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Hohenzollertsehe Heimat - Hohenzollerischer Geschichtsverein eV

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:(38 HOHENZOLLEB SCHE HEIMAT Jahrgang 1965<br />

schwersten Tadels, künftig die Schwestern über Nacht<br />

ohne unsere spezielle Zustimmung ausbleiben zu lassen.<br />

12) Da eine Verminderung der Ueberzahl an Mägden<br />

zur Zeit nicht zu empfehlen ist, befehlen wir in Fürsorge<br />

für das Kloster, daß die, denen sie dienen, jährlich 6<br />

Schilling Heller für Salz und Gemüse der Säckelmeisterin zu<br />

zahlen haben.<br />

13) Da endlich ohne Eintracht und Frieden der<br />

Urheber des Friedens nicht verehrt werden kann, da sonst<br />

alle Verdienste und versprochenen Güter verloren gehen, befehlen<br />

wir hiermit allen Ordenspersonen dieses Hauses,<br />

Händel und Streit, Lärmen und Ausstreuen von Gerüchten<br />

gegeneinander energisch auszurotten, wodurch bisher<br />

in dieses Haus so viel Aergernisse und schwerste Verletzung<br />

der gegenseitigen Liebe entstanden. Alle sollen wie früher<br />

der Einheit, der Rücksichtnahme und dem Frieden dienen<br />

und das Gegenteil durch die entgegengesetzte Tugend ausmerzen.<br />

Euer Licht soll durch die Werke des Friedens und<br />

der Eintracht vor den Menschen leuchten, daß sie sich daran<br />

erbauen und den Herrn im Himmel lobpreisen.<br />

14) Wer jedoch Beschimpfungen, Streit oder Händel gegen<br />

andere anfängt oder fördert, besonders aber den von uns<br />

wiederhergestellten Frieden mit Worten, Zeichen oder Werken<br />

selber bricht oder auf irgend eine Weise gefährdet, soll<br />

mit seinen Mitschuldigen dem Kerker verfallen, oder es auf<br />

entsprechende Weise sühnen.<br />

15) Außerdem verbieten wir, daß irgend jemand etwas von<br />

den Kapitels- oder Ordenssachen nach außen trägt. Straffällige<br />

sind von der Aebtissin schwer zu bestrafen.<br />

16) Das gemeinsame Bad des Konvents hat sonst<br />

niemand zu betreten noch durch seine Inanspruchnahme den<br />

Konvent zu hindern.<br />

17) Die Priorin und Vorsängerin sollen das Regelbuch und<br />

Ordinarium öfter lesen und die Vorschriften bei Durchfüh-<br />

rung im Gottesdienst und bei anderen Zeremonien treu einhalten.<br />

18) Wir bestimmen: An dem festgesetzten Tage müssen<br />

alle Ordenspersonen nach der Gewissenserforschung: demütig<br />

und fromm ihre Sünden beichten und dann die allerheiligste<br />

Eucharistie unseres Herrn Jesus Christus<br />

empfangen. Wer zur Zeit der Kommunion außerhalb des<br />

Klosters weilt, wird dies nach der Rückkehr nachholen. Wer<br />

dagegen ohne vernünftigen Grund und ohne Erlaubnis der<br />

Aebtissin die hl. Kommunion unterläßt, wird jeden Freitag<br />

bei Wasser und Brot büßen, bis er seine Schuldigkeit nachnolte.<br />

19) Zu dieser hl. Kommunion darf keine Ordensfrau<br />

ohne das ordnungsgemäße (Buß-)Gewand hinzutreten. Uebertreterinnen<br />

werden aus dem Orden ausgestoßen und gehen<br />

ihres Erbteils verlustig.<br />

20) Endlich ermahnen wir alle Ordenspersonen dieses Hauses<br />

und beschwören die Aebtissin, ihren Mitschwestern wie<br />

eigenen Töchtern eine Mutter zu sein, besonders sich, der<br />

Kranken und Bedrückten mütterlich anzunehmen, sie in<br />

christlicher Zuneigung zu lieben. Alle Glieder des Konvente<br />

soll die Aebtissin in wahrer Liebe umhegen, sie sollen ihr<br />

in Demut gehorchen, alle gegenseitig müssen zusammenstehen,<br />

Frieden halten, und der Gott des Friedens und der<br />

Liebe wird immer mit Euch, sein!<br />

Diesen Visitations- und Reform-Bescheid befehlen wir<br />

treu zu halten und jeweils an den Quatembern öffentlich im<br />

Kapitel zu verlesen und zu erklären, damit sich keine Nachlässigkeit<br />

in diesen Dingen einschleiche.<br />

Gegeben unter Anhängung unseres Abtssiegels am Tag<br />

der hl. Jungfrau Priska im Jahre 1514."<br />

(Orig. im fürstl. hohz. Archiv Sigmaringen. Das Hängesiegel<br />

ist verloren. Kopie im Erzb. Archiv Freiburg unter<br />

Z 462.) Joh. Adam Kraud.<br />

Verschwundene Siedlungen bei Jungnau<br />

Die Gegend um Jungnau an der unteren Laudiert muß<br />

siedlungsgeschichtlich als „höchst interessant" genannt werden.<br />

Eine ganze Reihe ehemaliger Siedlungen, Höfe und<br />

Weiler, sind dort im Laufe der Jahrhunderte verschwunden.<br />

Man nennt solche Plätze „Wüstungen", wie man von einem<br />

unbebauten Acker zu sagen pflegt, „er liegt wüst". Die Siedlung<br />

Jungnau selbst hatte schon eine Vorgängerin in Burg<br />

und Weiler S c h i 11 a u. Als dann ums Jahr 1316 der Ritter<br />

Berthold von Schiltau seine Burg an den Ritter Burkart von<br />

Jungingen (aus dem Killertal) verkaufte, entstand nördlich<br />

der Burg Schiltau auf dem dortigen Felsen eine zweite<br />

Burg, deren mächtiger Turm noch heute als Wahrzeichen<br />

des Dorfes neben dem Kirchlein zu sehen ist. Die Burg<br />

Schiltau dagegen stand auf dem südlichen Felsen im Dorf,<br />

von der neuen Burg getrennt durch die heutige Bahnhofstraße,<br />

wo noch wenige Trümmer zu sehen sind. Die neue<br />

Burg wurde in der folgenden Zeit nach den Jungingern<br />

„Junginger Au" oder Jungnau benannt, während der<br />

Name Schiltau langsam verschwand. Michael Walter 1 ) nimmt<br />

mit gutem Grunde an, daß dieser Name Schiltau von der<br />

dreieckigen schildförmigen Gestalt des Geländes gekommen<br />

sei, während A u soviel bedeutet als „W iesengelände<br />

am W a s s e r". Durch einen künstlichen Arm der Laudiert<br />

waren die beiden Burgsiedlungen in alter Zeit' zusätzlich gesichert.<br />

Die Jungnauer Burg ist erst 1842 unverständlicherweise<br />

abgerissen worden, um dem neuen Schulhaus Platz zu<br />

machen, das nun im Schatten des Burgturms steht.<br />

Wegen der sicheren Lage in Fehdezeiten hat sich Jungnau<br />

durch die Jahrhunderte halten können, während z. B. das<br />

alte Dorf Empfingen in der Nähe des Bahnhofes und des<br />

Gottesackers völlig verschwunden ist. Auch die „Ajltie<br />

Burg" südlich von Veringendorf (östlich von Lauchert und<br />

Landesbahn) war schon ums Jahr 1300 so benannt, also nicht<br />

mehr in Gebrauch. Unweit dieses Platzes sieht man auf dem<br />

südlichen Ausläufer des „Kirchberges" (westlich von Lauchert<br />

und Biundesstraße an einem Trockentälchen) die spärlichen<br />

Ruinen der Burg Affelstetten, von deren Bewohnern<br />

nur noch wenige Urkunden zeugen. Ein Flurname<br />

Endelfingen ist der letzte Ueberrest des ehemaligen<br />

Indelfingen oder Sindelfingen, von dem Gust.<br />

Hebeisen 2 ) urkundliche Nachrichten gebracht hat, auch das<br />

Habsburger Urbar berichtet. Westlich der Stelle, an der sich<br />

unterhalb Jungnaus das Laucherttal verengt, sieht man einen<br />

steilen Felsen, der den Namen „Altes Schloß" trägt. Hier<br />

stand ernst die Burg der Herren v. Hertenstein, einer<br />

Linie der Herren von Hornstein seit dem 13. Jahrhundert.<br />

Außer einem Abschnittgraben ist jedoch die ganze Herrlichkeit<br />

des Hertensteins verschwunden. Wenige hundert Meter<br />

lauchertaufwärts finden wir die Flur Isikofen, daselbst<br />

östlich der Lauchert und der Bahn die schwachen Ruinen<br />

der Burg. Hier stand der alte Grenzort Isinghofen<br />

(nicht zu verwechseln mit dem Kloster Inzigkofen!) der Grafschaft<br />

Sigmaringen und des Forsts uf der Scheer. Den Platz<br />

zeichnete eine Lauchertfurt aus, die längst weggeräumt ist.<br />

Den Flurnamen Endlekofen erkannte schon M. Walter 1 )<br />

als Ueberbleibsel einer Siedlung. Sie hieß jedoch im 17. Jahrhundert<br />

als Flur „Enkelkhofen", und kommt schon 1138<br />

in der Zwiefalter Chronik des Mönches Berthold als A n -<br />

kilkofen neben dem schon erwähnten Isinkofen vor. 3 )<br />

Kurz vorher hatte nämlich der Graf Heinrich von Berg d. j.<br />

dem Kloster Zwiefalten sechs Mansen (Bauerngüter) in A n -<br />

kilkofen, sein Bruder Bapoto in Isingkofen eine Mühle<br />

geschenkt. An diese erinnert nur noch die lange Mühlhalde<br />

Östlich gegenüber vom Hertenstein. Nebenbei gesagt:<br />

Um 1300 gab es in Veringendorf nicht weniger als<br />

vier Mühlen!<br />

Endlich stellte auch der erst um 1920 verschwundene Hof<br />

Hoppental eine uralte Siedlung dar. Er lag in der Mitte<br />

zwischen Jungnau und Hornstein, etwa 900 m nordöstlich<br />

vom Hertenstein. Dort wurden aus einigen Grabhügeln ein<br />

menschlicnes Skelett, Schmuckgegenstände und eiserne Lanzen-<br />

bzw. Pfeilspitzen gehoben. 4 ) Schon die genannte Zwiefalter<br />

Chronik berichtet 1138 an der angegebenen Stelle mit<br />

Ankilkofen und Isinkofen: Der Graf Heinrich von Berg der<br />

ältere haben in O p p i n t a 1 sechs Mansus (Bauerngüter) dem<br />

Kloster Zwiefalten geschenkt. Merkwürdigerweise haben die<br />

württembergischen Forscher A. Sulger (1698), Chr. Fr. Stälin<br />

(1847), die Oberamtsbeschreibung Ehingen (1893) und neuestens<br />

E. König und K. O. Müller (1941) dieses Oppintal<br />

fälschlich mit Mochental (Gmd. Kirchen b, Ehingen)<br />

gleichgesetzt, was schon aus rein sprachlichen Gründen völlig<br />

unmöglich erscheinen will. Was hindert uns, die drei zusammen<br />

genannten Orte Ankilkofen, Isinkofen und Oppintal von<br />

1138 auch beisammen zu suchen, und zwar bei Jungnau? Und<br />

hier haben wir den Beweis: In der Beschreibung der Güter<br />

von Jungnau, die 1667 dem Kloster Zwiefalten gehörten bzw.<br />

zinsten, sind Grundstücke aufgezählt in Hoppental,<br />

Enkelkhofen und Isinkhofen, so wie auch ein Endelfinger<br />

(d. i. Indelfinger bzw. Sindelf inge r)<br />

T ä I e" genannt wird. 6 ) Man hätte also, in Stuttgart nur in<br />

'en Zwiefalter Grundbüchern nachzusehen brauchen, um<br />

Oppintal richtig zu lokalisieren!<br />

Schließlich wird in alten Urkunden 2 ) noch (ca. 3 km westlich<br />

von Jungnau) eine Siedlung F r o w e n s b e r g genannt.<br />

Unrichtig dagegen scheint mir die Angabe A. Sulgers zu sein,

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