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Die Vereinbarkeit des IT-Verfahren ATLAS (Einfuhr ... - EFA-Schriften

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B. Rechtsgrundlagen<br />

aller Zollverfahren dar. <strong>Die</strong> vom Wirtschaftsbeteiligten in das Zollgebiet der<br />

Gemeinschaft eingeführte Nichtgemeinschaftsware ist stets in dieses Zollverfahren<br />

zu überführen, wenn sie in den Wirtschaftskreislauf der Gemeinschaft<br />

eingehen soll, um dort wie eine Gemeinschaftsware am Güterumsatz<br />

und an der Preisbildung beteiligt zu sein354 .<br />

<strong>Die</strong>ser Statuswechsel von einer Nicht- zur Gemeinschaftsware als Folge der<br />

Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr (Art. 79 Unterabs. 1 ZK)<br />

setzt voraus, dass bei der Überführung der Ware handelspolitische Maßnahmen<br />

beachtet und geschuldete <strong>Einfuhr</strong>abgaben erhoben werden (Art. 79<br />

Unterabs. 2 ZK). Nur wenn diese Voraussetzungen ordnungsgemäß erfüllt<br />

werden, steht die Nichtgemeinschaftsware inländischer Gemeinschaftsware<br />

gleich und unterliegt keiner weiteren zollamtlichen Überwachung mehr, so<br />

dass sie für den Wirtschaftsbeteiligten frei verfügbar ist355 .<br />

Weil die Überführung in den freien Verkehr das häufigste und wichtigste<br />

Zollverfahren ist, wurde es als eines der ersten Zollverfahren im <strong>IT</strong>-<br />

<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> elektronisch umgesetzt. Im Gegensatz zu anderen Zollverfahren<br />

sind mittlerweile alle relevanten Schritte elektronisch abgebildet.<br />

Zu diesen Schritten gehören vor allem die elektronische Zollanmeldung und<br />

der elektronische Zollabgabenbescheid. Bevor näher auf diese beiden Zollabwicklungsschritte<br />

eingegangen wird, sollen die Rechtsgrundlagen <strong>des</strong> <strong>IT</strong>-<br />

<strong>Verfahren</strong>s <strong>ATLAS</strong> (<strong>Einfuhr</strong>) kurz dargestellt werden.<br />

B. Rechtsgrundlagen<br />

<strong>Die</strong> Rechtsgrundlagen <strong>des</strong> nationalen <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong>s <strong>ATLAS</strong> (<strong>Einfuhr</strong>) sind<br />

auf supranationaler Ebene und nationaler Ebene angesiedelt. Im Folgenden<br />

sollen sowohl die supranationalen Rechtsgrundlagen (dazu sogleich I.), als<br />

auch die nationalen Rechtsgrundlagen (dazu unten II.) dargestellt werden.<br />

Dabei handelt es sich lediglich um die Rechtsgrundlagen <strong>des</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong>s<br />

<strong>ATLAS</strong> (<strong>Einfuhr</strong>). Auf die Rechtsgrundlagen der Zollabwicklungsschritte in<br />

Form der elektronischen Zollanmeldung und <strong>des</strong> elektronischen Zollabgabenbeschei<strong>des</strong><br />

wird an entsprechender Stelle näher eingegangen.<br />

354 Vgl. dazu Ovie, in: AW-Prax 2007, S. 385 (387).<br />

355 Gem. Art. 82 Abs. 1 ZK greift der Grundsatz freier Verfügbarkeit nicht mehr ein,<br />

wenn die Ware wegen ihrer besonderen Verwendung abgabenbegünstigt oder abgabenbefreit<br />

in das Zollgebiet der Gemeinschaft überführt worden ist (vgl. dazu ausführlich<br />

Alexander, in:Witte (Hrsg.), Zollkodex, Art. 82 Rn. 7 ff.).<br />

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