br />
geordneten<br />
es zur<br />
Sanierungsziele<br />
Erreichung der überwendig<br />
ist, können diese Werte<br />
not-<br />
auch überschritten werden.<br />
zu hoher Baukörper fügt sich nicht in den Straßenzug ein<br />
gestörte Dachlandschaft<br />
links ein neuerer Anbau, der sich nicht in Fensterproportieonierung und Farbgestaltung einfügt
Reihung und Terrassierung aufeinander abgestimmter Baukörper<br />
abwechslungsreiche Dachlandschaft in der Altstadt <strong>Sulzbach</strong><br />
abgestimmte Fassaden- und Farbgestaltung<br />
Baumassen<br />
In bäude der Spitalgasse analog zur sind Topographie die Ge-<br />
versetzt. nienführung In der der horizontalen Fensterreihung Li-<br />
und gelt sich in der so das Dachlandschaft natürliche Gefälle spie-<br />
wider.<br />
Dachformen und Dachneigung<br />
Die <strong>Sulzbach</strong>s Dachlandschaft ist entsprechend in der Altstadt<br />
unterschiedlichen Baustile ab- der<br />
wechslungsreich Spannungsverhältnis und harmonisch. in ihrem<br />
Flachdächer Dächer wirken bzw. in diesem flachgeneigte<br />
ble störend. Ensem-<br />
Fassadengestaltung<br />
Fassaden mem Erscheinungsbild, mit zusammen wie wirksa-<br />
allem bei Doppel-/ Reihenhäusern vor<br />
bzw. sind aufeinander bei geschlossener abgestimmt Bebauung<br />
gestalten. Dies bezieht sich auf zu<br />
die auf Fassadengliederung die Farbgestaltung wie und auch<br />
terialwahl. Diese Forderung Madeutet<br />
ausdrücklich nicht, daß bestorisierend<br />
oder anpasslerisch hi-<br />
gestaltet soll. Jeder oder Bauherr gar kopiert soll in aktueller werden<br />
Formensprache wußt sein Haus aber gestalten, qualitätsbe-<br />
im Bewußtsein, daß er nicht jdoch<br />
auf der Welt ist, sondern allein<br />
Nachbarn erfahrungen hat. sind sinnvoll Bautraditionsbeziehen<br />
und zukunftgerichtet einzu-<br />
weiterzuentwickeln.<br />
13
Haustypologie<br />
Der Solitär<br />
Es die gibt durch Arten ihre Besonderheitaus von Gebäuden,<br />
dem Nutzung, Rahmen wie fallen, auch durch von der<br />
Auftreten.Dies sind die öffent- ihr<br />
lichen oder gesellschaftlichen Gebäude mit staatlichen<br />
onen. Hierzu zählen <strong>Stadt</strong>befeFunktistigung,haus, Kirche, Burg, Kloster, Schloß, Kaserne, Rat-<br />
Gericht Krankenhaus, aber Kaufhäuser auch Schulen,<br />
Die jeweils besondere Form etc.<br />
entspricht zung (<strong>Stadt</strong>befestigung) zum Teil der bzw. Nut-<br />
der druck Repräsentation der gesellschaftlichen als Aus-<br />
Stellung Baukörper (Rathaus, heben sie Schloß). sich aus Als<br />
der in der Umgebung Baumasse, hervor, als auch sowohl<br />
der Bauform. Sie passen sich in<br />
bewußt ein,sondern nicht prägen in ein es. Ensemble<br />
sondere Form soll die besonde- Die berelen.<br />
Funktion Gesetzmäßigkeiten signifikant darstel-<br />
lediglich in der Immanenz sind<br />
jeweiligen Baustils bei den Ge- des<br />
staltungselementen Entsprechend dem hohen zu finden.<br />
spruch, das diese Gebäude An-<br />
prägt, nen eine wird besonders im Umgang qualität- mit ihvolle<br />
notwendig. Planung und Behandlung<br />
14<br />
Die Gotik<br />
Die stammen ältestenHäuserin<strong>Sulzbach</strong><br />
tik zwischen aus dem der Zeit 14. und der Go-<br />
1. Hälfte des 17. Jahrhunderts. der<br />
Die belständig Patrizierhäuser und zumeist stehen einzeln gie-<br />
in haben Reihe. 2-3 Sie Speicherebenen sind 2 - 3 stöckig,<br />
abgestrebten Hängewerk- mit<br />
Dachstühlen räumigen und und verschachtelten sind mit weit-<br />
Gewölben meisten Häuser unterkellert. der Spätgotik Da die<br />
mit entstammen, Übergang sind zur Renaissance<br />
in der Regel bereits die rechteckig Fenster<br />
mit filierten Kreuzsprossen, Sandsteingewänden. oft mit pro-<br />
Die ebenfalls reichverzierten im Stil der Erker Renais- sind<br />
sance bestehen ausgebildet. in der Regel Die aus Wände<br />
putztem Bruchmauerwerk. ver-<br />
Umgang - Gradschnittbiber, Schleppgauben: rot<br />
henden Eckhäusern an freiste-<br />
- Blei- Fenster oder dünne mit Kreuzsprossen,<br />
- Holzläden Holzsprossen,<br />
- massive glatter Putz Holztüren<br />
genem Sockel, mit abgesetzte durchgezofilierte<br />
Fenstergewände pro-<br />
- handwerkliches Kupferblech.<br />
Ackerbürgerhaus<br />
Die men Ackerbürgerhäuser zumeist aus dem 14.-18. stam-<br />
Jahrhundert. um breite, zweigeschossige Es handelt sich<br />
Gebäude tigem Dach. mit hohem, Die Fensterglietraufseiderung mittig im bis OG leicht ist 5 - versetztem 7 fach mit<br />
großem durch das Einfahrtstor eine Durchfahrt im EG,<br />
die dahinterliegenden Wirt- in<br />
schaftshöfede führt. Mit und Ausnahme Nebengebäu-<br />
Neustadt 14, die auch der<br />
Schmiede diente, waren als<br />
Wohnhäuser <strong>Sulzbach</strong>er Bür- es<br />
ger,wirtschaftlichen die in der <strong>Stadt</strong> Hofstellen ihre landtrieben.be-<br />
Umgang - oder naturroter Rundschnitt Biber mit Grad-<br />
- Dachgauben: Traufe: profilierter keine<br />
- Fenster: bei den älteren Putzabsatz<br />
sern wie beim gotischen Haus; Häu-<br />
bei mit den 2 Quersprossen; jüngeren: Doppelflügel<br />
oder weiß lackiert, Holzläden holzsichtig<br />
- glatter schwere, Putz massive mit durchgezoge- Holztore<br />
nem abgesetzt, Sockel, bei Fensterfaschen<br />
Häusern profilierter den jüngeren<br />
schen EG und OG möglich Sims zwi-<br />
- handwerkliches Kupferblech.
Der Barock<br />
In nicht der sehr Altstadt viele <strong>Sulzbach</strong> Häuser aus gibt der es<br />
Barockzeit, ihren jeweiligen doch diese Standorten sind an<br />
stadtbildprägend. rocken Stilelemente sind Die nicht ba-<br />
sehr geschwungene ausgeprägt, Linienführung so fehlt die<br />
völlig. Häuser Charkteristisch sind die Walm- für diese<br />
Krüppelwalmdächer, die auch bzw.<br />
nicht den älteren mehr so Häusern steil sind, der wie goti- bei<br />
schen meist symmetrisch Zeit. Die Fassaden gestaltet. sind<br />
Umgang - oder naturroter Korbbogenschnitt Biber mit Rund-<br />
- mausgauben, kleine Schlepp- Stehgauben oder Fleder-<br />
- schluß Traufe: profilierter Putzab-<br />
- ohne Doppelflügelfenster Oberlichtflügel mit mit Spros- oder<br />
sen,kiertweiß oder graugrün lak-<br />
- holzsichtiges massive, profilierte Hartholz Holztüren,<br />
big lackiert oder far-<br />
- setzte je nach Strukturen, Putzgliederung der Sockel abge-<br />
kann - handwerkliches abgesetzt sein Kupferblech.<br />
Der Klassizismus<br />
Im ersten 19.Jahrhundert Mal Baustile kamen auf, zum<br />
sich gestalterisch auf frühere die<br />
Bauepochen gang mit diesen beziehen. neuen Im BauUmstilen man die ist Voraussetzung, Zitate der Formen- daß<br />
sprache Barock und versteht. das Rokoko Der ablö- den<br />
sende auf die Klassizismus klaren und bezieht gesetzmä- sich<br />
ßig klassischen gebundenen Altertums, Formen was des<br />
eine aussetzt. historische Das Gebäude Bildung Luitvorpoldplatztekturgliederung 5 weist mit eine symmeArchitrischfeld auf. angeordnetem Das Erdgeschoß Giebelde<br />
allerdings von der Sparkasse wur-<br />
bereits Umgang verändert.<br />
- roter kleine Rundbogenbiber, Schleppgauben, Blech<br />
als Rundgauben möglich auch<br />
- führung, Doppelflügelfenster, je nach historischem Aus-<br />
Vorbild - Holztüren<br />
Vorlage Putz: je abgesetzt nach Gliederung und struktu- und<br />
riert - handwerkliche Ausführung<br />
Der Wiederaufbau<br />
1822 brand vernichtete die südwestliche ein <strong>Stadt</strong>-<br />
der Altstadt mit ca. 250Hälfte bäuden.DerWiederaufbauerGefolgte zweigeschossigen mit einfach Häusern gestalteten<br />
geschlossener Bauweise mit in<br />
straßenseitig Traufe und Abwalmung durchgezogener<br />
Enden der Bebauung. an den<br />
Umgang - roter Schleppgauben Biber<br />
- Eckausbildung Putz: glatter Putz, können Simse abge- und<br />
setzt Sandsteinsockel werden- wie auch ein<br />
- fenster weiß lackierte Doppelflügel-<br />
- Holzläden<br />
- Bleche: massive Kupfer Holztürkonstruktion oder Titanzink<br />
15
Denkmalpflege<br />
Zu innerhalb den Kriterien vorhandener für das Sruktu- Bauen<br />
ren Denkmalpflege gibt es im noch Bereich weitere. der<br />
Hier Bau-, genügt Umbau- es und nicht, Modernisie- daß sich<br />
rungsmaßnahmen <strong>Stadt</strong>bild und in die nur <strong>Stadt</strong>struk- in das<br />
tur Denkmalpflege einfügen müssen. geht es In in der<br />
ster Linie um die Pflege und er-<br />
Erhaltung rischen Substanz. der wertvollen Es ist ein histosentlicher<br />
Unterschied ob we-<br />
die historische Fassade erhal- z.B.<br />
ten ‘genauso’ bleibt oder wieder entfernt aufgebaut und<br />
wird. wäre Bei allenfalls letzterer etwas Behandlung<br />
<strong>Stadt</strong>bild getan, das historische für das<br />
Ensemble Altstadt <strong>Sulzbach</strong><br />
16<br />
Baudenkmal stört. Dies gilt wäre grundsätzlich jedoch zer-<br />
alle schützenswerten Bauteile für<br />
und Nicht Elemente.<br />
Maßnahmen genehmigungspflichtige<br />
lern sind erlaubnispflichtig, an Baudenkmäabhängig<br />
von anderen Vorunschriften,satzung. Der wie Antrag z.B. dieser auf ErteiOrtslunglich und einer formlos Erlaubnis beim ist schriftbauamt<br />
einzureichen. Es <strong>Stadt</strong>-<br />
beachten, daß es auch ist einer zu<br />
Erlaubnis Nähe von bedarf, Baudenkmälern wenn in Ver- der<br />
änderungen sich auf den geplant Bestand sind, oder das die<br />
Erscheinungsbild denkmals auswirken eines kann. Bau-<br />
Neben lern werden den Einzelbaudenkmähängende<br />
bauliche auch zusammen-<br />
(Ensemble) zu Baudenkmälern Anlagen<br />
gezählt, einzelne auch dazugehörige wenn nicht bauli- jede<br />
chegen Anlage zu einem dieEinzeldenkmal Voraussetzun-<br />
erfüllt, Straßenbild das aber Orts-, insgesamt Platz- oder<br />
haltenswürdig ist. er-<br />
Da tungsbereich sich fast der der gesamte Ortssatzung Gel-<br />
im Altstadt Bereich <strong>Sulzbach</strong> des Ensembles<br />
sollte vor jeder Baumaßnahme befindet,<br />
eine Denkmalschutzbehörde Beratung der Unteren<br />
Bauamt der <strong>Stadt</strong>verwaltung im<br />
eingeholt werden.
Adolf-Kolping-Straße An der Allee, Zehntstadel 4<br />
An Auf der der Bastei Rahm 1, 91a<br />
Bahnhofstr. Bayreuther Str. 2<br />
Bergstr. 2 8, 11, 22<br />
Bindergasse Brauhausgasse 2, 4<br />
24, 1, 15, 17, 22,<br />
Bühlgasse Frühlingstr. 21, 1, 14 30, 32, 34<br />
Haagtor Im Haag 8<br />
Klostergasse 8 2, 4, 5<br />
<strong>Stadt</strong>bildanalyse aus den Vorbereitenden Untersuchungen<br />
Kugelplatz Kunst-Fischer-Gasse 6, 11, 12<br />
11, 17 1, 3, 5,<br />
Lange Gasse 15, 19, 4, 29, 7, 8, 35, 9, 39, 11,<br />
43, 45, 47 41,<br />
Luitpoldplatz 16, 17, 2, 18, 4, 5, 19, 7, 20, 14,<br />
22, 23, 24, 25 21,<br />
Synagogenstr. Neumarkter Str. 9. 110<br />
Neustadt 16, 2, 18, 6, 19, 7, 9, 20, 10, 21, 14,<br />
25 23,<br />
Neutorgasse 14, 18<br />
Auszug aus der Denkmalliste<br />
Nürnberger Obere Bachgasse Str. 2a, 35a 5, 7, 9<br />
Pfarrgasse 14, 1, 158,<br />
10, 11, 13,<br />
Pfarrplatz Rathausgasse 2, 3, 1, 6<br />
<strong>Rosenberg</strong>er Str. 2, 7, 3, 9, 4<br />
14, 15, 16, 18, 10, 19, 12,<br />
26, 32a, 32b, 36, 40, 24,<br />
Schießstätte 40a, 42-44<br />
Spitalgasse 5, 7, 7, 8<br />
14, 19, 21, 8, 23, 9, 10, 23a11,<br />
Untere Weiherstr. Bachgasse 1, 6, 9, 8, 11, 1613<br />
17
Der Luitpoldplatz<br />
Der trum Luitpoldplatz der <strong>Stadt</strong>. Seine ist das umgeZenbende ältesten Bebauung Siedlungsbereich stellt den<br />
Herzogstadt dar: im Westen der<br />
die rinnenkloster, Burg mit in dem der Salesiane-<br />
Pfarrkirche mit dem Marktplatz Mitte die<br />
und Rathaus. im Osten Die ursprüngliche als Abschluß das<br />
bauung der Altstadt reicht Be-<br />
die Zeit der Gotik zurück. 1822 in<br />
vernichtete ganze südwestliche ein <strong>Stadt</strong>brand Hälfte von die<br />
<strong>Sulzbach</strong>. <strong>Stadt</strong>brands Da quer die Grenze über den des<br />
Luitpoldplatz man an ihm die verläuft, Veränderun- kann<br />
gen Vor dem sehen:<br />
ten die einzeln <strong>Stadt</strong>brand stehenden, dominierbelständigen<br />
gotischen Häuser, gie-<br />
während vornehmlich der in Wiederaufbau<br />
Bauweise mit meist geschlossener<br />
schossigen Häusern erfolgte, zweige-<br />
die zogene straßenseitig Traufe und eine an durchgeden<br />
der Bebauung eine den AbwalEnmung aufweisen.<br />
18<br />
historischer <strong>Stadt</strong>plan vor 1822<br />
Bayerischer Hof mit Blick auf das Schloß um die Jahrhudnertwende<br />
Luitpoldplatz mit Blick auf das Rathaus vor 1892
Urkataster von 1835 mit der Bebauung nach dem <strong>Stadt</strong>brand<br />
mit der Aufstockung des Bayerischen Hofs wird das Schloß zum Teil verdeckt<br />
Luitpoldplatz mit Blick auf das Rathaus heute<br />
Die platz Bebauung ist heute so am differenziert, Luitpold-<br />
daß gesamte hier exemplarisch Altstadt fast für alle die<br />
Haustypen und Baustilen aus studiert allen Zeitaltern<br />
können. werden<br />
Ruinen am südlichen Luitpoldplatz 1822<br />
Wiederaufbau am südlichen Luitpoldplatz<br />
Die rufen Veränderungen, durch den <strong>Stadt</strong>brand hervorge-<br />
von ders gut 1822, an den kann beiden man Stichen beson-<br />
erkennen: noch die Während gotische die Bebauung Ruinen<br />
mit und seinen giebelständigen schmalen, Häusern hohen<br />
in gibt versetzter der untere Bauflucht Stich die zeigen,<br />
ge Bebauung wieder: niedrige, heuti-<br />
breit zweigeschossige angelegte und Bebauung nur noch<br />
durchgehendem Walmdach. mit<br />
Daß rungen sich im negative <strong>Stadt</strong>bild nicht Verände-<br />
durch Brand- oder sonstige nur<br />
Unglücke Aufstockung ergeben, des Bayerischen zeigt die<br />
Hofes. hoch über Früher die ragte davorliegende die Burg<br />
bürgerliche und dominierte Bebauung den westlichen heraus<br />
Abschluß Mit der Aufstockung des Luitpoldplatzes.<br />
sich heute eine vorgelagerte ergibt<br />
Schildbebauung, je nach Betrachtungsstandort die die Burg<br />
mehr verschwinden oder weniger läßt und dahinter<br />
Platzabschluß damit beein- den<br />
trächtigt.<br />
19
Die <strong>Rosenberg</strong>er Straße<br />
Die straßenplatzartige <strong>Rosenberg</strong>er Straße 1.<strong>Stadt</strong>er- ist eine<br />
weiterung 1350. Im Mittelbereich aus der Zeit weitet um<br />
sie das sich <strong>Stadt</strong>tor auf, wobei und im im Westen Osten<br />
der haus enge den räumlichenAbschluß Durchgang am Rat-<br />
bilden. säumt von Die mächtigenPatrizier- Straße wird gehäusern<br />
Bis auf mit wenige tiefen Ausnahmen Parzellen.<br />
haben stehenden, sich bis giebelständigen heute die frei-<br />
Häuser erhalten. gotischen Die Gebäude Ursprungs<br />
verstaffelt, so daß sich stehen<br />
räumliche Tiefe ergibt. Beide eine<br />
Straßenplatzenden Laufe der Zeit verändert. wurden Der im<br />
frühere Raum hat platzartig heute einen geschlossene<br />
charakter.Straßen- Westlicher Vor dem <strong>Stadt</strong>brand Abschluß:<br />
Durchgang der 1. <strong>Stadt</strong>befesti- war der<br />
gung und Museumstraße) (zwischen Hafnersgraben sehr eng.<br />
Die 8, bzw. Anwesen 1+2 standen <strong>Rosenberg</strong>er so dicht Str.<br />
gegenüber, westliche Platzwand daß sie räumlich hier als<br />
wirksam waren. Beim Wiederaufbau<br />
nach dem <strong>Stadt</strong>brand<br />
20<br />
historischer <strong>Stadt</strong>plan vor 1822<br />
<strong>Rosenberg</strong>er Straße nach Osten um die Jahrhundertwende<br />
<strong>Rosenberg</strong>er Straße nach Westen 1913
Katasterplan heute<br />
<strong>Rosenberg</strong>er Straße nach Osten heute<br />
<strong>Rosenberg</strong>er Straße nach Westen 1990<br />
wurden de durch dort eine diegeschlossene Einzelgebäu-<br />
Bauweise Straßenflucht mit ersetzt, zurückversetzter<br />
wenn auch verengt-die so Rosendaßberger Luitpoldplatz Straße weiterführt. nun bis zum<br />
Östlicher Bis zum Jahr Abschluß:<br />
<strong>Rosenberg</strong>er Tor 1868 mit bildete komplet- das<br />
ter Wallanlage <strong>Stadt</strong>mauer, den östlichen Zwinger und<br />
schluß des Straßenplatzes. Ab-<br />
Veränderung vom Platz Die<br />
Durchgangsstraße verlief nach zur<br />
dem chend. Abbruch Im Süden des Tores wurde schlei-<br />
<strong>Stadt</strong>graben bereits in der der<br />
Gründerzeit bebaut. Der aufgeschüttet südliche Straßen- und<br />
zug hinaus wurde verlängert, über den so Zwinger<br />
diesem Bereich die Altstadt- daß in<br />
begrenzung Einen neuen verwischt Abschluß wurde.<br />
heute eine Kaufhausfassade, bildet<br />
allerdings gen <strong>Stadt</strong>walls. jenseits Im des Zuge ehemali-<br />
Städtebauförderung wurde der<br />
versucht, teten <strong>Stadt</strong>turm mit einem den neu Altstadterrichzugang erlebbar zu wieder gestalten. etwas besser<br />
21
Die Neustadt<br />
Die <strong>Stadt</strong>erweiterung Neustadt ist aus eine der frühe<br />
der Renaissance. Im Vergleich Zeit<br />
zur ländlicher <strong>Rosenberg</strong>er geprägt: Straße Das ist Stras- sie<br />
senbild traufständigen wird bestimmt Ackerbürger- von<br />
häusernner Bauweise. in zumeist Der geschlosse-<br />
geradlinige Straßenverlauf annähernd<br />
mündete städtebaulichen an beiden Dominanten: Enden in<br />
im vor Osten dem an Neutor dem und kleinen im Platz<br />
sten in einer Platzaufweitung, We-<br />
die Häusern von 2 gefaßt über wurde. Eck gestellten<br />
Vor war dem die <strong>Stadt</strong>brand Neustadt durch von 1822<br />
Bebauung im Bereich der heu- eine<br />
tigenplatz räumlich Neustadt getrennt. 1 vom Luitpold-<br />
wurde die Bauflucht dieses Später<br />
wesens nach Westen zurückAngenommen, Durchgang ergab, so daß der sich nur ein<br />
Bereich der 1. <strong>Stadt</strong>mauer im<br />
historischer <strong>Stadt</strong>plan von 1822<br />
22<br />
Urkataster von 1835<br />
Neustadt nach Westen vor dem Bau der evangelischen Kirche<br />
Neustadt nach Osten um 1907
Katasterplan heute<br />
Neustadt nach Westen nach dem Bau der evangelischen Kirche<br />
Neustadt nach Osten um 1990<br />
noch Bau der eingeengt evangelischen war. Mit Kirche dem<br />
in die den kleinteilige fünfziger Jahren Struktur wurde<br />
westlichen Neustadt mit ihrer der<br />
Einschnürung Zäsur zwischen als Neustadt räumlicher<br />
Luitpoldplatz aufgelöst. Heute und<br />
dominiert der Kirche der die große westliche Baukörper<br />
stadt.Neu- Das zur Neustadt Neutor als wurde östliche zwischen- Zufahrt<br />
zeitlich verfügt abgebrochen. der kleine Platz Dennoch<br />
über ein städtebauliches noch<br />
tential, das man mit einer NeuPogestaltung nutzen könnte.<br />
Bei im Bereich künftigen der Veränderungen<br />
aus städtebaulicher Neustadt Sicht sind<br />
gende Gesichtspunkte zu folrücksichtigen:be-<br />
- schließung giebelständige zwischen Baulückenstadt<br />
15 und 17 mit einer Neu-<br />
Fußgängerverbindung Langen Gasse zur<br />
- der Entkernung Hinterhöfe und Begrünung<br />
- Begrünung Erhalt der kleinteiligen des Neutorplatzes<br />
Struktur.<br />
23
An der <strong>Stadt</strong>mauer<br />
Die teau Altstadt war auf auf der dem Nord- Jurapla-<br />
Ostseite durch Mauer, Wall und<br />
und rend an Graben den übrigen geschützt, Seiten wäh-<br />
steil abfallende Hang nur der<br />
Mauerzügen befestigt war. mit<br />
Erhalten terlichen sind Anlage von wohl der mittelal-<br />
1. Hälfte des 15. Jahrhunderts aus der<br />
noch Norden Türme und Osten, und Mauern sowie die im<br />
komplette Nordosten und Wallanlage Norden der im<br />
Altstadt. <strong>Stadt</strong>mauergassen Entlang haben der engen<br />
im Laufe der Zeit kleine, sich<br />
schmale mauer gedrückt, Häuser an im die Oberge<strong>Stadt</strong>schoß Fachwerkbauten meist als errichtet. auskragende<br />
me und Wehranlagen wurden Tür-<br />
zum miteinbezogen. Teil in dieseWohnhäuser<br />
<strong>Stadt</strong>mauer hindurch Durch liegen die<br />
Zwingerbereich und zum Teil im<br />
auch zu diesen im Grabenbereich Häusern. Gärten<br />
Umgang Dachdeckung: Dachgauben: keine naturroter Biber<br />
Fenster: mit Sprossen, Doppelflüglige holzsichtig Fenster<br />
weiß lackiert oder<br />
Sonnenschutz: Eingangstüre: Holzkonstruk- Holzläden<br />
tion, möglich kleiner Glasausschnitt<br />
Fassade:auchbei einfach ohne Absetzungen Fachwerk<br />
Bleche: verputzt. Kupfer oder Titanzink<br />
Zwinger nicht weiter und Wallanlage verbaut werden. sollen<br />
Die einsehbar gesamte und Wehranlage erlebbar sein. muß<br />
24<br />
geschlossene <strong>Stadt</strong>mauer um 1537<br />
Lange Gasse 9<br />
Wallanlage an der Bayreuther Straße
Vorstadtbereiche<br />
typische Vorstadthäuser<br />
alte Ansicht vom Bachviertel<br />
Ansicht vom Bachviertel heute<br />
Die alten erste<strong>Stadt</strong>erweiterung Siedlung um den Luit- der<br />
poldplatz Straße und war die die Neustadt. <strong>Rosenberg</strong>er Die<br />
weiteren die noch innerhalb <strong>Stadt</strong>erweiterungen,<br />
anlage liegen, sind der die Wehrreiche<br />
Kugelplatz, SynagogenBestraße,lingstraße Hafnersgraben, und Bühlgasse, Frühwie<br />
die Unterstadt des Bachsoviertels. überwiegend Diese Wohnquartiere Bereiche sind<br />
und rakter weisen auf. Gegenüber einen Vorstadtchaschäfts-<br />
und Patrizierhäusern den Ge-<br />
des eine <strong>Stadt</strong>zentrums kleinteilige (2-3 prägt Fenster- hier<br />
achsen),bebauung 2-geschossige mit durchgehendem Zeilen-<br />
First liegenden und Traufe Gärten und das dahinter-<br />
Neben den Wohngebäuden Bild.<br />
gibt werte es noch Bauten, einige wie bemerkens-<br />
<strong>Stadt</strong>mühle und das ehemalige die alte<br />
MalzhausinderUnteren gasse 8, die sich bereits im Bach-<br />
Jahrhundert vor den Toren 16.<br />
Altstadt befanden. der<br />
Umgang Dachdeckung: Dachgauben: Schlepp- naturroter oder Biber<br />
Fenster: Giebelgauben<br />
die auch Doppelflügelfenster,<br />
ben können Oberlichtflügel ha-<br />
Sonnenschutz: Holzläden oder<br />
zur Rolläden Not verdeckt laufende<br />
- mit Eingangstüre: kleineren Glasausschnit- Holztüre, auch<br />
Putz: ten möglich<br />
Sockel glatter, und Fenstereinfassun- einfacher Putz,<br />
gen werden können farbig abgesetzt<br />
- Bleche: Kupfer oder Titanzink<br />
25
26<br />
Außenwände § 5 Satzung<br />
(1) Zulässig Naturwerksteinen. sind verputzte Im Bereich Mauern der <strong>Stadt</strong>mauer und Mauern ist auch aus<br />
unverputztes in alter handwerklicher Bruchsteinmauerwerk Technik nur zulässig. glatt oder Der von Putz Hand ist<br />
verrieben Spritzputz, Nesterputz aufzutragen. und andere Nicht Rauhputzarten, zulässig sind Edel- z.B.<br />
und Kalktraß Kunststoffputze. verwendet Als werden. Sockelputz Zur Beurteilung sollte Kalk- oder<br />
Putzproben in ausreichender Größe anzubringen. sind<br />
(2) Geputzte stimmen. Grelle Wandflächen und kalte sind Farbtöne farblich sind aufeinander zu vermeiden. abzu-<br />
Farbanstriche im Einvernehmen dürfen mit erst dem nach <strong>Stadt</strong>bauamt Festlegung von <strong>Sulzbach</strong>- Proben<br />
<strong>Rosenberg</strong> Denkmalpflege und ausgeführt dem werden. Bayer. Grundlage Landesamt für die für<br />
Beurteilung Straße. Zur Beurteilung sind die Gestaltungspläne sind Proben in der ausreichender jeweiligen<br />
Größe bringen. und Sandsteingewände, an geeigneter Stelle der Holzfachwerk Außenwand anzu-<br />
Feinputzfacetten sind farblich von den übrigen und<br />
Fassadenflächen dürfen nur nach Vorlegen abzusetzen. eines Architekturgliederungen<br />
Absprache mit dem <strong>Stadt</strong>bauamt Gestaltungsplanes und dem Bayer. und<br />
Landesamt Regel sollen für Kalk- Denkmalpflege bzw. Silikatfarbanstriche aufgemalt werden. verwendet In der<br />
werden. sind unzulässig. Glänzende Anstriche und Dispersionsfarben<br />
(3) Fassadenverkleidungen polierten bzw. geschliffenen in glasierten Werksteinen, Keramikplatten,<br />
gem oder glänzendem Material, Ölfarbe, Kunststoff-, mosaikarti-<br />
Faserzement- Spaltriemchen sind und unzulässig. Metallplatten, Dies gilt auch Stein- für sicht- oder<br />
bare Ladenpassagen Hauseingänge, einschließlich Schaufenster der sichtbaren und Mauersockel,<br />
und Bodenbeläge. Empfohlen werden heimische Treppen<br />
Natursteine und Ziegelmaterial.<br />
(4)<br />
Wertvolle und Konsolen Bauteile etc. wie sind Wappen-Schlußsteine, zu erhalten. Bei Neubauten Gewände<br />
sie möglichst wieder zu verwenden. sind<br />
Edelputze sind unzulässig<br />
Farben sind aufeinander abzustimmen<br />
Klinkersockel sind bauphysikalisch falsch<br />
Fassadenverkleidungen verdecken nur die<br />
Bauschäden und beheben sie nicht
traditionelle Putzstruktur mit Fensterumrahmung<br />
historische Sonderputze<br />
Sandsteinsockel<br />
erhaltenswerte Gewände<br />
Empfehlungen<br />
Bauweise<br />
Traditionell aus folgenden werden Materialien in der Altstadt gebaut: <strong>Sulzbach</strong>s die Häuser<br />
- Sandstein<br />
- verputztes verputztes Mauerwerk Fachwerk.<br />
Putz<br />
Bauphysikalisch glatte Kalk- bzw. richtig Kalkzementputze. und für das Ortsbild Sie sollten typisch möglichst sind<br />
von Hand und ohne Richtscheit aufgetragen werden.<br />
Zur anzubringen. Beurteilung sind Putzproben in ausreichender Größe<br />
Sockel<br />
Um zen, die bedarf verputzte sie eines Wand besonderen vor Bodenfeuchtigkeit Schutzes. Es gibt zu schütfür<br />
2 Lösungen:<br />
hier-<br />
1. mit Ein dem Zementsockelputz Fassadenputz soll verrieben ohne optischen werden. Übergang<br />
2. Ein Sandsteinsockel muß mindestens 3 cm stark sein<br />
Andere und sollte Sockelausführungen oben einen Schrägschnitt verhindern aufweisen.<br />
und verursachen meist Feuchtigkeitsschäden. die Diffussion<br />
Farbe<br />
Im 1. Die wesentlichen Dispersionsfarbe stehen ist 2 Farbarten nur beschränkt zur Verfügung:<br />
lässig und daher vorallem beiAltbauten problematisch. dampfdurch-<br />
Da Feuchtigkeitsschäden sie eine Beschichtung auftreten des und Putzes sie blättert ist, können<br />
Zeit ab.<br />
mit der<br />
2. wie Die der Mineralfarbe Putzuntergrund, besteht dringt aus in dem ihn ein, gleichen verbindet Material<br />
mit ihm und härtet ihn zusätzlich. Mit seinem sich<br />
Inhaltsstoff Wirkung. Mineralfarbe Kalk hat er außerdem hat also die einegleiche desinfizierende<br />
durchlässigkeit wie das Mauerwerk und damit Dampf-<br />
lange Lebensdauer. Aus diesen Gründen sollte schon eine<br />
eigenem Interesse ausschließlich Mineralfarbe verwen- aus<br />
detzigen, werden. die ausschließlich Darüber hinaus mit sind Naturpigmenten ‘KEIMFARBEN’ arbeiten. die ein-<br />
Werden Farbton nichts diese verkehrt verwendet, machen. kann In man Abstimmung auch mit mit dem<br />
benachbarten Gebäuden sollen möglichst erdfarbene den<br />
Tönungen verwendet werden.<br />
27
28<br />
Fenster § 6 Satzung<br />
(1) Um gliederung die Maßstäblichkeit zu erhalten, müssen der bestehenden die Fenster in Fassaden-<br />
Maßverhältnis und formaler Gestaltung den historischen Größe,<br />
Konstruktionsformen öffnung muß stehendes angepaßt Format werden. haben. Jede Liegende Einzel-<br />
Fensterformate len gegenüber sind der Mauerfläche unzulässig. Die zurücktreten. Fensterflächen Zusamsolmenhängende gestattet. Fenster-Tür-Kombinationen sind nicht<br />
(2) Grundsätzlich unterteilungen wird (Sprossen) die Erhaltung gefordert. der Für alten Wohnungen Fenster-<br />
sind Empfohlen nur Fenster werden auch in Holzkonstruktion Kasten- und Verbundfenster. zugelassen.<br />
Profilstärken sollen sich den von Fensterrahmen, Proportionen der -stöcken alten und Holzfenster -sprossen<br />
anpassen, verwenden. wenn möglich sind konstruktive Sprossen zu<br />
(3) Glänzende Aluprofile etc. Fensterprofile sind matt zu sind streichen. unzulässig. Gewände Eloxierte<br />
Simse sind zu erhalten. und<br />
(4) Glasbausteine, Buntgläser oder Profilgläser ähnliche Glaselemente sowie beschichtete sind unzulässig. Gläser,<br />
(5) Grundsätzlich hen. Sichtbare sind Rollladeneinbauten Klappläden den in Rollläden Sandsteinwänden vorzuzie-<br />
sind glänzende zu unzulässig. Schienen sind Sichtbare unzulässig. Rolllädenkästen sowie<br />
unterschiedliche Formate und liegende Fenster<br />
zerstören die Einheit der Fassade<br />
zwischen den Glasscheiben liegende Kunststoffsprossen<br />
sind schlechter als gar keine Sprossen<br />
Glasbausteine und Kunststoffgläser sind unzulässig<br />
aufgesetzte Rolläden und Strukturglas sind<br />
unzulässig
Kreuzstockfenster aus Sandstein<br />
Holz-Kreuzstockfenster<br />
Kastenfnester mit Sprossen<br />
Holzfensterläden<br />
Empfehlungen<br />
Öffnungen als Ordnungselement<br />
Die massiver Gebäude Bauart in der errichtet. Altstadt Dieser sind nahezu entspricht vollständig die Lochin<br />
fassade. und die Die Fenster- Wandflächen und Türöffnungen überwiegen also gliedern im Charakter<br />
wichtigste Fassadengliederungselemente sind sie. Fenster Als<br />
und eine Ordnung Türen aufeinander zu geben. abzustimmen um der Fassade<br />
Fensterformate<br />
Typisch für die <strong>Sulzbach</strong>er Altstadt sind stehende<br />
Fensterformate. 3:4, der Goldene Als Schnitt Proportionen ~3:5 oder sind die die Verdoppelung Verhältnisse ~<br />
1:2 besonders harmonisch. =<br />
Fensterunterteilungen typisch - Kreuzsprosse für die <strong>Sulzbach</strong>er Altstadt sind folgende Typen:<br />
- 2-flüglig Sprossenfenster mit Sprossen mit Oberlicht<br />
Fensterkonstruktion<br />
Neben rahmen-Konstruktion der allgemein wird üblichen auf die Isolierglas-Standardund<br />
Verbundfenster hingewiesen, Alternativen die nicht nur Kasten-<br />
denkmalpflegerischer Hinsicht auch heute durchaus aus<br />
noch und damit ihre größerer Berechtigung Glasanteil, haben bei (kleinere Luftschichten Querschnitte<br />
5 cm gute Wärmedämmwerte, vor allem bei kleineren bis ca.<br />
Formaten bzw. Unterteilungen filigraneres Aussehen.<br />
Fenstermaterial<br />
Empfohlen Nadelholz. Wird wird ein heimisches Fenster lackiert, Holz so wie ist Fichte, Eiche Tanne, oder<br />
Lärche Lärche oder geeignet. Eiche Bei haltbarer,sie holzsichtigen sindso Lasuren widerstandsfähig, sind Kiefer,<br />
daß Aluminiumprofile es keines Holzschutzes tragen in der bedarf. Regel sehr Kunststoff- stark auf und und<br />
machen schlecht den streich- Glasanteil und nachbesserungsfähig. entsprechend kleiner, sie Metall- sind<br />
konstruktionen eine schlechte Wärmedämmung ohne zusätzliche und Maßnahmen es bildet sich haben<br />
Schwitzwasser.<br />
leicht<br />
Sonnenschutz<br />
Holzläden Rolläden vorzuziehen. in allen denkbaren Konstruktionensind<br />
29
30<br />
Türen, Tore, Schaufenster § 7 Satzung<br />
(1) Hauseingangstüren, Schaufenster sollen in Toreinfahrten, der Regel aus Garagentore Holz hergestellt und<br />
sein. sind nicht Glänzende zugelassen. Metall- Sofern und Leichtmetallkonstruktionen<br />
det wird, ist der Anstrich bzw. statt Schutzanstrich Holz Metall verwen-<br />
streichen. Türen mit größeren Glaseinsätzen sind matt nicht zu<br />
zugelassen. Holzaufdoppelungen Empfohlen in werden senkrechter neben Futtertüren/toren<br />
Profilierung. bzw. gegräteter<br />
(2) In Straßen der Vorderfront und Plätzen von stehen, Gebäuden, dürfen Garagen die an öffentlichen<br />
baut werden, wenn die Gliederung der Fassade nur einge-<br />
unterbrochen wird. Gegebenenfalls sind hierzu nicht<br />
einfahrten zu benutzen. Schwingtore bzw. Garagentore Hof-<br />
aus Kunststoff dürfen nicht verwendet werden.<br />
(3) Schaufenster stören. Sie müssen dürfen sich die stets Fassadengliederung dem Mauerwerkscharakter nicht zer-<br />
unterordnen. muß erhalten Der bleiben. Sockelcharakter Durchgehende der Fensteröffnungen Erdgeschoßzone<br />
mit den zurückversetzten Schaufenstern sind Stützen genügend sind unzulässig. starke Mauerpfeiler Zwischen<br />
anzuordnen. einem Ziegelmauerwerk Diese müssen notwendig so breit sein, wären. wie Schau- sie bei<br />
fenster Stichbogenartige müssen Schaufensteröffnungen stehendes Rechteckformat werden haben.<br />
geraden Stützen empfohlen. Schaufenster sind nur neben<br />
Erdgeschoß zulässig. Die Schaufensterrahmen müssen im<br />
mindestens liegen. 8 cm hinter der fertigen Außenwandfläche<br />
Haustüre aus eloxiertem Leichtmetall mit Strukturglas<br />
sowie Flieseneinrahmung sind unzulässig<br />
auch historische Details sollten einen Bezug zur<br />
Nutzung aufweisen<br />
Metallrolltor in Hausfassaden wirken störend<br />
Gebäude wirkt durch breit angelegte<br />
Schaufensterfront im Sockelgeschoß aufgerissen
Holztüre<br />
historische Toreingänge<br />
Holztor in Sandseingewände<br />
maßstäblicher Ladeneinbau<br />
Empfehlungen<br />
Türen<br />
Die Hauses Hauseingangstüre und seiner Bewohner sagt viel aus. über Sie den schließt Charakter das Innere des<br />
vom gang Freien zum Freien. und ist Mit gleichzeitig Ausnahme die von Öffnung, Ladeneingängen der Über-<br />
und türen gartenorientierten daher, wenn überhaupt, Terrassentüren nur kleine sollten Glasflächen Eingangs-<br />
aufweisen. der Beschläge, Bei Stufen, der Gestaltung Klingel etc. der kann Türen man einschließlich<br />
zahlreichen guten Beispielen in der Altstadt orientieren. sich an den<br />
Im wurde. Prinzip gilt für Türen, was auch für Fenster gesagt<br />
Tore<br />
Die schäftshäuser alten Patrizierhäuser konzipiert, statt hatten, Hauseingangstüren als Wohn- und große Ge-<br />
Tore. Zeit vor Die dem alte <strong>Stadt</strong>brand Ansicht der 1822 <strong>Rosenberg</strong>er zeigt dies deutlich. Straße aus In den der<br />
erhaltenen meist noch zu gotischen sehen, wenn Häusern sie zum sind Teil diese heute Toranlagen<br />
noch als Schaufenster genutzt werden. Bei auch vielen nur<br />
Häusern anlagen in wurden die Erdgeschoßzonen sie zerstört um zu breite schneiden. Schaufenster-<br />
Bei chenden allen Häusern künftigen ist darauf Baumaßnahmen zu achten, daß an den die alten entspreeinfahrten<br />
in der Fassadengliederung wieder erlebbar Tor-<br />
werden von Toren bzw. sollen bleiben. Holzkonstruktionen Für die konstruktive nach den Ausführung<br />
denen <strong>Sulzbach</strong>er Vorbildern zur Ausführung kommen. vorhan-<br />
Schaufenster<br />
Wie Fassade die Fenster, unterzuordnen. so haben Sie sich dürfen auch nur die so Schaufenster groß sein, daß der<br />
der Wandscheiben Charakter einer nicht Lochfassade gestört ist. Die mit Anordnung ihren massiven<br />
Schaufenster muß sich auch in den Rhythmus bzw. den der<br />
Raster gend Beispiele, der Fassadengliederung wie sich in hervorragender einfügen. Es gibt Weise genü-<br />
Forderung nach großen Schaufensterflächen mit alter die<br />
Bausubstanz zeugen von besonderem hat verbinden Charakter lassen. Besondere und sollten Lösungen<br />
lich besonders werbewirksam sein. eigent-<br />
Arkaden noch den sind Eindruck möglich, einer wenn massiven die Fassade verbleibenden vermitteln. Pfeiler<br />
Als Metallrahmen Material empfohlen. werden Hartholz oder matt lackierte<br />
31
32<br />
Dächer und Dachausbau § 8 Satzung<br />
(1) Die ziegeln Dachdeckung vorzunehmen. ist Die mit Firstabdeckungen naturroten Biberschwanz-<br />
Ortgänge sind aufzumauern, Trockenfirste sowie und Ort- die<br />
gangverblechungen von Erkern etc. sind neben sind unzulässig. Kupfer, Titanzink Für Abdeckungen<br />
strichener Oberfläche) und Bleiabdeckungen nur (mit Bleche unge-<br />
in chen Stehfalzausführung sind. Die seitliche zulässig, Verkleidung die entsprechend der Gauben gestri-<br />
Putz oder Kupfer/Titanzink in Stehfalzausführung soll erfol- in<br />
gen.<br />
(2) Die Flachdächer Dachneigung sind unzulässig. sollte zwischen Einseitige 42° und Dachanhebun- 53° liegen.<br />
gen zwecks Dachausbau sind unzulässig.<br />
(3)<br />
In der Regel sollen bei Dachausbauten Schleppgauben<br />
verwendet werden, mit Ausnahme der charakteristischen<br />
überstehenden Aufzugsgauben. Die Gauben müssen<br />
stets einzeln angeordnet sein. Sie sollen nicht breiter<br />
als ein Sparrenabstand sein. Der Mindestabstand voneinander<br />
beträgt 2 Sparrenabstände. Dachflächenfenster<br />
sind nur dort zulässig, wo sie nicht von öffentlichen<br />
Straßen und Plätzen aus zu sehen sind.<br />
Zwerchgauben oder -giebel sind bei traufständigen<br />
Gebäuden erlaubt, wenn die Giebelwände zur Fassade<br />
bündig liegen.<br />
(4) Eine flächen, Anbringung die nicht von vom Kollektoren öffentlichen ist Verkehrsraum nur auf Dach-<br />
einsehbar sind, möglich. aus<br />
Betonpfannen, Dachanhebungen und verblechte<br />
Ortgänge sind unzulässig<br />
Gauben müssen einzeln angeordnet sein<br />
unruhige Dachlandschaft mit verschiedenen<br />
Fensterarten und Ortgangblech wirken störend<br />
Klinkerkamine sind bautechnisch schlecht,<br />
Fertigaufsätze stören das <strong>Stadt</strong>bild
Ortgang und Firstziegel aufgemauert<br />
Biberschwanz - Tonziegel<br />
gotische Schleppgaube<br />
Barockgaube mit Walmdach<br />
Kamin nach historischem Vorbild<br />
Empfehlungen<br />
Dachdeckung<br />
Trotz Mischung der aus unterschiedlichen gotischen Häusern Bebauung und Wiederaufbauten mit ihrer<br />
nach eine sehr dem homogene <strong>Stadt</strong>brand Dachlandschaft 1822 weist die auf. Altstadt Bis auf <strong>Sulzbach</strong><br />
wenige Ausnahmen haben die Dächer eine Neigung ganz<br />
zwischen stinierten 45° Biberschwanz und 60° und gedeckt. sind mit Wie dem es für hierfür die prädeche<br />
Oberpfalz typisch ist, gibt es mit den alten, nördliwiegend<br />
noch liegenden Dachstühlen keine Dachüberüberstände. Die Neigung: geeignete bis 30° Dachdeckung sind Schiefer ergibt und Biberschwanz, sich aus dessen<br />
16° Falzziegel und Pfannen und von 27°-7° Blech-oder bis<br />
Pappeindeckung durchgängig mit möglich. naturrotem Die Dächer Biberschwanz der Altstadt gedeckt. sind<br />
Dies soll so bleiben.<br />
Dachanschlüsse<br />
Die aufgemörtelt, Biberschwänze dadurch werden werden am Ortgang Ortgangziegel und am First<br />
Blecheinfassungen unnötig. und<br />
Dachgauben<br />
Das Dachlandschaft. Bild der historischen Bei giebelständigen Altstadt lebt von Häusern seiner ruhigen<br />
die Speicher durch Giebelfenster und bei traufständigen wurden<br />
durch noch Aufzugsgauben Schleppgauben hinzu. belichtet. Die Art Vereinzelt der Gaube kommen<br />
sich nach der Dachneigung: steile Dächer über 45° richtet<br />
für Schleppgauben, flachere von ca. 30° bis 45° sind<br />
Satteldachgauben geeigneter. Für <strong>Sulzbach</strong> bedeutet für<br />
dies Schleppgaube also in der und Regel für die für barocken gotische Häuser Häuser die die<br />
Stehgaube Dachfläche sind mit zu Walmdach. vermeiden. Lichtbänder in der<br />
Dachaufbauten<br />
Ein hen, Kamin damit sollte er warm möglichst ist und in besser der Mitte zieht, eines und in Hauses Firstnähe ste-<br />
aus wird. dem Da Dach mit Klinker kommen, ummauerte damit der Kopf Kaminköpfe nicht so etwas hoch<br />
Wasser mit Kragplatte aufsaugen, oder sind gemauertem letztlich nur Hut verputzte bautechnisch Kamine<br />
wandfrei.ein-<br />
33
34<br />
Bauzubehör+Einfriedungung § 9+10 Satzung<br />
§ 9 Balkone und Bauzubehör<br />
(1) Balkone Vordächer zur aller Straßenfront Art. sind nicht zulässig, ebenso<br />
(2) Balkonbrüstungen gegliedert sein. Brüstungsverkleidungen und Verbretterungen müssen und Vordächer vertikal<br />
aus zement glänzendem sind unzulässig. Material, Satellitenschüsseln Kunststoff oder dürfen Asbest-<br />
dort angebracht werden,wo sie vom öffentlichen nur<br />
Straßenraum aus nicht einsehbar sind.<br />
(3) Regenfallrohre fläche aufweisen. etc. müssen (natürliche eine Patina nicht glänzende der gealterten Ober-<br />
Rohre)<br />
(4) Antennen Ortsbild nicht dürfen stören nur (Gemeinschaftsantennen aufgestellt werden, wenn sind sie wün- das<br />
schenswert). empfohlen. Die Montage unter Dach wird besonders<br />
§ 10 Einfriedungen<br />
(1) Einfriedungen Mauerwerk oder sollen aus aus Massivsockel Bruchstein oder mit senkrechten verputztem<br />
Holzlatten Mauerkrone gebildet können naturrote werden. Dachziegel, Als Abdeckung Natursteine der<br />
oder nur zulässig, Betonplatten wenn verwendet sie mit Hecken werden. eingegrünt Drahtzäune werden. sind<br />
Metallteile gehalten sein. müssen Jägerzäune matt und etc. und in unauffälligem Zäune mit horizonta- Farbton<br />
len Brettern etc. sind unzulässig.<br />
(2) Zwischenräume zwischen bestehenden alten Gebäuden<br />
sind Anordnung stets mit zu naturbelassenen verschließen. Brettern in senkrechter<br />
straßenseitige Balkone sind ortsuntypisch<br />
straßenseitige Vordächer und Kunststoffapplikationen<br />
verunstalten das <strong>Stadt</strong>bild<br />
einsehbare Fernsehschüssel und Dachaufbauten<br />
sind unzulässig<br />
Jägerzäune, Metallgitterzäune etc. stören das<br />
<strong>Stadt</strong>bild
historischer Erker<br />
Balkonanbau in den Hofraum<br />
Stakettenzaun mit gemauertem Sockel<br />
Gartenmauer mit Biberschwanzkrone<br />
Empfehlungen<br />
Als schöne Bauteile Tradition, haben sonstige in der Altstadt straßenseitige <strong>Sulzbach</strong> Erker Gebäude- eine<br />
applikationen unbekannt. wie z.B. Balkone oder Vordächer sind<br />
In - Terrassen die Gärten orientiert sind grundsätzlich zugelassen:<br />
- Balkone<br />
- Wintergärten<br />
Diese Lauben<br />
keine Bautradition, Elemente haben doch in sie der heben Altstadt den Wohnwert <strong>Sulzbach</strong> in zwar<br />
innerstädtischen Verdichtung. der<br />
Folgendes Anbauten zu ist beachten: bei der Errichtung und Veränderung von<br />
Da sollten es sich sie um nicht spätere konstruktiv Zufügungen angehängt, an ein sondern Haus handelt,<br />
gestellt werden. Dies ist auch konstruktiv wie bauphysidazukalisch Anbauten meist sollten die einfachere in Ständerbauweise Lösung.<br />
Daher ist das Material entsprechend in angefügt Holz, Glas werden.<br />
Stahl zu wählen. Massive Bauweise ist zu vermeiden, oder<br />
Kunststoff- materialfremd und anzusehen. Aluminiumkonstruktionen sind als<br />
Einfriedungen tem und öffentlichem sind die Raum, Abgrenzungen oft sind sie zwischen auch ein privatiges<br />
Gestaltungselement für die Schließung wich-<br />
Raumfluchten. Folgende Einfriedungen sind denkbar von<br />
bzw. - massive wünschenswert:<br />
von Geländeversprüngen Mauern sind z.B. notwendig an Grundstücksgrenzen. für die Aufnahme<br />
Besonders ausgeführt schön werden. sind Sie diese, wirken wenn sehr sie lebendig als Trockenmauern<br />
Pflanzen und Tieren Lebensraum. und bieten<br />
- aus gemauerte senkrechten Pfeiler Holzstäben mit dazwischengesetzten oder handwerklichem Zäunen<br />
Schmiedeeisen. Einfriedungen dar, Dies sie stellt ist für die die städtischste zentralen Variante Lagen in von<br />
Altstadt sinnvoll. Falls diese Einfriedung mit Sockel aus- der<br />
geführt verputztem wird, Mauerwerk sollte dieser bestehen. entweder Beton aus Naturstein ist nicht oder<br />
wünscht und müßte zumindest gestockt sein. er-<br />
- Umwehrungen; Schmiede- oder gußeiserne Metallzäune oder<br />
- bierten Holzzäune Rundhölzern aus senkrecht ohne stehenden Sockel sind Brettern die geeignete oder hal-<br />
Einfriedung wie z.B. im Bachviertel von Gärten oder im die weniger Abgrenzungen urbanen Bereich,<br />
vaten Gärten untereinander. von pri-<br />
35
36<br />
Straßen mit Möblierung § 11 + 13 Satzung<br />
§ 11 Straßen- und Wegebelag<br />
(1) Grundlage Plätze in der für Altstadt die weitere <strong>Sulzbach</strong>s Gestaltung ist das der Ergebnis Straßen und<br />
Gestaltungswettbewerbs Luitpoldplatz und für den des<br />
Ortskern konzept BA <strong>Rosenberg</strong> I + II. Die dort das festgelegten begonnene Materialien Realisierungs-<br />
baulichen Elemente sowie die Einrichtungsfarbe und und<br />
architektonische Stil sollen fortgeführt werden, damit der<br />
die harmonische Altstadt <strong>Sulzbach</strong>s Einheit werden. und des Verbindendes Ortskerns <strong>Rosenberg</strong> Element eine<br />
verschiedenen Belagsformen, die im Einzelfall notwen- bei<br />
dig Bestehendes sein können, historisches sind die Material 1/2/3- soll Zeiler erhalten aus und Granit.<br />
geeigneter Stelle wiederverwendet werden. Evtl. beste- an<br />
hendezuarbeiten Gestaltungspläne und zu berücksichtigen. sind in das Gesamtkonzept Bei Neuanlage und ein-<br />
Instandsetzung sind Natursteinpflaster, von Straßen, Plätzen Natursteinplatten und Zuwegungen<br />
Asphaltdecken zulässig. Asphaltdecken sind mit Natur- und<br />
steinzeilen zu gliedern bzw. zu entwässern<br />
(2) Enge ohne Gassen Gehsteige sind zu auch pflastern, bei Neuanlage mit beidseitig der Straßendecke<br />
Rinnen und einem Randbereich, der bis abgesetzten<br />
Hausfronten mit kleinem rechteckigem Verbund- zu oder den<br />
Natursteinpflaster Gassen mit einer Mittelrinne befestigt ist, und bzw. zu den bei Häusern sehr engen<br />
leicht ansteigender Pflasterung. hin<br />
§13 Möblierung von Freiflächen<br />
Die Stühlen, Möblierung Bänken, Schirmen, öffentlicher Pflanzbehältern Flächen mit usw. Tischen,<br />
die Abgrenzungen von Cafes/Gaststätten zum öffent- und<br />
lichen Platzgestaltung Straßenraum passen. Vom muß Verkehrsraum zur Straßen- aus einseh- und<br />
bare Sie sind Flächen anzeigepflichtig sind mit dem <strong>Stadt</strong>bauamt und mit entsprechenden abzustimmen.<br />
Unterlagen <strong>Stadt</strong>bildstörende und Elemente Mustern können dem Bauamt abgelehnt vorzulegen. werden.<br />
Betonverbundpflaster ist nicht altstadtgerecht<br />
Asphaltstraßen- und -gehsteigbeläge wirken eintönig<br />
Asphalt kann unterschiedliche Farben haben, beim<br />
Einsatz in der Altstadt sollte er heller ausfallen<br />
Kunststoffmöblierung ist nicht altstadtgerecht
typisches historisches Pflaster in <strong>Sulzbach</strong><br />
Gehsteig mit Ziegelpflaster und Bordstein<br />
hervorgehobene Hauseingänge<br />
qualitätvolle Straßenmöblierung<br />
Empfehlungen<br />
Pflaster<br />
In einer <strong>Stadt</strong> ist der Grad der Bodenversiegelung besonders<br />
hoch. Um so wichtiger ist, daß die Freibereiche<br />
unversiegelt bleiben, d.h. nicht betoniert oder asphaltiert<br />
werden.<br />
Der Pflasterbelag ist für die Altstadt <strong>Sulzbach</strong> typisch,<br />
vorallem in den Materialien Eisenstein, Granit und<br />
Kalkstein, deren Farbkontraste in <strong>Sulzbach</strong> einen einzigartigen<br />
Dreiklang bilden. Zu beachten ist, daß er ohne<br />
massiven Unterbau in frostsicherer Schüttung mit offenen<br />
Fugen verlegt wird.<br />
Möblierung Die Altstädte von werden Freiräumen<br />
die öffentlichen Straßen zunehmend und Plätze verkehrsberuhigt, multifunktional nut- um<br />
zengewinnen. zu können Allerorten und so breitet wieder sich urbanes Straßengastronomie Leben zurückzu-<br />
aus, hinaus ziehen und die werden Geschäfte wieder ihre Märkte Verkaufsstände auf den ins Plätzen Freie<br />
abgehalten. das Bild der Diese öffentlichen Aktivitäten Freiflächen. bestimmen Es immer entsteht mehr<br />
Gefahr, daß mit dem Aufstellen von billiger Ramsch- die<br />
oder öffentlichen Werbeware Freiräume das <strong>Stadt</strong>bild der Altstadt beeinträchtigt <strong>Sulzbach</strong> werden wird. seit Die<br />
Jahren bauförderung mit großem neu gestaltet. Aufwand und Die <strong>Stadt</strong> mit Hilfe stellt der also Städte-<br />
anliegenden Geschäftsleuten wertvolle Freiflächen den<br />
ihre wirtschaftlichen Aktivitäten zur Verfügung und für<br />
kann staltet daher werden. auch Für erwarten, alle privaten daß Nutzer diese angemessen von öffentlichen ge-<br />
Freiflächen gilt daher folgendes:<br />
- nannten Markt- Veroneser und Sonnenschirme Schirmen aus sollen Holz sich mit an weißer den sogeBespannung ausrichten.<br />
- Edelstahl, Tische und Korb Stühle oder anderem der Gastronomie natürlichen sollten Material aus<br />
bestehen. Farben wirken Kunststoffeinheitsstühle nur billig und sind damit womöglich unangebracht. in grellen<br />
Einfache Biergartenstühle und -tische sind besser.<br />
37
38<br />
Grünflächen § 12 Satzung<br />
(1) Die denen öffentlichen Vorgärten Grünflächen sind zu erhalten und die und wenigen zu pflegen. vorhan-<br />
Exotische Koniferen Pflanzen (Nadelhölzer) (Thujen, sind Zedern, unzulässig. Zypressen u.ä.) und<br />
(2) Die ein Wallanlagen Entwicklungs- sind und als Pflegekonzept öffentliche Grünflächen, erstellt wird, für ein- die<br />
zurichten.<br />
(3) Veränderungen lässig. an Graben und Wallanlagen sind unzu-<br />
(4) <strong>Stadt</strong>mauern, gen Anbauten Zwinger, sind zu Wehrtürme erhalten. Jede mit Veränderung den dazugehöri-<br />
Äußeren dieser Befestigungswerke ist unzulässig, soweit am<br />
sie spricht. dem historischen Charakter dieser Anlage nicht ent-<br />
(5) Die Zwingermauer Beseitigung ist von anzustreben Anbauten soweit an diese der <strong>Stadt</strong>- Ausbauten und<br />
das historische überlieferte Wirkung Erscheinungsbild, der <strong>Stadt</strong>mauer das beeinträchtigen. Wesen oder die<br />
(7) Zur <strong>Stadt</strong>bild Verbesserung passende des Bäume Straßen- zu pflanzen. und Platzbildes sind zum<br />
aus einem Vorgarten wurde ein Parkplatz<br />
Koniferen gehören in den Wald und nicht in die<br />
<strong>Stadt</strong>, Edelkoniferen sind bei uns untypisch<br />
Vorgärten sollten die steinerne Enge der Altstadt<br />
auflockern und nicht bekräftigen<br />
Kitsch im Grün
Fassadengrün<br />
Blumenschmuck am Fenster<br />
Vorgärten in der Peripherie der Altstadt<br />
grüner <strong>Stadt</strong>grabenbereich<br />
Empfehlungen<br />
Begrünung ohne Freiflächen<br />
Die Altstadt <strong>Sulzbach</strong> ist z.T. so dicht bebaut, daß viele<br />
Grundstücke über fast bzw. gar keine Freiflächen verfügen.<br />
Aber auch in diesen Fällen muß auf Pflanzen nicht<br />
verzichtet werden.<br />
a) Vielfach Fassadenbegrünung<br />
zerstöre. ist Dies die ist Meinung falsch, gerade zu hören, das daß Gegenteil sie die ist Fassaden<br />
Kletterpflanzen schützen die Fassaden vor starken richtig:<br />
Witterungseinflüssen. Man - Spalierpflanzen, unterscheidet die zwischen:<br />
werden müssen, wie angebunden<br />
oder Rosen; Spalierobst<br />
- benötigen, Schlingpflanzen, wie Clematis, die Kletterhilfen<br />
Wein oder Glyzinien; echter<br />
- wie selbst Efeu rankende und wilder Kletterpflanzen,<br />
Kletterpflanzen brauchen Wein.<br />
gen, wenn eine genügende nur Wasserzufuhr kleine Bodenaussparun-<br />
ist. Zum Zweck der Fassadenbegrünung darf gewährleistet<br />
fügigen Rahmen öffentlicher Grund vor den Fassaden im gering-<br />
Anspruch genommen werden. in<br />
b) In Kübelpflanzen<br />
Kübeln den eine Orangerien lange Tradition. haben nicht Man frostfeste konnte sie Pflanzen im Winter in<br />
an geschützte Orte verbringen. Auch heute ist dies eine<br />
Möglichkeit, <strong>Stadt</strong>bild zu bringen. zusätzliches In der Grün Regel auf sind engstem die hierfür Raum geeig- in das<br />
neten Lorbeer, Pflanzen Rosmarin, eher Agave, mediterranen es gibt wie jedoch z.B. auch Oleander, Topfpflanzen,<br />
die bei uns schon eine sehr lange Tradition haben,<br />
wie Engelstrompete (Stechapfel), Buchs oder<br />
Strauchmargerite.<br />
c) Eine Balkon- Spielart und der Fensterpflanzen<br />
Balkonbegrünungen Topfpflanzen in Blumenkästen stellen die dar. Fenster- Besonders und<br />
traditionsreich wendig ist die sind Pflege Geranien über den und Winter, Begonien. denn Etwas sie brauaufchenklen Standort. einen kühlen, aber frostsicheren und nicht zu dun-<br />
39
sonstige Bestimmungen § 14 - 20 Satzung<br />
§ 14 Baugenehmigung und Bauanzeige<br />
(1) pflichtigen Alle gemäß baulichen BayBO Maßnahmen nicht genehmigungswerk,<br />
wie z.B. die Erneuerung oder am InstandBausetzung Herstellung des bzw. Anstrichs, Veränderung des Außenputzes, von Fenstern, die<br />
Türen, inneren Fensterläden, Gefüges etc. sind die dem Veränderung <strong>Stadt</strong>bauamt des<br />
spätestens anzuzeigen. 4 Auf Wochen das Erlaubnisverfahren vor Beginn der Arbeiten<br />
dem Denkmalschutzgesetz wird hingewiesen. nach<br />
(2) besonders Den Bauanträgen ausführliche Planunterlagen und Anzeigen beizu- sind<br />
fügen, derzeitige aus Gestaltung denen Material, der Nachbargrundstücke Farbwahl sowie die<br />
zu (3) ersehen Die Anzeigen ist.<br />
Maßnahme erforderlichen sind die zur Beurteilung Skizzen und der<br />
Beschreibungen prüft von Fall zu beizufügen. Fall, ob die Das geplante <strong>Stadt</strong>bauamt<br />
nahme den Belangen des Denkmalschutzes Maß-<br />
entspricht.<br />
§ 15 Unterhaltspflicht<br />
(1) tet, Die das Grundstückseigentümer Äußere der auf ihrem Grundstück sind verpflichhenden<br />
Bauwerke, soweit sie von öffentlichen ste-<br />
Verkehrsflächen straßen, die der öffentlichen und Plätzen Nutzung sowie dienen, Privat-<br />
aus wandfreiem gesehen Zustand werden, zu in erhalten. sauberem Bei und grober ein-<br />
Vernachlässigung <strong>Stadt</strong> Auflagen dieser zur Beseitigung Pflicht können von von Miß- der<br />
ständen (2) Ganz erteilt oder werden.<br />
putzte oder nur teilweise zum Teil unvollendete, gestrichene Anlagen unver-<br />
müssen messener auf Frist Verlangen vollständig der hergestellt <strong>Stadt</strong> binnen werden, ange-<br />
sofern und 2 BayBO). sie verunstaltend wirken (Art. 11 Abs. 1<br />
§ 16 Bestandteile dieser Satzung<br />
Bestandteile 1. Das Verzeichnis dieser der Satzung Baudenkmäler sind:<br />
vorläufigen bzw. verbindlichen Denkmalliste nach der<br />
des 2. Die Bayer. <strong>Gestaltungsfibel</strong> Landesamtes für für Denkmalpflege<br />
bach die Altstadt Sulz-<br />
40<br />
3. senberg Die <strong>Gestaltungsfibel</strong> für den Ortskern Ro-<br />
4. bach-<strong>Rosenberg</strong> Die Werbeanlagensatzung der <strong>Stadt</strong> Sulz-<br />
5. Gestaltungsplänen Die zeichnerischen <strong>Rosenberg</strong>er Festsetzungen Straße, in Neu- den<br />
stadt, Fischer-Gasse Luitpoldplatz, Neutorgasse, Kunst-<br />
6. Karten mit Geltungsbereichen<br />
§ Befreiungen 17 Abweichungen, Ausnahmen und<br />
Von von der den <strong>Stadt</strong> Vorschriften <strong>Sulzbach</strong>-<strong>Rosenberg</strong> dieser Satzung unter können<br />
Voraussetzungen des Art. 70 BayBO den<br />
weichungen gewährt werden, wenn das Ab-<br />
der Satzung, nämlich das Ortsbild zu erhalten, Ziel<br />
nicht können beeinträchtigt befristet und unter wird. Bedingungen Genehmigungen<br />
Auflagen erteilt werden. Zuständig für und<br />
Erteilung einer Ausnahme ist der Umwelt-, die<br />
Bau- und Planungsausschuß<br />
§ standes 18 Wiederherstellung eines früheren Zu-<br />
(1) Wiederherstellung Bei Baudenkmälern eines früheren kann Zustandes die<br />
gefordert (2) Im gesamten werden.<br />
kann im Falle von Geltungsbereich Veränderungen, die der ohne Satzung<br />
notwendige Genehmigung erfolgt sind, die die<br />
Wiederherstellung gefordert werden. eines früheren Zustandes<br />
§ 19 Ordnungswidrigkeiten<br />
Zuwiderhandlungen dieser Satzung können gegen gem. die Art. Vorschriften<br />
Ziffer 17 BayBO als Ordnungswidrigkeit 89 Abs. mit 1<br />
einer Geldbuße belegt werden.<br />
§ 20 Inkafttreten<br />
Diese Bekanntmachung Satzung tritt in Kraft. eine Gleichzeitig Woche nach tritt ihrer<br />
Gestaltungssatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Sulzbach</strong>- die<br />
<strong>Rosenberg</strong> v. 28.1.1983 außer Kraft.<br />
<strong>Stadt</strong> Geismann, <strong>Sulzbach</strong>-<strong>Rosenberg</strong>, 1.Bürgermeisterden<br />
21.10.2002
Werbeanlagen § 1 - 3 Satzung<br />
Satzung Änderung über und über die Errichtung, den Betrieb Anbringung,<br />
der Außenwerbung in der <strong>Stadt</strong> von <strong>Sulzbach</strong>- Anlagen<br />
<strong>Rosenberg</strong> Beschlossen (Werbeanlagensatzung).<br />
1.10.2002. Veröffentlicht in der <strong>Stadt</strong>ratssitzung durch Niederlegung am<br />
im (Rathausgasse <strong>Stadt</strong>bauamt 2, Zimmer der 3) <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />
bis einschließlich 13.11.2002. vom Hinweis 30.10.2002<br />
Niederlegung an den Anschlagstellen auf in der die<br />
Zeit Die <strong>Stadt</strong> vom <strong>Sulzbach</strong>-<strong>Rosenberg</strong> 23.10.2002 bis einschl.13.11.2002.<br />
des Art. 91 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. erläßt 2 aufgrund<br />
Bayer. Bauordnung (BayBO) in der Fassung Nr. 1 der der<br />
Bekanntmachung S. 433, ber. 1998 vom S. 270), 4. August zuletzt 1997 geändert (GVBl.<br />
durch 1999 (GVBl. § 7 des S. 532) Gesetzes in Verbindung vom 27. mit Dezember<br />
ff GO in der Fassung der Bekanntmachung Art. 23<br />
vom geändert 22. August durch § 1998 12 des (GVBl. Zweiten S. 796) Bayerischen zuletzt<br />
Gesetzes den Euro zur vom Anpassung 24.4.2001 des (GVBl. Landesrechts S. 140) fol- an<br />
gende Satzung Änderung über und über die Errichtung, den Betrieb Anbringung,<br />
der Außenwerbung in der <strong>Stadt</strong> von <strong>Sulzbach</strong>- Anlagen<br />
<strong>Rosenberg</strong> Zur Erhaltung (Werbeanlagensatzung)<br />
werden für Werbeanlagen des schützenswerten in den in <strong>Stadt</strong>bildes<br />
bezeichneten Geltungsbereichen dieser § 3 näher<br />
zung die folgenden örtlichen Bauvorschriften Sat-<br />
erlassen.<br />
§ Anlagen 1 Anlagen der der Außenwerbung Außenwerbung<br />
im Sinne dieser Satzung sind (Werbeanlagen)<br />
Einrichtungen, die der gewerblichen alle ortsfesten<br />
ruflichen Ankündigung oder Anpreisung oder oder be-<br />
als und Hinweis vom öffentlichen auf Gewerbe Verkehrsraum oder Beruf aus dienen<br />
bar sind. Hierzu zählen vor allem Schilder, sichtschriftungen,<br />
Bemalungen, Lichtwerbungen, Be-<br />
Schaukästen, und Bogenanschläge Automaten oder und die Lichtwerbung für Zettel-<br />
bestimmten § 2 Genehmigungspflicht Säulen, Tafeln in und besonders Flächen.<br />
würdigen Gebieten schutz-<br />
(1) über Im die Geltungsbereich Vorschrift des Art. dieser 63 Abs. Satzung 1 Satz wird<br />
Ziffer 11 und Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 BayBO hinaus 1<br />
das die Änderung Errichten, Anbringen von Werbeanlagen und Aufstellen der Geneh- sowie<br />
migungspflichtgung wird auf längstens unterworfen. 5 Jahre Die unter Genehmibehalt<br />
des jederzeitigen Widerrufs erteilt Vor-<br />
kann mit Bedingungen oder Auflagen verbun- und<br />
denfrist werden. ist eine Nach zeitlich Ablauf befristete der Genehmigungs-<br />
möglich, sofern die Bestimmungen Verlängerung<br />
Satzung bzw. sonstige zu prüfende öffentliche dieser<br />
Belange nicht entgegenstehen.<br />
(2) pflicht Ausgenommen sind: von der Genehmigungs-<br />
a) flach Haus-, an der Namens- Wand liegen, oder eine Firmenschilder, Größe von 0,15 die<br />
qm Balkonen nicht oder überschreiten Gesimsen und angebracht nicht an werden; Erkern,<br />
b) soweit Schaufensterbeschriftungen sie nicht beleuchtet sind, im Erdgeschoß,<br />
deckungen und Bemalungen, wenn einschl. sie 1/4 Ab-<br />
Fensterfläche nicht überschreiten; der<br />
c) staltungen Werbeanlagen bis zur für Dauer zeitlich von begrenzte 2 Wochen Veran-<br />
Stätte der Leistung; an der<br />
d) pen Werbung und Bewerber politischer aus Parteien, Anlaß von Wählergrup-<br />
Volksbegehren oder Volksabstimmungen Wahlen,<br />
den dafür vorgesehenen oder von den Par- auf<br />
teien, bestimmten Wählergruppen Werbeträgern und für Bewerbern die Dauer dazu<br />
28. Tag vor der Wahl bzw. dem Volksbegehren vom<br />
oder nach. dem Volksentscheid bis zum 7. Tag da-<br />
Die nicht Ausnahmen für Werbeanlagen der Buchstaben oberhalb a) bis der c) gelten<br />
sterbrüstung des 1. Obergeschosses einschl. Fen-<br />
Beschriftungen schossen. von Fenstern in Oberge-<br />
§ siehe 3 Geltungsbereich Geltungsbereich Ortsbildsatzung<br />
41
Werbeanlagen § 4 + 5 Satzung<br />
§ Geltungsbereich 4 Beschränkungen dieser für Werbeanlagen; Satzung dürfen Im<br />
Werbeanlagen a) oberhalb der Brüstung nicht angebracht der Fenster werden:<br />
b) an Erkern, Balkonen, tragenden Baugliedern des 1. OG<br />
chitektonischen Gliederungen, oder ar-<br />
c) e) an an Einfriedungen, Leitungsmasten, Beleuchtungsmasten, d) auf Dächern,<br />
nen oder anderen hochragenden Bauteilen, Schornstei-<br />
f) § 5 an Im Böschungen, Geltungsbereich Abflachungen, dieser Satzung Bäumen sind und Felsen.<br />
de Werbeanlagen nicht zugelassen folgen-<br />
a) genommen: Transparente oder Werbeanlagen über 1,20 qm aus-<br />
- und genehmigte Spruchbänder Plakatierungsstellen während der Zeit sowie besonderer Werbefahnen<br />
anstaltungenVer-<br />
b) derkante Leuchtschriften mehr als oder 16 cm Buchstabenkästen, über die Außenkante deren Vor-<br />
Wandfläche vorragt, vorstehende Montageschienen, der<br />
c) - ausgenommen: Buchstabenkästen<br />
Hausfarbe angepassten Blockbuchstaben Material mit aus Hinterlegung gedecktem, oder der<br />
aus sie nicht Schattenschrift höher als 40 mit cm indirekter sind. Bei gleichzeitiger Beleuchtung, Verwen- soweit<br />
dung von 40 von cm Groß- bleiben, und Kleinbuchstaben unter der Größe<br />
d) - ausgenommen freiliegende Leuchtschriften<br />
ausgesägten bzw. Schriftkästen ausgestanzten aus Zeichen, dunklem hinterlegt, Material mit<br />
e) f) Werbeanlagen Werbeanlagen außerhalb mit mehr des als Ortes zwei der Leistung,<br />
Senkrechtschriften Schriftzeilen,<br />
g) lich beschriftete gestaltet, Holztafeln, soweit nicht kunsthandwerk-<br />
h) bäudefront Schaukästen bzw. und die Warenautomaten, Eigentumsgrenze sofern überschreiten sie die Ge-<br />
oder maten verunstaltend in Verbindung wirken. mit einer ausgenommen: offenen Verkaufsstelle Warenauto-<br />
i) hineinragen Werbeanlagen, (Nasenschilder, die in den Transparente Luftraum über u.ä.) der Straße<br />
- ne, ausgenommen: kupferfarbene, kunsthandwerklich grauschwarze Werbeanlagen gestaltete, kupfer-<br />
max. 0,7 qm Fläche pro Seite, mit<br />
j) k) mit Werbeanlagen, Blink-, Wechsel-, die Lauf- sich oder nicht Reflexbeleuchtung<br />
Firmennamen und Branchenhinweis überwiegend in Schriftform auf<br />
schränkenbe-<br />
l) Werbeanlagen oder Beleuchtungen, die blenden.<br />
42<br />
Standardnasenschild sind keine ladenspezifische<br />
Werbung<br />
Leuchtschriftkästen in dieser Form findet man in<br />
vielen Orten<br />
bei Leuchtschriftkästen sollten die Buchtsaben in<br />
Fassadenfarbe hinterlegt sein<br />
Reklame in den oberen Stockwerken und an<br />
Masten sind unzulässig
historisches, kunsthandwerkliches Nasenschild<br />
auf die Fassade aufgesetzte oder aufgemalte<br />
Buchstaben entsprechen dem Altstadtbild<br />
mögliches Schild in moderner Form<br />
traditionelle Form von Ladenhinweisen<br />
Empfehlungen<br />
Gute träger Werbung sein, nur dann muß wirkt ansprechen, sie positiv anregen, und bringt Sympathiewünschte<br />
Feed-back. Der besondere Vorteil der das Eingezelhandels- Besondere, und die Kompetenz, Gewerbestruktur das in Familiäre. <strong>Sulzbach</strong> Einheits- ist das<br />
werbungbetriebe, davon mit Normschildern kann man sich in ist <strong>Sulzbach</strong> Sache absetzen. der Ketten-<br />
verwenden sind daher die individuell für das jeweilige Zu<br />
Geschäft zugeschnittenen Werbeeinrichtungen:<br />
1. Synonym Die ganze für Fassade das Geschäft. als optisches In der Nacht Erscheinungsbild kann sie ange- und<br />
strahlt werden und so plastisch in Erscheinung treten.<br />
2. Schaufenster Der Schriftzug und Fenster am im Haus. 1.OG Im ist Bereich er denkbar zwischen<br />
gemalter oder aufgesetzter Schriftzug, der angestrahlt als auf-<br />
wird, tung. oder als Schattenschrift mit indirekter Beleuch-<br />
3. Gastwirtschaftszeichen Der Ausleger hat auch als in altes <strong>Sulzbach</strong> Handwerks- eine große und<br />
Tradition. sprache sehr Er gut läßt denken. sich auch in zeitgemäßer Formen-<br />
43
Werbeanlagen § 6 - 12 Satzung<br />
§ 6 Ausnahmen<br />
Ausgenommen von den Bestimmungen der §§<br />
4 und 5 ist die Werbung politischer Parteien,<br />
Wählergruppen und Bewerber aus Anlaß von<br />
Wahlen, Volksbegehren oder Volksabstimmungen<br />
auf den dafür vorgesehenen oder von den<br />
Parteien, Wählergruppen und Bewerbern dazu<br />
bestimmten Werbeträgern für die Dauer vom<br />
28. Tag vor der Wahl bzw. dem Volksbegehren<br />
oder Volksentscheid bis zum 7. Tag danach.<br />
§ 7 Abweichungen<br />
In Vorschriften besonders gelagerten Fällen kann von den<br />
eine der §§ 4 und 5 dieser Satzung<br />
die Abweichung zugelassen werden, wenn<br />
unter Durchführung der Vorschrift im Einzelfall,<br />
derung, Berücksichtigung der jeweiligen Anfor-<br />
und zu einer unbilligen Härte führen würde<br />
Belangen die Abweichung mit den öffentlichen<br />
migt vereinbar ist. Abweichungen genehsichtsbehörde.<br />
gem. Art. 70 Abs. 2 BayBO die Bauauf-<br />
§ 9 Antragsvorlagen<br />
Die nung Antragsunterlagen müssen der Verordlichen<br />
über die Bauvorlagen im bauaufsicht-<br />
BauVorlV Verfahren - Bauvorlagenverordnung -<br />
sprechen; in der jeweils geltenden Fassung ent-<br />
der sie müssen alle für die Beurteilung<br />
auf Werbeanlagen und deren Auswirkungen<br />
Nachbarschaft das Gebäude, das Straßenbild und die<br />
Fotos, erforderlichen Zeichnungen,<br />
gehören Pläne und Angaben enthalten. Dazu<br />
1. insbesondere:<br />
2. Lageplan,<br />
Werbeanlagen, maßstäblich genaue Zeichnungen der<br />
erforderlichen nicht kleiner als 1:50 mit allen<br />
3. Maßangaben,<br />
Gebäudeansicht maßstäblich genaue Darstellungen der<br />
Eintragung mit maßstäblich genauer<br />
4. der Werbeanlage M 1:100,<br />
Schriftkörper, Angaben über Material und Farbe der<br />
der Leuchtfarbe der Röhren, Farbe<br />
5. Abdeckung,<br />
und Angabe Aufsteller der der Entwurfsverfasser, Werbeanlage sowie Hersteller Grund-<br />
44<br />
stückseigentümer. Die fertigung Antragsunterlagen mit Farbmuster sind beim in 2facher <strong>Stadt</strong>bauamt Aus-<br />
einzureichen.<br />
§ 10 Bestandteile dieser Satzung<br />
Bestandteile 1. Die <strong>Gestaltungsfibel</strong> dieser Satzung für sind:<br />
bach die Altstadt Sulz-<br />
2. senberg Die <strong>Gestaltungsfibel</strong> für den Ortskern Ro-<br />
3. <strong>Rosenberg</strong> Die Gestaltungssatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Sulzbach</strong>-<br />
4. Gestaltungsplänen Die zeichnerischen <strong>Rosenberg</strong>er Festsetzungen Straße, in Neu- den<br />
stadt, Fischer-Gasse Luitpoldplatz, Neutorgasse, Kunst-<br />
5. Karten mit Geltungsbereichen<br />
§ 11 Ordnungswidrigkeiten<br />
Gemäß wegen Art. einer 89 Ordnungswidrigkeit Abs. 1 Ziffer 17 BayBO mit einer kann<br />
Geldbuße fahrlässig gegen belegt die werden, Vorschriften wer vorsätzlich in den §§ oder<br />
oder 5 dieser Satzung verstößt. 4<br />
§ 12 Inkrafttreten<br />
Diese Bekanntmachung Satzung tritt in Kraft. eine Woche nach ihrer<br />
Gleichzeitig <strong>Stadt</strong> <strong>Sulzbach</strong>-<strong>Rosenberg</strong> tritt die Webeanlagensatzung vom 08.11.1982 der<br />
außer Kraft.<br />
<strong>Sulzbach</strong>-<strong>Rosenberg</strong>, STADT SULZBACH-ROSENBERG den 21.10.2002<br />
Geismann<br />
1. Bürgermeister
Vorgehensweise bei Baumaßnahmen<br />
Die gen Baufibel bereits im soll Vorfeld den Bauwillimieren,<br />
in welcher Art infor-<br />
Weise geplante Baumaßnah- und<br />
menden sollen. in <strong>Sulzbach</strong> Wird gestaltet ein Bauvorwerhaben auf die konkret, richtige Vorgehenswei- so sollte auch<br />
se nicht geachtet in die falsche werden, Richtung damit<br />
geplant Leerlauf wird entsteht. und Damit unnötiger<br />
bereits zu Beginn einer Maß- nicht<br />
nahme hier folgende Ärger aufkommt, Vorgehensweise wird<br />
vorgeschlagen: 1. das Suchen Gespräch. Sie zu allererst<br />
Die der Bayerischen jüngsten Novellierungen<br />
hatten das Ziel einer Bauordnung<br />
kratisierung. Das bedeutet Entbürolerdings<br />
nicht, daß es weniger al-<br />
Vorschriften mehr Eigenverantwortung gäbe, vielmehr auf ist<br />
den Das Bauamt Bauwilligen prüft nur abgewälzt.<br />
besonderen Fällen ob z.B. noch die in<br />
Standfestigkeit, che Wärmedämmung, die erforderli-<br />
Brandschutz eingehalten wer- der<br />
den. Bauherr. Das Als Risiko Laie trägt ist man heute daher der<br />
in sich der zu Regel entscheiden überfordert, - ist ein für<br />
Bauvorhaben pflichtig, erlaubnispflichtig genehmigungs-<br />
etc., im einzelnen welche einzuhalten, Vorschriften wel- sind<br />
che Lassen Unterlagen Sie sich also braucht zu den man.<br />
zelnen Fragen beraten, neheinmenbot wahr, Sie das das Informationsangetung<br />
Ihnen anbietet. die <strong>Stadt</strong>verwaleinbarenden<br />
Terminen An können zu ver-<br />
Sie Ihren das Bauwünschen <strong>Stadt</strong>planungsamt informie- von<br />
ren und sich beraten lassen.<br />
Hierbei folgende wird Fragen es gehen: zunächst um<br />
1. migungspflichtig Ist das Bauvorhaben etc., liegt geneh-<br />
in einem Sanierungsgebiet, Be- es<br />
bauungsplangebiet, Ortssatzung. gilt die<br />
2. mit Ist Mitteln die Maßnahme der Städtebau- förderbar<br />
förderunggrammen. oder sonstigen Pro-<br />
3. che Gestalterische, und sonstige städtebaulizungen<br />
der Planung; Voraussettion<br />
in die gesamtstädtische Integra-<br />
Planung, Umgebung, Einpassung notwendige in Vor- die<br />
untersuchungen. 2. Architekten Beauftragen Sie einen<br />
Der tige Architekt Aufgaben, übernimmt die vom wichwilligen<br />
selbst nicht geleistet Bau-<br />
werden ordinierung können: aller Entwurf, fachlichen Ko-<br />
Planungen, und Verantwortung Kostenschätzung<br />
Einhaltung des Kostenrah- für die<br />
mens, Genehmigungsfähigkeit Verantwortung für und die<br />
der gen Einhaltung Vorschriften aller und einschlägi-<br />
Koordinierung und Überwa- Normen,<br />
chung Abnahme der einzelnen des Bauwerks, Gewerke,<br />
rechnung und Betreuung von Ab-<br />
Gewährleistungsfragen. 3. nahmen Verfahren im Geltungsbereich für Baumaß-<br />
der Mit Ortssatzung.<br />
tungssatzung der Baufibel, und der dem Gestalmunalen<br />
Förderprogramm komlen<br />
die Hausbesitzer der Sulzsolbacher finanziell Altstadt unterstützt fachlich werden, und<br />
die Qualität besondere ihrer Altstadt und spezifische<br />
wahren bzw. zu verbessern. zu be- Es<br />
gilt und Erfordernisse dabei folgende zu beachten: Aspekte<br />
a) Gestaltungssatzung Das Bauvorhaben muß entspre- der<br />
chen. sind zu Abweichungen begründen. hiervon<br />
b) die Bei eine allen Veränderung Baumaßnahmen,<br />
stehenden Fassade bewirken der be-<br />
und bei der bei Darstellung allen Neubauten der Ansicht sind<br />
die zustellen. Nachbargebäude Die entsprechenden mit dar-<br />
Unterlagen zu beziehen. sind beim Bauamt<br />
c) gestaltungsplan Es ist jeweils ein vorzulegen. Freiflächen-<br />
d) Vertretung Das Bauamt das <strong>Stadt</strong>planungs- bzw. in dessen<br />
büro Bauunterlagen wird die eingereichten<br />
eine Stellungsnahme prüfen abgeben, und<br />
ob ben bzw. der in Gestaltungssatzung wie weit das Vorha-<br />
entspricht. e) fentlich Wenn gefördert das Bauvorhaben werden soll, öf-<br />
darf nen werden, mit dem wenn Bau erst ein begonbescheid<br />
vorliegt, da andernFörderfallslichen aus Gründen verwaltungsrecht-<br />
Aussicht gestellte eine Förderung auch in<br />
nicht Nach ausbezahlt Abschluß des werden Bauvorha- darf.<br />
bens eingesetzten muß als öffentlichen Nachweis für Mit- die<br />
tel vorgelegt ein Verwendungsnachweis<br />
f) Die Baufibel werden.<br />
tungssatzung gilt mit auch der Gestal-<br />
wenn keine öffentlichen Mittel dann,<br />
in den. Anspruch Grundsätzlich genommen ist daher wer-<br />
bei bei allen der Neugestaltung Bauvorhaben, auch<br />
Höfen und Gärten, das <strong>Stadt</strong>- von<br />
bauamtten. rechtzeitig einzuschal-<br />
45
46<br />
Kommunales Förderprogramm<br />
Richtlinien<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Sulzbach</strong>-<strong>Rosenberg</strong><br />
für ein kommunales<br />
zur<br />
Förderprogramm<br />
privater Maßnahmen zur Fassaden-<br />
Durchführung<br />
Umfeldgestaltung im Rahmen der <strong>Stadt</strong>sanierung<br />
und<br />
<strong>Sulzbach</strong>-<strong>Rosenberg</strong>.<br />
Beschlossen<br />
Veröffentlicht<br />
in<br />
durch<br />
der <strong>Stadt</strong>ratssitzung<br />
Niederlegung im<br />
am<br />
<strong>Stadt</strong>bauamt<br />
1.10.2002.<br />
der<br />
vom<br />
<strong>Stadt</strong>verwaltung<br />
30.10.2002 bis<br />
(Rathausgasse<br />
einschließlich<br />
2,<br />
13.11.2002.<br />
Zimmer 3)<br />
Hinweis<br />
stellen<br />
auf<br />
in<br />
die<br />
der<br />
Niederlegung<br />
Zeit vom<br />
an<br />
23.10.2002<br />
den Anschlag-<br />
einschl.13.11.2002<br />
bis<br />
Die<br />
von<br />
Bewahrung<br />
<strong>Sulzbach</strong>-<strong>Rosenberg</strong><br />
und Erneuerung<br />
ist ein<br />
des<br />
städtebauliches<br />
<strong>Stadt</strong>bildes<br />
und<br />
deutung<br />
gesellschaftliches<br />
und steht im Interesse<br />
Anliegen<br />
der<br />
von<br />
Allgemeinheit.<br />
hoher Be-<br />
Die<br />
zeitgemäßen<br />
gewachsenen<br />
Fortentwicklung<br />
Strukturen verlangen<br />
Rücksicht<br />
bei<br />
auf<br />
ihrer<br />
historischen Baubestand, auf heimische Gestal-<br />
den<br />
tungsmerkmaletungsregeln,<br />
die das<br />
und<br />
Wesen<br />
auf überkommene<br />
und den Charakter<br />
Gestal-<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Sulzbach</strong>-<strong>Rosenberg</strong> geprägt haben und<br />
der<br />
auch<br />
dernisse<br />
künftig<br />
sollen<br />
prägen<br />
dabei<br />
sollen.<br />
im notwendigen<br />
Zeitgemäße<br />
Umfang<br />
Erfor-<br />
angemessen<br />
Um diese Zielsetzungen<br />
berücksichtigt<br />
zu<br />
werden.<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Sulzbach</strong>-<strong>Rosenberg</strong> für<br />
erreichen,<br />
die Altstadt<br />
erläßt<br />
<strong>Sulzbach</strong><br />
die<br />
und<br />
Richtlinien<br />
den Ortskern<br />
für ein<br />
<strong>Rosenberg</strong><br />
kommunales<br />
folgende<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Sulzbach</strong>-<strong>Rosenberg</strong> zur<br />
Förderprogramm<br />
privater Maßnahmen zur Fassaden-<br />
Durchführung<br />
Umfeldgestaltung im Rahmen der <strong>Stadt</strong>sanierung<br />
und<br />
<strong>Sulzbach</strong>-<strong>Rosenberg</strong>:<br />
I. Räumlicher Geltungsbereich<br />
§ Das 1 Begriff<br />
<strong>Sulzbach</strong>-<strong>Rosenberg</strong> kommunale Förderprogramm umfaßt das Untersuchungs- der <strong>Stadt</strong><br />
gebiet <strong>Rosenberg</strong>. Altstadt Die genauen sowie das Geltungsbereiche Sanierungsgebiet<br />
den Lageplänen M 1 : 1000 des <strong>Stadt</strong>bauamtes, sind<br />
Sachgebiet nehmen, welche Altstadtsanierung, Bestandteil dieser v. 23.4. Richtlinien 98 zu sind. ent-<br />
II. Sachlicher Geltungsbereich<br />
§ (1) 2 Das Ziel und kommunale Zweck der Förderprogramm Förderung<br />
lich und räumlich begrenzte Maßnahme soll als zeit-<br />
Vollzug der Gestaltungssatzung der <strong>Stadt</strong> den<br />
<strong>Sulzbach</strong>- die Bereitschaft <strong>Rosenberg</strong> der Bürger v. 21.10.2002 zur <strong>Stadt</strong>bildpflege unterstützen,<br />
dern und darüber hinaus eine Mehrbelastung för- der<br />
Bauherren<br />
Gestaltungssatzung<br />
infolge<br />
ausgleichen.<br />
der Vorschriften der<br />
(2)<br />
und<br />
Unter<br />
denkmalpflegerischer<br />
Berücksichtigung des<br />
Gesichtspunkte<br />
typischen Ortsbildes<br />
städtebauliche Entwicklung der Altstadt <strong>Sulzbach</strong>s<br />
soll die<br />
und<br />
Hierzu<br />
des<br />
werden<br />
Ortskerns<br />
geeignete<br />
<strong>Rosenberg</strong>s<br />
Erhaltungs-,<br />
gefördert<br />
Sanierungs-<br />
werden.<br />
und Gestaltungsmaßnahmen unterstützt.<br />
§<br />
(1)<br />
3<br />
In<br />
Gegenstand<br />
die Förderung<br />
der Förderung<br />
baulichen Maßnahmen,<br />
einbezogen<br />
die im Geltungsbereich<br />
sind alle privaten<br />
gen und den Zielen der Sanierung entsprechen.Im<br />
lie-<br />
Rahmen<br />
nen insbesondere<br />
des kommunalen<br />
folgende<br />
Förderprogramms<br />
wesentliche<br />
kön-<br />
Sanierungsmaßnahmen<br />
a) Instandsetzung, Neugefördert<br />
und Umgestaltung<br />
werden:<br />
Fassaden, einschließlich Fenster und Türen, soweit<br />
von<br />
städtebauliche<br />
(b) Verbesserungen<br />
Verbesserungen<br />
an Dächern<br />
erreicht<br />
und<br />
werden.<br />
bauten.Dachauf-<br />
(c)<br />
Einfriedungen,<br />
Herstellung<br />
Außentreppen<br />
und Umgestaltung<br />
und Hofräumen<br />
von<br />
öffentlicher Wirkung.<br />
mit<br />
(d)<br />
baulichen<br />
Instandsetzungsmaßnahmen<br />
Mängeln.<br />
zur Behebung von<br />
(e)<br />
von<br />
Modernisierungsmaßnahmen<br />
Mißständen.<br />
zur Beseitigung<br />
(2)<br />
Baunebenkosten.<br />
Anerkannt werden<br />
Baunebenkosten<br />
können Baukosten<br />
werden jedoch<br />
und<br />
nur<br />
Baukosten<br />
bis zu<br />
berücksichtigt.<br />
einer Höhe von 10 % der reinen<br />
(3)<br />
eine<br />
Die<br />
Förderung<br />
Substanz<br />
beantragt<br />
der baulichen<br />
wird, muß<br />
Anlagen,<br />
noch<br />
für<br />
soweit<br />
die<br />
erhaltenswert<br />
Absatz 1 gerechtfertigt<br />
sein, daß<br />
ist.<br />
eine Maßnahme nach<br />
(4) soweit Maßnahmen durch die nach angestrebte Abs. 1 werden städtebauliche nur gefördert,<br />
Zielsetzung len, zumutbaren Mehrkosten Bauunterhalt gegenüber entstehen einem und norma-<br />
andere Förderprogramme vorrangig eingesetzt nicht<br />
werden können.<br />
§ (1) 4 Auf Förderung<br />
(2) Die die Höhe Förderung der Förderung besteht wird kein auf Rechtsanspruch.<br />
zuwendungsfähigen Kosten je 30 Maßnahme v. H. der<br />
(Grundstücks- setzt. Der Höchstbetrag oder wirtschaftliche für Einheit) jeden festgenahmenbereich<br />
nach § 3 Abs. 1 a-e beträgt Maßmal<br />
5.000,00. Auf besonderen Beschluß maxi-<br />
<strong>Stadt</strong>rates ist im Einzelfall eine höhere Förderung des<br />
möglich.
(3)<br />
Jahren<br />
Mehrfachförderungen<br />
den sich aus<br />
dürfen<br />
Abs.<br />
innerhalb<br />
2 ergebenden<br />
von 10<br />
Höchstbetrag<br />
(4) Gefördert<br />
nicht<br />
werden<br />
übersteigen.<br />
einschlägigen Rechtsvorschriften<br />
nur Maßnahmen,<br />
und<br />
die<br />
den<br />
den<br />
Festlegungen<br />
sprechen.<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Sulzbach</strong>-<strong>Rosenberg</strong> ent-<br />
(5)<br />
den<br />
Gebäude,<br />
und für<br />
die<br />
die<br />
umfassend<br />
Zuschüsse<br />
instandgesetzt<br />
in Form einer<br />
wer-<br />
Kostenerstattung<br />
derungsprogramm gegeben<br />
nach<br />
werden,<br />
dem Städtebauför-<br />
diesen Richtlinien nicht gefördert.<br />
werden nach<br />
III. Persönlicher Geltungsbereich<br />
§ Zuwendungsempfänger 5 Zuwendungsempfänger<br />
oder juristischen Personen können des alle privaten natürlichen<br />
öffentlichen Rechts mit Ausnahme oder<br />
Bundesrepublik Deutschland, des Freistaates der<br />
Bayern sowie kommunaler Körperschaften sein.<br />
IV. Verfahren<br />
§ Zuständig 6 Zuständigkeit<br />
Förderung ist zur die <strong>Stadt</strong> Entscheidung <strong>Sulzbach</strong>-<strong>Rosenberg</strong>. hinsichtlich der<br />
§<br />
(1)<br />
7<br />
Bewilligungsbehörde<br />
Verfahren<br />
senberg. Eine evtl. notwendige<br />
ist die <strong>Stadt</strong><br />
baurechtliche<br />
<strong>Sulzbach</strong>-Ro-<br />
Genehmigung<br />
Erlaubnis wird durch<br />
bzw.<br />
dieses<br />
denkmalschutzrechtliche<br />
(2) Anträge auf Förderung<br />
Verfahren<br />
sind<br />
nicht<br />
vor<br />
ersetzt.<br />
nahmenbeginn bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Sulzbach</strong>-<strong>Rosenberg</strong><br />
Maß-<br />
einzureichen.<br />
Regierung der<br />
Die<br />
Oberpfalz<br />
<strong>Stadt</strong> legt<br />
zur Kenntnis<br />
jede Maßnahme<br />
vor.<br />
der<br />
(3)<br />
(a) Eine<br />
Dem<br />
Baubeschreibung<br />
Antrag sind insbesondere<br />
der Maßnahme<br />
beizufügen:<br />
und Angaben über den voraussichtlichen<br />
mit<br />
Beginn<br />
Fotos<br />
und<br />
(b) ein<br />
das<br />
Lageplan<br />
voraussichtliche<br />
M 1/1000,<br />
Ende,<br />
(c)<br />
Ansichtspläne,<br />
ggf. weitere<br />
Grundrisse<br />
erforderliche<br />
usw.,<br />
Pläne, insbesondere<br />
(d)<br />
(e)<br />
eine<br />
ein Finanzierungsplan<br />
Kostenschätzung,<br />
weitere Zuschüsse beantragt<br />
mit<br />
wurden<br />
Angabe,<br />
oder<br />
ob und<br />
werden<br />
wo<br />
und<br />
chen<br />
inwieweit<br />
wurden.<br />
bereits Bewilligungen ausgespro-<br />
Die<br />
Unterlagen<br />
Anforderungen<br />
bleiben im Einzelfall<br />
weiterer<br />
vorbehalten.<br />
Angaben und<br />
(4)<br />
stens<br />
Für<br />
3<br />
die<br />
Vergleichsangebote<br />
Vergabe von Aufträgen<br />
eingeholt<br />
müssen<br />
werden.<br />
minde-<br />
sind bei der Abrechnung der Maßnahme vorzule-<br />
Sie<br />
gen.<br />
(5)<br />
inwieweit<br />
Die <strong>Stadt</strong><br />
die beantragten<br />
<strong>Sulzbach</strong>-<strong>Rosenberg</strong><br />
Maßnahmen<br />
prüft,<br />
den<br />
ob<br />
Zielen<br />
und<br />
dieses<br />
baurechtlichen<br />
kommunalen<br />
und<br />
Förderprogramms<br />
denkmalschutzrechtlichen<br />
sowie den<br />
Erfordernissen<br />
ersetzt jedoch nicht<br />
entsprechen.<br />
die erforderlichen<br />
Die Förderzusage<br />
rechtlichen Genehmigungen.<br />
öffentlich-<br />
(6)<br />
lich<br />
Die<br />
in Aussicht<br />
Förderung<br />
gestellt.<br />
wird<br />
Die<br />
nach<br />
Mittel<br />
Überprüfung<br />
werden bei<br />
schriftgemäßer<br />
und den Vorschriften<br />
sach-<br />
Gestaltungssatzung entsprechender Ausführung<br />
der<br />
ausbezahlt.<br />
legten Rechnungen<br />
Berechnungsgrundlage<br />
und Quittungen.<br />
sind die vorge-<br />
Auszahlung der Schlußrate erfolgt erst nach<br />
Die<br />
Prüfung<br />
(7) Geplante<br />
des Verwendungsnachweises.<br />
lichem Bewilligungsbescheid<br />
Maßnahmen dürfen<br />
begonnen<br />
erst nach<br />
werden.<br />
schrift-<br />
Spätestens<br />
Ablauf des<br />
innerhalb<br />
Bewilligungszeitraumes<br />
von drei Monaten<br />
ist<br />
nach<br />
Abrechnung vorzulegen.<br />
die<br />
(8)<br />
Förderung<br />
Die <strong>Stadt</strong><br />
vor,<br />
behält<br />
wenn die<br />
sich<br />
Ausführung<br />
eine Rücknahme<br />
nicht oder<br />
der<br />
teilweise<br />
spricht.<br />
nicht<br />
Maßgeblich<br />
voll der Bewilligungsgrundlage<br />
ist die fachtechnische<br />
ent-<br />
Beurteilung des <strong>Stadt</strong>bauamtes.<br />
§ 8 Bestandteile dieser Satzung<br />
Bestandteile 1. Die <strong>Gestaltungsfibel</strong> dieser Satzung für die sind:<br />
2. Die <strong>Gestaltungsfibel</strong> für den Altstadt Ortskern <strong>Sulzbach</strong><br />
3. Die Werbeanlagensatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Rosenberg</strong><br />
<strong>Rosenberg</strong> <strong>Sulzbach</strong>-<br />
4. Gestaltungsplänen Die zeichnerischen <strong>Rosenberg</strong>er Festsetzungen Straße, Neustadt, in den<br />
Luitpoldplatz, Neutorgasse, Kunst-Fischer-Gasse<br />
V. Fördervolumen und zeitlicher Geltungsbereich<br />
(1) -/ Jahr Das für Fördervolumen die Jahre 2002 wird mit zunächst 2006 aufgestellt. mit € 30.000,-<br />
(2) <strong>Stadt</strong>rates Dieses verlängert Programm werden. kann durch Beschluß des<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Sulzbach</strong>-<strong>Rosenberg</strong>, den 21.10.2002<br />
Geismann 1.Bürgermeister<br />
47
Herausgeber:<br />
Verfasser:<br />
Mitwirkung:<br />
Anlaufstellen für Beratungen:<br />
<strong>Stadt</strong><br />
92237<br />
<strong>Sulzbach</strong>-<strong>Rosenberg</strong>,<br />
<strong>Sulzbach</strong>-<strong>Rosenberg</strong>,<br />
1.<br />
Luitpoldplatz<br />
Bürgermeister<br />
25,Tel.<br />
Gerd<br />
09661/510-0<br />
Geismann<br />
Planungsbüro 84367 Tann, Steinbach für Architektur 1, 81541 und München, <strong>Stadt</strong>planung, Regerstr. Dipl. 27 Ing. Godehard Brandmüller<br />
Regierung<br />
93057 Regensburg,<br />
der Oberpfalz,<br />
Emmeramsplatz<br />
LBD Rudolf<br />
8<br />
Fröschl + BD Dr. Hubert Schmid<br />
<strong>Stadt</strong><br />
92237<br />
<strong>Sulzbach</strong>-<strong>Rosenberg</strong>,<br />
<strong>Sulzbach</strong>-<strong>Rosenberg</strong>,<br />
<strong>Stadt</strong>baumeister<br />
Rathausgasse 2<br />
Dipl. Ing. Dieter Rebhan + Max Seibert<br />
Bauamt <strong>Stadt</strong>baumeister der <strong>Stadt</strong> Dipl. <strong>Sulzbach</strong>-<strong>Rosenberg</strong>,<br />
92237 <strong>Sulzbach</strong>-<strong>Rosenberg</strong>, Ing. Dieter Tel. 09661/510-151 Rebhan, Max Seibert<br />
<strong>Stadt</strong>bau 92224 Amberg, Amberg, Marstallgasse Herr Ehbauer 4, Tel. 09621/378-0<br />
Planungsbüro 81541 München, Dipl. Regerstr. Ing. Godehard 27, Tel. Brandmüller<br />
84367 Tann, Steinbach 1, Tel. 08572/91385 089/345124