06.12.2012 Aufrufe

Die Vereinbarkeit des IT-Verfahren ATLAS (Einfuhr ... - EFA-Schriften

Die Vereinbarkeit des IT-Verfahren ATLAS (Einfuhr ... - EFA-Schriften

Die Vereinbarkeit des IT-Verfahren ATLAS (Einfuhr ... - EFA-Schriften

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

B. Rechtsgrundlagen<br />

<strong>ATLAS</strong> sind nach dieser Auffassung nicht an die Voraussetzungen und Modalitäten<br />

der <strong>Verfahren</strong>sanweisung gebunden.<br />

b) Bindungswirkung der <strong>Verfahren</strong>sanweisung<br />

Andererseits wird auch die Auffassung vertreten, dass Verwaltungsvorschriften<br />

ausnahmsweise Außenwirkung entfalten. <strong>Die</strong>s wird damit begründet,<br />

dass Verwaltungsvorschriften selbständig neben Rechtsverordnungen stehen<br />

und Ausdruck eines eigenständigen Normsetzungsrechts der Exekutive seien.<br />

Entscheidend sei das normative Verhalten <strong>des</strong> Gesetzgebers.<br />

Nach dieser Auffassung muss die Außenwirkung einer Verwaltungsvorschrift<br />

unter Einbeziehung <strong>des</strong> gesetzlichen Umfelds bestimmt werden. Insoweit<br />

sei eine Außenwirkung immer dann zu bejahen, wenn der Gesetzgeber<br />

die Regelung durch Verwaltungsvorschriften ausdrücklich vorsieht403 .<br />

Demnach sind die Voraussetzungen und Modalitäten in der <strong>Verfahren</strong>sanweisung<br />

für den Teilnehmer bindend, wenn der Gesetzgeber eine Regelung<br />

dieser Voraussetzungen und Modalitäten durch eine <strong>Verfahren</strong>sanweisung<br />

ausdrücklich vorgesehen hat oder seine einfach-gesetzlichen Normen einer<br />

Konkretisierung durch eine Verwaltungsvorschrift bedürfen.<br />

c) Stellungnahme<br />

Der letztgenannten Auffassung ist zu folgen. Zwar sollen Verwaltungsvorschriften<br />

grundsätzlich der behördeninternen Abwicklung dienen, so dass sie<br />

in der Regel nur behördeninterne Wirkung entfalten. Legt jedoch der Gesetzgeber<br />

ausdrücklich fest, dass einfach-gesetzliche Regelungen durch eine<br />

Verwaltungsvorschrift ausgestaltet werden, die bindend gelten soll, entfalten<br />

die in der <strong>Verfahren</strong>sanweisung enthaltenen Vorschriften für Außenstehende<br />

Bindungswirkung.<br />

<strong>Die</strong>se Bindungswirkung einer Verwaltungsvorschrift durch ausdrückliche<br />

einfach-gesetzliche Regelung hat den Vorteil, dass die Verwaltungsvorschrift<br />

in kurzer Zeit sich ständig ändernden Bedingungen angepasst werden kann,<br />

ohne dass ein langwieriges Gesetzgebungsverfahren erforderlich ist. <strong>Die</strong>s ist<br />

vor allem dann von Vorteil, wenn die Verwaltungsvorschrift einen sich stetig<br />

ändernden Prozess regelt, wie dies bei der elektronischen Zollabwicklung<br />

durch das <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> und die dadurch regelmäßig erforderlichen<br />

neuen <strong>ATLAS</strong>-Releases der Fall ist404 .<br />

403 Vgl. Leisner, in: JZ 2002, S. 219 (229).<br />

404 Vgl. zum aktuellen <strong>ATLAS</strong>-Release 7.2.1 oben 3. Teil, A.<br />

69

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!