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Ausgabe 1960 - Hohenzollerischer Geschichtsverein eV

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64 HOHENZOLLERISCHE HEIMAT Jahrgang lSfifl<br />

auflöste. An der Luft zog es Feuchtigkeit an, und wenn es<br />

damit gesättigt war, zerfloß es zu einer dicklichen Masse.<br />

Pottasche wurde zu mancherlei Zwecken verwendet. Im<br />

Haushalt, in Bäckereien und Konditoreien diente sie als<br />

Treibmittel. Zur Herstellung von Seife und Glas war Pottasche<br />

unerläßlich. In Färbereien, Bleichereien und Wollwäschereien<br />

fand sie Verwendung. Auch in der Medizin<br />

gebrauchte man sie als Zusatz zu Salben, zu Einreibungen,<br />

als Badezusatz. Auch zur Bereitung des Schnupftabaks wurde<br />

Pottasche gebraucht.<br />

Der ausgelaugte Aschenrückstand fand als Düngemittel<br />

Verwendung. Außer den Laugensalzen enthält die Asche noch<br />

Schwefel-, phosphor- und kohlensauren Kalk, Bittererde,<br />

Eisenoxyd, etwas Ton- und Kieselsäure. Die Pottaschensiedereien<br />

verkauften oder verwendeten die ausgelaugte<br />

Asche unter Zusatz von kohlensaurem Kalk als Düngemittel.<br />

Dieses wurde namentlich zur Düngung von Erbsen verwendet,<br />

wobei für die damalige Zeit erstaunliche Erfolge erzielt<br />

wurden. Daraus erklärt sich vielleicht auch die auffallende<br />

Tatsache, daß z. B. in Laiz im Jahre 1806 bei Aufnahme des<br />

Felderbestandes 16 Jauchert mit Erbsen angebaut wurden.<br />

(Siehe „Hohenzollerische Heimat" N. 2/60 S. 30).<br />

Unausgelaugte Asche fand früher weniger Verwendung,<br />

weil es vorteilhafter erschien, sie an die Aschensiedereien<br />

zu verkaufen. Aschensammeln und Aschensieden waren einträgliche,<br />

gewinnbringende Erwerbszweige, die zu den herrschaftlichen<br />

Regalien zählten. Aus deren Ausübung entrichteten<br />

die Inhaber einen jährlichen Tribut an die herrschaftlichen<br />

Rentamtskassen.<br />

In den Grafschaften Sigmaringen und Veringen waren<br />

1745 dem Adlerwirt und späteren Schultheißen von Laiz,<br />

Johann Philipp Schwab auf Antrag das Aschensammeln<br />

und das „Bodaschen-Sieden" übertragen worden. Er hatte<br />

zunächst jährlich 95 fl (Gulden) sog. Bestandsgeld an die<br />

fürstliche Rentamtskasse in Sigmaringen zu zahlen. Da aber<br />

aus einigen Orten der Grafschaft Veringen an die Salpetergraber<br />

und in der Grafschaft Sigmaringen desgleichen an<br />

den Glasmeister der Glashütte bei Wald Asche abgegeben<br />

werden mußte, stellte Johann Philipp Schwab Antrag auf<br />

Ermäßigung des jährlichen Bestandsgeldes. Die wurde ihm<br />

unter dem 18. November 1747 gewährt und auf jährlich<br />

80 fl, später auf 75 fl und dann auf 60 fl herabgesetzt.<br />

1752 bittet Schwab wiederum, ihm die Aschensammlung<br />

zukommen zu lassen, obwohl die „Bodaschen" in geringem<br />

Wert sei und er den „Bodaschenhandel" aufgeben würde,<br />

wenn es ihm nicht um das Fuhrwerk wäre. Er hoffe, so<br />

führte er aus, daß ihm die Aschensammlung um so eher<br />

übertragen werde, als er der gnädigsten Herrschaft viele<br />

Ritte und Gänge umsonst verrichte, auch öfters starke Forderungen<br />

um Wein und anderes habe und oft lange auf<br />

Bezahlung warten müsse. Am 26. Februar 1752 wurde ihm<br />

das Aschensammeln auf weitere 6 Jahre bewilligt.<br />

Das Bestandsgeld wurde auf 55 fl festgesetzt. Die Konzession<br />

rechnete von Martini 1751 ab, da die vorige damals<br />

aufgehört hatte. Von jetzt ab erhielt Schwab die Aschenkonzession<br />

fortlaufend.<br />

In den Orten Benzingen, Billafingen, Harthausen a. d. Sch.,<br />

Hettingen, Inzigkofen, Laiz, Langenenslingen, Veringendorf,<br />

sowie in Rast b. Meßkirch, in Wilflingen b. Riedlingen und<br />

Egelfingen sorgten Aschensammler für den Ankauf der Holzasche.<br />

In Sigmaringen, Sigmaringendorf und Veringen waren<br />

die Aschensammler zugleich auch Aschensieder und arbeiteten<br />

für Schwab. Aschensammeln und Aschenverkaufen, sowie<br />

Pottaschensieden scheinen einträgliche Geschäfte gewesen zu<br />

sein, denn die Mitarbeiter Schwabs und auch die Aschenverkäufer<br />

versuchten trotz Verbots immer wieder die Asche<br />

anderwärts im Schwarzhandel zu höheren Preisen zu verkaufen.<br />

Auf Schwabs diesbezügliche Beschwerde bei der<br />

fürstlichen Regierung erließ diese unter dem 15. Dezember<br />

1752 unter Androhung strengster Strafe ein Verbot, Asche<br />

außer des Landes zu verkaufen. Doch kam es trotzdem immer<br />

wieder zu verbotswidrigen Handlungen. 1769 kam es<br />

zu einer Auseinandersetzung zwischen dem Aschensammler<br />

und Pottaschensieder Franz Falkner von Veringen und Philipp<br />

Schwab. Erste er hatte ihm das Pottaschensieden aufgekündigt.<br />

Er wollte die Asche auswärts aufkaufen und auf<br />

eigene Rechnung Pottasche sieden. Dies wurde Falkner verboten.<br />

Auch wurde er aufgefordert, wenigstens bis Georgi<br />

1770 den Kläger Philipp Schwab zu unterstützen, die Pottasche<br />

akkordgemäß getreulich abzuliefern und auch nicht<br />

das mindeste davon bei Vermeidung schwerer Strafe auswärts<br />

zu verkaufen.<br />

1771 beklagte sich Schwab über den Sigmaringer Bürger<br />

Leonhard Henne, der die Pottasche nach dem getroffenen<br />

Akkord zu sieden und zu liefern weigern wollte. Ihm wurde<br />

bedeutet, daß er Schwab die Pottasche auch weiterhin zu<br />

liefern habe und auch keine Pottasche auswärts verkaufen<br />

dürfe, andernfalls es Schwab freistehe, einen andern anständigen<br />

„Bodaschensieder" anzustellen.<br />

1772 kam es am 16. Juni an dem zu Ebingen abgehaltenen<br />

Jahrmarkt wieder zu Zwistigkeiten zwischen Franz Falkner<br />

- Veringenstadt und Philipp Schwab. Ersterer bot Schwab<br />

die in der Grafschaft Veringen gesammelte Asche zum Kaufe<br />

an, das Viertel zu 4 Kr. nebst 1 Kr. Sammelgeld. Schultheiß<br />

Schwab bezahlte die Asche sofort mit 5 fl, was einer Aschenmenge<br />

von 60 Viertel oder 15 Zentnern entsprach.<br />

Bei dieser Gelegenheit bedeutete Schutheiß Schwab dem<br />

Franz Falkner, daß er nun schon über 20 Jahre den Bestand<br />

der Aschensammlung habe und er ihm daher auch die Asche<br />

zu liefern verpflichtet sei. Falkner entgegnete, daß ihm vom<br />

Gericht und Rat zu Veringenstadt die Aschensammlung erlaubt<br />

worden sei und ihm daher die gnädigste Herrschaft,<br />

noch deren Regierung etwas zu befehlen habe.<br />

Philipp Schwab setzte noch bei, daß Falkner verschiedene<br />

Schleichwege benütze, um die Asche außerhalb des Fürstentums<br />

zu verkaufen und sie so dem einheimischen Beständer<br />

zu entziehen. Falkner bestritt auch nicht, daß er die Asche<br />

in Ebingen verkaufe, nur den Ausspruch, daß er gesagt habe,<br />

die gnädigste Herrschaft und die fürstliche Regierung habe<br />

ihm nichts zu befehlen, wollte er dahin deuten, daß er mit<br />

diesen Worten nur den Schultheißen Schwab gemeint habe.<br />

Schwab rief nun das Gericht an und machte verschiedene<br />

Zeugen namhaft. Die Gerichtsverhandlung verzögerte sich<br />

aber, und am 9. Januar 1773 erinnerte Schwab und bat um<br />

endliche Entscheidung und Entschädigung für den ihm durch<br />

Falkner zugefügten Schaden. Der Erfolg dieser Klage konnte<br />

nicht festgestellt werden.<br />

1782 erfolgte neue Klage Schwabs als Aschenbeständer<br />

gegen die Witwe des Philipp Mauz, die von Schwab als<br />

Aschensammlerin aufgestellt war und den Ziegler Niklas<br />

Hirschritter, beide von Harthausen a. d. Sch., weil sie ihre<br />

Asche dem Straßberger Aschensammler Hans Jerg verkauft<br />

hatten, obwohl in der Gemeinde Harthausen schon wiederholt<br />

der Befehl ausgegeben worden war, daß das Ascheverkaufen<br />

an auswärtige Aufkäufer verboten sei. Die Witwe<br />

Mauz wurde um IV2 Pfund, Hirschritter um 1 Pfund Pfennige<br />

bestraft.<br />

Schultheiß Johann Philipp Schwab in Laiz betrieb die<br />

Aschensammlung und das Pottaschensieden bis zu seinem<br />

Tode am 2. Februar 1789. In seinem Hinterlassenschafts-<br />

Verzeichnis werden unter den Eisenwaren vier große eiserne<br />

Platten aus der „Bodaschenhütte" erwähnt. Eine Platte wog<br />

3 Ztr., zwei je IV2 Ztr. und eine 1 Ztr. Als Wert wurde das<br />

Pfund Eisen mit 2 Kr. angegeben, so daß diese Eisenplatten<br />

zusammen 23 fl 20 Kr. galten. Diese eisernen Platten dienten<br />

als Feuerunterlage. Darüber hingen an eisernen Stangen<br />

und Ketten die Siedekessel. Der Holzverbrauch bei der Feuerung<br />

beim Sieden und Läutern der Asche war enorm. Die<br />

verbleibende Asche wurde ebenfalls zur Pottaschenbereitung<br />

verwendet. Als Liefergeschirre für Asche dienten ältere<br />

Wein-, Bier- und Branntweinfässer, sowie Kisten und Säcke.<br />

Zum Verkauf wurde die reine Pottasche in saubere neue<br />

Fässer verpackt.<br />

Die Pottaschenhütte stand im Laizer Unterdorf.<br />

Der ganz genaue Standplatz konnte bis jetzt trotz wiederholter<br />

Nachforschungen nicht ermittelt werden. Als im Jahre<br />

1811 ein Waschhaus gebaut werden sollte, heißt es in einer<br />

Anordnung des Oberamts nur, daß das Waschhaus entweder<br />

hinter der Pottaschenhütte oder bei des Michael Scheirer<br />

Haus aufgestellt werden solle. Da im Unterdorf Laiz mehrere<br />

Waschhäuser stehen und des Scheirer Haus längst abgebrochen<br />

ist, konnten keine näheren Anhaltspunkte gefunden<br />

werden.<br />

Auf Johann Philipp Schwab folgte dessen Sohn Josef<br />

Anton Schwab als Schultheiß, Adlerwirt und Inhaber der<br />

Pottaschensiederei. Ihm war allerdings nur eine kurze Wirkungszeit<br />

vergönnt, da er bereits am 23. Juli 1795 starb.<br />

Nach seinem Tode erfolgte mit den Aschensammlern und<br />

Pottaschensiedern eine Bestandsaufnahme und Abrechnung.<br />

Dabei erfahren wir, was für die Asche bezahlt und wohin<br />

die Pottasche verkauft wurde. Die Abrechnungen geben ein<br />

Bild über die Arbeit, den Umfang, die damaligen Löhne<br />

bei der Pottaschenbereitung und deren Verkauf. Die Abrechnung<br />

mit den Aschensammlern wurde von dem beauftragten<br />

Aschensammler und Pottaschensieder Peter Fischer von Sigmaringendorf<br />

vorgenommen.

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