54. Sylter Woche „Implantate – in aller Munde?“
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Mit der Anmeldung erkennen Sie als Teilnehmer diese Teilnahmebed<strong>in</strong>gungen an .<br />
Zielgruppe Die Teilnahme am Kongress ist Zahnärzt<strong>in</strong>nen und<br />
Zahnärzten sowie Praxismitarbeitern, wie im aktuellen<br />
Programmheft ausgeschrieben, vorbehalten .<br />
teilnahme Die Teilnehmerzahl für den Kongress sowie für die<br />
Sem<strong>in</strong>are / Notfallkurse s<strong>in</strong>d begrenzt . Anmeldungen werden<br />
<strong>in</strong> der Reihenfolge des E<strong>in</strong>gangs berücksichtigt . E<strong>in</strong><br />
Anspruch auf Teilnahme besteht nicht . Die Karten für den<br />
Kongress, Sem<strong>in</strong>are, Notfallkurs und Team-Treff s<strong>in</strong>d nicht<br />
übertragbar . Die Kongresskarte ist am E<strong>in</strong>gang des<br />
Congress Centrums vorzuzeigen .<br />
Zahnärzt<strong>in</strong>nen / Teilnahme für Zahnärzt<strong>in</strong>nen und Zahnärzte nur mit Kon-<br />
Zahnärzte gresskarte . Die Sem<strong>in</strong>ar / Notfallkursbuchung ist nur <strong>in</strong><br />
Verb<strong>in</strong>dung mit e<strong>in</strong>er gültigen Kongresskarte möglich .<br />
ZFa, Die Teilnahme an den Teamvorträgen Montag bis Mitt-<br />
Mitarbeiter<strong>in</strong>nen woch, der Dentalausstellung und dem Team-Treff ist nur<br />
möglich bei Buchung e<strong>in</strong>es Sem<strong>in</strong>ars / Notfallkurses .<br />
anmelde- Die Anmeldungen gelten als verb<strong>in</strong>dliches Angebot und<br />
bestätigung werden <strong>in</strong> der Reihenfolge des E<strong>in</strong>ganges berücksichtigt .<br />
Mit Erhalt der Anmeldebestätigung / Rechnung von congress<br />
& more kommt der Vertrag über den gebuchten<br />
Kongress / die Sem<strong>in</strong>are / Notfallkurse zustande .<br />
gebühren / Die Kongressgebühr wird mit Erhalt der Rechnung fällig<br />
Zahlungsh<strong>in</strong>weise und ist b<strong>in</strong>nen 14 Tagen nach deren Zugang zu bezahlen .<br />
Wird die Kongressgebühr nicht fristgerecht gezahlt, verfällt<br />
der Anspruch auf Teilnahme . Bei Verlust der Kon gresskarte<br />
wird für die Erstellung e<strong>in</strong>er Ersatzkarte e<strong>in</strong>e Gebühr von<br />
50,00 € erhoben .<br />
absagen / E<strong>in</strong> Rücktritt von der Anmeldung muss <strong>in</strong> schriftlicher Form<br />
Stornierungen Form erklärt werden und ist nur bis spätestens 01 . Mai 2012<br />
<strong>–</strong> E<strong>in</strong>gang bei congress & more <strong>–</strong> kostenfrei möglich . In<br />
diesem Fall werden die Kongressgebühren vollständig erstattet<br />
. Bei später e<strong>in</strong>gehender Rücktrittserklärung ist<br />
e<strong>in</strong>e Erstattung ausgeschlossen . E<strong>in</strong>e Erstattung der<br />
Kon-gressgebühr ist ebenfalls dann ausgeschlossen,<br />
wenn der Teilnehmer nicht ersche<strong>in</strong>t bzw . den Kongress /<br />
das Sem<strong>in</strong>ar abbricht . Die Zahnärztekammer Schleswig-<br />
Holste<strong>in</strong> behält sich vor, bei Nichterreichen der<br />
M<strong>in</strong>destteilnehmerzahl oder aus anderen organisatorischen<br />
Gründen die Veranstaltungen zu verschieben oder abzusagen<br />
. Die Teilnehmer werden hierüber umgehend<br />
<strong>in</strong>formiert . Bereits bezahlte Gebühren werden erstattet; weitergehende<br />
Ansprüche können nicht geltend gemacht werden<br />
. Änder-ungen bzw . Verschiebungen h<strong>in</strong>sichtlich<br />
der Sem<strong>in</strong>arorte, Term<strong>in</strong>e, Programmabläufe, Inhalte sowie<br />
Dozenten bleiben vorbehalten .<br />
Programm Die Referenten s<strong>in</strong>d nur an die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Vertrag mit der<br />
Zahnärztekammer Schleswig-Holste<strong>in</strong> vere<strong>in</strong>barten<br />
Bed<strong>in</strong>gungen gebunden, <strong>in</strong> dem u . a . Thema, Inhalte und<br />
ggf . Richtl<strong>in</strong>ien zur Durchführung festgehalten s<strong>in</strong>d .<br />
Disposition, Regie, Technik und Durchführung des<br />
Vortrages/Sem<strong>in</strong>ars obliegen dem Referenten . Die Zahlung<br />
der Sem<strong>in</strong>ar-/Kongressgebühren ist unabhängig vom<br />
Erfolg des Referenten im H<strong>in</strong>blick auf die Wissensvermittlung<br />
und die Darbietung des Vortrages/Sem<strong>in</strong>ars .<br />
Haftung Die Zahnärztekammer Schleswig-Holste<strong>in</strong> haftet nicht für<br />
den Verlust oder den Diebstahl der von den Teilnehmern<br />
mitgebrachten Gegenstände . Die Zahnärztekammer<br />
Schleswig-Holste<strong>in</strong> haftet nur für Schäden, die von ihren<br />
Mitarbeitern oder Mitarbeitern von congress & more Klaus<br />
L<strong>in</strong>k GmbH vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht<br />
worden s<strong>in</strong>d . Die Teilnehmer haften nach den Grundsätzen<br />
des Bürgerlichen Gesetzbuches für Schäden, die sie im<br />
Zusammenhang mit dem Kongress- bzw . Sem<strong>in</strong>arbesuch<br />
verursachen .<br />
www.sylterwoche.de<br />
Alle Informationen auch auf unserer Homepage<br />
4 54 . <strong>Sylter</strong> <strong>Woche</strong> vom 21 . bis 25 . Mai 2012 54 . <strong>Sylter</strong> <strong>Woche</strong> vom 21 . bis 25 . Mai 2012<br />
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