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Die Vereinbarkeit des IT-Verfahren ATLAS (Einfuhr ... - EFA-Schriften

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C. Praktische Anwendungsebenen<br />

aa) Elektronischer Antrag<br />

Eine Transaktion beginnt in der Regel273 mit der elektronischen Stellung<br />

eines Antrages274 . Dabei wird der Begriff <strong>des</strong> Antrages nicht rein dahingehend<br />

verstanden, dass nur die Stellung eines Antrages, die im Rahmen der<br />

Leistungsverwaltung zum Bezug einer Leistung erforderlich ist, erfasst<br />

wird, sondern auch die Abgabe einer rechtsverbindlichen Erklärung, der es<br />

vor allem im Bereich Eingriffsverwaltung bedarf275 .<br />

Dabei muss es dem Bürger und Unternehmen vor der Abgabe einer Erklärung<br />

möglich sein, sich Informationen über das von ihm angestrebte Verwaltungsverfahren<br />

zu besorgen. <strong>Die</strong>se Möglichkeit wird durch Informationsdienste<br />

Realität, die eine eigenständige Kommunikationsform von E-<br />

Government darstellen276 , aber auch als wichtiger Teilschritt einer Transaktion<br />

anzusehen sind277 .<br />

Um eine elektronische Transaktion anzustoßen, stellt die Behörde den Bürgern<br />

und Unternehmen elektronische Formulare zur Antragstellung zur Verfügung.<br />

<strong>Die</strong>se elektronischen Formulare werden auch als E-Forms bezeichnet.<br />

Unter E-Forms werden alle elektronischen Formulare verstanden, die<br />

einen elektronischen Datenaustausch zwischen der öffentlichen Verwaltung<br />

und den Bürgern (G2C) oder Unternehmen (G2B) ermöglichen. Davon erfasst<br />

werden elektronische Formulare, die nach Abschluss der Dateneingabe<br />

in das Formular die eingegebenen Daten elektronisch per E-Mail oder<br />

EDI278 weiterleiten279 . <strong>Die</strong> Bereitstellung von elektronischen Formularen<br />

durch die öffentliche Verwaltung ist notwendig, um die vollständige elektronische<br />

Abwicklung auf der Basis interaktiver medienbruchfreier Kommunikation<br />

als elementares Ziel von E-Government zu erreichen280 .<br />

Um eine medienbruchfreie elektronische Transaktion zu ermöglichen, bedarf<br />

es allerdings nicht nur der Verwendung von elektronischen Formularen.<br />

Erforderlich ist vor allem auch, dass Unterlagen elektronisch eingereicht<br />

273 Vgl. zum Beginn von Amts wegen Kopp/Ramsauer, VwVfG,§9Rn.28.<br />

274 Vgl. Bun<strong>des</strong>ministerium <strong>des</strong> Innern, SAGA, S. 47.<br />

275 Zu diesen Erklärungen gehört auch die Abgabe einer Steuererklärung i.S.d. AO. Vgl.<br />

zur Zollanmeldung als Steuererklärung i.S.d. AO 3. Teil, D., I., 2., d).<br />

276 Vgl. zu Informationsdiensten oben 2. Teil, C., II., 1.<br />

277 Vgl. Bun<strong>des</strong>ministerium <strong>des</strong> Innern, SAGA, S. 47.<br />

278 Hinter EDI (Electronic Data Interchange) verbirgt sich die Idee, Handelsdaten nicht<br />

schriftlich, sondern elektronisch auszutauschen und ohne manuelle Wiedererfassung<br />

zu verarbeiten (vgl. zu EDI unten 3. Teil, B., I., 1., a), aa).<br />

279 Vgl. Kussmaul, Wirtschaftliche Internetkommunikation, S. 102.<br />

280 Vgl. Yildirim, Datenschutz im Electronic Government, S. 19; Passade/Labusch,<br />

Bewertung <strong>des</strong> E-Government-Ansatzes, S. 20.<br />

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