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Die Vereinbarkeit des IT-Verfahren ATLAS (Einfuhr ... - EFA-Schriften

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2. Teil: E-Government<br />

prozesse beauftragt sind340 . Dafür werden speziell auf die Verwaltungszweige<br />

und einzelnen Behörden zugeschnittenen Fachverfahren genutzt 341 .<br />

Das Back-Office steht in enger Wechselbeziehung zum Front-Office und<br />

umfasst Vorbereitungs-, Unterstützungs- und nachbereitende Funktionen der<br />

<strong>Die</strong>nstleistungsproduktion. Unter einem Back-Office ist derjenige Teil eines<br />

Amtes zu verstehen, wo ein im Front-Office mittels Antrag ausgelöster Vorgang<br />

von einem Sachbearbeiter bearbeitet, ein Bescheid erstellt und dieser<br />

an Bürger oder Unternehmen weitergeleitet wird. Meist werden die Vorgänge<br />

im Back-Office mit mehreren Zwischenschritten bis zur Fertigstellung<br />

bearbeitet und finden ihr Ende mit der Zustellung eines Beschei<strong>des</strong>, wobei<br />

vielfältiger Datenaustausch zu anderen Ämtern, auch behördenübergreifend,<br />

anzutreffen ist342 .<br />

c) Zwischenergebnis<br />

In datenschutzrechtlicher Hinsicht stellen Transaktionen den höchsten Grad<br />

an Gefährdung für Bürger und Unternehmen dar. Zwar hat die elektronische<br />

Verarbeitung der Daten zur Folge, dass Verwaltungsverfahren ohne zeitliche<br />

Verzögerung in relativ kurzer Zeit abgeschlossen werden können, weil durch<br />

die medienbruchfreie Verarbeitung eine zügige Bearbeitung durch alle Beteiligten<br />

möglich ist. Allerdings sind die Transaktionen zwischen den beteiligten<br />

öffentlichen Stellen, die dem G2G-Geflecht zuzuordnen sind, kaum<br />

nach außen für Bürger und Unternehmen sichtbar343 .<br />

<strong>Die</strong>s hat zur Folge, dass eine Transparenz der elektronischen Datenverarbeitung<br />

verhindert wird. <strong>Die</strong>se nach außen fehlende Transparenz macht es Bürgern<br />

und Unternehmen unmöglich, die von ihnen durch die Abgabe ihrer<br />

Daten angestoßenen Umgang mit ihren Informationen nachzuvollziehen und<br />

bei Zweifeln über den ordnungsgemäßen Umgang überprüfen zu lassen,<br />

weil sie nicht wissen, an welche öffentliche Stelle sie sich wenden sollen.<br />

<strong>Die</strong>se fehlende Transparenz hängt eng mit der Tatsache zusammen, dass<br />

Transaktionsdienste die informationelle Gewaltenteilung gefährden. Wie<br />

bereits oben erläutert, wird gefordert, dass Informationen verteilt werden<br />

müssen und nicht konzentriert werden dürfen, weil sonst die Handlungs-<br />

340 Vgl. Mehlich, Electronic Government, S. 107.<br />

341 Vgl. Mehlich, Electronic Government, S. 108.<br />

342 Vgl. Mehlich, Electronic Government, S. 108 f.<br />

343 Vgl. Asghari, in:Asghari (Hrsg.) E-Government, S. 27.<br />

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