50 HOHENZOLLERISCHE HEIMAT Jahrgang lSfifl Aus der Geschichte des Klosters Habstal (Nach einem Auszug des bayer. Regierungsdirektor von Raiser in Augsburg, aus dem habstalischen Fundationsbuch, aus den Klosterurkunden zusammengetragen von P. Eusebius Reutmayer, Regularkanoniker s. Augustini in Waldsee, Beichtiger und Pfarrer zu Habstal 1681.) Das Kloster Habstal, dem Dominikanerorden zugehörig, hatte ursprünglich seinen Sitz in Mengen in dem jetzt sogenannten Amtshause. Noch heutzutage bezieht es Gefälle in Mengen. Die ersten Stiftungsurkunden zu Mengen sind verloren gegangen. Im Jahre 1259 hat Konrad von Bodman, welcher von dem Pfalzgrafen Hugo von Tübingen den Ort Habistal lehnbar besaß, solchen zur Vergabung an die Nonnen in Mengen dem Lehensherrn zurückgegeben, mit den Worten: „Seinem verehrungswerten Herrn Hugo von Gottes Gnaden Pfalzgraf von Tübingen versichert Conrad von Bodman in allem seine Ergebenheit. Werke sterblicher Menschen pflegen schriftlich niedergelegt zu werden, damit sie nicht vergessen werden. Daher beschließe ich, meine Besitzungen in „Habestal" mit allen Rechten und Zubehör, die ich bisher als Lehen von Eurer gütigen Gnade besaß, hiermit Euch bzw. in die Hand des Fraters Johannes von Ravensburg, Predigerordens hiermit frei zurückzugeben, damit die Priorin und der Konvent zu Mengen sie ohne Beunruhigung durch mich oder meine Erben besitzen können, zu meinem und Eurem und unserer Vorfahren Seelenheil!" Am Dienstag in der Bittwoche 1259 hat dann der genannte Pfalzgraf die Güter zu „Habestal" dem genannten Frater Johannes und dem Convent übergeben. Die Urkunde ist zu Altheim ausgestellt in Gegenwart des Fraters Johannes, seines Gefährten Konrad von Ueberlingen, des Kirchherrn Kraft von Altheim, des Herrn Marquard genannt Müller von Ihelingen, seines Bruders Werner, Wolfram Vogts von Altensteig und Eberhards, des Edlen von Jungingen. Vormittags 9 Uhr." Im nämlichen Jahr 1259 hat Rudolf Graf zu Tübingen und Herr zu Scheer diese Stiftung seines Bruders bestätigt, und durch Urkunde von Weissenburg vom 16. Mai 1276 hat König Rudolf von Habsburg die Schenkung nochmal bekräftigt, wobei die Güter auf 20 Mark Silber geschätzt sind, und für frei eigen erklärt werden. Ehe die Nonnen zu Mengen nach Habstal übersiedelten, hat schon am 1. 6. 1257 der Bischof Eberhard von Konstanz ihnen die Regel des hl. Augustinus gegeben und sie in seinen Schutz aufgenommen. Der Ort heißt hier Vrie-Mengen d. h. Freies Mengen. Dieses letztere ist die Zweitälteste Urkunde des Klosters. Es war, wie aus folgendem hervorgeht, ohne Zweifel anfänglich eine gewöhnliche Beginen-Sammlung und erhielt hier durch den Bischof die klösterliche Form. Im Jahre 1254 hatte Graf Hugo von Montfort den Schwestern zu Mengen ein Gut zu Weckhofen (am Weg von Rosna nach Mengen) geschenkt und 1257 den Hof (curia) zu Mengen samt Zubehör ihnen zu eigen gegeben. 1283 haben die Herren der Stadt das Haus zu Mengen von aller Steuer, Anlage und Wacht befreit, und 2 Jahre drauf erteilte Herzog Rudolf in Schwaben dem Haus in Mengen besondere Privilegien, die Herzog Albrecht 1292 bestätigte. Das Stiftungsgut des Klosters in Habstal vermehrte sich allmählich durch Schenkungen und Käufe. Wir bemerken darunter folgende: 1281 stiftete Graf Mangold von Nellenburg einen Hof und Gut zu Enzkofen, vor alters „das Gravengut" genannt, das die von Ramunk als Lehen besessen hatten. Dazu wurden später noch Güter da zugekauft. Ebenfalls 1281 verkauften Graf Mangold von Nellenburg und Heinrich von Magenbuch, wohl sein Vasall, zwei große Höfe in Jettkofen an Habstal. Die Güter hießen „Aufsitzen". Andere Grundstücke und die Mühle daselbst erwarb das Kloster 1371 und 1402. Im Jahre 1286 gab Albert von Ruolflngen ein seit uralter Zeit als Lehen besessenes Gut zu Herbertingen an den Grafen Heinrich von Veringen zurück, worauf dieser es um seiner und seiner Voreltern Seelenheil willen an Habstal stiftete. Die Uebergabe geschah zu Grüningen auf dem Kirchhof im Beisein vieler Grafen, Ritter und Edlen, die auf einer Hochzeit derer von Liebenstein zusammengekommen waren. Andere Güter daselbst wurden 1360 von Walter von Büren (Beuren), 1377 von Konrad Schorp zu Ochsenbach, 1473 von Peter von Beuren zu Mengen an das Kloster teils gestiftet, teils verkauft. Zu Repperweiler wurde 1287 ein Gut von dem Grafen Heinrich von Montfort, Herrn zu Scheer, gestiftet. Einen andern Hof daselbst erwarb das Kloster 1386 um 255 Pfd. Hlr. und wieder andere Güter 1475 und 1508 vom Kloster Salem. Zu Völlkofen stiftete Johannes Gottsritter zu Pfullendorf, der eine Tochter im Kloster hatte, 1406 ein Bauerngut. Ein zweites Gut daselbst kaufte Frau Agnes Luitingerin von Meßkirch, Nonne zu Habstal, von Kunz von Landau mit Zustimmung des Grafen Hermann von Sulz. Nach ihrem Tod fiel es an den Konvent. Der erwähnte Gottsritter stiftete auch die Birkhaider Waldung ans Kloster. Gleichfalls zu Völlkofen besaß Menloch von Leinstetten den halben Großund Kleinzehnten als Nellenburger Lehen und verkaufte ihn mit lehensherrlicher Bewilligung 1401 um 465 Pfund Heller an Habstal. (Die andere Hälfte des Zehnten gehörte dem Spital in Mengen.) Zu Günzkofen kaufte das Kloster im Jahre 1415 ein Drittel des Groß- und Kleinzehnten von Frau Berta Ganserin um 450 Pfund Heller mit Zustimmung des Lehensherrn, des Grafen von Nellenburg. ('/a des Zehnten gehört der Pfarrei Scheer, Vs dem Spital Mengen.) Ein kleines Gütle daselbst wurde 1360 und 1419 von Katharina Huntüblin und Konrad Bosch, Kirchherrn zu Habstal, gestiftet. Zu Hohentengen wurde 1360 ein Gut von Walter von Büren um 142 Pfund Hlr. gekauft, wozu 1503 und 1505 noch mehrere Grundstücke kamen. Zu Bremen kaufte das Kloster Habstal 1352 von zwei Bürgern zu Mengen ein Gut um 45 Pfund. Durch Vertrag vom Jahre 1527 wurde der Gemeinde Bremen das Fischrecht in der Ostrach abgesprochen. Zu B o m s stiftete 1363 Hartnit Kröwel, Kastenvogt der Kirche in Boms den Kirchensatz (d. h. Patronatsrecht) mit allem Zubehör an Habstal, und Rudolf Kröwel, Altbürger zu Saulgau. bestätigte mit seinen Söhnen diese Stiftung 1363. Dieses Patronatsrecht kam nachher an Altshausen. Wir übergehen andere kleinere Stiftungen. Die Hauptbesitzungen Habstal waren außer Habstal selbst noch Bernweiler und Rosna. Bernweiler wurde 1266 um 16 Mark Silber von Salem käuflich erworben. Ursprünglich nur ein Hof, wurde es in der Folge mit mehreren andern Gütern vergrößert und 1680 einige Wohnungen für Tagwerker und Handlanger dahin gesetzt. Rosna, ein Dorf, gehörte vor Zeiten den Edlen von Rosenau, welche auf der Höhe des Berges eine Burg hatten. Der letzte des Namens, Rudger von Rosenau, hinterließ eine Tochter namens Ursula; der Pfleger Wolf von Jungingen veräußerte im Jahre 1373 den Burgstall (Burgstelle) Rosenau samt allem Zubehör für sie um 434 Pfund Heller an Habstal. Von dieser Zeit an hatte das Kloster auch die niedere Gerichtsbarkeit über Rosna, das übrigens früher Talheim hieß. Im Jahre 1432 stifteten die Gebrüder Konrad und Frick von Magenbuch die Kapelle von Rosna samt Zubehör, auch was sie sonst zu Rosna an Leuten, Grund und Boden besaßen, an Habstal. Die Zehnten gehörten größtenteils (so wie die zu Habstal) nach Buchau. 1490 wurde mit dem Stift Buchau ein Vertrag errichtet, wonach dieses aus Rosna den Zehnten bezog mit Ausnahme aus den 32 Jauchert, die zum Pfarrwidum gehörten, und nach Habstal zehnteten. Wegen der Neubruchzehnten verglich man sich 1681 dahin, daß dieselben zwischen den Pfarrern zu Ennetach und Habstal in 2 Hälften geteilt sein sollen. Güter und Leute zu Rosna waren sämtliche nach Habstal lehnbar und leibeigen. Die Landeshoheit war strittig. Die Steuer ging zum Schwäbischen Kreis. Die Regalien waren sigmaringisch, von dem Zoll aber bezog Sigmaringen nur ein Drittel, und Oesterreich zwei Drittel. Auch die Appellationen gingen in ihrem letzten Zuge an die österreichischen Behörden. (Nachtrag: Sämtliche Einkünfte des Klosters Habstal wurden im Jahre 1803 zu 12 356 fl, seine <strong>Ausgabe</strong>n zu 11 982 fl berechnet. Es enthielt damals 14 Frauen und 2 Novizinnen und 4 Laienschwestern.) Schirmherren des Klosters waren seit den Zeiten der Grafen von Werdenberg die Herren zu Sigmaringen. Der Ursprung dieser Vogtei ist wahrscheinlich aus dem alten Grafenbann abzuleiten. Als 1534 Sigmaringen an das Haus Hohenzollern kam, wurden als Schirmrecht gefordert: a) iährlich auf Martini 18 fl, b) ein Ochs mittlerer Größe und c) 5 Malter Roggen und 5 Malter Haber, d) das Recht der Hundsiege zweimal im Jahr, so daß etliche Wochen die Jagdhunde und der dazu gehörige Bub ernährt werden mußten, e) eine Rüde und gar großer Hund mußten immer gehalten werden, f) zweimal im Jahr mußten Jäger und Hunde einige Tage mit Speise und Trank ernährt werden. Jeder Jäger forderte IV2 Maß Wein, g) Wenn der Graf mit Gefolge kam, mußte ihn das Kloster unentgeltlich verköstigen, h) jährlich zweimal sollte ein Fuhrmann mit 2 Pferden nach Sigmaringen kommen, um einige Wochen lang Mist zu führen, wozu er
Jahrgang i960 HOHENZO :IJERISCHE HEIMAT 51 das kurze Futter mitzunehmen hatte, i) während der Saat