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Die Vereinbarkeit des IT-Verfahren ATLAS (Einfuhr ... - EFA-Schriften

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A. Entwicklungsgeschichte und aktuelles <strong>ATLAS</strong>-Release 7.2.1<br />

schlossenen Zollstelle eingeführt und wird endgültig mit Ende der Einführung<br />

ab dem 17.12.2007 die aktuell genutzte Version sein348 .<br />

Wie bereits vorangegangene Releases beinhaltet auch diese Version <strong>des</strong> <strong>IT</strong>-<br />

<strong>Verfahren</strong>s <strong>ATLAS</strong> sowohl <strong>Verfahren</strong>sbereiche, die bereits mittels vorheriger<br />

Releases umgesetzt worden sind, als auch solche <strong>Verfahren</strong>sbereiche, die<br />

erst durch die neue Version geschaffen wurden. Insgesamt lassen sich zwei<br />

große <strong>Verfahren</strong>sbereiche unterscheiden, die nacheinander in das <strong>IT</strong>-<br />

<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> integriert wurden. <strong>Die</strong>s sind der Elektronische Zolltarif<br />

(dazu sogleich I.) und die elektronische Zollabwicklung (dazu unten II.).<br />

I. Elektronischer Zolltarif (EZT)<br />

Seit dem es Zölle gibt, existieren auch Zolltarife. Ein Zolltarif legt fest, ob<br />

und in welcher Höhe eine Zollschuld entsteht. Art. 20 Abs. 1 ZK sieht vor,<br />

dass sich die bei Entstehen einer Zollschuld geschuldeten Abgaben auf den<br />

�Zolltarif der Europäischen Gemeinschaften� stützen. <strong>Die</strong>ser �Gemeinsame<br />

Zolltarif� trat in seiner Ausgangsform am 01.07.1968 in Kraft. Er löste den<br />

Deutschen Zolltarif aus dem Jahre 1958 ab und stellte einen wichtigen<br />

Schritt auf dem Weg zur Schaffung einer Zollunion dar. In seiner heute gültigen<br />

Grundstruktur trat der Gemeinsame Zolltarif am 01.01.1988 in Kraft.<br />

Seine rechtliche Grundlage ist die �VO (EWG) 2658/87 über die zolltarifliche<br />

und statistische Nomenklatur und den Gemeinsamen Zolltarif�349 .<br />

<strong>Die</strong> praktische Arbeit mit dem Zolltarif erfolgt unter Einsatz von Informationstechnik.<br />

In Deutschland wurde zum 01.01.1999 der Elektronische Zolltarif<br />

(EZT) bei allen Zollstellen als <strong>Verfahren</strong>steil <strong>des</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong>s <strong>ATLAS</strong><br />

eingeführt. Damit stellte der EZT einen der ersten <strong>Verfahren</strong>sbereiche <strong>des</strong><br />

<strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong>s <strong>ATLAS</strong> dar, der den schriftlichen Deutschen Gebrauchs-<br />

Zolltarif ablöste. Der EZT enthält sowohl den Zolltarif, als auch sonstige<br />

Maßnahmen, die bei der Abfertigung einer Ware zu beachten sind. <strong>Die</strong>se<br />

Maßnahmen entspringen vor allem dem Marktordnungsrecht oder auch dem<br />

Außenwirtschaftsrecht sowie dem Warenursprung- und Präferenzrecht350 .<br />

348 Vgl. dazu Zentrum für Informationsverarbeitung und -technik (ZIV<strong>IT</strong>), Teilnehmerinfo<br />

Nr. 5136/07 v. 23.11.2007, S. 1. <strong>Die</strong>ses Info ist elektronisch einsehbar unter<br />

http://www.zoll.de/e0_downloads/atlas_teilnehmerinformationen/a8_teilnehmerinfor<br />

mationen_2007/tn-info_112007_5136_20071123.pdf (zuletzt besucht am<br />

14.07.2008).<br />

349 Vgl. dazu Bleihauer, in:Witte/Wolffgang (Hrsg.), Lehrbuch <strong>des</strong> Europäischen Zollrechts,S.368f.<br />

350 Vgl. zum EZT ausführlich Bleihauer, in:Witte/Wolffgang (Hrsg.), Lehrbuch <strong>des</strong><br />

Europäischen Zollrechts, S. 372 f.<br />

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