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Die Vereinbarkeit des IT-Verfahren ATLAS (Einfuhr ... - EFA-Schriften

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C. Praktische Anwendungsebenen<br />

Zu Ersetzung dieser bedarf es einer qualifizierten elektronischen Signatur 320 .<br />

Allerdings ist auch in diesem Zusammenhang zu beachten, dass die qualifizierte<br />

elektronische Signatur derzeit noch nicht besonders verbreitet ist 321 .<br />

b) Produktion der transaktionalen <strong>Die</strong>nstleistungen<br />

<strong>Die</strong> Produktion der transaktionalen Verwaltungsdienstleistungen verläuft in<br />

mehreren Phasen, an denen Bürger oder Unternehmen und die Behörde beteiligt<br />

sind. <strong>Die</strong>se Phasen ordnen sich zwei Bereichen zu. <strong>Die</strong>s ist der Bereich<br />

<strong>des</strong> Front-Office und der Bereich <strong>des</strong> Back-Office.<br />

aa) Front-Office<br />

Im Front-Office findet die Interaktion zwischen dem Bürger oder Unternehmen<br />

und der Behörde statt. Wo sich das Front-Office befindet, ist dabei<br />

zunächst unerheblich. Es kann in einer Behörde oder Geschäftstelle oder<br />

aber auch auf dem Computer <strong>des</strong> Bürgers oder Unternehmen befinden322 .<br />

Andere Bezeichnungen für das Front-Office sind beim herkömmlichen Behördengang<br />

�Antragshaus�, �Tresen� oder �Schalter�323 . Im elektronischen<br />

Bereich wird von �Bürgerämtern� oder dem �virtuellen Rathaus� gesprochen324<br />

.<br />

Traditionell waren Bürger und Unternehmen informationstechnisch von der<br />

Behörde getrennt. Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik<br />

allerdings ermöglicht eine Vernetzung, die eine Online-Verbindung zwischen<br />

Bürgern oder Unternehmen und Behörden herstellt. Zu diesen Technologien,<br />

die eine Vernetzung von Bürgern oder Unternehmen und<br />

Behörden herstellen können, gehört vor allem auch der Einsatz von EDI325 .<br />

Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologie hat damit<br />

zur Folge, dass das Front-Office für den Verwaltungskunden unsichtbar<br />

wird, weil es sich auf eine computergestützte Benutzeroberfläche reduziert326<br />

. Das elektronische Front-Office in der heutigen Zeit gibt dem Bürger<br />

320 <strong>Die</strong>s sieht auch § 87a Abs. 3 S. 2 AO für Rechtsbehelfe gegen Steuerbescheide vor.<br />

Vgl. zur Ersetzung der Schriftform durch eine qualifizierte elektronische Signatur<br />

beim Antrag oben 2. Teil, C., II., 3., a), aa) und der Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes<br />

oben 2. Teil, C., II., 3., a), bb).<br />

321 Vgl. dazu bereits oben 2. Teil, C., II., 3., a), aa).<br />

322 Vgl. Hagen, in:Wind/Kröger (Hrsg.), <strong>IT</strong> in der Verwaltung, S. 593 (593f.).<br />

323 Vgl. Mehlich, Electronic Government, S. 88.<br />

324 Vgl. Franz, in:Bieler/Schwarting (Hrsg.), e-Government, S. 126 (149).<br />

325 Vgl. Hagen, in:Wind/Kröger (Hrsg.), <strong>IT</strong> in der Verwaltung, S. 593 (595); vgl. zu EDI<br />

im Sinne <strong>des</strong> Zollrechts unten 3.Teil, B., I., 1., a), aa).<br />

326 Vgl. Mehlich, Electronic Government, S. 93.<br />

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