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Gestaltungsfibel Sulzbach - Stadt Sulzbach-Rosenberg

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<strong>Gestaltungsfibel</strong><br />

Altstadt <strong>Sulzbach</strong><br />

der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Sulzbach</strong>-<strong>Rosenberg</strong><br />

mit<br />

Gestaltungssatzung<br />

Werbeanlagensatzung<br />

Richtlinien für ein kommunales Förderprogramm


Grußwort<br />

Liebe Liebe Mitbürgerinnen, Mitbürger,<br />

In <strong>Sulzbach</strong>-<strong>Rosenberg</strong> der Altstadt muß bereits Leben in sein. den 70-er Dies Jahren hat die erkannt <strong>Stadt</strong><br />

und Inkrafttreten im Jahre des Städtebauförderungsgesetzes, 1973, also bereits 2 Jahre mit nach<br />

Sanierung der Altstadt begonnen. Höchste Priorität der<br />

der Durchführung der Sanierungsmaßnahmen hat des- bei<br />

halb Altstadt. die Dazu Verbesserung müssen Wohnungen der Wohnsituation modernisiert in unserer<br />

neu gebaut werden. Aber auch die engere und weitere oder<br />

Umgebung den. Erst beides um die zusammen Wohnung macht muß das neu Wohnen gestaltet in wer-<br />

<strong>Stadt</strong> auch für jüngere Menschen und Familien wieder der<br />

attraktiv. in der Altstadt, Gelingt die dies, Zusammensetzung so leben wieder der mehr Bevölkerung Menschen<br />

wird Verbrauch in ihrer von Struktur Landschaft ausgeglichen für neue Wohngebiete und der weitere<br />

abgebremst werden. kann<br />

So Verantwortungsbewußtsein ein wichtiges Vorhaben kann der nur Bürger gelingen, für den wenn überlie- das<br />

ferten Eigeninitiative Bestand vorhanden wächst und sind. der Wille Viele zur gut Mithilfe gelungene und<br />

Sanierungsobjekte herstellungsmöglichkeit beweisen alter Bausubstanz. eindrucksvoll die Wieder-<br />

Diese sinnvollen <strong>Gestaltungsfibel</strong> Weiterführung soll der bei Altstadtsanierung einer behutsamen behilf- und<br />

lichpen sein, und sie gemachte soll mithelfen, Fehler zu Fehlentwicklungen beseitigen. Dabei zu sollen stop-<br />

sich Verordnungen die Sanierungswilligen eingeengt fühlen. nicht Suchen durch Gesetze Sie vielmehr oder<br />

vor den Ihren Verantwortlichen beabsichtigten für Maßnahmen die Altstadtsanierung, das Gespräch nicht mit<br />

nur, Diese aber <strong>Gestaltungsfibel</strong> auch wegen evtl. soll Zuschußmöglichkeiten.<br />

unserer Altstadt verborgen sind. zeigen, Wir welche sollen sie Chancen entdekin<br />

ken machen. und Möge für die es uns Erneuerung gelingen, wieder der Altstadt eine lebendige nutzbar<br />

Altstadt ihrer Möglichkeit zu schaffen. weiterhin Die <strong>Stadt</strong> ihren ist Beitrag gewillt, zu leisten. im Rahmen<br />

Gerd Geismann<br />

1 .Bürgermeister<br />

3


Seite<br />

Grußwort<br />

I. Baufibel<br />

3<br />

Ortsbildsatzung Geltungsbereich Vorwort Die Qualität des Bauens<br />

Teil A Bauen Einführung in der <strong>Sulzbach</strong>er Altstadt<br />

Haustypologie Denkmalpflege Der Die Luitpoldplatz<br />

Die <strong>Rosenberg</strong>er Straße<br />

An der Neustadt <strong>Stadt</strong>mauer<br />

Vorstadtbereiche<br />

Teil B Die Außenwände Behandlung der Bauteile<br />

Fenster Türen, Dach, Tore und Schaufenster<br />

Bauzubehör, Dachausbauten<br />

Straßen Einfriedungen<br />

Grünflächen mit Möblierung<br />

76<br />

109<br />

12 14<br />

18 16<br />

20<br />

24 22<br />

25<br />

26<br />

30 28<br />

34 32<br />

36 38<br />

II. Verordnungen<br />

sonstige Bestimmungen der Gestaltungssatzung 40<br />

Werbeanlagensatzung Hinweise zur Vorgehensweise bei geplanten Baumaßnahmen 45 41<br />

Das kommunale Förderprogramm der <strong>Stadt</strong> <strong>Sulzbach</strong> - <strong>Rosenberg</strong> 46<br />

Impressum 48<br />

Inhalt<br />

5


Ortsbildsatzung<br />

Satzung<br />

über baulicher die äußere Anlagen Gestaltung<br />

tungssatzung) der <strong>Stadt</strong> (Gestalbach-<strong>Rosenberg</strong>Sulz-<br />

----------- Beschlossen sitzung am 1.10.2002 in der <strong>Stadt</strong>rats-<br />

Veröffentlicht legung im <strong>Stadt</strong>bauamt durch Nieder-<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung (Rathaus- der<br />

gasse 30.10.2002 2, Zimmer bis einschließlich 3) vom<br />

13.11.2002 Hinweis an den Anschlagstellen auf die Niederlegung<br />

Zeit vom 23.10.2002 in der<br />

einschl.13.11.2002 bis<br />

------------------ Zum und zur Schutz Ordnung des <strong>Stadt</strong>bildes<br />

entwicklung, insbesondere der <strong>Stadt</strong>-<br />

landschaftlichen, städtebau- der<br />

lichenstaltung und erläßt baulichen die <strong>Stadt</strong> SulzGebach-<strong>Rosenberg</strong>stadt <strong>Sulzbach</strong> und für den die OrtsAltkern Art. 91 <strong>Rosenberg</strong> Abs. 1 Nrn. aufgrund 1 und 4 des<br />

Bayer. Bauordnung (BayBO) der<br />

der Fassung der Bekannt- in<br />

machung (GVBl. S. vom 433, 4. ber. August 1998 1997<br />

270), zuletzt geändert durch S.<br />

7 des Gesetzes vom 27. De§<br />

zember Verbindung 1999 mit (GVBl. Art. S. 23 532) ff GO in<br />

in chung der Fassung vom 22. der August Bekanntma-<br />

(GVBl. S. 796) ) zuletzt geän- 1998<br />

dert Bayerischen durch § 12 Gesetzes des Zweiten zur<br />

Anpassung an den Euro des vom Landesrechts<br />

(GVBl. S. 140) 24.4.2001 folgende<br />

Satzung Gestaltung über baulicher die Anlagen äußere<br />

(Gestaltungssatzung):<br />

6<br />

§ (1) 1 Die Allgemeines<br />

historischen gewachsene Altstadt Gestalt <strong>Sulzbach</strong>s der<br />

und in ihrer des Ortskerns unverwechselbaren <strong>Rosenberg</strong><br />

Eigenart zu erhalten und und Eigentümlichkeit<br />

zu verbessern und zu schützen,<br />

entwickeln ist eine weiterzu-<br />

von kultureller Bedeutung Aufgabe<br />

wichtiges Sanierungsziel. und<br />

die im Geltungsbereich aufge- Für<br />

führten grundsätzlich: Maßnahmen Alter Baube- gilt<br />

stand pflegen;werden ist zu erhalten Veränderun- und zu<br />

gen sich erforderlich, am Bestand müssen orientieren sie<br />

und fügen. sich Vorhandene in die Umgebung Gestaleintungsmängel dieser Satzung sind zu beseitigen. im Sinne<br />

(2) men, Alle wie baulichen Neubauten, Maßnahten,<br />

Instandsetzungsarbeiten, Umbau-<br />

Modernisierung, der Einfriedungen Gestaltungen<br />

lichen Bereich sind zum nach öffent-<br />

folgenden Vorschriften so aus- den<br />

zuführen, des historischen daß der Ortsbildes Charakter<br />

nicht trächtigt verändert wird. oder beein-<br />

(3) senberg Die behält <strong>Stadt</strong> sich <strong>Sulzbach</strong>-Roderen<br />

Fällen vor, in die besonlungnahme<br />

des Landesamtes Stel-<br />

für (4) Bei Denkmalpflege genehmigtem einzuholen.<br />

oder Neuaufbau von baulichen Abbruch<br />

Anlagen alle erhaltenswerten, sind vor dem Abbruch<br />

rischen Einzelheiten festzuhalgestaltetensprechend und beim zu berücksichtigen. Neuaufbau ent-<br />

(5) baugenehmigungspflichtige Die Satzung gilt sowohl für<br />

als gungspflichtige auch nicht Anlagen. baugenehmi-<br />

§ Der 3 Sachlicher sachliche Geltungsbereich<br />

umfaßt die genehmigungs- Geltungsbereich<br />

pflichtigegungspflichtige und nicht Errichtung, genehmi-<br />

Änderung, Unterhaltung Instandsetzung sowie den und<br />

bruch und die Beseitigung von Ab-<br />

baulichen Teilen von baulichen Anlagen Anlagen; oder von<br />

Gestaltung flächen mit der Stützmauern privaten Frei-<br />

Einfriedungen; und<br />

Gestaltung Straßen und Plätze der öffentlichen<br />

Die malschutzes Bestimmungen bleiben des von Denk-<br />

Satzung unberührt. dieser<br />

§ (1) 4 Außengestaltung<br />

nach Form, Jede Material, bauliche Anlage Verhältnis ist<br />

der zueinander, Baumassen Werkstoff und Bauteile<br />

Farbe so zu gestalten, daß und<br />

in sich eine harmonische Ein- sie<br />

heit Umgebung bildet in Einklang und mit steht. der<br />

(2) staltung Grundlage sind die vorhandenen für die Ge-<br />

Gestaltungspläne.


§ 2 räumlicher Geltungsbereich<br />

Der im Osten Geltungsbereich von der "Bayreuther beginnt<br />

Straße" und setzt (beide sich nördlich Straßenseiten)<br />

Allee" (mit einem 50 m "An breiten der<br />

Streifen fort über nördlich das Gebiet der "Schieß- Straße)<br />

stätte",grenzt durch "Im Hag" den (westlich Rosenbach), be-<br />

die einem "Nürnberger 100 m breiten Straße" Streifen (mit<br />

nördlich) Bahnunterführung, bis zur Westseite den "Philo- der<br />

sophenweg", Straße" bis zum die "Neumarkter<br />

"Bahnhofstraße" (jeweils Beginn bei- der<br />

de die Straßenseiten), "Bahnhofstraße" weiter in über<br />

licher Richtung bis zur "Weiöstherstraße"licher Richtung und weiterführend diese in öst-<br />

bis (jeweils zur "<strong>Rosenberg</strong>er beide Straßenseiten) Straße"<br />

sowie senberger das Straße" Teilstück von der der "Romündung<br />

der "Weiherstraße" Ein-<br />

bis "Bayreuther zur Kreuzung Straße" mit (beide der<br />

Straßenseiten). Maßgeblich sind die Grenzen<br />

wie nen M sie 1 in : 1000 den Übersichtspläamtes<br />

v. 23.4. 98 des durch <strong>Stadt</strong>bau-<br />

rote Linie gekennzeichnet eine<br />

(es gilt die Innenkante der sind<br />

grenzungslinie), die im <strong>Stadt</strong>Abbauamt Rathausgasse <strong>Sulzbach</strong>-<strong>Rosenberg</strong>,<br />

jederzeitigen 2, Einsichtnahme Zimmer 3, zur<br />

während offenliegen. der Dienststunden<br />

(2) tungsbereich Wird im räumlichen dieser Satzung Gel-<br />

ein so soll Bebauungsplan er sich außer aufgestellt,<br />

§ 1 BauGB festgelegten an den in<br />

Grundsätzen Zielen dieser Satzung auch an ausrich- den<br />

ten. getroffenen Die im Bauvorschriften Bebauungsplan<br />

haben Satzung. Gültigkeit vor dieser<br />

7


Vorwort<br />

Leben den Einzelnen in <strong>Sulzbach</strong> leben bedeutet in einer für<br />

gestalteten in unmittelbarer Umwelt Nachbarschaft und leben<br />

zu kann anderen sich durch Menschen. die Nähe Man<br />

gestört aber auch fühlen, ein Gemeinschafts- es kann sich<br />

gefühlben, daß entwickeln. sich die <strong>Sulzbach</strong>er Wir glau-<br />

ein wußtsein gutes und Maß Zusammenge- an Selbstbehörigkeitsgefühl<br />

ihrer schönen <strong>Stadt</strong> als angeeignet Bewohner<br />

und Selbstbewußtsein bewahrt haben. ist nicht Dieses<br />

stimmt durch Abgrenzung von be-<br />

einander, meinsamen sondern Identität von als der Sulzgebacher drückt sich Bürger. aus im Diese gesellschaft- Identität<br />

lichen und wird Leben sichtbar des Miteinanders<br />

risch geformten Umwelt, in der histo-<br />

<strong>Stadt</strong>bild. Abgesehen von dem<br />

Schloßanlage stellt sich Sulz- der<br />

bachschaftliches heute dar Werk als der gemeinbacher<br />

Bürger. Dieses Werk Sulz-<br />

jedoch nicht statisch, es ist ist<br />

über wachsen, die es Jahrhunderte hat sich verändert ge-<br />

durch oder auch organische durch äußere Erneuerung<br />

flüsse wie z.B. den großen Ein-<br />

<strong>Stadt</strong>brand entwickelt von sich 1822 auch - und heute es<br />

weiter. einem ständigen Das <strong>Stadt</strong>bild Wechsel ist also<br />

terzogen. So wurde z.B. die unsprünglich<br />

gotisch geprägte ur-<br />

<strong>Stadt</strong> dem <strong>Stadt</strong>brand in den Bereichen, zum Opfer die<br />

fielen, rend, sondern nicht etwa vorwiegend rekonstruie-<br />

Stil des damals vorherrschen- im<br />

dengebaut: Biedermeiers statt der meist wiederaufständigen,<br />

einzelstehenden giebel-<br />

Häuser sene, traufständige trat nun eine geschlosbauung<br />

mit gewalmten Blockbechern.<br />

Selbst die alten BauDäfluchtensten eines wurden großzügigeren z.T. zugun-<br />

Straßenraums merkenswert hierbei korrigiert. ist die unBeter Vorgehensweise den Nachbarn des koordinierte<br />

aufbaus, wie sie anstelle Wieder-<br />

früheren meist freistehenden der<br />

Einzelgebäude sammenhängenden bei einer Blockzubebauung An diesem notwendig gelungenen ist.<br />

für eine <strong>Stadt</strong>erneuerung Beispiel<br />

man für heute lernen, kann<br />

wichtig - zwischen Bewahren wie<br />

und Versöhnung Weiterentwickeln der Gegensätze - die<br />

individueller sprache bzw. Bauwille Koordinierung und Ab-<br />

mit Seit den nun Nachbarn ca. 25 Jahren ist.<br />

<strong>Sulzbach</strong> mit Hilfe der Städte- wird in<br />

bauförderung Altstadt zu sanieren. versucht, Sanierung die<br />

heißt Beseitigung strukturelle von Mißständen, Stärkung,<br />

Verbesserung der Baustruktur der Infrastruktur,<br />

Ortsbildes. Nach den und Vorberei- des<br />

tendenden zunächst Untersuchungen wichtige städtiwursche wichtigste Projekte Voraussetzung abgewickelt. Als<br />

die multifunktionale Wieder- für<br />

belebung der Verkehr der neu Altstadt geregelt. wurde<br />

erinnert sich noch an die Wer<br />

lästigungen, als der FernBeschwerverkehr die Altstadt donnerte. mitten Heute durch<br />

ist fügt sie über verkehrsberuhigt, eine leistungsfähige ver-<br />

Tiefgarage poldplatz ist und ein Anfang mit dem für Luit-<br />

Neugestaltung der öffentlichen die<br />

Flächen wurden zahlreiche gemacht. öffentliche Daneben<br />

wie neralsaniert. private Einzelobjekte Wertvolle, aber ge-<br />

gefährdete noch zur Sanierung Bausubstanz an. steht<br />

Da samtorganismus die <strong>Stadt</strong> jedoch ist, ein sollen Ge-<br />

nicht angegangen nur die großen und gefördert Projekte<br />

werden, stärkten Maße sondern auch nun die im vielen ver-<br />

kleinen die in ihrer privaten Summe Maßnahmen,<br />

wichtig für die Verbesserung genauso<br />

der sind. Situation Wurden in bisher der nur Altstadt<br />

Projekte gefördert, wo die Bau- die<br />

substanz war, daß derart Generalsanierungen vernachlässigt<br />

anstanden, die Hausbesitzer so sollen in den nun Genuß auch<br />

einer serungsmaßnahmen Förderung für kommen, Verbes-<br />

die haltungsaufwand den notwendigen nicht Instandstehen<br />

haben lassen. hintan-<br />

Die steht vorliegende sich als Informations- Baufibel verschrift<br />

Hausbesitzer und Ratgeber zur Verbesserung für die<br />

ihres bildes. Anwesens Sie ist als und Leitfaden des Ortsdacht,<br />

nach welchen Kriterien ge-<br />

beabsichtigte durchgeführt Baumaßnahmen<br />

Gleichzeitig ist werden die Einhaltung sollen.<br />

dieser zung zur Kriterien Bezuschussung die Vorausset-<br />

dem kommunalen Förderpro- nach<br />

gramm. Die nicht Baufibel das persönliche ersetzt allerdings<br />

und die Beratung zur Gespräch<br />

ten Bauabsicht. Hierzu konkre-<br />

das Bauamt und unser Büro stehen<br />

städtebauliche Sanierungs- als<br />

berater zur Verfügung.<br />

Planungsbüro Brandmüller 9


10<br />

Die Qualität des Bauens<br />

Qualität<br />

Der Mensch ist das Maß der Dinge<br />

Als die Eigenschaften Qualität bezeichnet der Dinge. man<br />

Sie ihrem drücken Wert, sich ihrer in Beschaffen- ihrer Güte,<br />

heit ist sinnlich aus. Die wahrnehmbar. Qualität der Dinge<br />

ter den 'Dingen' versteht sich Un-<br />

alles: - sprüngliche die Natur als Umwelt, unsere ur<br />

- künstliche unsere Produkte Umwelt als und die<br />

- der schließlich Natur. wir selbst als Teil<br />

All komplexen diese Dinge Verhältnis stehen zueinan- in einem<br />

der. Ein nicht Gebäude isoliert kann betrachten, man daher<br />

steht in der Landschaft und es<br />

verändert ein Fenster diese, nicht wie isoliert auch von z.B.<br />

der werden gesamten kann, Fassade da es diese gesehen<br />

bestimmt.mit- Entscheidend also ein ganzheitlicher für Qualität Ansatz, ist<br />

die Inhalt. Einheit von Form und<br />

Vor Baulehrbuch 400 Jahren ‘Vier Bücher erschien zur Architektur', Andrea Palladios<br />

alles abgehandelt wird, was die gebaute Umwelt in dem<br />

macht. Palladio zitiert am Anfang seines Buches aus-<br />

Römer Vitruv, der das älteste abendländische den<br />

Architekturbuch teste Architekt der verfaßt Renaissance, hat. Palladio seine ist Bauten der berühm-<br />

zu den vollkommendsten der europäischen Kultur. zählen<br />

Proportionen<br />

Goldener Schnitt bei einem Pflanzenstengel Modulor von Le Corbusier, Proportion des Menschen<br />

Im ben, Altertum was die Menschen wurde geschrie-<br />

immer geahnt haben: Es schon<br />

eine natürliche Harmonie, gibt<br />

sich nicht nur aus den Proporti- die<br />

onen läßt, man des Menschen findet sie ableiten<br />

Dingen. Die wichtigste in Propor- allen<br />

tionne Schnitt, ist der also sogenannte das Verhältnis, Golde-<br />

wie Fünfeck sich schneiden. die Diagonalen Ebenso wie im<br />

das auch magische der Goldene Fünfeck Schnitt kommt in<br />

allen Kunstbereichen vor, sogar<br />

in der Musik.<br />

Weitere wichtige Proportionen<br />

leitensichaus dem Quadrat ab:<br />

- die Quadrat Prim = 1:1,<br />

- Die Diagonale Gleichklang<br />

Wurzel 2 , 1:1.41, im Quadrat<br />

- Die Verdoppelung die Quart<br />

Alle 1:2, diese die Oktav Proportionen lassen<br />

sich kombinieren und ergeben<br />

stehts für das Auge ein angenehm<br />

erlebtes Ebenmaß.


natürliche Baustoffe<br />

Zur neben Qualität der Harmonie des Bauens der gehört<br />

auch die Güte und Eigenschaft Form<br />

des liches Materials. Material Während in der natür-<br />

gleichzeitig auch immer Regel<br />

aussieht, kann man das vom gut<br />

künstlichen Wie kann man nicht aber immer gutes sagen.<br />

problematischen Material vom<br />

terscheiden, ist das nicht Geunschmackssache? objektiv folgende Es positive gibt hierzu<br />

negative Kriterien: wie<br />

Das steht natürliche im wesentlichen Baumaterial aus: be-<br />

- Naturstein<br />

- Sand<br />

- Lehm Kalk / Ziegel<br />

- Holz<br />

- Metall<br />

Dieses Naturfaser<br />

Jahrtausenden Material kennt und hat man ent- seit<br />

sprechend Umgang damit. lange Solange Erfahrung diese im<br />

Stoffe zeitlich nicht, üblich, wie künstlich z.T. zwischenturiert<br />

wurden, haben sie denagende<br />

positive Eigenschaften: fol-<br />

- ökologisch<br />

- energiesparend<br />

- physikalisch materialecht. geeignet<br />

Natürliche Alterungsprozeß Stoffe verlieren nichts von im<br />

ihrer verleiht natürlichen der Oxidationsprozeß Schönheit: so<br />

z.B. Patina dem und Kupfer dem Holz seine seinen grüne<br />

bergrauen Schleier. Die Obersilfläche schützt wird die unteren dabei gehärtet Schichten. und<br />

Richtig sind die (z.B. natürlichen trocken) eingebaut<br />

praktisch unbegrenzt Baustoffe haltbar.<br />

künstliche Baustoffe<br />

Bei dichtung) schwierigen haben Fällen künstlich (z.B. herAbgestelltetigung. Aber Baustoffe je denaturierter ihre Berech-<br />

das riger Baumaterial, ist der Umgang desto schwie-<br />

Selbst Fachleute (diese wissen damit.<br />

um bei besonderen die Schwierigkeit) Problemen ziehen<br />

gene Spezialisten zu Rate. Daeiher von künstlichen sollte der Laie Baustoffen die Finger<br />

sen, in der Regel baut man sich las-<br />

nur Baustoffe Baufehler weisen ein. in Künstliche<br />

folgende negative Eigenschaf- der Regel<br />

ten - imitierend auf:<br />

- gesundheitsschädlich<br />

- umweltbelastend<br />

- schwierig Es handelt zu sich handeln.<br />

umgewandelte Materialien, um chemisch<br />

spätestens nach Gebrauch die<br />

Sondermüll wenn sie nicht sind, sortenrein besonders,<br />

eindeutig identifizierbar und<br />

wendet werden. ver-<br />

- beständig. Kaum ein Im Kunststoff Alter vergilben ist UV-<br />

sie, damit werden unansehnlich. rauh, brüchig Man kann und<br />

sie arbeiten. kaum reparieren oder nach-<br />

- höchst Künstliche unterschiedliches Materialien weisen<br />

physikalisches und chemisches bau-<br />

Verhalten falsche Reihenfolge auf. Allein schon des Ein- die<br />

bausschäden kann führen. zu schweren Bau-<br />

- gen Die Baustoffe Erfahrungswerte sind entspre- der junchendbarkeit<br />

kann kurz. man Über noch die wenig Halt-<br />

sagen, chen wird. auch wenn viel verspro-<br />

Das Material<br />

ökologischeAspekte<br />

Ökologisch mit Mensch istder und Natur Baustoff, in Har- der<br />

monieträglich steht, ist und also der Gesundheit umweltver-<br />

nicht gende schadet. Stadien Dabei der Baustoffe sind fol-<br />

zu - Gewinnung berücksichtigen:<br />

- Produktion / Ressourcen<br />

- Transport Verarbeitung / Einbau<br />

- Nutzungsverhalten<br />

Diese Recycling Stadien / Entsorgung<br />

sucht werden auf: müssen unter-<br />

1. Viele Gesundheitsverhalten<br />

mehr oder Baustoffe weniger gefährden<br />

sundheit. Es ist eine die Vielzahl Ge-<br />

von Sie reichen Schädigungen von Kopfschmerzen bekannt.<br />

über gungen Allergien und Veränderungen , Organschädi-<br />

am Die Erbgut Gifte werden bis hin zu im Krebs.<br />

lichen durch Einatmung wesent-<br />

Gasen und Stäuben (Fasern) von<br />

aufgenommen. Schriften der Berufsgenossen- Es wird auf die<br />

schaften 2. Umweltverträglichkeit hingewiesen.<br />

Nachwachsende sind besser als Raubbau Rohstoffe<br />

Bodenschätzen; Holz aus gere- von<br />

geltem der Kahlschlag Forstbetrieb von Regenwäl- besser als<br />

dern. z.B. kaschiertes Verbundwerkstoffe Dämmaterial wie<br />

ist zuverwerten grundsätzlich und nicht daher wiederdermüll.Son-<br />

3. Energie Energiebilanz<br />

überwiegend ist teuer umweltbelastend und wird<br />

erzeugt. Baustoffe Ressourcensparende<br />

zugen (Produktion+Transport). sind daher zu bevor-<br />

11


12<br />

Bauen in der <strong>Sulzbach</strong>er Altstadt<br />

Bauen<br />

allgemein<br />

in <strong>Sulzbach</strong><br />

zunächst<br />

bedeutet<br />

Bauen in<br />

ganz<br />

handenen Strukturen, also<br />

vorpassen<br />

in die Umgebung. Hierfür<br />

Ein-<br />

gibt<br />

geln.<br />

es<br />

Die<br />

zunächst<br />

Besonderheit<br />

allgemeine<br />

liegt in der<br />

Re-<br />

spezifischen<br />

ten Hauslandschaft,<br />

und sehr<br />

für<br />

differenzierhandlung<br />

jeweils eigene<br />

deren<br />

Regeln<br />

Be-<br />

zu<br />

Bauen<br />

beachten<br />

bedeutet<br />

sind.<br />

entweder<br />

Innerörtliches<br />

dernisierung& Sanierung, BauMolückenbebauung<br />

und Ersatzbau.<br />

oder<br />

Hierbei<br />

Abbruch<br />

selbstverständlich sein, daß<br />

sollte<br />

auch die Nachbarschaft in seine<br />

man<br />

Planung<br />

lichen Maßnahmen<br />

miteinbezieht.<br />

sollen<br />

Alle<br />

so<br />

baugeführt<br />

werden, daß der Charakauster<br />

nicht<br />

des<br />

beeinträchtigt<br />

historischen<br />

wird<br />

Ortsbilds<br />

sich die Baumaßnahme<br />

und<br />

in seine<br />

daß<br />

Umgebung<br />

folgende städtebauliche<br />

einfügt. Hierzu gibt<br />

Merk-<br />

es<br />

male:<br />

a)<br />

Die<br />

Grundstücksstruktur<br />

Siedlungsstruktur<br />

überlieferte kleinparzellierte<br />

im <strong>Stadt</strong>bild ablesbar<br />

soll<br />

bleiben.<br />

weiterhin<br />

zellenübergreifendeBaumaßnahParmen nicht ablesbar<br />

dürfen<br />

sein.<br />

an den Fassaden<br />

b)<br />

Die<br />

Stellung<br />

ursprüngliche<br />

der Gebäude<br />

sowie die jeweils<br />

Straßenflucht<br />

Firstrichtung ist beizubehalten.<br />

vorhandene<br />

Von<br />

nach<br />

der<br />

Art.<br />

Abstandsflächenregelung<br />

Belichtungsregelung<br />

6 BayBO und<br />

nach<br />

von<br />

Art.<br />

der<br />

(4) BayBO darf abgewichen wer-<br />

45<br />

den,<br />

Bauweise<br />

wenn<br />

erfordert.<br />

dies die ortstypische<br />

c)DichteundHöhederBebauung<br />

Der<br />

Ortsbilds<br />

vorhandene<br />

ist einzuhalten.<br />

Maßstab<br />

Die An-<br />

des<br />

zahl<br />

sich<br />

und<br />

an der<br />

Höhe<br />

umliegenden<br />

der Geschosse<br />

Bebau-<br />

hat<br />

ung<br />

hat diese<br />

zu orientieren.<br />

sich an die<br />

Grundsätzlich<br />

halten: GRZ 0.6 und<br />

BauNVO<br />

GFZ 1.2.<br />

zu<br />

Wenn<br />

geordneten<br />

es zur<br />

Sanierungsziele<br />

Erreichung der überwendig<br />

ist, können diese Werte<br />

not-<br />

auch überschritten werden.<br />

zu hoher Baukörper fügt sich nicht in den Straßenzug ein<br />

gestörte Dachlandschaft<br />

links ein neuerer Anbau, der sich nicht in Fensterproportieonierung und Farbgestaltung einfügt


Reihung und Terrassierung aufeinander abgestimmter Baukörper<br />

abwechslungsreiche Dachlandschaft in der Altstadt <strong>Sulzbach</strong><br />

abgestimmte Fassaden- und Farbgestaltung<br />

Baumassen<br />

In bäude der Spitalgasse analog zur sind Topographie die Ge-<br />

versetzt. nienführung In der der horizontalen Fensterreihung Li-<br />

und gelt sich in der so das Dachlandschaft natürliche Gefälle spie-<br />

wider.<br />

Dachformen und Dachneigung<br />

Die <strong>Sulzbach</strong>s Dachlandschaft ist entsprechend in der Altstadt<br />

unterschiedlichen Baustile ab- der<br />

wechslungsreich Spannungsverhältnis und harmonisch. in ihrem<br />

Flachdächer Dächer wirken bzw. in diesem flachgeneigte<br />

ble störend. Ensem-<br />

Fassadengestaltung<br />

Fassaden mem Erscheinungsbild, mit zusammen wie wirksa-<br />

allem bei Doppel-/ Reihenhäusern vor<br />

bzw. sind aufeinander bei geschlossener abgestimmt Bebauung<br />

gestalten. Dies bezieht sich auf zu<br />

die auf Fassadengliederung die Farbgestaltung wie und auch<br />

terialwahl. Diese Forderung Madeutet<br />

ausdrücklich nicht, daß bestorisierend<br />

oder anpasslerisch hi-<br />

gestaltet soll. Jeder oder Bauherr gar kopiert soll in aktueller werden<br />

Formensprache wußt sein Haus aber gestalten, qualitätsbe-<br />

im Bewußtsein, daß er nicht jdoch<br />

auf der Welt ist, sondern allein<br />

Nachbarn erfahrungen hat. sind sinnvoll Bautraditionsbeziehen<br />

und zukunftgerichtet einzu-<br />

weiterzuentwickeln.<br />

13


Haustypologie<br />

Der Solitär<br />

Es die gibt durch Arten ihre Besonderheitaus von Gebäuden,<br />

dem Nutzung, Rahmen wie fallen, auch durch von der<br />

Auftreten.Dies sind die öffent- ihr<br />

lichen oder gesellschaftlichen Gebäude mit staatlichen<br />

onen. Hierzu zählen <strong>Stadt</strong>befeFunktistigung,haus, Kirche, Burg, Kloster, Schloß, Kaserne, Rat-<br />

Gericht Krankenhaus, aber Kaufhäuser auch Schulen,<br />

Die jeweils besondere Form etc.<br />

entspricht zung (<strong>Stadt</strong>befestigung) zum Teil der bzw. Nut-<br />

der druck Repräsentation der gesellschaftlichen als Aus-<br />

Stellung Baukörper (Rathaus, heben sie Schloß). sich aus Als<br />

der in der Umgebung Baumasse, hervor, als auch sowohl<br />

der Bauform. Sie passen sich in<br />

bewußt ein,sondern nicht prägen in ein es. Ensemble<br />

sondere Form soll die besonde- Die berelen.<br />

Funktion Gesetzmäßigkeiten signifikant darstel-<br />

lediglich in der Immanenz sind<br />

jeweiligen Baustils bei den Ge- des<br />

staltungselementen Entsprechend dem hohen zu finden.<br />

spruch, das diese Gebäude An-<br />

prägt, nen eine wird besonders im Umgang qualität- mit ihvolle<br />

notwendig. Planung und Behandlung<br />

14<br />

Die Gotik<br />

Die stammen ältestenHäuserin<strong>Sulzbach</strong><br />

tik zwischen aus dem der Zeit 14. und der Go-<br />

1. Hälfte des 17. Jahrhunderts. der<br />

Die belständig Patrizierhäuser und zumeist stehen einzeln gie-<br />

in haben Reihe. 2-3 Sie Speicherebenen sind 2 - 3 stöckig,<br />

abgestrebten Hängewerk- mit<br />

Dachstühlen räumigen und und verschachtelten sind mit weit-<br />

Gewölben meisten Häuser unterkellert. der Spätgotik Da die<br />

mit entstammen, Übergang sind zur Renaissance<br />

in der Regel bereits die rechteckig Fenster<br />

mit filierten Kreuzsprossen, Sandsteingewänden. oft mit pro-<br />

Die ebenfalls reichverzierten im Stil der Erker Renais- sind<br />

sance bestehen ausgebildet. in der Regel Die aus Wände<br />

putztem Bruchmauerwerk. ver-<br />

Umgang - Gradschnittbiber, Schleppgauben: rot<br />

henden Eckhäusern an freiste-<br />

- Blei- Fenster oder dünne mit Kreuzsprossen,<br />

- Holzläden Holzsprossen,<br />

- massive glatter Putz Holztüren<br />

genem Sockel, mit abgesetzte durchgezofilierte<br />

Fenstergewände pro-<br />

- handwerkliches Kupferblech.<br />

Ackerbürgerhaus<br />

Die men Ackerbürgerhäuser zumeist aus dem 14.-18. stam-<br />

Jahrhundert. um breite, zweigeschossige Es handelt sich<br />

Gebäude tigem Dach. mit hohem, Die Fensterglietraufseiderung mittig im bis OG leicht ist 5 - versetztem 7 fach mit<br />

großem durch das Einfahrtstor eine Durchfahrt im EG,<br />

die dahinterliegenden Wirt- in<br />

schaftshöfede führt. Mit und Ausnahme Nebengebäu-<br />

Neustadt 14, die auch der<br />

Schmiede diente, waren als<br />

Wohnhäuser <strong>Sulzbach</strong>er Bür- es<br />

ger,wirtschaftlichen die in der <strong>Stadt</strong> Hofstellen ihre landtrieben.be-<br />

Umgang - oder naturroter Rundschnitt Biber mit Grad-<br />

- Dachgauben: Traufe: profilierter keine<br />

- Fenster: bei den älteren Putzabsatz<br />

sern wie beim gotischen Haus; Häu-<br />

bei mit den 2 Quersprossen; jüngeren: Doppelflügel<br />

oder weiß lackiert, Holzläden holzsichtig<br />

- glatter schwere, Putz massive mit durchgezoge- Holztore<br />

nem abgesetzt, Sockel, bei Fensterfaschen<br />

Häusern profilierter den jüngeren<br />

schen EG und OG möglich Sims zwi-<br />

- handwerkliches Kupferblech.


Der Barock<br />

In nicht der sehr Altstadt viele <strong>Sulzbach</strong> Häuser aus gibt der es<br />

Barockzeit, ihren jeweiligen doch diese Standorten sind an<br />

stadtbildprägend. rocken Stilelemente sind Die nicht ba-<br />

sehr geschwungene ausgeprägt, Linienführung so fehlt die<br />

völlig. Häuser Charkteristisch sind die Walm- für diese<br />

Krüppelwalmdächer, die auch bzw.<br />

nicht den älteren mehr so Häusern steil sind, der wie goti- bei<br />

schen meist symmetrisch Zeit. Die Fassaden gestaltet. sind<br />

Umgang - oder naturroter Korbbogenschnitt Biber mit Rund-<br />

- mausgauben, kleine Schlepp- Stehgauben oder Fleder-<br />

- schluß Traufe: profilierter Putzab-<br />

- ohne Doppelflügelfenster Oberlichtflügel mit mit Spros- oder<br />

sen,kiertweiß oder graugrün lak-<br />

- holzsichtiges massive, profilierte Hartholz Holztüren,<br />

big lackiert oder far-<br />

- setzte je nach Strukturen, Putzgliederung der Sockel abge-<br />

kann - handwerkliches abgesetzt sein Kupferblech.<br />

Der Klassizismus<br />

Im ersten 19.Jahrhundert Mal Baustile kamen auf, zum<br />

sich gestalterisch auf frühere die<br />

Bauepochen gang mit diesen beziehen. neuen Im BauUmstilen man die ist Voraussetzung, Zitate der Formen- daß<br />

sprache Barock und versteht. das Rokoko Der ablö- den<br />

sende auf die Klassizismus klaren und bezieht gesetzmä- sich<br />

ßig klassischen gebundenen Altertums, Formen was des<br />

eine aussetzt. historische Das Gebäude Bildung Luitvorpoldplatztekturgliederung 5 weist mit eine symmeArchitrischfeld auf. angeordnetem Das Erdgeschoß Giebelde<br />

allerdings von der Sparkasse wur-<br />

bereits Umgang verändert.<br />

- roter kleine Rundbogenbiber, Schleppgauben, Blech<br />

als Rundgauben möglich auch<br />

- führung, Doppelflügelfenster, je nach historischem Aus-<br />

Vorbild - Holztüren<br />

Vorlage Putz: je abgesetzt nach Gliederung und struktu- und<br />

riert - handwerkliche Ausführung<br />

Der Wiederaufbau<br />

1822 brand vernichtete die südwestliche ein <strong>Stadt</strong>-<br />

der Altstadt mit ca. 250Hälfte bäuden.DerWiederaufbauerGefolgte zweigeschossigen mit einfach Häusern gestalteten<br />

geschlossener Bauweise mit in<br />

straßenseitig Traufe und Abwalmung durchgezogener<br />

Enden der Bebauung. an den<br />

Umgang - roter Schleppgauben Biber<br />

- Eckausbildung Putz: glatter Putz, können Simse abge- und<br />

setzt Sandsteinsockel werden- wie auch ein<br />

- fenster weiß lackierte Doppelflügel-<br />

- Holzläden<br />

- Bleche: massive Kupfer Holztürkonstruktion oder Titanzink<br />

15


Denkmalpflege<br />

Zu innerhalb den Kriterien vorhandener für das Sruktu- Bauen<br />

ren Denkmalpflege gibt es im noch Bereich weitere. der<br />

Hier Bau-, genügt Umbau- es und nicht, Modernisie- daß sich<br />

rungsmaßnahmen <strong>Stadt</strong>bild und in die nur <strong>Stadt</strong>struk- in das<br />

tur Denkmalpflege einfügen müssen. geht es In in der<br />

ster Linie um die Pflege und er-<br />

Erhaltung rischen Substanz. der wertvollen Es ist ein histosentlicher<br />

Unterschied ob we-<br />

die historische Fassade erhal- z.B.<br />

ten ‘genauso’ bleibt oder wieder entfernt aufgebaut und<br />

wird. wäre Bei allenfalls letzterer etwas Behandlung<br />

<strong>Stadt</strong>bild getan, das historische für das<br />

Ensemble Altstadt <strong>Sulzbach</strong><br />

16<br />

Baudenkmal stört. Dies gilt wäre grundsätzlich jedoch zer-<br />

alle schützenswerten Bauteile für<br />

und Nicht Elemente.<br />

Maßnahmen genehmigungspflichtige<br />

lern sind erlaubnispflichtig, an Baudenkmäabhängig<br />

von anderen Vorunschriften,satzung. Der wie Antrag z.B. dieser auf ErteiOrtslunglich und einer formlos Erlaubnis beim ist schriftbauamt<br />

einzureichen. Es <strong>Stadt</strong>-<br />

beachten, daß es auch ist einer zu<br />

Erlaubnis Nähe von bedarf, Baudenkmälern wenn in Ver- der<br />

änderungen sich auf den geplant Bestand sind, oder das die<br />

Erscheinungsbild denkmals auswirken eines kann. Bau-<br />

Neben lern werden den Einzelbaudenkmähängende<br />

bauliche auch zusammen-<br />

(Ensemble) zu Baudenkmälern Anlagen<br />

gezählt, einzelne auch dazugehörige wenn nicht bauli- jede<br />

chegen Anlage zu einem dieEinzeldenkmal Voraussetzun-<br />

erfüllt, Straßenbild das aber Orts-, insgesamt Platz- oder<br />

haltenswürdig ist. er-<br />

Da tungsbereich sich fast der der gesamte Ortssatzung Gel-<br />

im Altstadt Bereich <strong>Sulzbach</strong> des Ensembles<br />

sollte vor jeder Baumaßnahme befindet,<br />

eine Denkmalschutzbehörde Beratung der Unteren<br />

Bauamt der <strong>Stadt</strong>verwaltung im<br />

eingeholt werden.


Adolf-Kolping-Straße An der Allee, Zehntstadel 4<br />

An Auf der der Bastei Rahm 1, 91a<br />

Bahnhofstr. Bayreuther Str. 2<br />

Bergstr. 2 8, 11, 22<br />

Bindergasse Brauhausgasse 2, 4<br />

24, 1, 15, 17, 22,<br />

Bühlgasse Frühlingstr. 21, 1, 14 30, 32, 34<br />

Haagtor Im Haag 8<br />

Klostergasse 8 2, 4, 5<br />

<strong>Stadt</strong>bildanalyse aus den Vorbereitenden Untersuchungen<br />

Kugelplatz Kunst-Fischer-Gasse 6, 11, 12<br />

11, 17 1, 3, 5,<br />

Lange Gasse 15, 19, 4, 29, 7, 8, 35, 9, 39, 11,<br />

43, 45, 47 41,<br />

Luitpoldplatz 16, 17, 2, 18, 4, 5, 19, 7, 20, 14,<br />

22, 23, 24, 25 21,<br />

Synagogenstr. Neumarkter Str. 9. 110<br />

Neustadt 16, 2, 18, 6, 19, 7, 9, 20, 10, 21, 14,<br />

25 23,<br />

Neutorgasse 14, 18<br />

Auszug aus der Denkmalliste<br />

Nürnberger Obere Bachgasse Str. 2a, 35a 5, 7, 9<br />

Pfarrgasse 14, 1, 158,<br />

10, 11, 13,<br />

Pfarrplatz Rathausgasse 2, 3, 1, 6<br />

<strong>Rosenberg</strong>er Str. 2, 7, 3, 9, 4<br />

14, 15, 16, 18, 10, 19, 12,<br />

26, 32a, 32b, 36, 40, 24,<br />

Schießstätte 40a, 42-44<br />

Spitalgasse 5, 7, 7, 8<br />

14, 19, 21, 8, 23, 9, 10, 23a11,<br />

Untere Weiherstr. Bachgasse 1, 6, 9, 8, 11, 1613<br />

17


Der Luitpoldplatz<br />

Der trum Luitpoldplatz der <strong>Stadt</strong>. Seine ist das umgeZenbende ältesten Bebauung Siedlungsbereich stellt den<br />

Herzogstadt dar: im Westen der<br />

die rinnenkloster, Burg mit in dem der Salesiane-<br />

Pfarrkirche mit dem Marktplatz Mitte die<br />

und Rathaus. im Osten Die ursprüngliche als Abschluß das<br />

bauung der Altstadt reicht Be-<br />

die Zeit der Gotik zurück. 1822 in<br />

vernichtete ganze südwestliche ein <strong>Stadt</strong>brand Hälfte von die<br />

<strong>Sulzbach</strong>. <strong>Stadt</strong>brands Da quer die Grenze über den des<br />

Luitpoldplatz man an ihm die verläuft, Veränderun- kann<br />

gen Vor dem sehen:<br />

ten die einzeln <strong>Stadt</strong>brand stehenden, dominierbelständigen<br />

gotischen Häuser, gie-<br />

während vornehmlich der in Wiederaufbau<br />

Bauweise mit meist geschlossener<br />

schossigen Häusern erfolgte, zweige-<br />

die zogene straßenseitig Traufe und eine an durchgeden<br />

der Bebauung eine den AbwalEnmung aufweisen.<br />

18<br />

historischer <strong>Stadt</strong>plan vor 1822<br />

Bayerischer Hof mit Blick auf das Schloß um die Jahrhudnertwende<br />

Luitpoldplatz mit Blick auf das Rathaus vor 1892


Urkataster von 1835 mit der Bebauung nach dem <strong>Stadt</strong>brand<br />

mit der Aufstockung des Bayerischen Hofs wird das Schloß zum Teil verdeckt<br />

Luitpoldplatz mit Blick auf das Rathaus heute<br />

Die platz Bebauung ist heute so am differenziert, Luitpold-<br />

daß gesamte hier exemplarisch Altstadt fast für alle die<br />

Haustypen und Baustilen aus studiert allen Zeitaltern<br />

können. werden<br />

Ruinen am südlichen Luitpoldplatz 1822<br />

Wiederaufbau am südlichen Luitpoldplatz<br />

Die rufen Veränderungen, durch den <strong>Stadt</strong>brand hervorge-<br />

von ders gut 1822, an den kann beiden man Stichen beson-<br />

erkennen: noch die Während gotische die Bebauung Ruinen<br />

mit und seinen giebelständigen schmalen, Häusern hohen<br />

in gibt versetzter der untere Bauflucht Stich die zeigen,<br />

ge Bebauung wieder: niedrige, heuti-<br />

breit zweigeschossige angelegte und Bebauung nur noch<br />

durchgehendem Walmdach. mit<br />

Daß rungen sich im negative <strong>Stadt</strong>bild nicht Verände-<br />

durch Brand- oder sonstige nur<br />

Unglücke Aufstockung ergeben, des Bayerischen zeigt die<br />

Hofes. hoch über Früher die ragte davorliegende die Burg<br />

bürgerliche und dominierte Bebauung den westlichen heraus<br />

Abschluß Mit der Aufstockung des Luitpoldplatzes.<br />

sich heute eine vorgelagerte ergibt<br />

Schildbebauung, je nach Betrachtungsstandort die die Burg<br />

mehr verschwinden oder weniger läßt und dahinter<br />

Platzabschluß damit beein- den<br />

trächtigt.<br />

19


Die <strong>Rosenberg</strong>er Straße<br />

Die straßenplatzartige <strong>Rosenberg</strong>er Straße 1.<strong>Stadt</strong>er- ist eine<br />

weiterung 1350. Im Mittelbereich aus der Zeit weitet um<br />

sie das sich <strong>Stadt</strong>tor auf, wobei und im im Westen Osten<br />

der haus enge den räumlichenAbschluß Durchgang am Rat-<br />

bilden. säumt von Die mächtigenPatrizier- Straße wird gehäusern<br />

Bis auf mit wenige tiefen Ausnahmen Parzellen.<br />

haben stehenden, sich bis giebelständigen heute die frei-<br />

Häuser erhalten. gotischen Die Gebäude Ursprungs<br />

verstaffelt, so daß sich stehen<br />

räumliche Tiefe ergibt. Beide eine<br />

Straßenplatzenden Laufe der Zeit verändert. wurden Der im<br />

frühere Raum hat platzartig heute einen geschlossene<br />

charakter.Straßen- Westlicher Vor dem <strong>Stadt</strong>brand Abschluß:<br />

Durchgang der 1. <strong>Stadt</strong>befesti- war der<br />

gung und Museumstraße) (zwischen Hafnersgraben sehr eng.<br />

Die 8, bzw. Anwesen 1+2 standen <strong>Rosenberg</strong>er so dicht Str.<br />

gegenüber, westliche Platzwand daß sie räumlich hier als<br />

wirksam waren. Beim Wiederaufbau<br />

nach dem <strong>Stadt</strong>brand<br />

20<br />

historischer <strong>Stadt</strong>plan vor 1822<br />

<strong>Rosenberg</strong>er Straße nach Osten um die Jahrhundertwende<br />

<strong>Rosenberg</strong>er Straße nach Westen 1913


Katasterplan heute<br />

<strong>Rosenberg</strong>er Straße nach Osten heute<br />

<strong>Rosenberg</strong>er Straße nach Westen 1990<br />

wurden de durch dort eine diegeschlossene Einzelgebäu-<br />

Bauweise Straßenflucht mit ersetzt, zurückversetzter<br />

wenn auch verengt-die so Rosendaßberger Luitpoldplatz Straße weiterführt. nun bis zum<br />

Östlicher Bis zum Jahr Abschluß:<br />

<strong>Rosenberg</strong>er Tor 1868 mit bildete komplet- das<br />

ter Wallanlage <strong>Stadt</strong>mauer, den östlichen Zwinger und<br />

schluß des Straßenplatzes. Ab-<br />

Veränderung vom Platz Die<br />

Durchgangsstraße verlief nach zur<br />

dem chend. Abbruch Im Süden des Tores wurde schlei-<br />

<strong>Stadt</strong>graben bereits in der der<br />

Gründerzeit bebaut. Der aufgeschüttet südliche Straßen- und<br />

zug hinaus wurde verlängert, über den so Zwinger<br />

diesem Bereich die Altstadt- daß in<br />

begrenzung Einen neuen verwischt Abschluß wurde.<br />

heute eine Kaufhausfassade, bildet<br />

allerdings gen <strong>Stadt</strong>walls. jenseits Im des Zuge ehemali-<br />

Städtebauförderung wurde der<br />

versucht, teten <strong>Stadt</strong>turm mit einem den neu Altstadterrichzugang erlebbar zu wieder gestalten. etwas besser<br />

21


Die Neustadt<br />

Die <strong>Stadt</strong>erweiterung Neustadt ist aus eine der frühe<br />

der Renaissance. Im Vergleich Zeit<br />

zur ländlicher <strong>Rosenberg</strong>er geprägt: Straße Das ist Stras- sie<br />

senbild traufständigen wird bestimmt Ackerbürger- von<br />

häusernner Bauweise. in zumeist Der geschlosse-<br />

geradlinige Straßenverlauf annähernd<br />

mündete städtebaulichen an beiden Dominanten: Enden in<br />

im vor Osten dem an Neutor dem und kleinen im Platz<br />

sten in einer Platzaufweitung, We-<br />

die Häusern von 2 gefaßt über wurde. Eck gestellten<br />

Vor war dem die <strong>Stadt</strong>brand Neustadt durch von 1822<br />

Bebauung im Bereich der heu- eine<br />

tigenplatz räumlich Neustadt getrennt. 1 vom Luitpold-<br />

wurde die Bauflucht dieses Später<br />

wesens nach Westen zurückAngenommen, Durchgang ergab, so daß der sich nur ein<br />

Bereich der 1. <strong>Stadt</strong>mauer im<br />

historischer <strong>Stadt</strong>plan von 1822<br />

22<br />

Urkataster von 1835<br />

Neustadt nach Westen vor dem Bau der evangelischen Kirche<br />

Neustadt nach Osten um 1907


Katasterplan heute<br />

Neustadt nach Westen nach dem Bau der evangelischen Kirche<br />

Neustadt nach Osten um 1990<br />

noch Bau der eingeengt evangelischen war. Mit Kirche dem<br />

in die den kleinteilige fünfziger Jahren Struktur wurde<br />

westlichen Neustadt mit ihrer der<br />

Einschnürung Zäsur zwischen als Neustadt räumlicher<br />

Luitpoldplatz aufgelöst. Heute und<br />

dominiert der Kirche der die große westliche Baukörper<br />

stadt.Neu- Das zur Neustadt Neutor als wurde östliche zwischen- Zufahrt<br />

zeitlich verfügt abgebrochen. der kleine Platz Dennoch<br />

über ein städtebauliches noch<br />

tential, das man mit einer NeuPogestaltung nutzen könnte.<br />

Bei im Bereich künftigen der Veränderungen<br />

aus städtebaulicher Neustadt Sicht sind<br />

gende Gesichtspunkte zu folrücksichtigen:be-<br />

- schließung giebelständige zwischen Baulückenstadt<br />

15 und 17 mit einer Neu-<br />

Fußgängerverbindung Langen Gasse zur<br />

- der Entkernung Hinterhöfe und Begrünung<br />

- Begrünung Erhalt der kleinteiligen des Neutorplatzes<br />

Struktur.<br />

23


An der <strong>Stadt</strong>mauer<br />

Die teau Altstadt war auf auf der dem Nord- Jurapla-<br />

Ostseite durch Mauer, Wall und<br />

und rend an Graben den übrigen geschützt, Seiten wäh-<br />

steil abfallende Hang nur der<br />

Mauerzügen befestigt war. mit<br />

Erhalten terlichen sind Anlage von wohl der mittelal-<br />

1. Hälfte des 15. Jahrhunderts aus der<br />

noch Norden Türme und Osten, und Mauern sowie die im<br />

komplette Nordosten und Wallanlage Norden der im<br />

Altstadt. <strong>Stadt</strong>mauergassen Entlang haben der engen<br />

im Laufe der Zeit kleine, sich<br />

schmale mauer gedrückt, Häuser an im die Oberge<strong>Stadt</strong>schoß Fachwerkbauten meist als errichtet. auskragende<br />

me und Wehranlagen wurden Tür-<br />

zum miteinbezogen. Teil in dieseWohnhäuser<br />

<strong>Stadt</strong>mauer hindurch Durch liegen die<br />

Zwingerbereich und zum Teil im<br />

auch zu diesen im Grabenbereich Häusern. Gärten<br />

Umgang Dachdeckung: Dachgauben: keine naturroter Biber<br />

Fenster: mit Sprossen, Doppelflüglige holzsichtig Fenster<br />

weiß lackiert oder<br />

Sonnenschutz: Eingangstüre: Holzkonstruk- Holzläden<br />

tion, möglich kleiner Glasausschnitt<br />

Fassade:auchbei einfach ohne Absetzungen Fachwerk<br />

Bleche: verputzt. Kupfer oder Titanzink<br />

Zwinger nicht weiter und Wallanlage verbaut werden. sollen<br />

Die einsehbar gesamte und Wehranlage erlebbar sein. muß<br />

24<br />

geschlossene <strong>Stadt</strong>mauer um 1537<br />

Lange Gasse 9<br />

Wallanlage an der Bayreuther Straße


Vorstadtbereiche<br />

typische Vorstadthäuser<br />

alte Ansicht vom Bachviertel<br />

Ansicht vom Bachviertel heute<br />

Die alten erste<strong>Stadt</strong>erweiterung Siedlung um den Luit- der<br />

poldplatz Straße und war die die Neustadt. <strong>Rosenberg</strong>er Die<br />

weiteren die noch innerhalb <strong>Stadt</strong>erweiterungen,<br />

anlage liegen, sind der die Wehrreiche<br />

Kugelplatz, SynagogenBestraße,lingstraße Hafnersgraben, und Bühlgasse, Frühwie<br />

die Unterstadt des Bachsoviertels. überwiegend Diese Wohnquartiere Bereiche sind<br />

und rakter weisen auf. Gegenüber einen Vorstadtchaschäfts-<br />

und Patrizierhäusern den Ge-<br />

des eine <strong>Stadt</strong>zentrums kleinteilige (2-3 prägt Fenster- hier<br />

achsen),bebauung 2-geschossige mit durchgehendem Zeilen-<br />

First liegenden und Traufe Gärten und das dahinter-<br />

Neben den Wohngebäuden Bild.<br />

gibt werte es noch Bauten, einige wie bemerkens-<br />

<strong>Stadt</strong>mühle und das ehemalige die alte<br />

MalzhausinderUnteren gasse 8, die sich bereits im Bach-<br />

Jahrhundert vor den Toren 16.<br />

Altstadt befanden. der<br />

Umgang Dachdeckung: Dachgauben: Schlepp- naturroter oder Biber<br />

Fenster: Giebelgauben<br />

die auch Doppelflügelfenster,<br />

ben können Oberlichtflügel ha-<br />

Sonnenschutz: Holzläden oder<br />

zur Rolläden Not verdeckt laufende<br />

- mit Eingangstüre: kleineren Glasausschnit- Holztüre, auch<br />

Putz: ten möglich<br />

Sockel glatter, und Fenstereinfassun- einfacher Putz,<br />

gen werden können farbig abgesetzt<br />

- Bleche: Kupfer oder Titanzink<br />

25


26<br />

Außenwände § 5 Satzung<br />

(1) Zulässig Naturwerksteinen. sind verputzte Im Bereich Mauern der <strong>Stadt</strong>mauer und Mauern ist auch aus<br />

unverputztes in alter handwerklicher Bruchsteinmauerwerk Technik nur zulässig. glatt oder Der von Putz Hand ist<br />

verrieben Spritzputz, Nesterputz aufzutragen. und andere Nicht Rauhputzarten, zulässig sind Edel- z.B.<br />

und Kalktraß Kunststoffputze. verwendet Als werden. Sockelputz Zur Beurteilung sollte Kalk- oder<br />

Putzproben in ausreichender Größe anzubringen. sind<br />

(2) Geputzte stimmen. Grelle Wandflächen und kalte sind Farbtöne farblich sind aufeinander zu vermeiden. abzu-<br />

Farbanstriche im Einvernehmen dürfen mit erst dem nach <strong>Stadt</strong>bauamt Festlegung von <strong>Sulzbach</strong>- Proben<br />

<strong>Rosenberg</strong> Denkmalpflege und ausgeführt dem werden. Bayer. Grundlage Landesamt für die für<br />

Beurteilung Straße. Zur Beurteilung sind die Gestaltungspläne sind Proben in der ausreichender jeweiligen<br />

Größe bringen. und Sandsteingewände, an geeigneter Stelle der Holzfachwerk Außenwand anzu-<br />

Feinputzfacetten sind farblich von den übrigen und<br />

Fassadenflächen dürfen nur nach Vorlegen abzusetzen. eines Architekturgliederungen<br />

Absprache mit dem <strong>Stadt</strong>bauamt Gestaltungsplanes und dem Bayer. und<br />

Landesamt Regel sollen für Kalk- Denkmalpflege bzw. Silikatfarbanstriche aufgemalt werden. verwendet In der<br />

werden. sind unzulässig. Glänzende Anstriche und Dispersionsfarben<br />

(3) Fassadenverkleidungen polierten bzw. geschliffenen in glasierten Werksteinen, Keramikplatten,<br />

gem oder glänzendem Material, Ölfarbe, Kunststoff-, mosaikarti-<br />

Faserzement- Spaltriemchen sind und unzulässig. Metallplatten, Dies gilt auch Stein- für sicht- oder<br />

bare Ladenpassagen Hauseingänge, einschließlich Schaufenster der sichtbaren und Mauersockel,<br />

und Bodenbeläge. Empfohlen werden heimische Treppen<br />

Natursteine und Ziegelmaterial.<br />

(4)<br />

Wertvolle und Konsolen Bauteile etc. wie sind Wappen-Schlußsteine, zu erhalten. Bei Neubauten Gewände<br />

sie möglichst wieder zu verwenden. sind<br />

Edelputze sind unzulässig<br />

Farben sind aufeinander abzustimmen<br />

Klinkersockel sind bauphysikalisch falsch<br />

Fassadenverkleidungen verdecken nur die<br />

Bauschäden und beheben sie nicht


traditionelle Putzstruktur mit Fensterumrahmung<br />

historische Sonderputze<br />

Sandsteinsockel<br />

erhaltenswerte Gewände<br />

Empfehlungen<br />

Bauweise<br />

Traditionell aus folgenden werden Materialien in der Altstadt gebaut: <strong>Sulzbach</strong>s die Häuser<br />

- Sandstein<br />

- verputztes verputztes Mauerwerk Fachwerk.<br />

Putz<br />

Bauphysikalisch glatte Kalk- bzw. richtig Kalkzementputze. und für das Ortsbild Sie sollten typisch möglichst sind<br />

von Hand und ohne Richtscheit aufgetragen werden.<br />

Zur anzubringen. Beurteilung sind Putzproben in ausreichender Größe<br />

Sockel<br />

Um zen, die bedarf verputzte sie eines Wand besonderen vor Bodenfeuchtigkeit Schutzes. Es gibt zu schütfür<br />

2 Lösungen:<br />

hier-<br />

1. mit Ein dem Zementsockelputz Fassadenputz soll verrieben ohne optischen werden. Übergang<br />

2. Ein Sandsteinsockel muß mindestens 3 cm stark sein<br />

Andere und sollte Sockelausführungen oben einen Schrägschnitt verhindern aufweisen.<br />

und verursachen meist Feuchtigkeitsschäden. die Diffussion<br />

Farbe<br />

Im 1. Die wesentlichen Dispersionsfarbe stehen ist 2 Farbarten nur beschränkt zur Verfügung:<br />

lässig und daher vorallem beiAltbauten problematisch. dampfdurch-<br />

Da Feuchtigkeitsschäden sie eine Beschichtung auftreten des und Putzes sie blättert ist, können<br />

Zeit ab.<br />

mit der<br />

2. wie Die der Mineralfarbe Putzuntergrund, besteht dringt aus in dem ihn ein, gleichen verbindet Material<br />

mit ihm und härtet ihn zusätzlich. Mit seinem sich<br />

Inhaltsstoff Wirkung. Mineralfarbe Kalk hat er außerdem hat also die einegleiche desinfizierende<br />

durchlässigkeit wie das Mauerwerk und damit Dampf-<br />

lange Lebensdauer. Aus diesen Gründen sollte schon eine<br />

eigenem Interesse ausschließlich Mineralfarbe verwen- aus<br />

detzigen, werden. die ausschließlich Darüber hinaus mit sind Naturpigmenten ‘KEIMFARBEN’ arbeiten. die ein-<br />

Werden Farbton nichts diese verkehrt verwendet, machen. kann In man Abstimmung auch mit mit dem<br />

benachbarten Gebäuden sollen möglichst erdfarbene den<br />

Tönungen verwendet werden.<br />

27


28<br />

Fenster § 6 Satzung<br />

(1) Um gliederung die Maßstäblichkeit zu erhalten, müssen der bestehenden die Fenster in Fassaden-<br />

Maßverhältnis und formaler Gestaltung den historischen Größe,<br />

Konstruktionsformen öffnung muß stehendes angepaßt Format werden. haben. Jede Liegende Einzel-<br />

Fensterformate len gegenüber sind der Mauerfläche unzulässig. Die zurücktreten. Fensterflächen Zusamsolmenhängende gestattet. Fenster-Tür-Kombinationen sind nicht<br />

(2) Grundsätzlich unterteilungen wird (Sprossen) die Erhaltung gefordert. der Für alten Wohnungen Fenster-<br />

sind Empfohlen nur Fenster werden auch in Holzkonstruktion Kasten- und Verbundfenster. zugelassen.<br />

Profilstärken sollen sich den von Fensterrahmen, Proportionen der -stöcken alten und Holzfenster -sprossen<br />

anpassen, verwenden. wenn möglich sind konstruktive Sprossen zu<br />

(3) Glänzende Aluprofile etc. Fensterprofile sind matt zu sind streichen. unzulässig. Gewände Eloxierte<br />

Simse sind zu erhalten. und<br />

(4) Glasbausteine, Buntgläser oder Profilgläser ähnliche Glaselemente sowie beschichtete sind unzulässig. Gläser,<br />

(5) Grundsätzlich hen. Sichtbare sind Rollladeneinbauten Klappläden den in Rollläden Sandsteinwänden vorzuzie-<br />

sind glänzende zu unzulässig. Schienen sind Sichtbare unzulässig. Rolllädenkästen sowie<br />

unterschiedliche Formate und liegende Fenster<br />

zerstören die Einheit der Fassade<br />

zwischen den Glasscheiben liegende Kunststoffsprossen<br />

sind schlechter als gar keine Sprossen<br />

Glasbausteine und Kunststoffgläser sind unzulässig<br />

aufgesetzte Rolläden und Strukturglas sind<br />

unzulässig


Kreuzstockfenster aus Sandstein<br />

Holz-Kreuzstockfenster<br />

Kastenfnester mit Sprossen<br />

Holzfensterläden<br />

Empfehlungen<br />

Öffnungen als Ordnungselement<br />

Die massiver Gebäude Bauart in der errichtet. Altstadt Dieser sind nahezu entspricht vollständig die Lochin<br />

fassade. und die Die Fenster- Wandflächen und Türöffnungen überwiegen also gliedern im Charakter<br />

wichtigste Fassadengliederungselemente sind sie. Fenster Als<br />

und eine Ordnung Türen aufeinander zu geben. abzustimmen um der Fassade<br />

Fensterformate<br />

Typisch für die <strong>Sulzbach</strong>er Altstadt sind stehende<br />

Fensterformate. 3:4, der Goldene Als Schnitt Proportionen ~3:5 oder sind die die Verdoppelung Verhältnisse ~<br />

1:2 besonders harmonisch. =<br />

Fensterunterteilungen typisch - Kreuzsprosse für die <strong>Sulzbach</strong>er Altstadt sind folgende Typen:<br />

- 2-flüglig Sprossenfenster mit Sprossen mit Oberlicht<br />

Fensterkonstruktion<br />

Neben rahmen-Konstruktion der allgemein wird üblichen auf die Isolierglas-Standardund<br />

Verbundfenster hingewiesen, Alternativen die nicht nur Kasten-<br />

denkmalpflegerischer Hinsicht auch heute durchaus aus<br />

noch und damit ihre größerer Berechtigung Glasanteil, haben bei (kleinere Luftschichten Querschnitte<br />

5 cm gute Wärmedämmwerte, vor allem bei kleineren bis ca.<br />

Formaten bzw. Unterteilungen filigraneres Aussehen.<br />

Fenstermaterial<br />

Empfohlen Nadelholz. Wird wird ein heimisches Fenster lackiert, Holz so wie ist Fichte, Eiche Tanne, oder<br />

Lärche Lärche oder geeignet. Eiche Bei haltbarer,sie holzsichtigen sindso Lasuren widerstandsfähig, sind Kiefer,<br />

daß Aluminiumprofile es keines Holzschutzes tragen in der bedarf. Regel sehr Kunststoff- stark auf und und<br />

machen schlecht den streich- Glasanteil und nachbesserungsfähig. entsprechend kleiner, sie Metall- sind<br />

konstruktionen eine schlechte Wärmedämmung ohne zusätzliche und Maßnahmen es bildet sich haben<br />

Schwitzwasser.<br />

leicht<br />

Sonnenschutz<br />

Holzläden Rolläden vorzuziehen. in allen denkbaren Konstruktionensind<br />

29


30<br />

Türen, Tore, Schaufenster § 7 Satzung<br />

(1) Hauseingangstüren, Schaufenster sollen in Toreinfahrten, der Regel aus Garagentore Holz hergestellt und<br />

sein. sind nicht Glänzende zugelassen. Metall- Sofern und Leichtmetallkonstruktionen<br />

det wird, ist der Anstrich bzw. statt Schutzanstrich Holz Metall verwen-<br />

streichen. Türen mit größeren Glaseinsätzen sind matt nicht zu<br />

zugelassen. Holzaufdoppelungen Empfohlen in werden senkrechter neben Futtertüren/toren<br />

Profilierung. bzw. gegräteter<br />

(2) In Straßen der Vorderfront und Plätzen von stehen, Gebäuden, dürfen Garagen die an öffentlichen<br />

baut werden, wenn die Gliederung der Fassade nur einge-<br />

unterbrochen wird. Gegebenenfalls sind hierzu nicht<br />

einfahrten zu benutzen. Schwingtore bzw. Garagentore Hof-<br />

aus Kunststoff dürfen nicht verwendet werden.<br />

(3) Schaufenster stören. Sie müssen dürfen sich die stets Fassadengliederung dem Mauerwerkscharakter nicht zer-<br />

unterordnen. muß erhalten Der bleiben. Sockelcharakter Durchgehende der Fensteröffnungen Erdgeschoßzone<br />

mit den zurückversetzten Schaufenstern sind Stützen genügend sind unzulässig. starke Mauerpfeiler Zwischen<br />

anzuordnen. einem Ziegelmauerwerk Diese müssen notwendig so breit sein, wären. wie Schau- sie bei<br />

fenster Stichbogenartige müssen Schaufensteröffnungen stehendes Rechteckformat werden haben.<br />

geraden Stützen empfohlen. Schaufenster sind nur neben<br />

Erdgeschoß zulässig. Die Schaufensterrahmen müssen im<br />

mindestens liegen. 8 cm hinter der fertigen Außenwandfläche<br />

Haustüre aus eloxiertem Leichtmetall mit Strukturglas<br />

sowie Flieseneinrahmung sind unzulässig<br />

auch historische Details sollten einen Bezug zur<br />

Nutzung aufweisen<br />

Metallrolltor in Hausfassaden wirken störend<br />

Gebäude wirkt durch breit angelegte<br />

Schaufensterfront im Sockelgeschoß aufgerissen


Holztüre<br />

historische Toreingänge<br />

Holztor in Sandseingewände<br />

maßstäblicher Ladeneinbau<br />

Empfehlungen<br />

Türen<br />

Die Hauses Hauseingangstüre und seiner Bewohner sagt viel aus. über Sie den schließt Charakter das Innere des<br />

vom gang Freien zum Freien. und ist Mit gleichzeitig Ausnahme die von Öffnung, Ladeneingängen der Über-<br />

und türen gartenorientierten daher, wenn überhaupt, Terrassentüren nur kleine sollten Glasflächen Eingangs-<br />

aufweisen. der Beschläge, Bei Stufen, der Gestaltung Klingel etc. der kann Türen man einschließlich<br />

zahlreichen guten Beispielen in der Altstadt orientieren. sich an den<br />

Im wurde. Prinzip gilt für Türen, was auch für Fenster gesagt<br />

Tore<br />

Die schäftshäuser alten Patrizierhäuser konzipiert, statt hatten, Hauseingangstüren als Wohn- und große Ge-<br />

Tore. Zeit vor Die dem alte <strong>Stadt</strong>brand Ansicht der 1822 <strong>Rosenberg</strong>er zeigt dies deutlich. Straße aus In den der<br />

erhaltenen meist noch zu gotischen sehen, wenn Häusern sie zum sind Teil diese heute Toranlagen<br />

noch als Schaufenster genutzt werden. Bei auch vielen nur<br />

Häusern anlagen in wurden die Erdgeschoßzonen sie zerstört um zu breite schneiden. Schaufenster-<br />

Bei chenden allen Häusern künftigen ist darauf Baumaßnahmen zu achten, daß an den die alten entspreeinfahrten<br />

in der Fassadengliederung wieder erlebbar Tor-<br />

werden von Toren bzw. sollen bleiben. Holzkonstruktionen Für die konstruktive nach den Ausführung<br />

denen <strong>Sulzbach</strong>er Vorbildern zur Ausführung kommen. vorhan-<br />

Schaufenster<br />

Wie Fassade die Fenster, unterzuordnen. so haben Sie sich dürfen auch nur die so Schaufenster groß sein, daß der<br />

der Wandscheiben Charakter einer nicht Lochfassade gestört ist. Die mit Anordnung ihren massiven<br />

Schaufenster muß sich auch in den Rhythmus bzw. den der<br />

Raster gend Beispiele, der Fassadengliederung wie sich in hervorragender einfügen. Es gibt Weise genü-<br />

Forderung nach großen Schaufensterflächen mit alter die<br />

Bausubstanz zeugen von besonderem hat verbinden Charakter lassen. Besondere und sollten Lösungen<br />

lich besonders werbewirksam sein. eigent-<br />

Arkaden noch den sind Eindruck möglich, einer wenn massiven die Fassade verbleibenden vermitteln. Pfeiler<br />

Als Metallrahmen Material empfohlen. werden Hartholz oder matt lackierte<br />

31


32<br />

Dächer und Dachausbau § 8 Satzung<br />

(1) Die ziegeln Dachdeckung vorzunehmen. ist Die mit Firstabdeckungen naturroten Biberschwanz-<br />

Ortgänge sind aufzumauern, Trockenfirste sowie und Ort- die<br />

gangverblechungen von Erkern etc. sind neben sind unzulässig. Kupfer, Titanzink Für Abdeckungen<br />

strichener Oberfläche) und Bleiabdeckungen nur (mit Bleche unge-<br />

in chen Stehfalzausführung sind. Die seitliche zulässig, Verkleidung die entsprechend der Gauben gestri-<br />

Putz oder Kupfer/Titanzink in Stehfalzausführung soll erfol- in<br />

gen.<br />

(2) Die Flachdächer Dachneigung sind unzulässig. sollte zwischen Einseitige 42° und Dachanhebun- 53° liegen.<br />

gen zwecks Dachausbau sind unzulässig.<br />

(3)<br />

In der Regel sollen bei Dachausbauten Schleppgauben<br />

verwendet werden, mit Ausnahme der charakteristischen<br />

überstehenden Aufzugsgauben. Die Gauben müssen<br />

stets einzeln angeordnet sein. Sie sollen nicht breiter<br />

als ein Sparrenabstand sein. Der Mindestabstand voneinander<br />

beträgt 2 Sparrenabstände. Dachflächenfenster<br />

sind nur dort zulässig, wo sie nicht von öffentlichen<br />

Straßen und Plätzen aus zu sehen sind.<br />

Zwerchgauben oder -giebel sind bei traufständigen<br />

Gebäuden erlaubt, wenn die Giebelwände zur Fassade<br />

bündig liegen.<br />

(4) Eine flächen, Anbringung die nicht von vom Kollektoren öffentlichen ist Verkehrsraum nur auf Dach-<br />

einsehbar sind, möglich. aus<br />

Betonpfannen, Dachanhebungen und verblechte<br />

Ortgänge sind unzulässig<br />

Gauben müssen einzeln angeordnet sein<br />

unruhige Dachlandschaft mit verschiedenen<br />

Fensterarten und Ortgangblech wirken störend<br />

Klinkerkamine sind bautechnisch schlecht,<br />

Fertigaufsätze stören das <strong>Stadt</strong>bild


Ortgang und Firstziegel aufgemauert<br />

Biberschwanz - Tonziegel<br />

gotische Schleppgaube<br />

Barockgaube mit Walmdach<br />

Kamin nach historischem Vorbild<br />

Empfehlungen<br />

Dachdeckung<br />

Trotz Mischung der aus unterschiedlichen gotischen Häusern Bebauung und Wiederaufbauten mit ihrer<br />

nach eine sehr dem homogene <strong>Stadt</strong>brand Dachlandschaft 1822 weist die auf. Altstadt Bis auf <strong>Sulzbach</strong><br />

wenige Ausnahmen haben die Dächer eine Neigung ganz<br />

zwischen stinierten 45° Biberschwanz und 60° und gedeckt. sind mit Wie dem es für hierfür die prädeche<br />

Oberpfalz typisch ist, gibt es mit den alten, nördliwiegend<br />

noch liegenden Dachstühlen keine Dachüberüberstände. Die Neigung: geeignete bis 30° Dachdeckung sind Schiefer ergibt und Biberschwanz, sich aus dessen<br />

16° Falzziegel und Pfannen und von 27°-7° Blech-oder bis<br />

Pappeindeckung durchgängig mit möglich. naturrotem Die Dächer Biberschwanz der Altstadt gedeckt. sind<br />

Dies soll so bleiben.<br />

Dachanschlüsse<br />

Die aufgemörtelt, Biberschwänze dadurch werden werden am Ortgang Ortgangziegel und am First<br />

Blecheinfassungen unnötig. und<br />

Dachgauben<br />

Das Dachlandschaft. Bild der historischen Bei giebelständigen Altstadt lebt von Häusern seiner ruhigen<br />

die Speicher durch Giebelfenster und bei traufständigen wurden<br />

durch noch Aufzugsgauben Schleppgauben hinzu. belichtet. Die Art Vereinzelt der Gaube kommen<br />

sich nach der Dachneigung: steile Dächer über 45° richtet<br />

für Schleppgauben, flachere von ca. 30° bis 45° sind<br />

Satteldachgauben geeigneter. Für <strong>Sulzbach</strong> bedeutet für<br />

dies Schleppgaube also in der und Regel für die für barocken gotische Häuser Häuser die die<br />

Stehgaube Dachfläche sind mit zu Walmdach. vermeiden. Lichtbänder in der<br />

Dachaufbauten<br />

Ein hen, Kamin damit sollte er warm möglichst ist und in besser der Mitte zieht, eines und in Hauses Firstnähe ste-<br />

aus wird. dem Da Dach mit Klinker kommen, ummauerte damit der Kopf Kaminköpfe nicht so etwas hoch<br />

Wasser mit Kragplatte aufsaugen, oder sind gemauertem letztlich nur Hut verputzte bautechnisch Kamine<br />

wandfrei.ein-<br />

33


34<br />

Bauzubehör+Einfriedungung § 9+10 Satzung<br />

§ 9 Balkone und Bauzubehör<br />

(1) Balkone Vordächer zur aller Straßenfront Art. sind nicht zulässig, ebenso<br />

(2) Balkonbrüstungen gegliedert sein. Brüstungsverkleidungen und Verbretterungen müssen und Vordächer vertikal<br />

aus zement glänzendem sind unzulässig. Material, Satellitenschüsseln Kunststoff oder dürfen Asbest-<br />

dort angebracht werden,wo sie vom öffentlichen nur<br />

Straßenraum aus nicht einsehbar sind.<br />

(3) Regenfallrohre fläche aufweisen. etc. müssen (natürliche eine Patina nicht glänzende der gealterten Ober-<br />

Rohre)<br />

(4) Antennen Ortsbild nicht dürfen stören nur (Gemeinschaftsantennen aufgestellt werden, wenn sind sie wün- das<br />

schenswert). empfohlen. Die Montage unter Dach wird besonders<br />

§ 10 Einfriedungen<br />

(1) Einfriedungen Mauerwerk oder sollen aus aus Massivsockel Bruchstein oder mit senkrechten verputztem<br />

Holzlatten Mauerkrone gebildet können naturrote werden. Dachziegel, Als Abdeckung Natursteine der<br />

oder nur zulässig, Betonplatten wenn verwendet sie mit Hecken werden. eingegrünt Drahtzäune werden. sind<br />

Metallteile gehalten sein. müssen Jägerzäune matt und etc. und in unauffälligem Zäune mit horizonta- Farbton<br />

len Brettern etc. sind unzulässig.<br />

(2) Zwischenräume zwischen bestehenden alten Gebäuden<br />

sind Anordnung stets mit zu naturbelassenen verschließen. Brettern in senkrechter<br />

straßenseitige Balkone sind ortsuntypisch<br />

straßenseitige Vordächer und Kunststoffapplikationen<br />

verunstalten das <strong>Stadt</strong>bild<br />

einsehbare Fernsehschüssel und Dachaufbauten<br />

sind unzulässig<br />

Jägerzäune, Metallgitterzäune etc. stören das<br />

<strong>Stadt</strong>bild


historischer Erker<br />

Balkonanbau in den Hofraum<br />

Stakettenzaun mit gemauertem Sockel<br />

Gartenmauer mit Biberschwanzkrone<br />

Empfehlungen<br />

Als schöne Bauteile Tradition, haben sonstige in der Altstadt straßenseitige <strong>Sulzbach</strong> Erker Gebäude- eine<br />

applikationen unbekannt. wie z.B. Balkone oder Vordächer sind<br />

In - Terrassen die Gärten orientiert sind grundsätzlich zugelassen:<br />

- Balkone<br />

- Wintergärten<br />

Diese Lauben<br />

keine Bautradition, Elemente haben doch in sie der heben Altstadt den Wohnwert <strong>Sulzbach</strong> in zwar<br />

innerstädtischen Verdichtung. der<br />

Folgendes Anbauten zu ist beachten: bei der Errichtung und Veränderung von<br />

Da sollten es sich sie um nicht spätere konstruktiv Zufügungen angehängt, an ein sondern Haus handelt,<br />

gestellt werden. Dies ist auch konstruktiv wie bauphysidazukalisch Anbauten meist sollten die einfachere in Ständerbauweise Lösung.<br />

Daher ist das Material entsprechend in angefügt Holz, Glas werden.<br />

Stahl zu wählen. Massive Bauweise ist zu vermeiden, oder<br />

Kunststoff- materialfremd und anzusehen. Aluminiumkonstruktionen sind als<br />

Einfriedungen tem und öffentlichem sind die Raum, Abgrenzungen oft sind sie zwischen auch ein privatiges<br />

Gestaltungselement für die Schließung wich-<br />

Raumfluchten. Folgende Einfriedungen sind denkbar von<br />

bzw. - massive wünschenswert:<br />

von Geländeversprüngen Mauern sind z.B. notwendig an Grundstücksgrenzen. für die Aufnahme<br />

Besonders ausgeführt schön werden. sind Sie diese, wirken wenn sehr sie lebendig als Trockenmauern<br />

Pflanzen und Tieren Lebensraum. und bieten<br />

- aus gemauerte senkrechten Pfeiler Holzstäben mit dazwischengesetzten oder handwerklichem Zäunen<br />

Schmiedeeisen. Einfriedungen dar, Dies sie stellt ist für die die städtischste zentralen Variante Lagen in von<br />

Altstadt sinnvoll. Falls diese Einfriedung mit Sockel aus- der<br />

geführt verputztem wird, Mauerwerk sollte dieser bestehen. entweder Beton aus Naturstein ist nicht oder<br />

wünscht und müßte zumindest gestockt sein. er-<br />

- Umwehrungen; Schmiede- oder gußeiserne Metallzäune oder<br />

- bierten Holzzäune Rundhölzern aus senkrecht ohne stehenden Sockel sind Brettern die geeignete oder hal-<br />

Einfriedung wie z.B. im Bachviertel von Gärten oder im die weniger Abgrenzungen urbanen Bereich,<br />

vaten Gärten untereinander. von pri-<br />

35


36<br />

Straßen mit Möblierung § 11 + 13 Satzung<br />

§ 11 Straßen- und Wegebelag<br />

(1) Grundlage Plätze in der für Altstadt die weitere <strong>Sulzbach</strong>s Gestaltung ist das der Ergebnis Straßen und<br />

Gestaltungswettbewerbs Luitpoldplatz und für den des<br />

Ortskern konzept BA <strong>Rosenberg</strong> I + II. Die dort das festgelegten begonnene Materialien Realisierungs-<br />

baulichen Elemente sowie die Einrichtungsfarbe und und<br />

architektonische Stil sollen fortgeführt werden, damit der<br />

die harmonische Altstadt <strong>Sulzbach</strong>s Einheit werden. und des Verbindendes Ortskerns <strong>Rosenberg</strong> Element eine<br />

verschiedenen Belagsformen, die im Einzelfall notwen- bei<br />

dig Bestehendes sein können, historisches sind die Material 1/2/3- soll Zeiler erhalten aus und Granit.<br />

geeigneter Stelle wiederverwendet werden. Evtl. beste- an<br />

hendezuarbeiten Gestaltungspläne und zu berücksichtigen. sind in das Gesamtkonzept Bei Neuanlage und ein-<br />

Instandsetzung sind Natursteinpflaster, von Straßen, Plätzen Natursteinplatten und Zuwegungen<br />

Asphaltdecken zulässig. Asphaltdecken sind mit Natur- und<br />

steinzeilen zu gliedern bzw. zu entwässern<br />

(2) Enge ohne Gassen Gehsteige sind zu auch pflastern, bei Neuanlage mit beidseitig der Straßendecke<br />

Rinnen und einem Randbereich, der bis abgesetzten<br />

Hausfronten mit kleinem rechteckigem Verbund- zu oder den<br />

Natursteinpflaster Gassen mit einer Mittelrinne befestigt ist, und bzw. zu den bei Häusern sehr engen<br />

leicht ansteigender Pflasterung. hin<br />

§13 Möblierung von Freiflächen<br />

Die Stühlen, Möblierung Bänken, Schirmen, öffentlicher Pflanzbehältern Flächen mit usw. Tischen,<br />

die Abgrenzungen von Cafes/Gaststätten zum öffent- und<br />

lichen Platzgestaltung Straßenraum passen. Vom muß Verkehrsraum zur Straßen- aus einseh- und<br />

bare Sie sind Flächen anzeigepflichtig sind mit dem <strong>Stadt</strong>bauamt und mit entsprechenden abzustimmen.<br />

Unterlagen <strong>Stadt</strong>bildstörende und Elemente Mustern können dem Bauamt abgelehnt vorzulegen. werden.<br />

Betonverbundpflaster ist nicht altstadtgerecht<br />

Asphaltstraßen- und -gehsteigbeläge wirken eintönig<br />

Asphalt kann unterschiedliche Farben haben, beim<br />

Einsatz in der Altstadt sollte er heller ausfallen<br />

Kunststoffmöblierung ist nicht altstadtgerecht


typisches historisches Pflaster in <strong>Sulzbach</strong><br />

Gehsteig mit Ziegelpflaster und Bordstein<br />

hervorgehobene Hauseingänge<br />

qualitätvolle Straßenmöblierung<br />

Empfehlungen<br />

Pflaster<br />

In einer <strong>Stadt</strong> ist der Grad der Bodenversiegelung besonders<br />

hoch. Um so wichtiger ist, daß die Freibereiche<br />

unversiegelt bleiben, d.h. nicht betoniert oder asphaltiert<br />

werden.<br />

Der Pflasterbelag ist für die Altstadt <strong>Sulzbach</strong> typisch,<br />

vorallem in den Materialien Eisenstein, Granit und<br />

Kalkstein, deren Farbkontraste in <strong>Sulzbach</strong> einen einzigartigen<br />

Dreiklang bilden. Zu beachten ist, daß er ohne<br />

massiven Unterbau in frostsicherer Schüttung mit offenen<br />

Fugen verlegt wird.<br />

Möblierung Die Altstädte von werden Freiräumen<br />

die öffentlichen Straßen zunehmend und Plätze verkehrsberuhigt, multifunktional nut- um<br />

zengewinnen. zu können Allerorten und so breitet wieder sich urbanes Straßengastronomie Leben zurückzu-<br />

aus, hinaus ziehen und die werden Geschäfte wieder ihre Märkte Verkaufsstände auf den ins Plätzen Freie<br />

abgehalten. das Bild der Diese öffentlichen Aktivitäten Freiflächen. bestimmen Es immer entsteht mehr<br />

Gefahr, daß mit dem Aufstellen von billiger Ramsch- die<br />

oder öffentlichen Werbeware Freiräume das <strong>Stadt</strong>bild der Altstadt beeinträchtigt <strong>Sulzbach</strong> werden wird. seit Die<br />

Jahren bauförderung mit großem neu gestaltet. Aufwand und Die <strong>Stadt</strong> mit Hilfe stellt der also Städte-<br />

anliegenden Geschäftsleuten wertvolle Freiflächen den<br />

ihre wirtschaftlichen Aktivitäten zur Verfügung und für<br />

kann staltet daher werden. auch Für erwarten, alle privaten daß Nutzer diese angemessen von öffentlichen ge-<br />

Freiflächen gilt daher folgendes:<br />

- nannten Markt- Veroneser und Sonnenschirme Schirmen aus sollen Holz sich mit an weißer den sogeBespannung ausrichten.<br />

- Edelstahl, Tische und Korb Stühle oder anderem der Gastronomie natürlichen sollten Material aus<br />

bestehen. Farben wirken Kunststoffeinheitsstühle nur billig und sind damit womöglich unangebracht. in grellen<br />

Einfache Biergartenstühle und -tische sind besser.<br />

37


38<br />

Grünflächen § 12 Satzung<br />

(1) Die denen öffentlichen Vorgärten Grünflächen sind zu erhalten und die und wenigen zu pflegen. vorhan-<br />

Exotische Koniferen Pflanzen (Nadelhölzer) (Thujen, sind Zedern, unzulässig. Zypressen u.ä.) und<br />

(2) Die ein Wallanlagen Entwicklungs- sind und als Pflegekonzept öffentliche Grünflächen, erstellt wird, für ein- die<br />

zurichten.<br />

(3) Veränderungen lässig. an Graben und Wallanlagen sind unzu-<br />

(4) <strong>Stadt</strong>mauern, gen Anbauten Zwinger, sind zu Wehrtürme erhalten. Jede mit Veränderung den dazugehöri-<br />

Äußeren dieser Befestigungswerke ist unzulässig, soweit am<br />

sie spricht. dem historischen Charakter dieser Anlage nicht ent-<br />

(5) Die Zwingermauer Beseitigung ist von anzustreben Anbauten soweit an diese der <strong>Stadt</strong>- Ausbauten und<br />

das historische überlieferte Wirkung Erscheinungsbild, der <strong>Stadt</strong>mauer das beeinträchtigen. Wesen oder die<br />

(7) Zur <strong>Stadt</strong>bild Verbesserung passende des Bäume Straßen- zu pflanzen. und Platzbildes sind zum<br />

aus einem Vorgarten wurde ein Parkplatz<br />

Koniferen gehören in den Wald und nicht in die<br />

<strong>Stadt</strong>, Edelkoniferen sind bei uns untypisch<br />

Vorgärten sollten die steinerne Enge der Altstadt<br />

auflockern und nicht bekräftigen<br />

Kitsch im Grün


Fassadengrün<br />

Blumenschmuck am Fenster<br />

Vorgärten in der Peripherie der Altstadt<br />

grüner <strong>Stadt</strong>grabenbereich<br />

Empfehlungen<br />

Begrünung ohne Freiflächen<br />

Die Altstadt <strong>Sulzbach</strong> ist z.T. so dicht bebaut, daß viele<br />

Grundstücke über fast bzw. gar keine Freiflächen verfügen.<br />

Aber auch in diesen Fällen muß auf Pflanzen nicht<br />

verzichtet werden.<br />

a) Vielfach Fassadenbegrünung<br />

zerstöre. ist Dies die ist Meinung falsch, gerade zu hören, das daß Gegenteil sie die ist Fassaden<br />

Kletterpflanzen schützen die Fassaden vor starken richtig:<br />

Witterungseinflüssen. Man - Spalierpflanzen, unterscheidet die zwischen:<br />

werden müssen, wie angebunden<br />

oder Rosen; Spalierobst<br />

- benötigen, Schlingpflanzen, wie Clematis, die Kletterhilfen<br />

Wein oder Glyzinien; echter<br />

- wie selbst Efeu rankende und wilder Kletterpflanzen,<br />

Kletterpflanzen brauchen Wein.<br />

gen, wenn eine genügende nur Wasserzufuhr kleine Bodenaussparun-<br />

ist. Zum Zweck der Fassadenbegrünung darf gewährleistet<br />

fügigen Rahmen öffentlicher Grund vor den Fassaden im gering-<br />

Anspruch genommen werden. in<br />

b) In Kübelpflanzen<br />

Kübeln den eine Orangerien lange Tradition. haben nicht Man frostfeste konnte sie Pflanzen im Winter in<br />

an geschützte Orte verbringen. Auch heute ist dies eine<br />

Möglichkeit, <strong>Stadt</strong>bild zu bringen. zusätzliches In der Grün Regel auf sind engstem die hierfür Raum geeig- in das<br />

neten Lorbeer, Pflanzen Rosmarin, eher Agave, mediterranen es gibt wie jedoch z.B. auch Oleander, Topfpflanzen,<br />

die bei uns schon eine sehr lange Tradition haben,<br />

wie Engelstrompete (Stechapfel), Buchs oder<br />

Strauchmargerite.<br />

c) Eine Balkon- Spielart und der Fensterpflanzen<br />

Balkonbegrünungen Topfpflanzen in Blumenkästen stellen die dar. Fenster- Besonders und<br />

traditionsreich wendig ist die sind Pflege Geranien über den und Winter, Begonien. denn Etwas sie brauaufchenklen Standort. einen kühlen, aber frostsicheren und nicht zu dun-<br />

39


sonstige Bestimmungen § 14 - 20 Satzung<br />

§ 14 Baugenehmigung und Bauanzeige<br />

(1) pflichtigen Alle gemäß baulichen BayBO Maßnahmen nicht genehmigungswerk,<br />

wie z.B. die Erneuerung oder am InstandBausetzung Herstellung des bzw. Anstrichs, Veränderung des Außenputzes, von Fenstern, die<br />

Türen, inneren Fensterläden, Gefüges etc. sind die dem Veränderung <strong>Stadt</strong>bauamt des<br />

spätestens anzuzeigen. 4 Auf Wochen das Erlaubnisverfahren vor Beginn der Arbeiten<br />

dem Denkmalschutzgesetz wird hingewiesen. nach<br />

(2) besonders Den Bauanträgen ausführliche Planunterlagen und Anzeigen beizu- sind<br />

fügen, derzeitige aus Gestaltung denen Material, der Nachbargrundstücke Farbwahl sowie die<br />

zu (3) ersehen Die Anzeigen ist.<br />

Maßnahme erforderlichen sind die zur Beurteilung Skizzen und der<br />

Beschreibungen prüft von Fall zu beizufügen. Fall, ob die Das geplante <strong>Stadt</strong>bauamt<br />

nahme den Belangen des Denkmalschutzes Maß-<br />

entspricht.<br />

§ 15 Unterhaltspflicht<br />

(1) tet, Die das Grundstückseigentümer Äußere der auf ihrem Grundstück sind verpflichhenden<br />

Bauwerke, soweit sie von öffentlichen ste-<br />

Verkehrsflächen straßen, die der öffentlichen und Plätzen Nutzung sowie dienen, Privat-<br />

aus wandfreiem gesehen Zustand werden, zu in erhalten. sauberem Bei und grober ein-<br />

Vernachlässigung <strong>Stadt</strong> Auflagen dieser zur Beseitigung Pflicht können von von Miß- der<br />

ständen (2) Ganz erteilt oder werden.<br />

putzte oder nur teilweise zum Teil unvollendete, gestrichene Anlagen unver-<br />

müssen messener auf Frist Verlangen vollständig der hergestellt <strong>Stadt</strong> binnen werden, ange-<br />

sofern und 2 BayBO). sie verunstaltend wirken (Art. 11 Abs. 1<br />

§ 16 Bestandteile dieser Satzung<br />

Bestandteile 1. Das Verzeichnis dieser der Satzung Baudenkmäler sind:<br />

vorläufigen bzw. verbindlichen Denkmalliste nach der<br />

des 2. Die Bayer. <strong>Gestaltungsfibel</strong> Landesamtes für für Denkmalpflege<br />

bach die Altstadt Sulz-<br />

40<br />

3. senberg Die <strong>Gestaltungsfibel</strong> für den Ortskern Ro-<br />

4. bach-<strong>Rosenberg</strong> Die Werbeanlagensatzung der <strong>Stadt</strong> Sulz-<br />

5. Gestaltungsplänen Die zeichnerischen <strong>Rosenberg</strong>er Festsetzungen Straße, in Neu- den<br />

stadt, Fischer-Gasse Luitpoldplatz, Neutorgasse, Kunst-<br />

6. Karten mit Geltungsbereichen<br />

§ Befreiungen 17 Abweichungen, Ausnahmen und<br />

Von von der den <strong>Stadt</strong> Vorschriften <strong>Sulzbach</strong>-<strong>Rosenberg</strong> dieser Satzung unter können<br />

Voraussetzungen des Art. 70 BayBO den<br />

weichungen gewährt werden, wenn das Ab-<br />

der Satzung, nämlich das Ortsbild zu erhalten, Ziel<br />

nicht können beeinträchtigt befristet und unter wird. Bedingungen Genehmigungen<br />

Auflagen erteilt werden. Zuständig für und<br />

Erteilung einer Ausnahme ist der Umwelt-, die<br />

Bau- und Planungsausschuß<br />

§ standes 18 Wiederherstellung eines früheren Zu-<br />

(1) Wiederherstellung Bei Baudenkmälern eines früheren kann Zustandes die<br />

gefordert (2) Im gesamten werden.<br />

kann im Falle von Geltungsbereich Veränderungen, die der ohne Satzung<br />

notwendige Genehmigung erfolgt sind, die die<br />

Wiederherstellung gefordert werden. eines früheren Zustandes<br />

§ 19 Ordnungswidrigkeiten<br />

Zuwiderhandlungen dieser Satzung können gegen gem. die Art. Vorschriften<br />

Ziffer 17 BayBO als Ordnungswidrigkeit 89 Abs. mit 1<br />

einer Geldbuße belegt werden.<br />

§ 20 Inkafttreten<br />

Diese Bekanntmachung Satzung tritt in Kraft. eine Gleichzeitig Woche nach tritt ihrer<br />

Gestaltungssatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Sulzbach</strong>- die<br />

<strong>Rosenberg</strong> v. 28.1.1983 außer Kraft.<br />

<strong>Stadt</strong> Geismann, <strong>Sulzbach</strong>-<strong>Rosenberg</strong>, 1.Bürgermeisterden<br />

21.10.2002


Werbeanlagen § 1 - 3 Satzung<br />

Satzung Änderung über und über die Errichtung, den Betrieb Anbringung,<br />

der Außenwerbung in der <strong>Stadt</strong> von <strong>Sulzbach</strong>- Anlagen<br />

<strong>Rosenberg</strong> Beschlossen (Werbeanlagensatzung).<br />

1.10.2002. Veröffentlicht in der <strong>Stadt</strong>ratssitzung durch Niederlegung am<br />

im (Rathausgasse <strong>Stadt</strong>bauamt 2, Zimmer der 3) <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />

bis einschließlich 13.11.2002. vom Hinweis 30.10.2002<br />

Niederlegung an den Anschlagstellen auf in der die<br />

Zeit Die <strong>Stadt</strong> vom <strong>Sulzbach</strong>-<strong>Rosenberg</strong> 23.10.2002 bis einschl.13.11.2002.<br />

des Art. 91 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. erläßt 2 aufgrund<br />

Bayer. Bauordnung (BayBO) in der Fassung Nr. 1 der der<br />

Bekanntmachung S. 433, ber. 1998 vom S. 270), 4. August zuletzt 1997 geändert (GVBl.<br />

durch 1999 (GVBl. § 7 des S. 532) Gesetzes in Verbindung vom 27. mit Dezember<br />

ff GO in der Fassung der Bekanntmachung Art. 23<br />

vom geändert 22. August durch § 1998 12 des (GVBl. Zweiten S. 796) Bayerischen zuletzt<br />

Gesetzes den Euro zur vom Anpassung 24.4.2001 des (GVBl. Landesrechts S. 140) fol- an<br />

gende Satzung Änderung über und über die Errichtung, den Betrieb Anbringung,<br />

der Außenwerbung in der <strong>Stadt</strong> von <strong>Sulzbach</strong>- Anlagen<br />

<strong>Rosenberg</strong> Zur Erhaltung (Werbeanlagensatzung)<br />

werden für Werbeanlagen des schützenswerten in den in <strong>Stadt</strong>bildes<br />

bezeichneten Geltungsbereichen dieser § 3 näher<br />

zung die folgenden örtlichen Bauvorschriften Sat-<br />

erlassen.<br />

§ Anlagen 1 Anlagen der der Außenwerbung Außenwerbung<br />

im Sinne dieser Satzung sind (Werbeanlagen)<br />

Einrichtungen, die der gewerblichen alle ortsfesten<br />

ruflichen Ankündigung oder Anpreisung oder oder be-<br />

als und Hinweis vom öffentlichen auf Gewerbe Verkehrsraum oder Beruf aus dienen<br />

bar sind. Hierzu zählen vor allem Schilder, sichtschriftungen,<br />

Bemalungen, Lichtwerbungen, Be-<br />

Schaukästen, und Bogenanschläge Automaten oder und die Lichtwerbung für Zettel-<br />

bestimmten § 2 Genehmigungspflicht Säulen, Tafeln in und besonders Flächen.<br />

würdigen Gebieten schutz-<br />

(1) über Im die Geltungsbereich Vorschrift des Art. dieser 63 Abs. Satzung 1 Satz wird<br />

Ziffer 11 und Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 BayBO hinaus 1<br />

das die Änderung Errichten, Anbringen von Werbeanlagen und Aufstellen der Geneh- sowie<br />

migungspflichtgung wird auf längstens unterworfen. 5 Jahre Die unter Genehmibehalt<br />

des jederzeitigen Widerrufs erteilt Vor-<br />

kann mit Bedingungen oder Auflagen verbun- und<br />

denfrist werden. ist eine Nach zeitlich Ablauf befristete der Genehmigungs-<br />

möglich, sofern die Bestimmungen Verlängerung<br />

Satzung bzw. sonstige zu prüfende öffentliche dieser<br />

Belange nicht entgegenstehen.<br />

(2) pflicht Ausgenommen sind: von der Genehmigungs-<br />

a) flach Haus-, an der Namens- Wand liegen, oder eine Firmenschilder, Größe von 0,15 die<br />

qm Balkonen nicht oder überschreiten Gesimsen und angebracht nicht an werden; Erkern,<br />

b) soweit Schaufensterbeschriftungen sie nicht beleuchtet sind, im Erdgeschoß,<br />

deckungen und Bemalungen, wenn einschl. sie 1/4 Ab-<br />

Fensterfläche nicht überschreiten; der<br />

c) staltungen Werbeanlagen bis zur für Dauer zeitlich von begrenzte 2 Wochen Veran-<br />

Stätte der Leistung; an der<br />

d) pen Werbung und Bewerber politischer aus Parteien, Anlaß von Wählergrup-<br />

Volksbegehren oder Volksabstimmungen Wahlen,<br />

den dafür vorgesehenen oder von den Par- auf<br />

teien, bestimmten Wählergruppen Werbeträgern und für Bewerbern die Dauer dazu<br />

28. Tag vor der Wahl bzw. dem Volksbegehren vom<br />

oder nach. dem Volksentscheid bis zum 7. Tag da-<br />

Die nicht Ausnahmen für Werbeanlagen der Buchstaben oberhalb a) bis der c) gelten<br />

sterbrüstung des 1. Obergeschosses einschl. Fen-<br />

Beschriftungen schossen. von Fenstern in Oberge-<br />

§ siehe 3 Geltungsbereich Geltungsbereich Ortsbildsatzung<br />

41


Werbeanlagen § 4 + 5 Satzung<br />

§ Geltungsbereich 4 Beschränkungen dieser für Werbeanlagen; Satzung dürfen Im<br />

Werbeanlagen a) oberhalb der Brüstung nicht angebracht der Fenster werden:<br />

b) an Erkern, Balkonen, tragenden Baugliedern des 1. OG<br />

chitektonischen Gliederungen, oder ar-<br />

c) e) an an Einfriedungen, Leitungsmasten, Beleuchtungsmasten, d) auf Dächern,<br />

nen oder anderen hochragenden Bauteilen, Schornstei-<br />

f) § 5 an Im Böschungen, Geltungsbereich Abflachungen, dieser Satzung Bäumen sind und Felsen.<br />

de Werbeanlagen nicht zugelassen folgen-<br />

a) genommen: Transparente oder Werbeanlagen über 1,20 qm aus-<br />

- und genehmigte Spruchbänder Plakatierungsstellen während der Zeit sowie besonderer Werbefahnen<br />

anstaltungenVer-<br />

b) derkante Leuchtschriften mehr als oder 16 cm Buchstabenkästen, über die Außenkante deren Vor-<br />

Wandfläche vorragt, vorstehende Montageschienen, der<br />

c) - ausgenommen: Buchstabenkästen<br />

Hausfarbe angepassten Blockbuchstaben Material mit aus Hinterlegung gedecktem, oder der<br />

aus sie nicht Schattenschrift höher als 40 mit cm indirekter sind. Bei gleichzeitiger Beleuchtung, Verwen- soweit<br />

dung von 40 von cm Groß- bleiben, und Kleinbuchstaben unter der Größe<br />

d) - ausgenommen freiliegende Leuchtschriften<br />

ausgesägten bzw. Schriftkästen ausgestanzten aus Zeichen, dunklem hinterlegt, Material mit<br />

e) f) Werbeanlagen Werbeanlagen außerhalb mit mehr des als Ortes zwei der Leistung,<br />

Senkrechtschriften Schriftzeilen,<br />

g) lich beschriftete gestaltet, Holztafeln, soweit nicht kunsthandwerk-<br />

h) bäudefront Schaukästen bzw. und die Warenautomaten, Eigentumsgrenze sofern überschreiten sie die Ge-<br />

oder maten verunstaltend in Verbindung wirken. mit einer ausgenommen: offenen Verkaufsstelle Warenauto-<br />

i) hineinragen Werbeanlagen, (Nasenschilder, die in den Transparente Luftraum über u.ä.) der Straße<br />

- ne, ausgenommen: kupferfarbene, kunsthandwerklich grauschwarze Werbeanlagen gestaltete, kupfer-<br />

max. 0,7 qm Fläche pro Seite, mit<br />

j) k) mit Werbeanlagen, Blink-, Wechsel-, die Lauf- sich oder nicht Reflexbeleuchtung<br />

Firmennamen und Branchenhinweis überwiegend in Schriftform auf<br />

schränkenbe-<br />

l) Werbeanlagen oder Beleuchtungen, die blenden.<br />

42<br />

Standardnasenschild sind keine ladenspezifische<br />

Werbung<br />

Leuchtschriftkästen in dieser Form findet man in<br />

vielen Orten<br />

bei Leuchtschriftkästen sollten die Buchtsaben in<br />

Fassadenfarbe hinterlegt sein<br />

Reklame in den oberen Stockwerken und an<br />

Masten sind unzulässig


historisches, kunsthandwerkliches Nasenschild<br />

auf die Fassade aufgesetzte oder aufgemalte<br />

Buchstaben entsprechen dem Altstadtbild<br />

mögliches Schild in moderner Form<br />

traditionelle Form von Ladenhinweisen<br />

Empfehlungen<br />

Gute träger Werbung sein, nur dann muß wirkt ansprechen, sie positiv anregen, und bringt Sympathiewünschte<br />

Feed-back. Der besondere Vorteil der das Eingezelhandels- Besondere, und die Kompetenz, Gewerbestruktur das in Familiäre. <strong>Sulzbach</strong> Einheits- ist das<br />

werbungbetriebe, davon mit Normschildern kann man sich in ist <strong>Sulzbach</strong> Sache absetzen. der Ketten-<br />

verwenden sind daher die individuell für das jeweilige Zu<br />

Geschäft zugeschnittenen Werbeeinrichtungen:<br />

1. Synonym Die ganze für Fassade das Geschäft. als optisches In der Nacht Erscheinungsbild kann sie ange- und<br />

strahlt werden und so plastisch in Erscheinung treten.<br />

2. Schaufenster Der Schriftzug und Fenster am im Haus. 1.OG Im ist Bereich er denkbar zwischen<br />

gemalter oder aufgesetzter Schriftzug, der angestrahlt als auf-<br />

wird, tung. oder als Schattenschrift mit indirekter Beleuch-<br />

3. Gastwirtschaftszeichen Der Ausleger hat auch als in altes <strong>Sulzbach</strong> Handwerks- eine große und<br />

Tradition. sprache sehr Er gut läßt denken. sich auch in zeitgemäßer Formen-<br />

43


Werbeanlagen § 6 - 12 Satzung<br />

§ 6 Ausnahmen<br />

Ausgenommen von den Bestimmungen der §§<br />

4 und 5 ist die Werbung politischer Parteien,<br />

Wählergruppen und Bewerber aus Anlaß von<br />

Wahlen, Volksbegehren oder Volksabstimmungen<br />

auf den dafür vorgesehenen oder von den<br />

Parteien, Wählergruppen und Bewerbern dazu<br />

bestimmten Werbeträgern für die Dauer vom<br />

28. Tag vor der Wahl bzw. dem Volksbegehren<br />

oder Volksentscheid bis zum 7. Tag danach.<br />

§ 7 Abweichungen<br />

In Vorschriften besonders gelagerten Fällen kann von den<br />

eine der §§ 4 und 5 dieser Satzung<br />

die Abweichung zugelassen werden, wenn<br />

unter Durchführung der Vorschrift im Einzelfall,<br />

derung, Berücksichtigung der jeweiligen Anfor-<br />

und zu einer unbilligen Härte führen würde<br />

Belangen die Abweichung mit den öffentlichen<br />

migt vereinbar ist. Abweichungen genehsichtsbehörde.<br />

gem. Art. 70 Abs. 2 BayBO die Bauauf-<br />

§ 9 Antragsvorlagen<br />

Die nung Antragsunterlagen müssen der Verordlichen<br />

über die Bauvorlagen im bauaufsicht-<br />

BauVorlV Verfahren - Bauvorlagenverordnung -<br />

sprechen; in der jeweils geltenden Fassung ent-<br />

der sie müssen alle für die Beurteilung<br />

auf Werbeanlagen und deren Auswirkungen<br />

Nachbarschaft das Gebäude, das Straßenbild und die<br />

Fotos, erforderlichen Zeichnungen,<br />

gehören Pläne und Angaben enthalten. Dazu<br />

1. insbesondere:<br />

2. Lageplan,<br />

Werbeanlagen, maßstäblich genaue Zeichnungen der<br />

erforderlichen nicht kleiner als 1:50 mit allen<br />

3. Maßangaben,<br />

Gebäudeansicht maßstäblich genaue Darstellungen der<br />

Eintragung mit maßstäblich genauer<br />

4. der Werbeanlage M 1:100,<br />

Schriftkörper, Angaben über Material und Farbe der<br />

der Leuchtfarbe der Röhren, Farbe<br />

5. Abdeckung,<br />

und Angabe Aufsteller der der Entwurfsverfasser, Werbeanlage sowie Hersteller Grund-<br />

44<br />

stückseigentümer. Die fertigung Antragsunterlagen mit Farbmuster sind beim in 2facher <strong>Stadt</strong>bauamt Aus-<br />

einzureichen.<br />

§ 10 Bestandteile dieser Satzung<br />

Bestandteile 1. Die <strong>Gestaltungsfibel</strong> dieser Satzung für sind:<br />

bach die Altstadt Sulz-<br />

2. senberg Die <strong>Gestaltungsfibel</strong> für den Ortskern Ro-<br />

3. <strong>Rosenberg</strong> Die Gestaltungssatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Sulzbach</strong>-<br />

4. Gestaltungsplänen Die zeichnerischen <strong>Rosenberg</strong>er Festsetzungen Straße, in Neu- den<br />

stadt, Fischer-Gasse Luitpoldplatz, Neutorgasse, Kunst-<br />

5. Karten mit Geltungsbereichen<br />

§ 11 Ordnungswidrigkeiten<br />

Gemäß wegen Art. einer 89 Ordnungswidrigkeit Abs. 1 Ziffer 17 BayBO mit einer kann<br />

Geldbuße fahrlässig gegen belegt die werden, Vorschriften wer vorsätzlich in den §§ oder<br />

oder 5 dieser Satzung verstößt. 4<br />

§ 12 Inkrafttreten<br />

Diese Bekanntmachung Satzung tritt in Kraft. eine Woche nach ihrer<br />

Gleichzeitig <strong>Stadt</strong> <strong>Sulzbach</strong>-<strong>Rosenberg</strong> tritt die Webeanlagensatzung vom 08.11.1982 der<br />

außer Kraft.<br />

<strong>Sulzbach</strong>-<strong>Rosenberg</strong>, STADT SULZBACH-ROSENBERG den 21.10.2002<br />

Geismann<br />

1. Bürgermeister


Vorgehensweise bei Baumaßnahmen<br />

Die gen Baufibel bereits im soll Vorfeld den Bauwillimieren,<br />

in welcher Art infor-<br />

Weise geplante Baumaßnah- und<br />

menden sollen. in <strong>Sulzbach</strong> Wird gestaltet ein Bauvorwerhaben auf die konkret, richtige Vorgehenswei- so sollte auch<br />

se nicht geachtet in die falsche werden, Richtung damit<br />

geplant Leerlauf wird entsteht. und Damit unnötiger<br />

bereits zu Beginn einer Maß- nicht<br />

nahme hier folgende Ärger aufkommt, Vorgehensweise wird<br />

vorgeschlagen: 1. das Suchen Gespräch. Sie zu allererst<br />

Die der Bayerischen jüngsten Novellierungen<br />

hatten das Ziel einer Bauordnung<br />

kratisierung. Das bedeutet Entbürolerdings<br />

nicht, daß es weniger al-<br />

Vorschriften mehr Eigenverantwortung gäbe, vielmehr auf ist<br />

den Das Bauamt Bauwilligen prüft nur abgewälzt.<br />

besonderen Fällen ob z.B. noch die in<br />

Standfestigkeit, che Wärmedämmung, die erforderli-<br />

Brandschutz eingehalten wer- der<br />

den. Bauherr. Das Als Risiko Laie trägt ist man heute daher der<br />

in sich der zu Regel entscheiden überfordert, - ist ein für<br />

Bauvorhaben pflichtig, erlaubnispflichtig genehmigungs-<br />

etc., im einzelnen welche einzuhalten, Vorschriften wel- sind<br />

che Lassen Unterlagen Sie sich also braucht zu den man.<br />

zelnen Fragen beraten, neheinmenbot wahr, Sie das das Informationsangetung<br />

Ihnen anbietet. die <strong>Stadt</strong>verwaleinbarenden<br />

Terminen An können zu ver-<br />

Sie Ihren das Bauwünschen <strong>Stadt</strong>planungsamt informie- von<br />

ren und sich beraten lassen.<br />

Hierbei folgende wird Fragen es gehen: zunächst um<br />

1. migungspflichtig Ist das Bauvorhaben etc., liegt geneh-<br />

in einem Sanierungsgebiet, Be- es<br />

bauungsplangebiet, Ortssatzung. gilt die<br />

2. mit Ist Mitteln die Maßnahme der Städtebau- förderbar<br />

förderunggrammen. oder sonstigen Pro-<br />

3. che Gestalterische, und sonstige städtebaulizungen<br />

der Planung; Voraussettion<br />

in die gesamtstädtische Integra-<br />

Planung, Umgebung, Einpassung notwendige in Vor- die<br />

untersuchungen. 2. Architekten Beauftragen Sie einen<br />

Der tige Architekt Aufgaben, übernimmt die vom wichwilligen<br />

selbst nicht geleistet Bau-<br />

werden ordinierung können: aller Entwurf, fachlichen Ko-<br />

Planungen, und Verantwortung Kostenschätzung<br />

Einhaltung des Kostenrah- für die<br />

mens, Genehmigungsfähigkeit Verantwortung für und die<br />

der gen Einhaltung Vorschriften aller und einschlägi-<br />

Koordinierung und Überwa- Normen,<br />

chung Abnahme der einzelnen des Bauwerks, Gewerke,<br />

rechnung und Betreuung von Ab-<br />

Gewährleistungsfragen. 3. nahmen Verfahren im Geltungsbereich für Baumaß-<br />

der Mit Ortssatzung.<br />

tungssatzung der Baufibel, und der dem Gestalmunalen<br />

Förderprogramm komlen<br />

die Hausbesitzer der Sulzsolbacher finanziell Altstadt unterstützt fachlich werden, und<br />

die Qualität besondere ihrer Altstadt und spezifische<br />

wahren bzw. zu verbessern. zu be- Es<br />

gilt und Erfordernisse dabei folgende zu beachten: Aspekte<br />

a) Gestaltungssatzung Das Bauvorhaben muß entspre- der<br />

chen. sind zu Abweichungen begründen. hiervon<br />

b) die Bei eine allen Veränderung Baumaßnahmen,<br />

stehenden Fassade bewirken der be-<br />

und bei der bei Darstellung allen Neubauten der Ansicht sind<br />

die zustellen. Nachbargebäude Die entsprechenden mit dar-<br />

Unterlagen zu beziehen. sind beim Bauamt<br />

c) gestaltungsplan Es ist jeweils ein vorzulegen. Freiflächen-<br />

d) Vertretung Das Bauamt das <strong>Stadt</strong>planungs- bzw. in dessen<br />

büro Bauunterlagen wird die eingereichten<br />

eine Stellungsnahme prüfen abgeben, und<br />

ob ben bzw. der in Gestaltungssatzung wie weit das Vorha-<br />

entspricht. e) fentlich Wenn gefördert das Bauvorhaben werden soll, öf-<br />

darf nen werden, mit dem wenn Bau erst ein begonbescheid<br />

vorliegt, da andernFörderfallslichen aus Gründen verwaltungsrecht-<br />

Aussicht gestellte eine Förderung auch in<br />

nicht Nach ausbezahlt Abschluß des werden Bauvorha- darf.<br />

bens eingesetzten muß als öffentlichen Nachweis für Mit- die<br />

tel vorgelegt ein Verwendungsnachweis<br />

f) Die Baufibel werden.<br />

tungssatzung gilt mit auch der Gestal-<br />

wenn keine öffentlichen Mittel dann,<br />

in den. Anspruch Grundsätzlich genommen ist daher wer-<br />

bei bei allen der Neugestaltung Bauvorhaben, auch<br />

Höfen und Gärten, das <strong>Stadt</strong>- von<br />

bauamtten. rechtzeitig einzuschal-<br />

45


46<br />

Kommunales Förderprogramm<br />

Richtlinien<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Sulzbach</strong>-<strong>Rosenberg</strong><br />

für ein kommunales<br />

zur<br />

Förderprogramm<br />

privater Maßnahmen zur Fassaden-<br />

Durchführung<br />

Umfeldgestaltung im Rahmen der <strong>Stadt</strong>sanierung<br />

und<br />

<strong>Sulzbach</strong>-<strong>Rosenberg</strong>.<br />

Beschlossen<br />

Veröffentlicht<br />

in<br />

durch<br />

der <strong>Stadt</strong>ratssitzung<br />

Niederlegung im<br />

am<br />

<strong>Stadt</strong>bauamt<br />

1.10.2002.<br />

der<br />

vom<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung<br />

30.10.2002 bis<br />

(Rathausgasse<br />

einschließlich<br />

2,<br />

13.11.2002.<br />

Zimmer 3)<br />

Hinweis<br />

stellen<br />

auf<br />

in<br />

die<br />

der<br />

Niederlegung<br />

Zeit vom<br />

an<br />

23.10.2002<br />

den Anschlag-<br />

einschl.13.11.2002<br />

bis<br />

Die<br />

von<br />

Bewahrung<br />

<strong>Sulzbach</strong>-<strong>Rosenberg</strong><br />

und Erneuerung<br />

ist ein<br />

des<br />

städtebauliches<br />

<strong>Stadt</strong>bildes<br />

und<br />

deutung<br />

gesellschaftliches<br />

und steht im Interesse<br />

Anliegen<br />

der<br />

von<br />

Allgemeinheit.<br />

hoher Be-<br />

Die<br />

zeitgemäßen<br />

gewachsenen<br />

Fortentwicklung<br />

Strukturen verlangen<br />

Rücksicht<br />

bei<br />

auf<br />

ihrer<br />

historischen Baubestand, auf heimische Gestal-<br />

den<br />

tungsmerkmaletungsregeln,<br />

die das<br />

und<br />

Wesen<br />

auf überkommene<br />

und den Charakter<br />

Gestal-<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Sulzbach</strong>-<strong>Rosenberg</strong> geprägt haben und<br />

der<br />

auch<br />

dernisse<br />

künftig<br />

sollen<br />

prägen<br />

dabei<br />

sollen.<br />

im notwendigen<br />

Zeitgemäße<br />

Umfang<br />

Erfor-<br />

angemessen<br />

Um diese Zielsetzungen<br />

berücksichtigt<br />

zu<br />

werden.<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Sulzbach</strong>-<strong>Rosenberg</strong> für<br />

erreichen,<br />

die Altstadt<br />

erläßt<br />

<strong>Sulzbach</strong><br />

die<br />

und<br />

Richtlinien<br />

den Ortskern<br />

für ein<br />

<strong>Rosenberg</strong><br />

kommunales<br />

folgende<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Sulzbach</strong>-<strong>Rosenberg</strong> zur<br />

Förderprogramm<br />

privater Maßnahmen zur Fassaden-<br />

Durchführung<br />

Umfeldgestaltung im Rahmen der <strong>Stadt</strong>sanierung<br />

und<br />

<strong>Sulzbach</strong>-<strong>Rosenberg</strong>:<br />

I. Räumlicher Geltungsbereich<br />

§ Das 1 Begriff<br />

<strong>Sulzbach</strong>-<strong>Rosenberg</strong> kommunale Förderprogramm umfaßt das Untersuchungs- der <strong>Stadt</strong><br />

gebiet <strong>Rosenberg</strong>. Altstadt Die genauen sowie das Geltungsbereiche Sanierungsgebiet<br />

den Lageplänen M 1 : 1000 des <strong>Stadt</strong>bauamtes, sind<br />

Sachgebiet nehmen, welche Altstadtsanierung, Bestandteil dieser v. 23.4. Richtlinien 98 zu sind. ent-<br />

II. Sachlicher Geltungsbereich<br />

§ (1) 2 Das Ziel und kommunale Zweck der Förderprogramm Förderung<br />

lich und räumlich begrenzte Maßnahme soll als zeit-<br />

Vollzug der Gestaltungssatzung der <strong>Stadt</strong> den<br />

<strong>Sulzbach</strong>- die Bereitschaft <strong>Rosenberg</strong> der Bürger v. 21.10.2002 zur <strong>Stadt</strong>bildpflege unterstützen,<br />

dern und darüber hinaus eine Mehrbelastung för- der<br />

Bauherren<br />

Gestaltungssatzung<br />

infolge<br />

ausgleichen.<br />

der Vorschriften der<br />

(2)<br />

und<br />

Unter<br />

denkmalpflegerischer<br />

Berücksichtigung des<br />

Gesichtspunkte<br />

typischen Ortsbildes<br />

städtebauliche Entwicklung der Altstadt <strong>Sulzbach</strong>s<br />

soll die<br />

und<br />

Hierzu<br />

des<br />

werden<br />

Ortskerns<br />

geeignete<br />

<strong>Rosenberg</strong>s<br />

Erhaltungs-,<br />

gefördert<br />

Sanierungs-<br />

werden.<br />

und Gestaltungsmaßnahmen unterstützt.<br />

§<br />

(1)<br />

3<br />

In<br />

Gegenstand<br />

die Förderung<br />

der Förderung<br />

baulichen Maßnahmen,<br />

einbezogen<br />

die im Geltungsbereich<br />

sind alle privaten<br />

gen und den Zielen der Sanierung entsprechen.Im<br />

lie-<br />

Rahmen<br />

nen insbesondere<br />

des kommunalen<br />

folgende<br />

Förderprogramms<br />

wesentliche<br />

kön-<br />

Sanierungsmaßnahmen<br />

a) Instandsetzung, Neugefördert<br />

und Umgestaltung<br />

werden:<br />

Fassaden, einschließlich Fenster und Türen, soweit<br />

von<br />

städtebauliche<br />

(b) Verbesserungen<br />

Verbesserungen<br />

an Dächern<br />

erreicht<br />

und<br />

werden.<br />

bauten.Dachauf-<br />

(c)<br />

Einfriedungen,<br />

Herstellung<br />

Außentreppen<br />

und Umgestaltung<br />

und Hofräumen<br />

von<br />

öffentlicher Wirkung.<br />

mit<br />

(d)<br />

baulichen<br />

Instandsetzungsmaßnahmen<br />

Mängeln.<br />

zur Behebung von<br />

(e)<br />

von<br />

Modernisierungsmaßnahmen<br />

Mißständen.<br />

zur Beseitigung<br />

(2)<br />

Baunebenkosten.<br />

Anerkannt werden<br />

Baunebenkosten<br />

können Baukosten<br />

werden jedoch<br />

und<br />

nur<br />

Baukosten<br />

bis zu<br />

berücksichtigt.<br />

einer Höhe von 10 % der reinen<br />

(3)<br />

eine<br />

Die<br />

Förderung<br />

Substanz<br />

beantragt<br />

der baulichen<br />

wird, muß<br />

Anlagen,<br />

noch<br />

für<br />

soweit<br />

die<br />

erhaltenswert<br />

Absatz 1 gerechtfertigt<br />

sein, daß<br />

ist.<br />

eine Maßnahme nach<br />

(4) soweit Maßnahmen durch die nach angestrebte Abs. 1 werden städtebauliche nur gefördert,<br />

Zielsetzung len, zumutbaren Mehrkosten Bauunterhalt gegenüber entstehen einem und norma-<br />

andere Förderprogramme vorrangig eingesetzt nicht<br />

werden können.<br />

§ (1) 4 Auf Förderung<br />

(2) Die die Höhe Förderung der Förderung besteht wird kein auf Rechtsanspruch.<br />

zuwendungsfähigen Kosten je 30 Maßnahme v. H. der<br />

(Grundstücks- setzt. Der Höchstbetrag oder wirtschaftliche für Einheit) jeden festgenahmenbereich<br />

nach § 3 Abs. 1 a-e beträgt Maßmal<br />

5.000,00. Auf besonderen Beschluß maxi-<br />

<strong>Stadt</strong>rates ist im Einzelfall eine höhere Förderung des<br />

möglich.


(3)<br />

Jahren<br />

Mehrfachförderungen<br />

den sich aus<br />

dürfen<br />

Abs.<br />

innerhalb<br />

2 ergebenden<br />

von 10<br />

Höchstbetrag<br />

(4) Gefördert<br />

nicht<br />

werden<br />

übersteigen.<br />

einschlägigen Rechtsvorschriften<br />

nur Maßnahmen,<br />

und<br />

die<br />

den<br />

den<br />

Festlegungen<br />

sprechen.<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Sulzbach</strong>-<strong>Rosenberg</strong> ent-<br />

(5)<br />

den<br />

Gebäude,<br />

und für<br />

die<br />

die<br />

umfassend<br />

Zuschüsse<br />

instandgesetzt<br />

in Form einer<br />

wer-<br />

Kostenerstattung<br />

derungsprogramm gegeben<br />

nach<br />

werden,<br />

dem Städtebauför-<br />

diesen Richtlinien nicht gefördert.<br />

werden nach<br />

III. Persönlicher Geltungsbereich<br />

§ Zuwendungsempfänger 5 Zuwendungsempfänger<br />

oder juristischen Personen können des alle privaten natürlichen<br />

öffentlichen Rechts mit Ausnahme oder<br />

Bundesrepublik Deutschland, des Freistaates der<br />

Bayern sowie kommunaler Körperschaften sein.<br />

IV. Verfahren<br />

§ Zuständig 6 Zuständigkeit<br />

Förderung ist zur die <strong>Stadt</strong> Entscheidung <strong>Sulzbach</strong>-<strong>Rosenberg</strong>. hinsichtlich der<br />

§<br />

(1)<br />

7<br />

Bewilligungsbehörde<br />

Verfahren<br />

senberg. Eine evtl. notwendige<br />

ist die <strong>Stadt</strong><br />

baurechtliche<br />

<strong>Sulzbach</strong>-Ro-<br />

Genehmigung<br />

Erlaubnis wird durch<br />

bzw.<br />

dieses<br />

denkmalschutzrechtliche<br />

(2) Anträge auf Förderung<br />

Verfahren<br />

sind<br />

nicht<br />

vor<br />

ersetzt.<br />

nahmenbeginn bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Sulzbach</strong>-<strong>Rosenberg</strong><br />

Maß-<br />

einzureichen.<br />

Regierung der<br />

Die<br />

Oberpfalz<br />

<strong>Stadt</strong> legt<br />

zur Kenntnis<br />

jede Maßnahme<br />

vor.<br />

der<br />

(3)<br />

(a) Eine<br />

Dem<br />

Baubeschreibung<br />

Antrag sind insbesondere<br />

der Maßnahme<br />

beizufügen:<br />

und Angaben über den voraussichtlichen<br />

mit<br />

Beginn<br />

Fotos<br />

und<br />

(b) ein<br />

das<br />

Lageplan<br />

voraussichtliche<br />

M 1/1000,<br />

Ende,<br />

(c)<br />

Ansichtspläne,<br />

ggf. weitere<br />

Grundrisse<br />

erforderliche<br />

usw.,<br />

Pläne, insbesondere<br />

(d)<br />

(e)<br />

eine<br />

ein Finanzierungsplan<br />

Kostenschätzung,<br />

weitere Zuschüsse beantragt<br />

mit<br />

wurden<br />

Angabe,<br />

oder<br />

ob und<br />

werden<br />

wo<br />

und<br />

chen<br />

inwieweit<br />

wurden.<br />

bereits Bewilligungen ausgespro-<br />

Die<br />

Unterlagen<br />

Anforderungen<br />

bleiben im Einzelfall<br />

weiterer<br />

vorbehalten.<br />

Angaben und<br />

(4)<br />

stens<br />

Für<br />

3<br />

die<br />

Vergleichsangebote<br />

Vergabe von Aufträgen<br />

eingeholt<br />

müssen<br />

werden.<br />

minde-<br />

sind bei der Abrechnung der Maßnahme vorzule-<br />

Sie<br />

gen.<br />

(5)<br />

inwieweit<br />

Die <strong>Stadt</strong><br />

die beantragten<br />

<strong>Sulzbach</strong>-<strong>Rosenberg</strong><br />

Maßnahmen<br />

prüft,<br />

den<br />

ob<br />

Zielen<br />

und<br />

dieses<br />

baurechtlichen<br />

kommunalen<br />

und<br />

Förderprogramms<br />

denkmalschutzrechtlichen<br />

sowie den<br />

Erfordernissen<br />

ersetzt jedoch nicht<br />

entsprechen.<br />

die erforderlichen<br />

Die Förderzusage<br />

rechtlichen Genehmigungen.<br />

öffentlich-<br />

(6)<br />

lich<br />

Die<br />

in Aussicht<br />

Förderung<br />

gestellt.<br />

wird<br />

Die<br />

nach<br />

Mittel<br />

Überprüfung<br />

werden bei<br />

schriftgemäßer<br />

und den Vorschriften<br />

sach-<br />

Gestaltungssatzung entsprechender Ausführung<br />

der<br />

ausbezahlt.<br />

legten Rechnungen<br />

Berechnungsgrundlage<br />

und Quittungen.<br />

sind die vorge-<br />

Auszahlung der Schlußrate erfolgt erst nach<br />

Die<br />

Prüfung<br />

(7) Geplante<br />

des Verwendungsnachweises.<br />

lichem Bewilligungsbescheid<br />

Maßnahmen dürfen<br />

begonnen<br />

erst nach<br />

werden.<br />

schrift-<br />

Spätestens<br />

Ablauf des<br />

innerhalb<br />

Bewilligungszeitraumes<br />

von drei Monaten<br />

ist<br />

nach<br />

Abrechnung vorzulegen.<br />

die<br />

(8)<br />

Förderung<br />

Die <strong>Stadt</strong><br />

vor,<br />

behält<br />

wenn die<br />

sich<br />

Ausführung<br />

eine Rücknahme<br />

nicht oder<br />

der<br />

teilweise<br />

spricht.<br />

nicht<br />

Maßgeblich<br />

voll der Bewilligungsgrundlage<br />

ist die fachtechnische<br />

ent-<br />

Beurteilung des <strong>Stadt</strong>bauamtes.<br />

§ 8 Bestandteile dieser Satzung<br />

Bestandteile 1. Die <strong>Gestaltungsfibel</strong> dieser Satzung für die sind:<br />

2. Die <strong>Gestaltungsfibel</strong> für den Altstadt Ortskern <strong>Sulzbach</strong><br />

3. Die Werbeanlagensatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Rosenberg</strong><br />

<strong>Rosenberg</strong> <strong>Sulzbach</strong>-<br />

4. Gestaltungsplänen Die zeichnerischen <strong>Rosenberg</strong>er Festsetzungen Straße, Neustadt, in den<br />

Luitpoldplatz, Neutorgasse, Kunst-Fischer-Gasse<br />

V. Fördervolumen und zeitlicher Geltungsbereich<br />

(1) -/ Jahr Das für Fördervolumen die Jahre 2002 wird mit zunächst 2006 aufgestellt. mit € 30.000,-<br />

(2) <strong>Stadt</strong>rates Dieses verlängert Programm werden. kann durch Beschluß des<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Sulzbach</strong>-<strong>Rosenberg</strong>, den 21.10.2002<br />

Geismann 1.Bürgermeister<br />

47


Herausgeber:<br />

Verfasser:<br />

Mitwirkung:<br />

Anlaufstellen für Beratungen:<br />

<strong>Stadt</strong><br />

92237<br />

<strong>Sulzbach</strong>-<strong>Rosenberg</strong>,<br />

<strong>Sulzbach</strong>-<strong>Rosenberg</strong>,<br />

1.<br />

Luitpoldplatz<br />

Bürgermeister<br />

25,Tel.<br />

Gerd<br />

09661/510-0<br />

Geismann<br />

Planungsbüro 84367 Tann, Steinbach für Architektur 1, 81541 und München, <strong>Stadt</strong>planung, Regerstr. Dipl. 27 Ing. Godehard Brandmüller<br />

Regierung<br />

93057 Regensburg,<br />

der Oberpfalz,<br />

Emmeramsplatz<br />

LBD Rudolf<br />

8<br />

Fröschl + BD Dr. Hubert Schmid<br />

<strong>Stadt</strong><br />

92237<br />

<strong>Sulzbach</strong>-<strong>Rosenberg</strong>,<br />

<strong>Sulzbach</strong>-<strong>Rosenberg</strong>,<br />

<strong>Stadt</strong>baumeister<br />

Rathausgasse 2<br />

Dipl. Ing. Dieter Rebhan + Max Seibert<br />

Bauamt <strong>Stadt</strong>baumeister der <strong>Stadt</strong> Dipl. <strong>Sulzbach</strong>-<strong>Rosenberg</strong>,<br />

92237 <strong>Sulzbach</strong>-<strong>Rosenberg</strong>, Ing. Dieter Tel. 09661/510-151 Rebhan, Max Seibert<br />

<strong>Stadt</strong>bau 92224 Amberg, Amberg, Marstallgasse Herr Ehbauer 4, Tel. 09621/378-0<br />

Planungsbüro 81541 München, Dipl. Regerstr. Ing. Godehard 27, Tel. Brandmüller<br />

84367 Tann, Steinbach 1, Tel. 08572/91385 089/345124

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